Dienstag, 30. November 2010

Kachelmann-Prozess: "Und Zeugen gibt es für eine Tat, wenn sie sich denn im heimischen Schlafzimmer abgespielt haben sollte, ebenfalls nicht."

Ich gehe mal davon aus, dass die studierte (Geschichte und Germanistik an der Ludwig-Maximilians-Universität in München) Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen, bereits am 2. September 1945 in München geboren, hoffnungslos übermüdet war, als sie zu später Stunde ob des kachelmännischen Anwaltswechsels für den SPIEGEL die oben genannten Zeilen ihres Armutszeugnisses "Überraschender Abgang eines Anwalts" niederschrieb. Nicht ganz so einfältig aber ebenso falsch hatte sich bereits zuvor ein Jurist im SPIEGEL mit seinem Unwissen profiliert und behauptet, das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann sei ein Indizienprozess. Zu einem Meilenstein juristischer Blasphemie werden die Zeilen der offensichtlich von bleiernen Lidern geplagten SPIEGEL-Reporterin aber erst mit ihrer Behauptung: "Werden Sachverständige von einem Verteidiger als präsente Beweismittel in einem Strafverfahren gestellt, trägt die Kosten dafür erst einmal der Rechtsvertreter." und der abschließenden Frage: "Fragt sich nun, ob Birkenstock auf diesen Kosten sitzenbleibt." Eine derartige Kostenregelung gibt es im deutschen Recht nicht und der Kollege Birkenstock wird nicht nur keinen Cent für die in Vollmacht für seinen Mandanten beauftragten Gutachter oder die dem Gericht angebotenen Beweismittel zahlen, sondern für seine Arbeit obendrein noch angemessen entlohnt werden.

Donnerstag, 25. November 2010

melango.de - Testurteil: Sehr gut!, Onlinehändler des Jahres, Unternehmerpreis 2010 und Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet



Auf der Rechnung für eine Standardmitgliedschaft bei melango.de kann man über die Qualität des Unternehmens lesen: "Testurteil: Sehr gut!, Onlinehändler des Jahres, Unternehmerpreis 2010". Ein spannendes Rätsel für jeden Wettbewerber und ein schönes Gefühl für den Rechnungsempfänger. Wer die Qualitätssiegel vergeben hat, ist allerdings nicht erkennbar. Wer melango.de bereits im November 2008 und erneut im September 2010 das "Schwarze Schaf" als Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet verliehen hat, ist ohne weiteres ersichtlich.

Die OpSec Security GmbH aus München erläutert die Masche ihres Schwarzen Schafes: "Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen."

Nach Informationen von SAT1 hat melango.de bereits 60.000 Mitglieder. Ob wir für die bei uns laufenden Verfahren eine Auszeichnung verleihen, wird natürlich erst nach deren Abschluss entschieden.

Donnerstag, 18. November 2010

"Ich hoffe Sie können mir eine unverbindliche Antwort auf meine Frage geben." Bla Bla Bla?

Anfragen per E-Mail haben manchmal eine besondere Note. Die Angst vor einer "verbindlichen" Antwort dürfte der Angst vor "verbindlichen" Kosten geschuldet sein. Insoweit ist die an mich gestellte Frage aus der Überschrift durchaus nachvollziehbar. Dennoch gibt es bei mir keine unverbindlichen und damit auch keine kostenfreien Antworten:

"Sehr geehrte Frau abcde,

unverbindliche Antworten sind für uns beide nutzlos.
Sie können sich darauf nicht verlassen und ich
verdiene damit kein Geld.

Sie könne sich von mir kostenpflichtig beraten lassen,
am günstigsten dürfte das unter der Nummer
o9oo-1443535 sein, das kosten Sie nur EUR 1,99 pro
Minute und in 10 Minuten dürfte das Problem geklärt sein."

Das erinnert mich an einen Kollegen, der ausschliesslich eine 0900er-Nummer auf seinem Briefkopf angibt, weil er gar nicht mehr stundenlang ohne Honorar telefonieren mag und dessen Briefkopf vom Gericht deshalb direkt an die Rechtsanwaltskammer geschickt wurde. Darüber demnächst mehr.

Mittwoch, 17. November 2010

Kolumbianische Teenager in den Klauen der digitalen Verwertungsindustrie

Der Abmahnung der U+C Rechtsanwälte wegen des angeblich für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH geschützten Werks "Colombian Teens 2" liegt die übliche vorformulierte Unterlassungserklärung auf Basis eines Gegenstandwertes von EUR 25.000,- bei. Diesen Titel scheint es tatsächlich zu geben, wie mir Google nach einer Recherche mit einem Link zur Seite von "Latin pay per view" mitteilt. Auf der Seite lassen sich "Adult Pay Per View Movies" ansehen, darunter auch der Film "Colombian Teens 2". Es wäre bestimmt spannend, in einem Prozess um das Honorar der Gegner die Inhaberschaft der Rechte an dem Werk durch die DigiProtect GmbH klären zu lassen.

Langsam sollte DigiProtect allerdings das Motto ihrer Website "WIR LIEBEN MUSIK" um "WIR LIEBEN PORNO" ergänzen. Die Liebe zur Pornographie läßt sich aber nicht ganz so werteschwanger darstellen, wie jene zur Musik, die von Digiprotect wie folgt angepriesen wird: "Musik ist unerlässlich für jedermann; hier und überall! Musik spendet Kraft, macht Mut, gibt Hoffnung. Musik drückt Gefühle aus, weckt Gefühle und beflügelt Gedanken. Musik drückt Stimmungen aus und hilft jedem Menschen auf seine Weise, mit dem eigenen Leben umzugehen. Musik stiftet Freude, tröstet im Schmerz, befreit von Frust, klagt an, bittet um Verzeihung, hilft dem Verständnis, verbindet mit Freunden und schafft neue Freunde."

"Sex sells" wäre jedenfalls ein zu platter Slogan um den Kampf der abmahnenden Streiter für einen "respektvollen Umgang mit den Kulturschaffenden" angemessen zu propagieren.

Dienstag, 16. November 2010

"sevenload" - Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg Az.: 5 U 9/09 im Volltext. Zur Haftung eines Videoportals für uploads von Nutzern


Das Oberlandesgericht Hamburg hat in einem Verfügungsverfahren mit Urteil zum Az.: 5 U 9/09 am 29.09.2010 zu Gunsten des Videoportals "sevenload" entschieden, wonach das Portal nicht als Täter, Teilnehmer oder Störer einer Urheberrechtsverletzung seiner Nutzer haftet. In Abgrenzung zur Chefkoch-Entscheidung des BGH mache sich "sevenload" nach Ansicht des Senats die hochgeladenen Videos nicht zu eigen. Mit deutlichen Hinweisen auf den vorläufigen Charakter des Urteils als Teil eines Eilverfahrens scheint sich der Senat eine andere Entscheidung in einem möglichen oder ähnlich gelagerten Hauptsacheverfahren durchaus offen halten zu wollen.

Sonntag, 14. November 2010

Hannover: Ex-Freund gibt sich online als gefährlicher Hacker aus und nötigt Ex-Freundin zum offline-Sex

"Ich bin ein Hacker", behauptete der Ex-Freund im Chat und "Ich räume Dein Konto leer, wenn Du nicht machst, was ich will." Der als Hacker getarnte Ehemalige (33 J.) wies seine Ex-Freundin (31 J.) an, "ihren Ex-Freund" am geöffneten Fenster oral zu befriedigen, damit er von draussen auch überprüfen könne, ob sie seinen Anweisungen folgen würde. Dass der angebliche Hacker das Geschehen tatsächlich aus allernächster Nähe verfolgte, kam der gehorsamen Maid nicht in den Sinn. Nach zahlreichen per Internet angebahnten Geschlechtsakten begab sich die genötigte Chatterin erst zur Polizei, als via Internet ein unmißvertändlicher Zeugungsbefehl erging - selbstredend mit ihrem Ex-Freund. Sein Konto sei vom Hacker schon leergeräumt worden, gab der fürsorgliche Begleiter bei der Poliei zu Protokoll. Die Beamten wurden allerdings sofort misstrauisch und mit 21 Monaten Haft auf Bewährung sowie EUR 1.200,- Geldstrafe bescheinigte das Amtsgericht Hannover dem Ex-Freund am Ende per Urteil die strafrechtliche Relevanz seiner zunächst erfolgreichen Internetstrategie.

Freitag, 12. November 2010

Von der Schattenseite des Lebens als Fachanwalt für IT-Recht: Das ebay-Handy für EUR 46,40

Der ebay-Käufer übersieht nach Erwerb den Hinweis auf mögliche Abholung und kauft sich einfach ein anderes Handy. Das Telefon meines Mandanten will er nicht mehr. Verkäufer: "Hallo, ich habe mit dem Anwalt gesprochen. Er wird sofort Klage einreichen damit ihnen sämtliche Kosten auferlegt werden. ... Ich gebe Ihnen letztmalig Gelegenheit zur Vertragserfüllung." Käufer: "Machen Sie das!"

Die Klage besteht neben Rubrum und Antrag genau aus 5 Sätzen, das Verfahren findet nach § 495a ZPO schriftlich statt und einer Replik bedarf es nicht. Der Käufer zahlt am Ende knapp den fünffachen Preis:

1,3 Verf.geb., § 2 Abs. 2, 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG; EUR 32,50
1,2 Term.geb., § 2 Abs. 2, 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG; EUR 30,00
Postpauschale, 7002 VV RVG; EUR 12,50
Ust. 19%, 7008 VV RVG; EUR 14,25
Gerichtskosten Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 GKG, Nr. 1210; EUR 75,00
Kaufpreis für das Handy; EUR 46,40
Gesamtsumme; EUR 220,65

Als Mahnung für Besserwisser und Zeitdiebe das Urteil des Amtsgerichts Hannover.

Mittwoch, 10. November 2010

Porno-Abmahnungen vor Mainstream-Verfahren: "All Star Anal Sluts" und "So ficken die Frisösen" erfolgreicher als Lady Gaga


Als die ersten Porno-Abmahnungen auf dem Tisch lagen, fand ich die Titel ganz amüsant. Eine willkommene Abwechslung zu den öden Dauerbrennern von Sony und Constantin, bekannt aus Funk und Fernsehen. Mittlerweile hält sich der Fleischsalat die Waage mit der drögen Hausmannskost, obwohl die fileshare-downloads im Porno-Sektor deutlich niedriger sein dürften, als die der Blockbuster. Hintergrund für die hohe Zahl der Abmahnungen an der Sex-Front im Vergleich zu deren medialer Bedeutung dürfte die kalkulierte Zahlungsmoral der ertappten Porno-Freunde sein. Ein Trend, den ich auch im Strafrecht beobachtet habe. Sexualstraftäter zahlen die Rechnung gerne schnell und auch im voraus. Im Zivilrecht dürfte die gleiche Mechanik greifen. Während Mama und Papa gegen Lady Gaga´s Abmahnung noch Zähne zeigen, wenn der Filius die Flatrate missbraucht, ist der Drang, sich gegen "Fette Euter" und "Meine perverse Ex-Freundin" zur Wehr zu setzen, deutlich geringer ausgeprägt. Mit roten Ohren zahlt man schneller - das wissen auch geschäftstüchtige Kollegen, die mit den Nackedeis der fünften Liga bessere Geschäfte machen als mit den Stars der Branchenführer.

Montag, 8. November 2010

Das Geheimnis um "das Werk Asian Booty" und die "U + C Rechtsanwälte"


Wenn die Buchstaben U + C für "unknown copy" stehen würden, wäre der Umgang mit der Abmahnung und insbesondere der Unterlassungserklärung für die Digi-Protect GmbH etwas einfacher, denn der Mandant schwört, er wisse nicht, um was es ginge. Da "U + C" allerdings für die Rechtsanwälte "Urmann und Collegen" aus Regensburg stehen, darf man annehmen, dass wenigstens die Kollegen wissen, was für ein Werk im Auftrag der Digi-Protect GmbH im Wege der Abmahnung vor der unerlaubten Verwertung durch Dritte geschützt werden soll. Sie schreiben es aber nicht.

In der Abmahnung und der Unterlassungserklärung wird nur "das Werk Asian Booty" genannt. Die Websites "asian-booty.com" und "asian-booty.net" weisen nicht die Digi-Protect GmbH als Domaininhaberin aus. Eine Website wird daher wohl nicht gemeint sein. Es gibt evtl. auch einen gleichnamigen Film, dessen Inhalt auf einer Website wie folgt beschrieben wird: "Interracial porn doesnt get any better than this. The finest, firmest, most curvaceous Asian asses in porn, assembled here for your delectation in Asian Booty."

Der Terminus "Asian Booty" scheint insoweit durchaus beschreibenden Charakter zu haben. "Asiatische Beute" klingt irgendwie nach Dschingis Khan, Mao´s Revolution, Pearl Harbour oder eben auch nach Porno. Die Internet Movie Database kennt einen Film "Asian Booty Worship" aus dem Jahre 2008 - ist dieser Titel gemeint? Oder werden jetzt schon Amateurfilme unter dancejam.com abgemahnt und dieses mit "asian booty" betitelte Tänzchen ist Gegenstand der Abmahnung? Nach dem ich dann bei "youtube" die Stichworte "asian booty" eingegeben habe, bin ich von einem anderen "asian booty" lautenden Filmchen und der Trefferzahl erschlagen und fest davon überzeugt, dass die geforderte Unterlassungserklärung in der verlangten Form keinesfalls abgegeben werden darf und so wohl auch nicht gefordert werden durfte.

melango.de - gut gemachte Abofalle oder seriöser Dienstleister?


Mit Betätigung des Absendeknopfes nach Eingabe der Registrierungsdaten, also den Angaben zur Person, werden gleichzeitig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und ein Vertrag auf melango.de gilt als geschlossen. Ein Link zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen soll jedenfalls ausreichen, meint das Amtsgericht Chemnitz in zwei Urteilen zu den Aktenzeichen 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10, in denen melango.de als Klägerin auftrat und hält das Angebot danach für seriös. Es handelt sich wegen der geringen Streitwerte jeweils um Urteile im schriftlichen Verfahren nach 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung, die natürlich Einzelfallentscheidungen sind.

Nach unserem anwaltlichen Schreiben mit der Aufforderung, das Nichtbestehen von mit zwei Rechnungen geltend gemachten Forderungen zu bestätigen, erfolgte umgehend eine Kündigungsbestätigung. Ob nach dem kurzen "Handgemenge" weitere Zahlungsaufforderungen eingehen oder ein Rückzug von melango.de erfolgt, ist derzeit noch offen.

Donnerstag, 4. November 2010

Rechtsanwälte Waldorf: 79.442 Abmahnungen in 5 Monaten?


Filesharing: Abmahnung von Waldorf gegen den gleichen Mandanten 5 Monate später, anderer Gegner und anderes Aktenzeichen. Unterstellt man über das gleichlautende Anfangskürzel "PP" hinaus numerisch fortlaufende Aktenzeichen, ergibt dies eine Differenz von 79.442 Verfahren. Sony´s Hörbuch "Die drei ??? Haus des Schreckens (Folge 131)" ging noch zu einem Pauschalpreis von EUR 856,- über den Abmahnungstisch, während Constantin´s Film "Die Päpstin" aktuell für EUR 956,- als Erledigungspaket zu haben ist. Wenn in den letzen fünf Monaten 20% der Abgemahnten zu einem Durchschnittspreis von EUR 900,- auf das Vorzugsangebot der Rechtsanwälte Waldorf eingegangen sind, wäre dies bei obiger Kalkulation ein Umsatz von EUR 14.299.560,-.

Dienstag, 2. November 2010

Abmahnung wegen filesharing von "Die Päpstin" all-inclusive für EUR 956,- bei Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Constantin-Film

Das freundliche all-inclusive Erledigungsangebot der Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus dem schönen München umfaßt neben einer Abmahnung mit etwas einseitigen Rechtsausführungen und einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die pauschale Abgeltung des Schadensersatzes wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung in Höhe von EUR 450,-, die Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 506,- und einen Ermittlungsdatensatz. Der beigefügte Überweisungsträger ist im Zeitalter des Internetbanking ebenfalls überflüssig. Erfahrene filesharer raten an, sich nach günstigeren Full-Service-Anbietern umzusehen, deren Paket ausreichenden Schutz verspricht.

Sonntag, 31. Oktober 2010

"Simones Hausbesuche" können unangenehm werden ...


... wenn man dafür nicht zahlt. "Simones Hausbesuche Nr. 61" soll jedenfalls ein Film sein und mittels der Internettauschbörse BitTorrent ohne entsprechendes Entgelt empfangen worden sein, so dass mittels Abmahnung durch die Kanzlei Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg entsprechende Nachzahlungen zu Gunsten der BB Video GmbH geltend gemacht werden. Selbstverständlich wird mit der Abmahnung zu einem Gegenstandswert von EUR 10.000,- auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert.

"Meine perverse Ex-Freundin - Porno Privat 15"


Wieder einmal eine Abmahnung, bei der man Zweifel hat, ob der Inhalt der angeblich im Wege des filesharing über BitTorrent bezogenen Datei überhaupt schutzfähig ist und ob der Abmahnenden die behaupteten Rechte zustehen. "Meine perverse Ex-Freundin - Porno Privat 15" lautet angeblich ein Film, dessen Rechte die Ino Handels & Vertriebs GmbH aus Wuppertal für sich beansprucht und deren Rechte mittels Abmahnung durch die Rechtsanwälte Negele, Zimmel, Greuter, Beller aus Augsburg gewahrt werden sollen.

Samstag, 30. Oktober 2010

Also doch: Uwe Barschel ist ermordet worden!


Endlich herrscht Klarheit. Der ehemalige Ministerpräsident des Bundeslandes Schleswig-Holstein, Uwe Barschel, der am 11. Oktober 1987 in einer Badewanne im Hotel Beau-Rivage in Genf tot aufgefunden wurde, ist ermordet worden. Dies hat nun nach jahrelangen Kontroversen und gegensätzlichen rechtsmedizinischen Gutachten der Geist von Uwe Barschel durch das anerkannte Medium Kim-Anne Jannes unmißverständlich geäußert.

Bereits das Gutachten des Zürcher Toxikologen Hans Brandenberger hat die Konzentrationsverteilung der Substanzen im Magen, Blut und Urin des toten CDU-Politikers als einen Beweis für Fremdverschulden angesehen. Weil sich das tödliche Cyclobarbital noch in der Anflutungsphase befand, während die anderen Beruhigungsmittel bereits ihre Wirkung entfaltet hatten, ging Brandenberger davon aus, dass Barschel nicht zunächst andere stark sedierende Substanzen und anschließend das Cyclobarbital zu sich genommen haben könne, sondern die Substanzen im bewusstlosen Zustand von Dritten verabreicht worden sein mußten.

Auch der südafrikanische Waffenhändler Dirk Stoffberg bestätigte die Mord-Theorie und erklärte 1994 in einem Interview, dass ein ihm bekannter CIA-Agent Barschel umgebracht hätte. Kurz danach kam der Südafrikaner mit seiner Freundin unter nicht geklärten Umständen ums Leben. Offizielle Todesursache: Doppelselbstmord.

Freitag, 29. Oktober 2010

"Auch das Verfahren gegen den Wettermoderator Jörg Kachelmann ist ein Indizienprozess"


und weiter: "Eine Frau behauptet, sie sei vergewaltigt worden, der Mann streitet es ab. Aussage steht gegen Aussage." Den letzten Satz habe ich in letzter Zeit im Zusammenhang mit dem Kachelmann-Prozess schon öfter gelesen und er ist auch nicht falsch. Allerdings scheinen viele dabei zu übersehen, dass die Aussage der Frau schlicht ein Beweis ist. Weil ich den Unfug, dass der Kachelmann-Prozess ein Indizienprozess sei, im SPIEGEL lesen musste, interessierte mich auch, welcher Journalist sich dort als Laie entlarvt hat. Es ist Ferdinand von Schirach, der, wie ich nach einer kurzen Recherche im Internet feststelle, gar Rechtsanwalt und spezialisiert auf Strafrecht ist. Hätte der spezialisierte Kollege vor der Erstellung des Artikels ebenfalls das Internet bemüht, hätte er seine Fachkenntnisse um Basiswissen im Strafprozessrecht erweitern können:

"Vorangestellt sei zur Verdeutlichung, daß bei dieser Konstellation (Aussage gegen Aussage, der Verf.) der Zweifelssatz (in dubio pro reo) einer Verurteilung jedenfalls im Grundsatz nicht entgegensteht. Denn im Hinblick darauf, daß ein Zeuge unmittelbare eigene Wahrnehmungen wiedergeben soll, unterscheidet sich seine Aussage insbesondere von derjenigen des »Zeugen vom Hörensagen«, die für sich genommen ohne zusätzliche wichtige Beweisanzeichen (Indizien) einen Schuldspruch gerade nicht zu tragen vermag. Wird m. a.W. die Tat vom Opfer selbst geschildert, so kann der Angeklagte auf dieser Grundlage verurteilt werden, wenn das Tatgericht von der Glaubhaftigkeit der Aussage des einzigen Belastungszeugen überzeugt ist."

Der Prozess gegen Jörg Kachelmann ist nämlich kein Indizienprozess und im Gegensatz zum Artikel des Kollegen von Schirach ist am Aufsatz "Zur Beweiswürdigung vor allem bei Aussage gegen Aussage" des zitierten Dr. Günther M. Sander, Richter am Bundesgerichtshof, fachlich nichts auszusetzen.

Donnerstag, 28. Oktober 2010

Stadt Zürich, Amt für Frauenkampf: "Den Sexisten aufs Maul geben"



Der rüde Ton der Stadt Zürich, Amt für Frauenkampf, verwundert. Ist doch deren Aufruf anläßlich des 1. internationalen Antifeminisumstreffens am Samstag den 30. Oktber in der Schweiz ein unverblümter Aufruf zur Gewalt gegen organisierte Antifeministen, die den Feminismus als eine ungerechtfertigte Ideologie der Privilegienbeschaffung durch Männerhasserinnen betrachten.

Trotzdem in der Schweiz im Kanton Appenzell Innerrhoden das Stimmrecht für Frauen auf kantonaler Ebene entgegen eines Mehrheitsentscheids der stimmberechtigten Männer erst 1990 eingeführt wurde, hat die Schweiz Europa im Streben nach Gleichberechtigung noch nicht überholt.

So erkennt der aufmerksame Leser auch sofort, dass
die Signatur des Plakats einem Konzept aus dem "Handbuch der Kommunikationsguerilla" entsprungen sein könnte und es ein Amt für Frauenkampf in Zürich gar nicht gibt.

Die Plakatierung dürfte einem Bündnis gegen das Antifeminismus Treffen zuzuschreiben sein, welches mit der Parole "Gemeinsam gegen Sexismus, den Antifeministen aufs Maul geben!" zu einer Kundgebung am Samstag in Uitikon aufruft.

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Männer müssen sich verstecken! 1. Internationales Antifeminismus-Treffen für Samstag den 30. Oktober 2010 an geheimem Ort

Eins mal vorweg: Gegen ein derart historisches Treffen der „Antifeministen“ am 30.10.2010 sprechen mindestens sechs Gründe, nämlich

30.10.10 15:30 SV Werder Bremen : 1. FC Nürnberg





30.10.10 15:30 VfL Wolfsburg : VfB Stuttgart





30.10.10 15:30 1. FC Köln : Hamburger SV





30.10.10 15:30 1. FC Kaiserslautern : Borussia M'gladbach





30.10.10 15:30 FC St. Pauli : Eintracht Frankfurt





30.10.10 18:30 FC Schalke 04 : Bayer 04 Leverkusen

Sich nach einem Farbanschlag auf den Ort des geplanten Treffens, das Gemeindehaus in Uitikon, an einen geheimen Ort zurückzuziehen, weckt ebenfalls Zweifel an einer effizienten Strategie der Bewegung. Immerhin haben Referenten aus Hamburg, Frankfurt, Syke und der Schweiz fest zugesagt.

Gesucht und gefunden habe ich die Website der Antifeministen auch nur, weil die Schweizer Jungs unter den Reitern "Recht" und "Falschanschuldigungen" etwas zum "Fall Jörg Kachelmann" bekunden und dort der vollständige Name nebst Foto des angeblichen Opfers sowie deren Radiostation zu finden ist.

Montag, 25. Oktober 2010

Der Soziopath von nebenan heisst ganz bestimmt nicht Kachelmann


Denn Soziopathen wie man weiss
sind nie vor lauter Liebe heiss
Sie lieben nicht und täuschen nur
und kennen keinen Liebesschwur

Bei Jörg jedoch war´s nicht der Trieb
er hat die Frau´n schlicht alle lieb

Und falls am Ende dann ein Weib
sich gar verletzt am eignen Leib
weil sie so gar nicht teilen kann
den liebenswerten Wettermann
dann wisse Jörg im Bloggerland
herrscht übergrosser Sachverstand
Am Tag beim Job und nachts beim Bier
wir Bloganwälte glauben Dir!

Mittwoch, 20. Oktober 2010

Schwarzsurfen strafbar? Rassismus pur!


Allein die Behandlung der Frage durch deutsche Gerichte, ob schwarz surfen in Deutschland strafbar sei, läßt Empörung in meiner rechtsstaatlichen Brust aufkeimen. Ich erinnere vorsichtig an Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden." Hang loose, dear state attorneys and read carefully again what the Amtsgericht Wuppertal says to understand the opinion of the Landgericht Wuppertal.