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Montag, 22. Dezember 2014

Muslimische Lieder im Weihnachtsgottesdienst

Endlich wird auch die letzte Bastion christlicher Glückseligkeit von der Vernunft multikultureller Verständigung eingeholt. Es wurde auch langsam Zeit, dass die trügerische Idylle eines Weihnachtsfestes von religiösen Egoisten der gesellschaftlichen Wirklichkeit in Deutschland angepasst wird. Für ein unübersehbares Zeichen des friedlichen Zusammenlebens der Religionen reicht es allerdings nicht aus, wenn in der christlichen Kirche ein islamisches Lied gesungen und in der Moschee ein christliches Weihnachtslied geschmettert wird. Auch in der Synagoge wünschen wir uns zum Feste multikulturelle Lieder und als Zeichen der Versöhnung sollten in allen Gotteshäusern engagierte Hooligans ihr kulturelles Liedgut präsentieren dürfen. Es geht darum, verhärtete Fronten aufzubrechen, keinen vor der Tür abzuweisen und die Welt im Glauben zu vereinen. Nun singet und seid froh.

Montag, 3. November 2014

Hooligan-Angst: Abmahnung vom 1. FC Köln

Während die bundesdeutsche Öffentlichkeit gar nicht mehr weiss, ob sie mehr Angst vor den bösen Salafisten haben soll oder wegen deren scheinbar unkontrollierbaren Widersachern Namens HoGeSa in Panik verfallen soll, besinnt sich die 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA auf die Allzweckwaffe namens Abmahnung, um schon im Vorfeld jeglicher Bundesligaspiele den Keim möglich erscheinender Gewaltausbrüche von Hooligans zu ersticken.

Natürlich werden Hooligans selbst nicht mit Briefchen der Geissböcke belästigt, sondern der brave Bürger, der es wagt, Tickets der 1. FC Köln GmbH & Co. KGaA zu einem erhöhten Preis weiterzuveräußern und dadurch angeblich gegen die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen des 1. FC Köln für alle Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Ticket-Verkaufs einschließlich Online- Verkauf", „Ticket-AGB“ genannt, zu verstoßen. Der 1. FC Köln vertreibt die Tickets für die Spiele seiner Lizenzspielermannschaft exklusiv direkt bzw. über vertraglich gebundene Kooperationspartner und dies soll auch so bleiben.

Denn nur so sei es dem 1. FC Köln möglich, rivalisierende Fangruppen zu trennen und Gewalttätigkeiten in den Stadien durch etwa bekannte Hooligans zu verhindern. Nur wenn der Bundesligakarten-Verkauf kontrolliert werden kann, kann es friedlich bleiben. Um dieses Ziel zu erreichen soll der gepeinigte Fan, der es wagt, Tickets des 1. FC Köln über ebay anzubieten, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, über die nur der Laie nicht schmunzeln muss.

Denn darin soll sich der Fussballfreund allen Ernstes verpflichten,

  1. es ab sofort zu unterlassen, im Internet, insbesondere bei ebay Eintrittskarten für Spiele des 1. FC Köln anzubieten und zu verkaufen,
  2. die Verwendung der Bezeichnung „1. FC Köln" einschließlich des Geißbocklogos sowie sonstigen geistigen Eigentums des 1. FC Köln wie z.B. Stadionbild, Sitzplan, Screenshot Homepage, Bildrechte etc. zu unterlassen und
  3. für den Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro an die 1. FC Köln GmbH & Co KGaA zu zahlen.

Bei so viel Mut der Rechtsabteilung des 1. FC Köln lockt eine negative Feststellungsklage, um zu beweisen, dass Mut nicht immer belohnt werden muss. Denn der behauptete Anspruch des 1. FC Köln besteht ganz sicher nicht.

Samstag, 25. Oktober 2014

HoGeSa

Horst geht saufen! Aber nicht nur saufen, Horst geht auch raufen. Meistens jedenfalls. Doch an diesem Sonntag soll alles friedlich bleiben, denn hinter der Abkürzung HoGeSa verbirgt sich die Initiative "Hooligans gegen Salafisten" und diese will am morgigen Sonntag um 15.00 Uhr auf dem Breslauer Platz in Köln politische Ziele ohne Gewalt verkünden. Unter http://hogesa.info werden diese Ziele zwar nicht verraten, aber es sollen bald Kleidungsstücke mit dem Aufduck A.S.A.B. erworben werden können.

Die Abkürzung könnte "ALL SALAFISTS ARE BASTARDS" heissen und deutet auf den schlichten Konsens der Gruppierung hin: Gegen Salafisten. Das kann ja durchaus ein legitimes Ziel sein, nur bleibt ein schlüssiges Konzept gegen den islamischen Fundamentalismus derzeit noch verborgen. Zu vermuten ist auch, dass der durchschnittliche Hooligan unter Salafisten nicht nur gläubige Muslime versteht, die sich abseits verschiedener Interpretationen des Islam nur auf den unmittelbaren Wortsinn des Korans berufen, sondern alle Muslime, die ihre Gläubigkeit in der Öffentlichkeit präsentieren.

Da könnte der vereinigte Hooligan bald an die Grenze der grundgesetzlich garantierten Religionsfreiheit stossen. Diese nimmt ein Salafist wie Pierre Vogel nämlich für sich in Anspruch, wenn er sein islamisches Rechtsverständnis brav erläutert. Es bleibt abzuwarten, ob das Bündnis HoGeSa in der Lage ist, sich nachvollziehbar zu artikulieren oder einfach nur irgendwohin vorweg marschieren will "bis der Durchschnittsdeutsche seine Eier wiedergefunden hat".