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Mittwoch, 22. Februar 2017

18 Monate Haft für Totschlag

Ein Militärgericht in Tel Aviv hatte gestern diese Strafmaß für den im Januar verurteilten Soldaten Elor Asaria bekannt gegeben. Er hatte als Militärsanitäter am 24. März 2016 einen kampfunfähigen Attentäter mit einem gezielten Kopfschuss getötet. Der zunächst nur angeschossene Palästinenser Abdel Fattah al-Sharif hatte zuvor einen anderen Soldaten mit einem Messer angegriffen und dabei leicht verletzt. Ausführliche Kommentare zu dem ausgeurteilten Strafmaß finden sich in der deutschen Presselandschaft nicht. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung verzichtet auf eine Wertung, die Süddeutsche Zeitung titelt "Mildes Strafmaß" und auch der SPIEGEL spricht nur davon, dass der Staat "mildes Recht" gesprochen habe.

Die Höchststrafe für das Verbrechen soll in Israel bei 20 Jahren Haft liegen und selbst die Militärstaatsanwaltschaft hatte drei bis fünf Jahre Haft gefordert. Angesichts der Tatumstände, die sich zum großen Teil dem Video entnehmen lassen, scheinen 18 Monate Gefängnis äußerst wenig. Wenn man die am Geschehen Beteiligten beobachtet, die unmittelbar vor, während und nach dem Kopfschuss überhaupt nicht reagieren, wird man den Verdacht nicht los, dass die Hinrichtung des Palästinensers am Tatort für keinen der Anwesenden etwas besonderes gewesen sei. Dadurch drängt sich die Spekulation auf, dass es ohne die Erstellung und Veröffentlichung des Videos durch die israelische Nichtregierungsorganisation B'Tselem gar keinen Prozess gegeben hätte.

Donnerstag, 25. September 2014

Anwältin kritisiert Zerstörung religiöser Bauten - Todesstrafe

Die öffentliche Hinrichtung der irakischen Menschenrechtsanwältin Samira Salih Ali Al-Nuaimi in Mossul im Nordirak folgte am 22. September 2014 unmittelbar nach dem Schuldspruch des Glaubensabfalls durch ein vom "Islamischer Staat" eingesetztes Scharia-Gericht. Die Rechtsanwältin wurde am 17. September verhaftet, weil sie auf ihrem Facebook-Profil die Zerstörung historischer religiöser Bauten als barbarischen Akt bezeichnet hatte. Die Zerstörung von religiösen Stätten soll durch die Ansicht gerechtfertigt sein, dass die Verehrung derartiger Bauten einen Götzendienst darstelle und damit dem Beten zum einzigen Gott entgegenstehe.