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Samstag, 25. Mai 2013

Alles ist Jura: Schmerzensgeld für Bayern-Sieg

Heute Abend um 20:45 wird das Endspiel der Champions League der Saison 2012/2013 zwischen dem FC Bayern München und Borussia Dortmund im Wembley-Stadion in London ausgetragen und die Fussballwelt in zwei Lager spalten. Das gilt erst recht für Deutschland. Die Mehrheit in Deutschland drückt dem BvB die Daumen, ich auch. Eine Niederlage der mächtigen Bayern im Finale hat noch größeren Unterhaltungswert, als deren grandioser Sieg im Halbfinanale gegen die noch mächtigeren Katalanen aus Barcelona.

Eine Niederlage des FCB schmeckt im Verhältnis zu verlorenen Spielen anderer Vereine einfach besser, weil der FC Bayern München der erfolgreichste Fussballclub Deutschlands ist und eine Niederlage des Favoriten mit dem Sieg des Underdogs einhergeht. Man hält eher zu dem Schwächeren. Es liegt natürlich auch an der Führungsspitze des FC Bayern, deren ohnmächtige Erklärungsversuche nach schmerzhaften Niederlagen voyeuristische Triebe besser befriedigen, als ehrliche Erklärungen tapferer Verlierer, denen diese Rolle nicht fremd ist. Eine Niederlage des FC Bayern München tut ihnen mehr weh, als anderen Vereinen, denn sie sind das Siegen gewohnt. Die Bayern haben eine fantastische Saison gespielt und den FC Barcelona im Champions-League-Halbfinale nicht nur zu Hause mit 4:0 geschlagen, sodern sie auch mit 3:0 aus dem eigenen Stadion gefegt. Die Münchener haben die Bundesliga-Rückrunde 2013 mit 16 Siegen, einem einzigen Unentschieden und 25 Punkten Vorsprung auf Borussia Dortmund als Deutscher Meister abgeschlossen.

Eine Niederlage im Champions-League-Finale gegen den Bundesliga-Zweiten aus Dortmund würde sehr weh tun. Das will ich sehen. Deshalb habe ich einen 100er auf einen Sieg der Bayern gewettet. Es winkt ein angemessenes Schmerzensgeld für mich, wenn ich am Ende trotz aller Beschwörungen keinen ob der Niederlage gefaßten Kaiser-Franz sehen könnte, sondern den überglücklich in die Kamera stammelnden Uli Hoeneß ertragen müsste.        

Freitag, 11. Januar 2013

EUR 875,- für eine Pusteblume

Für die Einbindung des Fotos einer Pusteblume in eine gewerbliche Website, das unter der Katalognummer bd6743-002 bei Getty Images Deutschland mit dem Titel
Dandelion Seed Head Blowing In Wind vorgehalten wird und mit den Schlagworten Verlust, Zeit, Zerbrechlichkeit, Veränderung und Weichheit versehen ist, fordert die Getty Images, Inc., 101 Bayham Street, London, NW1 0AG, einen pauschalen Nutzungsbetrag von EUR 875,-.

Die Forderung wird zunächst ohne die Einschaltung der Rechtsanwälte WALDORF FROMMER aus der Beethovenstraße 12 in 80336 München geltend gemacht und versteht sich daher als ausschließliche Ausgleichszahlung an die Getty Images, Inc. für die unlizenzierte Verwendung des Bildes. Die Kollegen aus München werden nach Auskunft von Getty erst dann eingeschaltet, wenn auf das Forderungsschreiben aus London nicht reagiert wird. Dann muss man sich auf eine Abmahnung aus München nebst Forderung auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und den üblichen Schadensersatzansprüchen einstellen.