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Dienstag, 21. April 2020

Urteil mit 3025 Seiten

Am 10. Juli 2018 wurde die Angeklagte Beate Zschäpe im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München wegen zehnfachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die vier Mitangeklagten wurden zu langen Haftstrafen verurteilt. Der 6. Strafsenat des OLG hat jetzt nach über 20 Monaten die schriftliche Begründung des Urteils fertiggestellt. Die in die Revision gegangenen Kollegen haben nach Zustellung des Urteils einen Monat Zeit, ihre Zweifel an dem 3025 Seiten umfassenden Urteil zu begründen. Im Saal A 101 des Strafjustizzentrums des Oberlandesgerichts München waren sämtliche Akten für die Richter des 6. Strafsenats stets greifbar und es wird weder für den Bundesgerichtshof noch die Verteidigung einfach, allein die bloße Masse an Akteninhalten mit dem langen Urteil abzugleichen, um anschließend die rechtlichen Aspekte ausführlich zu würdigen.

Donnerstag, 17. Juli 2014

Bilder der NSU-Prozesskathedrale im OLG München

Die Erklärung des Vorsitzenden Richters des 6. Strafsenats Manfred Götzl im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München, wonach die Hauptangeklagte Beate Zschäpe erklärt hat, dass sie das Vertrauen in ihre Verteidiger verloren habe, macht deutlich, dass einer der bedeutensten Strafprozesse in Deutschland erheblich länger dauern wird, als geplant und dass die Ereignisse im Saal A 101 im Oberlandesgericht München lange Zeit im Zentrum juristischer Berichterstattung stehen werden. Deshalb an dieser Stelle Fotos vom Saal A 101, unter dessen Kreuz zurzeit Rechtsgeschichte geschrieben wird.