tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post2206442673835395443..comments2024-03-05T01:58:09.896+01:00Comments on Fachliches aus dem IT-Recht und anderen Rechtsgebieten: "Haben Sie Lust auf eine Runde Sex?"Rechtsanwalt i.R.http://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comBlogger34125tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-71159012993433874872012-05-10T14:56:15.911+02:002012-05-10T14:56:15.911+02:00DSK hat wieder zugeschlagen...DSK hat wieder zugeschlagen...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-70598616422748558352012-05-08T15:39:45.184+02:002012-05-08T15:39:45.184+02:00Die Starfanzeige wurde abgewiesen!!!!!
Ich verwei...Die Starfanzeige wurde abgewiesen!!!!!<br /><br />Ich verweise auf www.reuter-arbeitsrecht.de <br />In Hannover gibt es nicht nur Irre.<br /><br />Sehr interressant zu diesem Thema.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-76742136021715670432012-04-25T11:10:56.035+02:002012-04-25T11:10:56.035+02:00Die kritisierte Wendung knüpft zum einen an die Fe...Die kritisierte Wendung knüpft zum einen an die Feststellungen des Urteils an. Dort kann man nachlesen, dass der Vortrag der Klägerin, dem Beklagten sei die Äußerung als Familienvater eines Kleinkinds, der eine sexuell unerfüllte Ehe führe, zuzutrauen, ebenso wie der Vortrag des Beklagten, der Klägerin gehe es nur darum, bei ihrer Arbeitgeberin andere Arbeitszeiten durchtzusetzen, als haltlose Spekulationen zurückgewiesen werden. Zum anderen sagt die kritisierte Wendung nur, dass das Gericht sich weder von der Version der einen noch von der Version der anderen Partei überzeugen konnte und deshalb für die Richter offenbleibt, was wirklich geschehen ist.<br /><br />Zu Ihren Fragen:<br />- Das Gericht darf im Zivilprozess nur über die Anträge der Parteien befinden, in diesen ging es ausschließlich um Unterlassung und Erstattung von Gebühren.<br />- Bei der Kostenentscheidung besteht kein richterliches Ermessen, sie folgt gem. § 91 ZPO ausschließlich dem Verhältnis von Obsiegen und Unterliegen in der Hauptsache.<br /><br />Das Opfer wird nicht allein gelassen. Es hätte - statt einen Zivilprozess über Rechtsanwaltsgebühren zu beginnen - beispielsweise Strafanzeige erstatten können.VRiLGnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-34227270265858072912012-04-24T19:18:18.451+02:002012-04-24T19:18:18.451+02:00Die Verhöhnung des Opfers findet u.a. in den hier ...Die Verhöhnung des Opfers findet u.a. in den hier abgegebenen Kommentaren statt. Ihr eigener Beitrag vom 18.4. - " vielleicht war ja alles ganz anders ..." ist sicher für das Opfer beleidigend und verhöhnt es zusätzlich.<br />Sie schreiben, dass beider Aussagen als glaubhaft angesehen wurden - bleiben mehrere Fragen:<br />- warum wurden dem Täter keine Einschränkungen auferlegt ( zum Beispiel, dass er Abstand zu dem Opfer einzuhalten hat )<br />- warum wurden die Gerichtskosten einseitig dem Opfer auferlegt ?<br />Ihre Hinweise auf Interpretationen des Bundesverfassungsgerichtes sind juristisch vielleicht in Ordnung sind aber nur ein weiterer Beleg dafür, dass sich in unserem Rechtssystem Opfer allein gelassen werden.KGMnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-24134823740874603842012-04-24T17:10:10.317+02:002012-04-24T17:10:10.317+02:00Hier ist vom Gericht nichts einseitig gewürdigt wo...Hier ist vom Gericht nichts einseitig gewürdigt worden. In der Entscheidung (sie ist oben verlinkt) steht eindeutig, dass das Gericht beide Parteien gehört hat und beide Darstellungen glaubhaft waren.<br /><br />Die angedrohten Konsequenzen ergeben sich aus § 890 ZPO. Bei der Androhung wird nur dessen Wortlaut wiederholt. Man darf die Worte "bis zu" nicht überlesen.<br /><br />Eine Verhöhnung der Klägerin liegt weder in der Anwendung der gesetzlichen und vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Regel, dass man ehrenrührige Behauptungen gegen über Dritten nur aufstellen darf, wenn man sie beweisen kann, noch in der sachlichen Auseinandersetzung mit dem Urteil.<br /><br />Der Schlusssatz ist richtig, man weiß aber leider nicht, wer Täter und wer Opfer ist.VRiLGnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-18419785712045138212012-04-24T13:20:38.156+02:002012-04-24T13:20:38.156+02:00Die Entscheidung des Gerichtes kann man sicher nic...Die Entscheidung des Gerichtes kann man sicher nicht damit erklären, dass ihm ein Fehler unterlaufen ist.<br />Die einseitige Würdigung der Aussage des Täters, dessen Schutzbehauptung als wahr angenommen wurde bei gleichzeitiger Zurückweisung der Aussage des Opfers ist Eigentlich nicht hinzunehmen.<br />Trotzdem kann man noch Verständnis dafür haben, dass das Opfer den Täter nicht weiterhin benennen darf - allerdings sind die bei Zuwiderhandlung angedrohten Konsequenzen absurd und legen den Verdacht nahe, dass hier das Opfer eingeschüchtert werden sollte.<br />Darüberhinaus muss sich die Frau auch noch von dem Täter und seinem Anwalt sowie verschiedenen Kommentatoren verhöhnen lassen. <br />Eines ist jedoch sicher: der Täter weiß, dass er lügt und das Opfer weiß, dass er lügt und der Täter weiß, dass das Opfer es weiß !KGMnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-36644047911992926472012-04-20T15:35:09.287+02:002012-04-20T15:35:09.287+02:00Der ganz entscheidende Fehler ist dem Gericht unte...Der ganz entscheidende Fehler ist dem Gericht unterlaufen, als es die Nennung von Autokennzeichen, Alter und Größe für die Unterstellung der üblen Nachrede durch die Putzfrau gegenüber dem Pornofritzen hat ausreichen lassen. Sicher erkennbar war der geile Bock durch die Nennung dieser Kriterien dadurch überhaupt nicht und die Putzfrau konnte doch bezüglich der Person überhaupt nicht wissen, um wen es später gehen würde. Worauf soll sich denn der Vorsatz der üblen Nachrede bezogen haben - auf den Halter, den Eigentümer, den Versicherungsnehmer oder den Fahrer des Fahrzeugs zu genau jener Uhrzeit? Nummernschild, Geschlecht, etwaige Größe und etwaiges Alter als ausreichendes Identifizierungsmerkmal für ein Tatobjekt? Sorry - da muss man sich schon mit Gewalt verbiegen, um den Tatbestand und Vorsatz einer üblen Nachrede hinzubekommen. Da war das Gericht geblendet vom Kachelmann-Effekt.KingRefnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-82009353218561636892012-04-20T15:07:44.052+02:002012-04-20T15:07:44.052+02:00Genau.
Die Klägerin hat leider keine Beweise - gro...Genau.<br />Die Klägerin hat leider keine Beweise - großes Pech.<br />Vielleicht hat sie ja sogar den Mann angemacht??? Was sind das für krause Gedanken? Weit hergeholt!!<br />Das Gericht nimmt ja wohl hoffentlich die Aussagen der Parteien als Basis und nicht die verschrobenen Phantasien eines schrägen Geistes.<br />Fakt ist, dass die Frau alle Kosten des Verfahrens trägt. Das ist eine sehr, sehr ungerechte, unangemessene Entscheidung.<br />Aber, wie sagt man so schön,- man trifft sich ja immer zweimal.<br />Was in diesem Fall ja wohl nur zu hoffen ist.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-62509301343935160702012-04-19T00:23:51.569+02:002012-04-19T00:23:51.569+02:00Vielleicht war alles ganz anders ..., er hat ihre ...Vielleicht war alles ganz anders ..., er hat ihre Avancen zurückgewiesen ..., sie will sich rächen, wer weiß ... - All solche Spekulationen dürfen den Richter nicht interessieren. Er hat auch nicht entscheiden, ob die Version der einen Partei wahrscheinlicher ist, als der Vortrag der anderen. Es kommt allein darauf an, ob er sich von der Richtigkeit des Vortrags der Klägerin überzeugen kann, ihn also persönlich für so gewiss hält, das vernünftige Zweifel ausgeschlossen sind. Das konnte das Landgericht im hier diskutierten Fall eben nicht.VRiLGnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-7037476567082264902012-04-18T19:58:16.714+02:002012-04-18T19:58:16.714+02:00Welche Gründe sollte diese Frau haben, so eine Ges...Welche Gründe sollte diese Frau haben, so eine Geschichte zu erfinden? Sie wusste sicherlich, dass sie die sexuelle Belästigung nicht beweisen kann. Dagegen hat der Mann allen Grund Ihre Behauptung massiv abzustreiten. Für ihn steht ja allerhand auf dem Spiel.<br />Glaubwürdiger ist die Frau.<br />Da es aber keine Beweise gibt, sollte wenigstens auch der Mann Auflagen für die Zukunft bekommen, gegen die er bei Strafandrohung nicht verstoßen darf.<br />Beide teilen sich die Gerichtskosten.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-62497056823225871072012-04-12T23:22:18.041+02:002012-04-12T23:22:18.041+02:00Woher wissen Sie das? Versetzen Sie sich doch mal ...Woher wissen Sie das? Versetzen Sie sich doch mal in die Lage der Richter in einem solchen "Er-sagt-Sie-sagt-Fall". Es gibt keinerlei dritte Beweismittel, nur die Angaben der einen und die Angaben der anderen Partei. Sie hören beide Parteien. Keine erscheint Ihnen als Lügner, von keiner Partei können Sie mit nachvollziehbaren Gründen sagen, ich glaube nur ihr, die andere hat gelogen. Wie würden Sie entscheiden, wenn das Gesetz die Beweislast für die Richtigkeit der Aussage der Partei zuweist, die die Aussage aufgestellt hat?VRiLGnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-26499514144715164232012-04-12T17:36:46.214+02:002012-04-12T17:36:46.214+02:00Da stellt sich die Frage, von welchem Sachverhalt ...Da stellt sich die Frage, von welchem Sachverhalt gerade gesprochen wird. Den Sachverhalt, den das Gericht festgestellt hat???<br />Ein Fall für die Berufung!<br />Die Frau wurde auf ihrem Arbeitsplatz belästigt. Sie hat sich aus Angst vor weiterer Belästigung an diesem Arbeitsplatz an ihre Vorgesetzte gewendet.<br />Richtig!<br />Dagegen muss man sich schützen dürfen,-<br />auch wenn man, wie es in solchen Fällen leider meist ist, den Vorfall nicht beweisen kann.<br />Ich hoffe, dass die Frau Hilfe findet, dass sich jemand für sie stark macht und dass sie sich auch in Zukunft nicht einschüchtern lässt.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-67661127017342118942012-04-10T18:31:02.903+02:002012-04-10T18:31:02.903+02:00Ich werde nicht müde zu betonen, dass es nichts nu...Ich werde nicht müde zu betonen, dass es nichts nutzt, den Sachverhalt abzuändern. Nach den Feststellungen des Gerichts hat die Klägerin die Informationen weitergegeben, weil sie wollte, dass diese an die Personalabteilung des Beklagten gelangen. Auch war es die Frau, die den Streit als erste zu Gericht getragen hat ... Und schließlich ging es im Gerichtsverfahren nicht darum, ob das Verhalten in der Vergangenheit richtig war, sondern allein darum, ob die Klägerin es w i e d e r h o l e n durfte.VRiLGnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-73162003243113896132012-04-10T17:45:43.717+02:002012-04-10T17:45:43.717+02:00Ich bin total überrascht, dass man einer Frau bei ...Ich bin total überrascht, dass man einer Frau bei hoher Strafe vebieten darf, über so einen Vorfall zu sprechen.<br />Die Arbeitgeberin musste ja wohl aus eigenem Interesse und Schutz unterrichtet werden. Dass innerhalb der Firma des Sexbedürftigen dieser Fall in die Öffentlichkeit gestellt wurde, lag sicher nicht im Interesse der Frau, sondern war ein Fehler in der Personalabteilung dieser Firma. <br />Das ist doch erniedrigend!<br />Diese Frau putzt sich am Wochenende etwas Geld hinzu und muss sich von so einem Typ anquatschen lassen,- Darf nicht darüber sprechen und bezahlt auch noch die Gerichtskosten.<br />Wo bleibt da die Gerechtigkeit?Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-47978486589958632282012-03-28T14:58:10.652+02:002012-03-28T14:58:10.652+02:00Das würdigt einen anderen Sachverhalt als den vom ...Das würdigt einen anderen Sachverhalt als den vom Gericht festgestellten (siehe Urteil Seite 6 unter 3.): "Gemäß den Vorstellungen wurden dann auch Personen der Fa. ... [Arbeitgeber des Beklagten] über den Vorfall informiert, sodass eine Aufklärung ... möglich war.VRiLGnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-5749929594464563962012-03-28T14:53:18.612+02:002012-03-28T14:53:18.612+02:00Selbstverständlich hätte sie in der Vergangenheit ...Selbstverständlich hätte sie in der Vergangenheit und darf sie in der Zukunft ihr Erleben in der Familie erzählen und auch bei den zuständigen Stellen Strafanzeige erstatten. Im vorliegenden Rechtsstreit war nur zu entscheiden, ob sie die Behauptung vermittelt durch ihre Chefin gegenüber dem Arbeitgeber des Beklagten und anderen Dritten wiederholen darf.VRiLGnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-19098560175345235662012-03-28T11:59:44.240+02:002012-03-28T11:59:44.240+02:00Liebe VRiLG, wenn das eine Antwort auf mein Postin...Liebe VRiLG, wenn das eine Antwort auf mein Posting sein soll, kann ich nur sagen, dass sie ihr Verhalten in der Zukunft dann wiederholen darf, wenn keine üble Nachrede vorlag. Aus meiner Sicht gab es die nicht, weil es keinen Vorsatz in Bezug auf die Person des Fragstellers gab (geben konnte), weil der schlicht nicht bekannt war.Checkerpapstnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-45199939729632123562012-03-28T11:44:23.210+02:002012-03-28T11:44:23.210+02:00Gilt diese "Vorschrift" auch dann, wenn ...Gilt diese "Vorschrift" auch dann, wenn sie vergewaltigt worden wäre? Hätte sie das mangels Beweismittel auch verschweigen müssen? Ich als Frau denke, das Urteil ist ein Freibrief für solche Taten.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-60454294788648572102012-03-28T09:51:27.536+02:002012-03-28T09:51:27.536+02:00@VRiLG:
Im Rahmen des § 1004 BGB ist aber die Rech...@VRiLG:<br />Im Rahmen des § 1004 BGB ist aber die Rechtswidrigkeit zu prüfen. Dazu gibt es nur zwei lapidare Sätze des Landgerichts.<br /><br />Es wurde völlig übersehen, dass die Frau dem Arbeitgeber plausibel erklären musste, warum sie in diesem Objekt nicht mehr putzen wollte. Wie soll denn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter schützen und ggf. woanders einsetzen, wenn diese ihm von Vorkommnissen nur berichten dürfen, sofern sie zugleich einen Warheitsbeweis antreten können?<br /><br />Insofern handelte die Frau in Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB).RA B. Faßbenderhttp://www.ra-fassbender.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-2148102187250704612012-03-27T22:07:26.292+02:002012-03-27T22:07:26.292+02:00Verlangt das Gesetz in § 1004 BGB analog für den U...Verlangt das Gesetz in § 1004 BGB analog für den Unterlassungsanspruch ein Verschulden? Nein! Es ging doch nicht darum, ob die Klägerin sich in der Vergangenheit korrekt verhalten hat, sondern im Prozess ausschließlich darum, ob sie ihr Verhalten in der Zukunft wiederholen darf. Das man angesprochene Problem würde sich nur stellen, wenn der Beklagten - wie nicht - Schadenersatz verlangt hätte.VRiLGnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-63336491005017728972012-03-27T22:00:27.627+02:002012-03-27T22:00:27.627+02:00Es genügt wohl, wenn ich aus dem oben verlinkten U...Es genügt wohl, wenn ich aus dem oben verlinkten Urteil zitiere:<br /><br />"Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, es zu unterlassen, über den Beklagten zu behaupten, dass er ..."VRiLGnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-42935549923762357472012-03-27T15:51:37.018+02:002012-03-27T15:51:37.018+02:00Ihre "Klägerin" hat doch gar nicht gekla...Ihre "Klägerin" hat doch gar nicht geklagt. Schon ein wenig peinlich, bei Ihrem Nickname. Obwohl, irgendwie nicht unerwartet. Hätte Ihnen mal lieber vor dem posten jemand ein Votum geschrieben...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-61488208908210239852012-03-27T14:06:41.338+02:002012-03-27T14:06:41.338+02:00Wie kommt man auf eine vorsätzliche üble Nachrede ...Wie kommt man auf eine vorsätzliche üble Nachrede wenn nur das Alter, die Körpergröße und ein Autokennzeichen genannt werden? Es war doch aus Sicht der Frau völlig offen, ob überhaupt eine Person oder mindestens wer dann tatsächlich ermittelt wird. Der Vorsatz der üblen Nachrede muss doch auch - nachweislich - das Opfer der üblen Nachrede konkret erfassen. Und nicht zwei belanglose Merkmale und ein Auto, das viele hätten fahren können.Checkerpapstnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-64645208153186960242012-03-27T13:52:42.525+02:002012-03-27T13:52:42.525+02:00Die bisherige Diskussion leidet daran, dass die An...Die bisherige Diskussion leidet daran, dass die Angaben der Klägerin als richtig unterstellt werden. Versuchen Sie den Sachverhalt aus der Sicht des Beklagten mit der Hypothese zu durchdenken, die Klägerin habe sich die Geschichte nur ausgedacht. Vielleicht leuchtet dann die gesetzliche Beweislastverteilung eher ein.VRiLGnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-1486572810184508422012-03-27T13:12:53.045+02:002012-03-27T13:12:53.045+02:00Das Urteil ist deshalb schwachsinnig, weil die Put...Das Urteil ist deshalb schwachsinnig, weil die Putzfrau ihn übereinstimmend nicht kannte, seinen Namen nicht nennen konnte und der notgeile Typ durch ihre Angaben zwar am Ende identifizierbar war, aber die von ihr übermittelten Daten nicht zwingend mit seiner Person verknüpft sind. <br /><br />Da ist auch der Bruch zu einer vorsätzlichen üblen Nachrede, oder?Anonymousnoreply@blogger.com