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Donnerstag, 17. September 2015

Dr. Dr. Lothar Bösselmann mahnt Rechtsanwaltskammer Celle ab

Mit voller Wucht traf die Abmahnung der Europe Lawyers Limited aus London die Rechtsanwaltskammer Celle und erst jetzt wird deutlich, warum die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer nicht gegen Company-Direktor Dr. Dr. Lothar Bösselmann LL.D aus der Zweigstelle Kiel vorgehen wollte. Die Berufsrechtsspezialisten aus der Hauptstadt des Vereinigten Königreichs beherrschen nämlich nicht nur die Klaviatur des Europarechts, sondern kennen sich auch im IT-Recht bestens aus und zögern nicht, ihre umfassenden Rechtskenntnisse auch mit der gebotenen Härte einzusetzen. Während sich die Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein erfolgreich abduckte, muss die Standesvertretung der niedersächsischen Rechtsanwälte jetzt mit einem gegen sie gerichteten gerichtlichen Verfahren rechnen, weil laut Abmahnung der Briten ein Kammermitglied über die Stränge geschlagen sein soll:

""Fachanwalt für IT-Recht" Ralf Möbius diskreditiert online am 25.08.2015, 26.08.2015 und 27.08.2015 die englischen Rechtsanwälte "on Blogspot.de", insbesondere Dr. Dr. Lothar Bösselmann und prangert die Company Websiten der Europe Lawyers Ltd. unter Bennenung der Domains der Company öffentlich als Bad-Sides an. Augenscheinlich sollen die rechtswidrigen Attacken zum Aufbau eines Filesharing-Netzwerks dienen. Dabei befinden sich die Dateien normalerweise auf den Computern der einzelnen Teilnehmer des Blogs oder dedizierten Servern, von wo sie an Nutzer verteilt werden."

Der Leser wird verstehen, dass ich auf die Vorwürfe wegen des laufenden Verfahrens nicht näher eingehen kann, selbst wenn es den Ruin der Rechtsanwaltskammer Celle bedeuten könnte, denn Dr. Dr. Lothar Bösselmann LL.D fordert die Kammer "bei Vermeidung des einstweiligen Rechtsschutzes auf, Rechtswidrigkeiten des Rechtsanwalts Ralf Möbius abzustellen. Möbius soll sich schriftlich äußern. Die Kammer möge die Stellungsnahme hierher zuleiten. Kommt keine Stellungnahme mit einer Ehrerklärung und Entschuldigung und kein entsprechendes Vergleichsangebot bis 11.September 2015 und stellt der Rechtsanwalt seine ehrabschneidenden öffentlichen Äußerungen nicht sofort ab und entfernt nicht die Lockvogel Links und stellt nicht sicher, dass in Zukunft solche rechtswidrigen Handlungen unterbleiben, werden gerichtliche Schritte eingeleitet und Strafantrag gestellt.".

Als ob die Drohung mit zivil- und strafrechtlichen Massnahmen gegen die Widersacher nicht reichten, droht Dr. Dr. Bösselmann LL.D schließlich sogar mit einem Prozess im Land des unbegrenzten Schmerzensgeldes:

"Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Beweise gesichert wurden und bei Zuwiderhandlungen bei Gericht vorgelegt werden. Eine strafbewährte Unterlassungserklärung kann dem Rechtsanwalt Möbius mit einer Vertragsstrafe von 150.000 $ für jeden Einzelfall nachträglich zugeleitet werden, falls er kein entsprechendes außergerichtliches Angebot zur Schmerzensgeldzahlung zum Vergleich in entsprechender Höhe von 150.000 $ für jeden Einzelfall der Verletzungen vorlegt. Eine Klage vor einem US- Gericht wird nicht ausgeschlossen."

Ob es der Europe Lawyers Limited tatsächlich gelingt, den deutschen Rechtsberatungsmarkt mit einem Paukenschlag ins Wanken zu bringen und den Streit vor ein US-Gericht zieht oder ob die Rechtsanwaltskammer Celle und ihr Mitglied den Kopf aus der Schlinge ziehen und sich gegen die aggressiven Expansionsbestrebungen der Europe Lawyers in Deutschland erfolgreich zur Wehr setzen können, steht derzeit noch in den Sternen.