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Dienstag, 2. Oktober 2012

Das Pauschalhonorar über 250.000,- Euro ...

... welches zwischen Herrn Jörg Kachelmann und seinem ehemaligen Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Reinhard Birkenstock für die Verteidigung im Vergewaltigungsprozess vereinbart wurde, steht nicht im Streit. Wohl aber weitere 37.000,- Euro, die Herr Kachelmann gezahlt hat. Nach seiner Auffassung über das vereinbarte Honarar hinaus, weshalb er es im Klageweg vor dem Landgericht Köln zurückfordert. Der Kollege Birkenstock sieht die Honrarvereinbarung als nur für die Hauptverhandlung gültig an und möchte das darüber hinaus gezahlte Geld nicht nur behalten, sondern noch ein wenig mehr - für die Prozessvorbereitung und die Arbeit im Zusammenhang mit dem Haftbefehl.

Diese Nachricht in der BILD-Zeitung regt Leser zu folgenden Kommentaren an:

Dieter Müller: 287.000 Euro, unverschämt. Aber es ist meist so, die Anwälte sind die größten Abzocker. Und zudem ohne Risiko.

Vera Höfig: Politiker sind noch größere Abzocker und ein zurück- getretener Bundespräsident mit Frau die Allergrößten.

Ich meine: So ein Quatsch!

Donnerstag, 30. Juni 2011

„Aber es ist nicht wie im Fall Kachelmann, wir haben Belege in der Hand, die die Tat nachweisen.“

Der Fall Kachelmann färbt noch vor Rechtskraft des Urteils auf andere Prozesse ab und wird zum Maßstab für Gerichte, wie das obige Zitat belegt. 17 Jahre nach der Tat verurteilte das Landgericht München II einen Vater wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft in einem Fall, in dem ebenfalls Aussage gegen Aussage stand. Die Aussage des Opfers sei stimmig und entspreche der wenige Tage nach der Tat gegenüber einer Therapeutin erfolgten Schilderung. Ausserdem habe der ehemalige Schwiegervater glaubwürdig versichert, den Täter nach Jahren auf den Inzest angesprochen und als Antwort erhalten zu haben: "In Österreich macht man das so mit seinen Töchtern."

Dienstag, 30. November 2010

Kachelmann-Prozess: "Und Zeugen gibt es für eine Tat, wenn sie sich denn im heimischen Schlafzimmer abgespielt haben sollte, ebenfalls nicht."

Ich gehe mal davon aus, dass die studierte (Geschichte und Germanistik an der Ludwig-Maximilians-Universität in München) Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, bereits am 2. September 1945 in München geboren, hoffnungslos übermüdet war, als sie zu später Stunde ob des kachelmännischen Anwaltswechsels für den SPIEGEL die oben genannten Zeilen ihres Armutszeugnisses "Überraschender Abgang eines Anwalts" niederschrieb. Nicht ganz so einfältig aber ebenso falsch hatte sich bereits zuvor ein Jurist im SPIEGEL mit seinem Unwissen profiliert und behauptet, das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann sei ein Indizienprozess. Zu einem Meilenstein juristischer Blasphemie werden die Zeilen der offensichtlich von bleiernen Lidern geplagten SPIEGEL-Reporterin aber erst mit ihrer Behauptung: "Werden Sachverständige von einem Verteidiger als präsente Beweismittel in einem Strafverfahren gestellt, trägt die Kosten dafür erst einmal der Rechtsvertreter." und der abschließenden Frage: "Fragt sich nun, ob Birkenstock auf diesen Kosten sitzenbleibt." Eine derartige Kostenregelung gibt es im deutschen Recht nicht und der Kollege Birkenstock wird nicht nur keinen Cent für die in Vollmacht für seinen Mandanten beauftragten Gutachter oder die dem Gericht angebotenen Beweismittel zahlen, sondern für seine Arbeit obendrein noch angemessen entlohnt werden.