Montag, 31. März 2014

Hannover - Zwangstransport zum Derby bleibt

Weil Hannover 96 den Verfügungsklägern im Streit über die 96-Auswärtsdauerkarten für das Niedersachsen-Derby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 am 06. April 2014 drei Ehrenkarten ohne Verpflichtung zur Anreise im Bus auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover hinterlegt hat, hat sich nach Ansicht des Amtsgerichts Hannover das Eilbedürfnis für den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung erledigt. Eine Sachentscheidung wird es nicht geben.

Die Verfügungskläger können nun ohne den Zwang zum Bustransport zum Derby fahren und das Gericht wird über die Verfahrenskosten zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Mit diesem Schachzug hat Hannover 96 grundsätzliche Worte des Gerichts zum Buszwang vermieden und die übrigen Fans, die eines der 2100 Auswärtstickets über 96 in Anspruch nehmen möchten, können dies weiterhin nur in Verbindung mit einer Busfahrkarte zwecks kontrollierter Anreise tun.

Wenn das Gericht im Rahmen der Kostenentscheidung später zu dem Ergebnis kommt, dass Hannover 96 die Verfahrenskosten wegen der Rechtswidrigkeit des Zwangstransports tragen muss, ist das Derby nebst Ticketvergabe natürlich längst zu den Bedingungen des Bundesligaclubs gelaufen.  

Donnerstag, 27. März 2014

Hannover - Zwangstransport für böse Buben

Die Angst vor Krawallen beim Niedersachsen-Derby zwischen Eintracht Braunschweig und Hannover 96 am 06. April 2014 treibt die Verantwortlichen zu rechtswidrigen Absprachen bei der Kartenvergabe. Jeder Normalfan, der über Hannover 96 eines der 2100 Auswärtstickets erwerben möchte, soll dies nur in Verbindung mit einer Busfahrkarte für einen überwachten Transport tun können. Die Tickets werden erst im Bus verteilt. Das gilt auch für die Inhaber der von Hannover 96 zur Saison 13/14 erstmals verkauften Auswärtsdauerkarten.

Ein kurzer Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Erwerb der Auswärtsdauerkarte 2013/2014 zeigt, dass die Einigung zwischen Hannover 96, dem Niedersächsischen Innenministerium, der Polizei und dem gastgebenden Club Eintracht Braunschweig zum Zwangstransport jedenfalls im Hinblick auf Auswärtsdauerkarten eine rechtswidrige Seifenblase ist, die der Kollege Dr. Andreas Hüttl nach Informationen des SPIEGEL vor dem Amtsgericht Hannover platzen lassen wird.

Ein erboster Fan beschreibt seine Situation des ihm aufgenötigten Anreisemodus wie folgt: "So wie es bei mir aussieht muss ich von Augsburg (aktueller Wohnort, ICE) - Hannover (wegen der Busfahrt) - aBSchaum (Spiel) - Hannover (Busfahrt zurück) - aBschaum (Zugfahrt) - Salzgitter (Auto), damit ich zu meinen Eltern fahren kann, wo ich dann eine Nacht da schlafen kann."

Der Fan als lästiges Detail im wirtschaftlich orientierten Fußballunternehmen? Nicht ganz - der Zwang zur Anreise im Bus gilt natürlich nicht für die Inhaber von VIP-Tickets.

Dienstag, 25. März 2014

Sex-Chat per Schriftsatz ans Gericht - strafbar?

Ein prominenter Ehebrecher, der die Vorzüge der Informationsgesellschaft durchaus lieb gewonnen hat, möchte die damit einhergehenden Nachteile nicht so recht akzeptieren und den elektronischen Gedankenaustausch zwischen Geliebter und betrogener Ehefrau aus der Kategorie „Soll ich Ihnen alle intimen Korrespondenzen zwischen mir und Ihrem Mann zukommen lassen?" wenigstens in Zukunft verhindern.

Er bedient sich dazu der Hilfe eines fleissigen Anwalts, der per Abmahnung in epischer Breite den Wortlaut der E-Mails der Geliebten wiedergibt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Schadensersatz in Höhe von EUR 20.000,- verlangt und einen Zahlungsvergleich zu Bedingungen anbietet, die nur unheilbar kranke Masochisten akzeptieren würden.

Die Ausführungen des Kollegen gipfeln schliesslich in der Behauptung, einem möglichen Prozess gegen die ehemalige Sex-Partnerin gelassen entgegenzusehen - "Denn ein Richter würde aus den genannten Gründen in dieser Sache nicht darüber zu befinden haben, ob Ihre Äußerungen der Wahrheit entsprechen, so dass eventuell von Ihnen vorgelegte Mails gar nicht erst zur Kenntnis genommen würden, da diesen keine rechtliche Relevanz zukommt."

Offensichtlich misst der Kollege seinen vorprozessual geäußerten Worten im Rahmen einer negativen Feststellungsklage keine allzu grosse Bedeutung mehr bei, denn sein nunmehr mir gegenüber geäußerter Vorwurf, mit der schriftsätzlichen Vorlage der Sex-Chats zwischen den Parteien eine Straftat begangen zu haben, lässt sich nur erklären, wenn er selbst nicht daran glaubt, dass die digitalen Fantasien seines Mandanten bei Gericht gar nicht erst zur Kenntnis genommen würden.

Mit der Weitergabe des sexuelle Einzelheiten enthaltenden E-Mail-Verkehrs an das Gericht hätte ich mich als Anwalt der Abgemahnten des Vergehens der Verletzung von Privatgeheimnissen nach § 203 StGB strafbar gemacht, indem ich unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis offenbarte, das mir als Rechtsanwalt anvertraut worden ist. Ich soll sogar den Qualifikationstatbestand der Schädigungsabsicht gem. § 203 Abs. 5 Alt.2 StGB erfüllt haben, die sich bereits in meiner Äußerung, dass der Ehebrecher "die Konsequenzen seiner Untreue hinzunehmen" habe, offenbare.

Die Übermittlung der erotischen E-Mails geschah natürlich im Einverständnis mit der nunmehr fallengelassenen Geliebten und ich hatte lediglich darauf verwiesen, dass der Schutz der vertraulichen und auch den Tatsachen entsprechenden Kommunikation zwischen Ehefrau und Gespielin dem Ehebrecher verbiete, darauf im Wege der Durchsetzung eines Unterlassungsanspruchs Einfluss zu nehmen. Seine Frau war dankbar über die Kontaktaufnahme und die Übermittelung der aufschlussreichen Informationen. Deshalb habe der Delinquent "die Konsequenzen seiner Untreue hinzunehmen und kann den Austausch darüber zwischen seiner Frau und der Klägerin nicht auf die von ihm angestrebte Art und Weise unterbinden."

Wie sich die Zeiten ändern. Vor dem 1. September 1969 war noch der Ehebruch selbst strafbar, heutzutage muss man als Rechtsanwalt Strafe fürchten, wenn man den Schutz der Kommunikation zwischen betrogener Ehefrau und geschmähter Geliebter verteidigt. Noch vor nicht allzu langer Zeit haben wir für eine andere Frau darum gekämpft, eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auch ohne Zeugen dem Arbeitgeber mitteilen zu dürfen und zwar auch dann, wenn die Schilderung des anzüglichen Verhaltens nicht nachgewiesen ist und in Bezug auf den Angeschuldigten eine den Ruf beeinträchtigende Wirkung haben kann. Der Glaube, Frauen im Hinblick auf Vorkommnisse mit Bezug zu deren Sexualsphäre den Mund verbieten zu können, weil man die Kundgabe eigener Beteiligung scheut, scheint bei sexuell unterforderten Ehemännern weiter verbreitet zu sein, als gedacht.

Donnerstag, 20. März 2014

Denkmal für den Bock des Gärtners

Nun hat es auch die ehemalige Bundesbildungsministerin Annette Schavan geschafft, ihrer Titelmogelei ein Denkmal in Form eines Urteils unter dem Aktenzeichen 15 K 2271/13 zu setzen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute den Versuch der Doktortitelrettung in Form einer Klage der CDU-Politikerin gegen die Universität Düsseldorf scheitern lassen. Das Gericht hat 60 Täuschungsbefunde bei der Doktorarbeit Schavans als erwiesen angesehen. Das verfehlte Thema ihrer Dissertation hiess "Person und Gewissen" und um die andauernde Kontinuität ihrer vor über 30 Jahren schon verinnerlichten Unredlichkeit zu belegen, liess die Ex-Ministerin nach Bekanntgabe des Urteils verlauten: "Den Vorwurf der Täuschung weise ich erneut entschieden zurück." Person ohne Gewissen.

Mittwoch, 19. März 2014

Rechtsschutzversicherung, keine Deckungsanfrage

Sehr geehrter Mandant,

Sie haben mich gebeten, Ihre Rechtsschutzversicherung um Kostenschutz zu bitten. Da ich als Rechtsanwalt durch eine Anfrage nach Kostenschutz für den Mandanten bei seiner Rechtsschutzversicherung ein eigenes Rechtsverhältnis mit der Versicherung eingehe, in dessen Folge ich dieser gegenüber dann auskunftspflichtig und rechenschaftspflichtig bin, sehe ich grundsätzlich von jeglicher Korrespondenz mit Rechtsschutzversicherungen ab.

Zudem ist die Korrespondenz mit einer Rechtsschutzversicherung häufig zeitaufwändiger, als der Streit mit dem Gegner, weil die Sachbearbeiter zum Teil Schwierigkeiten haben, die Sach- und Rechtslage zu erfassen. Diesbezügliche grundsätzliche Erläuterungen sind nämlich in der Regel bei Kollegen und Gerichten nicht erforderlich.

Hinzu kommt, dass umstritten ist, ob dieser zum Teil beträchtliche Arbeitsaufwand vergütet wird.

Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich der Bitte um Anforderung einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nicht nachkommen werde.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M.
Rechtsinformatik
Fachanwalt für IT-Recht
Informationstechnologierecht

Dienstag, 18. März 2014

Uli Hoeneß - das Ende

Ich gebe zu, ich hatte mich auf den Prozess gefreut, weil ich kein FCB-Freund bin und der öffentliche Uli Hoeneß, insbesondere mit seinen idiotischen Kommentaren zum Breno-Prozess, bei mir auf wenig Verständnis gestossen ist. Das Sinnbild des Geld-Klubs FC Bayern München am Pranger wegen Geld-Gier zu sehen war nicht nur für Fußballfreunde ein besonderes Festmahl, dessen Häppchen durchaus schmackhaft waren. Meine Hoffnung wurde erfüllt, das Volk lag richtig und der Grosskotz geht in den Knast. Ein ausgewogenes Menu, das für mich mit dem Urteil durch den allseitigen Verzicht auf die Einlegung der Revision ein zufriedenstellendes Ende gefunden hat. Die zahlreichen Spe.ku.la.tio.nen um die verborgenen Geheimnisse des Prozesses sind für mich eher uninteressant; den Teller abzulecken erspare ich mir. Meine Lieblingszeitung macht gar eine Serie aus der ganzen Sache. Ich nicht, ich bin satt.

Samstag, 15. März 2014

Prinz Harry und die Parkettrenovierung via Facebook

Als His Royal Highness Prince Henry Charles Albert David of Wales, in Deutschland besser bekannt als Prinz Harry von Wales und zweiter Sohn von Prinz Charles und Prinzessin Diana, gab sich ein Betrüger im sozialen Netzwerk Facebook aus. Der angebliche Sohn des britischen Thronfolgers Prinz Charles hatte einem österreichischen Handwerker einen Millionenauftrag mit der Erneuerung des Parketts im königlichen Buckingham Palast in London in Aussicht gestellt. Der augenscheinlich mindestens leichtgläubige Handwerker überwies daraufhin EUR 27.500,- zwecks angeblich notwendiger Firmengründung in Großbritannien an ein ihm via Facebook übermitteltes Konto. Es erfolgte weder eine Firmengründung, noch erhielt der geschäftstüchtige Österreicher den erhofften Auftrag. Man kann angesichts solch haarsträubender Geschichten nicht oft genug darauf hinweisen, dass seriöse Geschäftsabschlüsse jedenfalls nicht ausschließlich über Facebook erfolgen - erst recht nicht mit bekannten Persönlichkeiten, deren Profil in einem sozialen Netzwerk zu fälschen kein besonderes Kunststück ist. Insbesondere falsche Prinzen, Grafen und Fürsten tummeln sich haufenweise auch auf Facebook.

Donnerstag, 13. März 2014

Der Al Capone vom Tegernsee

Während Al Capone wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 200.000,- Dollar angeklagt war und in diesem Zusammenhang zu 50.000,- Dollar Strafe, 8.000,- Dollar Gerichtskosten und elf Jahren Gefängnis verurteilt wurde, ist es für die Tegernseer Version des Steuertricksers geradezu glimpflich ausgegangen.

Nur 3 Jahre und 6 Monate Zuchthaus bei einer Steuerhinterziehung von über 27.000.000,- Euro sind insoweit vergleichsweise ein Schnäppchen. Von hier aus einen Glückwunsch an die Verteidigung unter dem Frankfurter Rechtsanwalt Hanns W. Feigen, die Uli Hoeneß durch ihr beherztes Auftreten in der mündlichen Verhandlung und ein glänzendes Plädoyer vor einer noch höheren Haftstrafe bewahrt haben. Es zahlt sich am Ende doch aus, wenn man über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um ein harmonierendes und schlagkräftiges Verteidigerteam zusammenzustellen.

Dienstag, 11. März 2014

Die Einführung der Todesstrafe im Steuerstrafrecht

Der Bund der rechtstreuen Steuerzahler e.V. fordert Konsequenzen nach dem Bekanntwerden einer Summe von mehr als 23,7 Millionen Euro hinterzogener Steuern im Strafprozess gegen Uli Hoeneß vor dem Landgericht München II. Wie der Vorstand des BdrS e.V. mitteilte, wurde dem Justizministerium bereits nach Schluß der heutigen Verhandlung ein Entwurf für die Ergänzung der Abgbenordnung (AO) übermittelt, in dem die Einführung der Todesstrafe im § 373a AO für besonders schwere Fälle der Steuerhinterziehung vorgesehen ist. So soll die Todesstrafe bei einer Steuerhinterziehung von mehr als 5 Millionen Euro jährlich oder 20 Mio EUR über einen Zeitraum von fünf Jahren auch dann der Regelfall sein, wenn sich die Tat nur auf Abgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einzuziehen wären oder die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation oder einem mit dieser assoziierten Staat angefallen sind.

Der zukünftige Nichtmandant fragt

"Ich habe eine Abmahnung von einer Privatperson erhalten und darauf nicht reagiert. Dann habe ich auf Antrag eines Anwalts beim Amtsgericht eine Beschlussverfügung von diesem Anwalt auf Unterlassung über Gerichtsvollzieherzustellung zugestellt bekommen. Der Beschluss selbst ist nicht vom Gericht beglaubigt, nur vom Anwalt selbst.

Frage: Ist die Abmahnung ohne Anwalt und Zustellung ohne Beglaubigung des Beschlusses so korrekt?

Dies soll kein Auftrag sein. Wenn Kosten entstehen würden, bitte ich Sie, nicht zu antworten."

Montag, 10. März 2014

Uli Hoeneß - Die Anklageschrift

Ein wesentlicher Baustein, um sich jetzt und nach Abschluss des Verfahrens im Fall Hoeneß eine Meinung bilden zu können, dürfte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft München II sein, die zu lesen sich in jedem Fall lohnt. Es werden die sieben selbständigen Handlungen aufgezählt, durch die Uli Hoeneß gegenüber den Finanzbehörden unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht und dadurch Steuern verkürzt haben soll. In der Abstimmung über den Ausgang des Prozesses gegen Uli Hoeneß halten sich diejenigen, die eine Haftstrafe mit oder ohne Bewährung erwarten, noch in etwa die Waage. Mit einem Freispruch rechnet dagegen kaum jemand.

Freitag, 7. März 2014

Landesweite Sperrung von YouTube und Facebook

Wer sehnsüchtig auf die Befreiung von den Seuchen Facebook und YouTube gehofft hat, könnte bald erlöst werden. Endlich wieder gemeinsam essen ohne auf das Smartphone zu schielen, regelmäßiger Sex, weil der Partner nächtens nicht bis zur Erschöpfung Inhalte teilt und Sprösslinge, die nicht verrohen, weil die 10 brutalsten knock-outs im Ultimate Fighting nicht mehr im Kinderzimmer zu empfangen sind.

Zumindest in der Türkei hat Premierminister Recep Tayyip Erdogan seinen Mitbürgern diese Perspektive näher gebracht, als er in einem Interview sagte: "Ich werde nicht zulassen, dass unsere Nation Facebook und YouTube geopfert wird." Auf die Frage, ob an eine Sperrung von Facebook und YouTube gedacht sei, antwortete er mit "Ja".

Natürlich spielte nicht die Harmonie von Familien eine Rolle oder das Wohl der Nation, sondern die Tatsache, dass über YouTube Videos ins Netz gestellt wurden, die heimlich aufgenommene Telefonmitschnitte Erdogans zum Inhalt hatten, in denen der Premier seinem Sohn Bilal befahl, mehrere Millionen harter Währungen vor Korruptionsfahndern in Sicherheit zu bringen und er ein Geschäft ablehnen solle, in dem nicht genug Profit winke.

Ziel der von Erdogan angedachten Massnahme ist daher eine flächendeckende Zensur und die Unterbindung einer transparenten Gesellschaft. Die gesetzliche Sperrung von Inhalten im Netz bleibt damit ein Maßstab von Rechtsstaatlichkeit und nicht von familiärem Wohlbefinden. Letzteres gilt es durch familieninterne Massnahmen zu bewahren oder wiederzubeleben.

Mittwoch, 5. März 2014

Christian Wulff - Staatsanwaltschaft Hannover legt Revision ein

Der Freispruch für Ex-Bundespräsident Christian Wulff war der Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel wert, was zu erwarten war. Das volkstümliche Geschrei um die hohen Kosten des Verfahrens bei einer vergleichsweise niedrigen Summe von ca. EUR 720,- für Hotel- und Bewirtungskosten im Kern des Vorwurfs der Korruption hat die Staatsanwaltschaft unbeeindruckt gelassen. Das Landgericht Hannover hatte weitere Beweisanträge der Staatsanwaltschaft abgewiesen und damit den Raum für etwaige Verfahrensfehler des Urteils eröffnet. Mit der Revision können nur noch Rechtsfehler der angefochtenen Entscheidung gerügt werden, welche die Staatsanwaltschaft aus Hannover dem Bundesgerichtshof nun möglichst plausibel darlegen muss. Die fachliche Qualifikation dazu dürfte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer ohne weiteres besitzen. Es bleibt spannend.

Montag, 3. März 2014

Abstimmung: Bayern-Boss Uli Hoeneß - Wie endet der Strafprozess wegen Steuerhinterziehung?

Siebenmal werden wir noch wach, dann ist Uli´s grosser Tag. In genau einer Woche, am 10. März 2014, beginnt vor dem Landgericht München II der Prozess gegen Uli Hoeneß wegen Steuerhinterziehung.

Die Staatsanwaltschaft München II hält die erfolgte Selbstanzeige von FC-Bayern-Präsident Uli Hoeneß für unwirksam, weil sie nicht aus freien Stücken erfolgt sei. Eine strabefreiende Wirkung oder wenigstens eine Strafmilderung dürfte nach dieser Auffassung kaum in Betracht kommen. Wenn der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Uli Hoeneß zutrifft, zwischen 2003 und 2009 insgesamt 3,5 Millionen Euro an Steuern hinterzogen zu haben, dürfte nach der Auffassung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2008, wonach bei einer Summe von mehr als einer Million Euro in aller Regel nur noch eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung möglich ist, Kerkerhaft auf Uli warten.

Der allmächtige Bayern-Präsi im Knast? Zehntausende ehrliche Steuerzahler würden es der Rechtspflege nicht verzeihen, wenn in diesem Verfahren auch nur der Hauch eines Promi-Bonus durch den Saal wehen würde und auch für die Staatskasse sollte sich eine unmissverständliche Botschaft an Steuersünder aus der High Society lohnen. Die Signalwirkung eines Urteils wird enorm sein, das weiss auch der zuständige Richter Rupert Heindl, der dafür bekannt ist, auf Kungeleien der Robenträger zur Abkürzung eines Verfahrens keinen Wert zu legen. Auch der mit der Sache betraute Staatsanwalt Achim von Engel gilt als unnachgiebiger Spezialist auf dem Gebiet des Steuerstrafrechts. Es könnte also sein, dass im Fall Hoeneß Recht gesprochen wird - ich kann es mir trotzdem nicht vorstellen. Was glauben die Leser? Stimmen Sie ab:


Sonntag, 2. März 2014

Hass auf Anwälte und ein Retter mit Migrationshintergrund

Nach den tödlichen Attacken auf eine Rechtsanwältin und einen zunächst nur schwerverletzten Rechtsanwalt in Düsseldorf sowie eine Rechtsanwaltsgehilfin in Erkrath, konnte Mohammed A. drei weitere Frauen in einer Pizzeria in Goch vor einem Messerangriff von Yanqing T. retten und wird wie folgt zitiert: „Er schrie die Mädchen an, dass er sie umbringen werde. Zu mir wimmerte er, flehte, ich solle ihn loslassen. ,Alter, das kannst du vergessen, bis die Polizei kommt‘, habe ich entgegnet.“

Ein weiterer Rechtsanwalt aus Erkrath erlitt bei dem Rachefeldzug einen lebensgefährlichen Bauchschuss, überlebte den Angriff und einen vom Täter gelegten Brand jedoch durch das Eingreifen eines weiteren Zeugen. Entgegen ersten Vermutungen, die Angelegenheit hätte ihren Hintergrund im Familienrecht, soll die Sache ihren Ursprung in einer Ohrfeige gegen die Chefin der Pizzeria und damit im Strafrecht haben. Yanqing T. wurde vom Amtsgericht Kleve verurteilt und der Täter fühlte sich im Verfahren durch die getötete Kollegin schlecht vertreten. Schließlich richtete sich seine Aggression auch gegen die Kollegen aus Erkrath, die ein Rechtsmittelverfahren für aussichtslos hielten.    

Samstag, 1. März 2014

Hass auf Anwälte: "Der Chinese galt als tickende Zeitbombe"

Weil Yanquing T. bei einer früheren Arbeitsstelle einen Kollegen mit einem Messer angriff und später auch einen Nachbarn schlug, war der gebürtige Chinese bereits einschlägig verurteilt. Als sich seine Frau mit den beiden Kindern von ihm trennen wollte und ihm die familienrechtliche Vertretung nicht gefiel, mussten eine Rechtsanwältin, ein Rechtsanwalt und eine Rechtsanwaltsgehilfin in zwei Kanzleien in Düsseidorf und Erkrath sterben. Ein Rechtsanwalt wurde verletzt. Es ist nicht neu, dass Organe der Rechtspflege tödlichen Angriffen ausgesetzt sind, weil deren Arbeit bisweilen von schwerwiegenden Konsequenzen für das Leben der Parteien begleitet wird. Das gilt wohl hauptsächlich im Strafrecht und Familienrecht, aber auch Nachbartschaftsstreitigkeiten sind bisweilen lebensgefährlich. Im Presserecht wird dagegen eher der weniger schwerwiegende Streit behandelt, ob die Nationalität des Täters genannt werden durfteQuelle: express.de

Donnerstag, 27. Februar 2014

Anwalt wegen betrügerischer Abmahnungen verurteilt

Ein Göttinger Rechtsanwalt, sein Bruder und ein Freund haben vor dem Landgericht Göttingen gestanden, missbräuchlich gegen ebay-Händler vorgegangen zu sein, weil diese in ihren Internet-Angeboten die Grundpreise ihrer Artikel nicht angegeben hatten. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass diese Vorgehensweise lediglich dazu dienen sollte, dauerhafte Einnahmen durch Anwaltsgebühren zu generieren, wurde eingeräumt.

Zwischen März 2012 und Januar 2013 wurden 293 Abmahnungen verschickt und 59 Abgemahnte zahlten Beträge zwischen 100,- und 459,- Euro. Insgesamt wurden auf diese Weise über 16.000,- Euro vereinnahmt. Der Bruder des Rechtsanwalts suchte nach Feierabend Verstöße gegen die Preisangabeverordnung (PAngV) auf ebay, ein Freund formulierte die Abmahnungen und der Anwalt unterschrieb. Weil die Gebühren untereinander jedoch nie anfallen sollten, erfolgte eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßigen Betruges. Wirtschaftlich hat sich die Arbeitsteilung am Ende ebenfalls nicht gelohnt, weil die zu Unrecht Abgemahnten ihre Kosten mit anwaltlicher Hilfe zurückfordern und der Bruder des Anwalts als angeblicher Mandant bereits Privatinsolvenz angemeldet hat.
Quelle: Göttinger Tageblatt

Aytac C tot, angeklagt Yunus T, Agit S und Burak A

Wenn man der BILD-Zeitung folgen mag, waren alle an der tödlichen Auseiandersetzung im Dezember 2012 in Esslingen Beteiligten jung, sportlich und in unserer Gesellschaft integriert. Aytac C. (22) in die Gemeinschaft der „Black Jackets“ und Yunus T. (21), Agit S. (22) sowie Burak A. (21) in die Gruppierung der „Red Legion“. Die Namen der Beteiligten lassen auf einen Migrationshintergrund schließen, die Namen ihrer Vereinigungen deuten auf anglophile Interessengemeinschaften hin.

Was bringt junge ehrgeizige Männer mit dreisprachigem Hintergrund, die in einer offenen multikulturellen Gessellschaft aufgewachsen sind, dazu, sich derart heftig zu raufen, dass einer von ihnen an seinen Verletzungen stirbt? Die Antwort ist schwierig aber fest steht, dass Deutschland auf dem Gebiet kultureller Identitätsförderung einfach mehr tun muss, um der jungen Generation zugewanderter Familien aus anderen Kulturkreisen eine dauerhafte Perspektive zu geben.

Doch die Verantwortung für Bildung und Erziehung zur Liebe und der Liebe zur Arbeit liegt nicht nur beim Staat, sondern bei uns allen. Nehmen wir die jungen Menschen anderer Glaubensrichtungen als Freunde an und erweisen dem Prinzip der Relgionsfreiheit durch Akzeptanz des Andersdenkenden und Andershandelnden eine Ehre. Viel zu oft beurteilen wir kulturelle Konflikte nur nach dem Maßstab unseres Kulturkreises und belegen diese mit pauschalen Schlagwörtern wie "Ehrenmord" und "Islamismus". Auch der Ruf nach dem deutschen Strafrecht ist oft verfehlt.

Denn wir können froh sein, dass nicht alle Hoffnungsträger der deutschen Wirtschaftskraft der Bundesrepublik den Rücken kehren, wie so viele junge Menschen aus unseren Reihen, die sich mit ihrem Dasein als Freiheitskämpfer im Nahen Osten eher identifizieren können, als mit einer gesicherten Zukunft in Deutschland. Zum Glück kehren immer mehr gläubige Muslime aus den Kampfgebieten der arabischen Staaten Vorderasiens wieder in ihre Heimat zurück. Empfangen wir sie mit der Wärme und dem Respekt, die unseren Mitbürgern gebührt, gerade weil sie ihre Wurzeln in der Mitte eines vereinigten Deutschlands haben. Nur gemeinsam sind wir stark.      

Montag, 24. Februar 2014

Eine Wanderhure ist für alle da!

Weil der Kurzgeschichtenband „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ von Julius Fischer die Rechte an dem Titel "Die Wanderhure" der gleichnamigen Romanreihe verletzten soll, wird am 13.03.2014 über einen im Wege der einstweiligen Verfügung geltend gemachten Unterlassungsanspruch der Verlagsgruppe Droemer Knaur GmbH & Co. KG gegenüber dem Verlag Voland & Quist Greinus und Wolter GbR verhandelt.

Während sich die GbR auf ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht der Kunstfreiheit beruft, welches es zulassen würde, die aggressive Vermarktung von Bestsellern aller Genres zu persiflieren und dazu das Schlagwort "Wanderhure" im Titel zu führen, pocht Droemer Knaur auf den Schutz ihres Titels, der als Abgrenzung zur Vermeidung von Verwechslungen und Missbrauch dienen soll.

Werktitel sind als Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken oder Tonwerken nach § 5 Abs. 3 MarkenG geschützt. Allein die Benutzung des Wortes "Wanderhure" innerhalb eines erweiterten und insgesamt anders lautenden Buchtitels sollte jedoch keine Verletzung des Titels "Die Wanderhure" mit sich bringen, weil eine Wanderhure zwar heutzutage kein alltäglicher Begriff ist, jedoch als Beschreibung einer fahrenden Prostituierten durchaus verständlich und insoweit als beschreibender Begriff nicht monopolisierbar ist und daher natürlich auch in anderen Werktiteln auftauchen darf.

Sonntag, 16. Februar 2014

Böhse Onkelz starten Comeback mit einstweiliger Verfügung

Die Reunion der Deutschrock-Band "Böhse Onkelz" und die seit ihrem Abschiedskonzert auf dem Lausitzring ersten Konzerte seit 9 Jahren am 20. und 21. Juni 2014 am Hockenheimring haben nun auch das Landgericht Hamburg beschäftigt. Die Zivilkammer 12 verbot einem gewerblichen Wiederverkäufer durch eine einstweilige Verfügung mit Beschluss vom 07.02.2014 zum Az.: 312 O 34/14 im geschäftlichen Verkehr, insbesondere im Internet und dort insbesondere auf der Plattform www.ebay.de, Eintrittskarten für Konzerte der Musikgruppe "Böhse Onkelz" zum Verkauf anzubieten und/oder zu verkaufen und/oder Handel mit solchen Eintrittskarten zu betreiben, sofern die Eintrittskarten unter Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht vom autorisierten Handel erworben wurden.

Der rechtliche Hintergrund ist einfach. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des autorisierten Ticketvertriebs untersagen einen derartigen gewerblichen Weiterverkauf und ein Verstoss gegen diese Bedingungen und der damit zusammenhängende ebay-Handel kann mit Hilfe des Gerichts im Wege der einstweiligen Verfügung unterbunden werden. Mindestens ein gewerblicher Anbeiter wollte an den rekordverdächtigen Wiedervereinigungs-Konzerten der "Böhse Onkelz" mitverdienen, die innerhalb von jeweils weniger als einer Stunde zweimal je 100.000 Tickets für die beiden Konzerte verkauft hatten. Der ursprüngliche Verkaufspreis von EUR 66,50 pro Ticket und ein damit verbundener Gesamtumsatz von etwa EUR 13.300.000,- lockt natürlich Privatleute und gewerbliche Tickethändler, um mit der extremen Nachfrage eigene Gewinne zu realisieren.

Band-Mitglied Stephan Weidner äußerte diesbezüglich seine Unzufriedenheit: "Es gibt so ein paar Menschen da draußen, die uns ganz hart ankotzen. Leute, die sich diebisch freuen. Nicht, weil sie ein oder vier Ticket(s) haben, sondern weil sie Euch abrippen und euch euer hart verdientes Geld aus der Tasche ziehen wollen. Wir beobachten ganz genau was bei eBay abgeht und wir sind entsetzt. Wie ihr wisst, haben wir nicht nur in der Vergangenheit ganz genau überlegt, wie wir die Ticketpreise gestalten und das sich nach Möglichkeit jeder unserer Fans eine Karte leisten kann und/oder die Chance hat, ein Kärtchen zu erstehen. Working Class und so… Ihr wisst, für was die Onkelz stehen. Deshalb noch einmal an Wort an euch: Kauft keine überteuerten Tickets, lasst Euch nicht abzocken. So mancher Anbieter wird ggf. nicht einmal in der Lage sein, Tickets zu liefern. Unsere Anwälte sind da dran." Der private Ticketverkauf, auch über ebay, ist von der gerichtlichen Verfügung nicht betroffen.