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Montag, 21. Juli 2014

"Es ist wirklich mehr als unangenehm mit so einem bloggenden Rechtsanwalt zu tun zu haben"

Besten Dank Herr Kollege, ein derart ehrliches Lob aus dem Munde eines erfahrenen Rechtsanwalts ist eine Wertschätzung, die ich einzuordnen weiss. Mittlerweile ist mir der gegnerische Bevollmächtigte aus mehreren recht unterhaltsamen Verfahren auch richtig ans Herz gewachsen. Er ist freundlich, bittet meine Mandantin über unser Büro höflich um Mässigung und informiert mich mittels der Blog-Kommentarfunktion über drohende Entscheidungen und geplante Rechtsmittel, noch bevor sie mir zugestellt werden. Das ist ein Service, über den ich mir beim Start meines Blogs nicht im entferntesten Gedanken gemacht habe.

Ob die hilfreichen Kommentare des Kollegen den Tatbestand des Parteiverrats erfüllen oder nur gegen die Grundpflichten eines Rechtsanwalts verstossen, weil ein Anwalt in Bezug auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist, verschwiegen zu sein hat, ist mir herzlich egal. Ich freue mich, dass meine Artikel nicht nur von interessierten Lesern und potentiellen Mandanten wahrgenommen werden, sondern bisweilen auch ein Kommentar des freundlichen Kollegen hängen bleibt, den ich zum Vorteil meiner Mandanten nutzen kann. Es tut mir fast ein bisschen leid, dass ihn meine Mandantschaft mit öffentlichen Aufforderungen in meinem Blog, er möge Stellung beziehen, derart unter Druck gesetzt hat, dass er am Ende gar Berufspflichten verletzt haben könnte.