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Freitag, 26. April 2013

Melango: "lassen sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten"

Der Kläger informierte Melango darüber, dass es kein Unternehmen mit dem auf der Zahlungsaufforderung angegebenen Namen gäbe, er keinen Vertrag mit Melango eingegangen sei und es daher auch keine Zahlung von EUR 240,- geben werde. Melango bestätigte den Erhalt des klägerischen Schreibens, und fasste dessen Inhalt so zusammen, dass die Anmeldung nicht durch den Kläger getätigt wurde und somit seine Daten wahrscheinlich von Fremden verwendet wurden. Ganz loslassen mochte Melango dennoch nicht:

"Bevor wir unsere Forderung gegen Sie aussetzen möchten wir Sie bitten bei Ihrer Polizeidienststelle oder auch online Strafanzeige gegen unbekannt zu erstatten. Bitte veranlassen sie dies schnellstmöglich. Gern können sie die IP Adresse xx.xxx.xxx.xx sowie die E-Mail xxxxxxxxx.xxxx@hotmail.sg und den Zeitstempel 1360075966 der Behörde gleich mitteilen. Die Anmeldung wurde auf der Seite b2b-einkaufsplattform.de durchgeführt. Durch diese Daten lässt sich zweifelsfrei der entsprechende Computer ermitteln welcher zur Anmeldung auf unserer Homepage genutzt wurde. Bitte lassen sie uns eine Kopie der Anzeige zukommen, wir werden nach Erhalt der Kopie unsere Forderung gegen sie aussetzen bis die polizeilichen Ermittlungen abgeschlossen sind. Gegebenenfalls lassen sie sich von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten. Der Zeitstempel kann unter http://zeitstempel.melango.de oder mit jeder alternativen Software direkt umgewandelt werden."

Eine negative Feststellungsklage war das Ergebnis derartigen Misstrauens. Nach Erhalt der Klageschrift erklärte Melango unwiderruflich auf die Geltendmachung der Forderung zu verzichten, weil aufgrund eines Büroversehens die Daten des Klägers nicht sofort aus dem Mahnsystem entfernt wurden.
Die Daten des Klägers seien anschliessend sowohl aus dem Mahnsystem, als auch aus dem Datensystem der Beklagten gelöscht, so dass weitere „Belästigungen“ durch die Beklagte nicht erfolgen würden. Dieser Umstand wurde dem Gericht mitgeteilt und nach übereinstimmender Erledigungserklärung die Kosten des Verfahrens Melango per Beschluss auferlegt. Mehr zum Thema Melango: http://www.jurablogs.com/thema/melango-de