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Samstag, 10. März 2012

Die abgerissene Fingerkuppe - was darf ein lawblog?

Unter der Übeschrift "Kino inspiriert" präsentierte Grimme-Online-Award-2011-Preisträger in der Kategorie “Information” Udo Vetter das Foto der abgerissenen Fingerkuppe eines Einbrechers, der sich offensichtlich an einem Tresor verhoben hatte. Das Foto ist nicht sonderlich appetitlich und ich schwanke zwischen Mitleid und Schadenfreude für den nun dauheraft gezeichneten Gesetzesbrecher. Meine Reaktion ist ganz sicher nicht nur auf die schriftliche Information des Artikels zurückzuführen, sondern auch auf das abstossende Bild. Udo Vetters lawblog vertraut ganz überwiegend auf das geschriebene Wort, so dass die Leserschaft sich weitgehend darauf verlassen kann, keine Ladezeit für Bilder verschwenden zu müssen und erst recht nicht mit ekelerregenden Fotos konfrontiert zu werden. Dementsprechend geteilt fiel das lesenswerte Echo in der Kommentarleiste aus. Der Autor muss sich den Vorwurf der Geschmacklosigkeit gefallen lassen, andere Leser fordern seriöse Texte ohne Ekelfotos oder zumindest eine deutliche Vorwarnung, während sich weniger zartbesaitete Rechtsfreunde von dem Foto zu detailierten Analysen inspiriert fühlen: "Oben ist der Fingernagel mit dem üblichen Dreck drunter. Der vorgeblich lange Teil, der aussieht, wie ein gepflegter Frauen-Fingernagel ist der Teil, der im Nagelbett heranwächst. Dafür spricht, dass der aufgeplatzte Teil die entsprechenden Papillarleisten aufweist."

Um mich kurz zu fassen: Der Autor eines Artikels, der sich einer zusätzlichen sachlichen Bildinformation bedient und damit themenbezogene Reaktionen bei den Lesern hervorruft, die in eine Diskussion auch über das Für und Wider der Veröffentlichung derartiger Tatortfotos mündet, hat alles richtig gemacht.