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Montag, 18. Juni 2018

Bundesstinkefingerbeauftragter fordert: Özil soll Nationalhymne singen

Pünktlich zum Auftaktspiel der deutschen Fußballnationalmannschaft bei der Fußballweltmeisterschaft in Russland 2018 meldet sich Stefan Effenberg in seiner Funktion als Bundesstinkefingerbeauftragter mit der schlichten Forderung "Wenn Özil so zu seinem Land steht, nämlich unser Land, Deutschland, dann soll er auch in Zukunft die Nationalhymne mitsingen."

Ausgerechnet Effenberg, der dem deutschen Publikum während der Weltmeisterschaft in den USA 1994 nach seiner Auswechselung im Spiel gegen Südkorea den Mittelfinger entgegenreckte und daraufhin von Bundestrainer Berti Vogts aus dem Kader geworfen wurde, punktete mit seinem Statement billigst auf Kosten von Mesut Özil.

Immerhin hatte Effenberg die seltene Chance erkannt, Beifall auf seinem Lebenskonto verbuchen zu können, was ihm nach seiner Karriere als Fußballspieler kaum gelang. In der Diskussion um das Mitsingen der Nationalhymne durch die deutschen Spieler vor den Spielen der Fußballnationalmannschaft ist längst alles gesagt. Keiner muss singen und wenn der Vater in der Türkei geboren ist, gibt es nicht mal ein deutsches Vaterland. Warum sollte Özil dann davon singen?

Montag, 30. Juni 2014

Das Mitsingen der Nationalhymne durch die Nationalmannschaft

Zu jeder Weltmeisterschaft oder Europameisterschaft im Fußball wird die Diskussion eröffnet, ob die Spieler der Nationalmannschaft die Nationalhymne mitsingen müssten. Genauer: Ob es eine Pflicht zum Mitsingen geben sollte und welche Gründe dafür sprechen würden. Denn dass es diese Pflicht derzeit nicht gibt, darüber besteht Einigkeit. Ob es derartige Diskussionen auch anlässlich von Meisterschaften anderer Sportarten gibt, weiss ich nicht. Fußball ist jedenfalls die populärste Sportart, die alle sozialen Schichten in Deutschland berührt und wichtige Fußballturniere sind daher jedenfalls ein Anlaß für einschlägige Meinungsäußerungen.

Zunächst einmal sollte klar sein, was als Nationalhymne gilt. Es ist die dritte Strophe des folgenden von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841 gedichteten Deutschlandlieds zu einer Melodie aus dem Lied "Gott erhalte Franz, den Kaiser", welches Joseph Haydn zu Ehren des römisch-deutschen Kaisers Franz II. um 1796 komponierte:

Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt, 
wenn es stets zu Schutz und Trutze 
brüderlich zusammen hält. 
Von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt. 
Deutschland, Deutschland über alles, 
über alles in der Welt.

Deutsche Frauen, deutsche Treue, 
deutscher Wein und deutscher Sang, 
sollen in der Welt behalten ihren alten 
schönen Klang. 
Uns zu edler Tat begeistern unser ganzes 
Leben lang. 
Deutsche Frauen, deutsche Treue, 
deutscher Wein und deutscher Sang.

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland, 
danach laßt uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand. 
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand. 
Blüh' im Glanze dieses Glückes,
blühe deutsches Vaterland!

Anders als die Bundesflagge, die in Artikel 22 Grundgesetz ausdrücklich auf schwarz-rot-gold festgeschrieben wurde, ist die Nationalhymne nicht in der Verfassung geregelt. Der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker schrieb dem ehemaligen Bundeskanzler Helmut Kohl in einem Brief vom 19. August 1991, daß die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn die Nationalhymne für das deutsche Volk sei und dieser stimmte dem mit Schreiben vom 23. August 1991 im Namen der Bundesregierung zu.   

Der ganz im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes des Artikel 3 unseres Grundgesetzes aufgewachsene Bundesbürger, der seine Mami genauso lieb hat wie seinen Papi und sein Schwesterchen schon immer ganz besonders beschützt hat, musste beim Schmettern der Nationalhymne stets gegen sein schlechtes Gewissen ansingen, wenn in der Nationahymne nur vom Vaterland und brüderlichem Streben die Rede war.

In einem Deutschland der Gleichberechtigung mit Frauenquoten, geschlechtergerechter Sprache, Gleichstellungsbeauftragten und Bundesgleichstellungsgesetz wird am gesellschaftlichen Minimalkonsens vorbei bedenkenlos ein uraltes Liedchen geträllert, das vor über 170 Jahren getextet wurde, als das bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 erstmals für ganz Deutschland eingeführte Frauenwahlrecht noch in weiter Ferne lag.   

Da wird eher die deutsche Sprache vergleichsweise anlasslos reformiert, als dass sich das bundesdeutsche Parlament mal daran macht, für eine Nationalhymne zu sorgen, welche die Entwicklung Deutschlands seit 1841 hinreichend reflektiert. Sicherlich muss man dem Ampelmännchen nicht das Ampelfrauchen zur Seite stellen, um gleichberechtigt die Kreuzung überqueren zu können und auch das Vaterland darf man ohne Rücksicht auf das weibliche Geschlecht besingen, aber nicht als Nationalhymne mit dem Anspruch einer Repräsentation des gesamten Staatsvolks.

Mit einem neuen Text hätten es auch die Jungs aus der Nationalmannschaft mit Migrationshintergrund, von denen der Pöbel ganz besonders das Mitsingen fordert, etwas leichter. Das Land ihrer Väter dürfte nämlich in der Regel nicht Deutschland sein. Mindestens bis zur Abwahl der Hymne alter Männer erübrigt sich daher die gesamte Mitsingdiskussion.