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Donnerstag, 26. Februar 2015

Fantasiemonarchen beschäftigen Gerichte

Immer wieder müssen sich deutsche Gerichte mit selbsternannten Fürsten, Herzögen oder gar Königen herumschlagen. Eine besonders selbstbewusste Variante der Kategorie Fantasiehoheit ist Peter Fitzek, der als König von Deutschland des Königreichs Deutschland mit den Behörden der Bundesrepublik Deutschland auf Kriegsfuß steht.

Bevor diverse Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den Herrscher rechtskräftig verhandelt werden können, muss das Verwaltungsgericht Halle im April 2015 klären, ob mit der Rückgabe des BRD-Füherscheins die Fahrerlaubnis des Königs erloschen ist.

Sollte dies nicht der Fall sein, dürfte nicht geklärt werden, ob der Führerschein des Königreichs Deutschland Gültigkeit hat. Der Monarch würde genau diese Rechtsfrage gerne klären lassen: „Ich besitze den grünen Führerschein des Königreichs, der seinem Inhaber freie Fahrt nach freiem Ermessen ermöglicht. Ich darf also rote Ampel ignorieren und muss mich nicht an Tempolimits halten. Ich möchte, dass der Prozess die Echtheit des Dokumentes und damit die unseres Königreichs anerkennt.“

Ich nehme an, dass sich die Rechtfertigung für die Missachtung von Verkehrszeichen auf fremdem Hoheitsgebiet aus der Immunität seiner Majestät als fremdes Staatsoberhaupt ergeben soll. Dass deutsche Gerichte selbsternannten Herrschern mit Hoheitsgebieten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland derartige Beachtung schenken werden, halte ich allerdings für ausgeschlossen.

Freitag, 18. Oktober 2013

Kerkerhaft für den König von Deutschland

Während Niedersachsen lediglich auf die selbsternannten Hoheiten "Fürstin Susanne von Romkerhall" und "Fürst Alexander zu Schaumburg-Lippe" verweisen kann, darf sich Sachsen-Anhalt gar mit dem selbstgekrönten "König von Deutschland" brüsten.

Als der Oberste Souverän des "Königreichs Deutschland", mit bürgerlichem Namen Peter Fitzek, fernab des eigenen Hoheitsgebiets auf der Bundesstraße 6 per Auto mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war, schlug die Stunde der niedersächsischen Justiz. Weil der Monarch aus Wittenberg nicht nur zu schnell, sondern auch ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war, wurde er vom Amtsgericht Neustadt gestern zu 3 Monaten Kerkerhaft ohne Bewährung verurteilt.

Das Gericht wollte weder die Immunität des Staatsoberhauptes noch die vom "Königreich Deutschland" ausgestellte Fahrerlaubnis anerkennen und wertete die Uneinsichtigkeit seiner Majestät als strafschärfend. Ein Umstand, der in der "Staatskanzlei des Königreichs von Deutschland", an welche die gerichtliche Ladung immerhin adressiert war, für einige Unruhe sorgen dürfte. Das Königreich wurde zwar erst 2012 gegründet, verfügt jedoch schon über eine eigene Reichsbank und ein Reichstechnologiezentrum, in welchem nach eigenen Angaben sogar steuerfrei produziert werden kann.

Dass das Befahren fremder Hoheitsgebiete für auswärtige Herrscher mit nicht unerheblichen Risiken verbunden ist, musste auch "Fürst Alexander" kürzlich erfahren. Denn in Bayern, das mit "Fürstin Mariae Gloria von Thrun und Taxis" ebenfalls eine schillernde Fantasiehoheit beherbergt, gilt derzeit noch bundesdeutsches Recht. Wohl deshalb verurteilte das Amtsgericht Nördlingen den Regenten aus Bückeburg wegen überhöhter Geschwindigkeit auf der B 25 zu einem Fahrverbot von einem Monat und zur Zahlung von EUR 480,- Bußgeld. Die Urteile gegen "König Peter" und "Fürst Alexander" sind allerdings noch nicht rechtskräftig.