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Dienstag, 21. April 2015

Schalke 04 - erst Vertragsstrafe verlangt, dann selbst zur Vertragsstrafe verpflichtet

Die Abmahnung von Schalke 04 endet nach Erhebung einer negativen Feststellungsklage des Abgemahnten vor  dem Amtsgericht Hamburg-Harburg in einem Debakel für die Königsblauen. Man einigte sich am Ende darauf, dass Schalke 04 die Abgabe der mit der Abmahnung übersendeten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung nicht weiter verlangen wird und dass bestrittene Vertragsstrafenansprüche aufgrund der Abmahnung weder bei der SCHUFA Holding AG gemeldet werden noch weiter mit einer solchen Meldung gedroht wird. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen würde Schalke eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € zahlen. Schließlich wird der Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt und beide Parteien beantragen, Schalke 04 die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Ich bin ja grundsätzlich vergleichsfeindlich, aber das Angebot der Kollegen auszuschlagen hätte ich dem Mandanten schlecht vermitteln können, denn wir haben auch ohne ein Urteil alles bekommen, was wir wollten.