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Dienstag, 8. Oktober 2013

Totgeburt: Wenn der Seniorpartner bloggt

Das mit der Rechtschreibung in einem Blog ist so eine Sache. Grundsätzlich sind Fehler erlaubt, denn man ist nicht perfekt und will auch keine druckreifen Schriften verbreiten. Also überliest man geflissentlich die Fehler der anderen. Ab und an ist man gar unsicher, ob nicht die neue deutsche Rechtschreibung kleine Rätsel präsentiert. So ging es mir, als ich die Überschrift "Schmerzensgeld bei Todgeburt durch einen Behandlungsfehler" las. Hieß es nicht Totgeburt? Ein Klick sollte Gewissheit bringen: Da präsentierte ein erhabenes Anwaltsteam in gediegener Atmosphäre einen Blogbeitrag des Seniorpartners. Wenn nun der Chef aus dem Fundus seiner jahrzehntelangen Erfahrung als Rechtsanwalt über ein von ihm durchdrungenes Thema bloggt, um der werten Mandantschaft einen Einblick in sein fachliches Schatzkästchen zu gewähren, wird er nicht nur wissen, worüber er schreibt, er wird auch wissen, wie man es schreibt. Martin nicht. Auch im Text bleibt es jedes Mal bei "Todgeburt" und wie mir das Netz ganz hastig beichtet, ist es jedes Mal falsch. Was soll's, jedenfalls lag es nicht an der neuen deutschen Rechtschreibung.