tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post2778002942036166071..comments2024-03-05T01:58:09.896+01:00Comments on Fachliches aus dem IT-Recht und anderen Rechtsgebieten: Schiedsmann verarscht AnwaltRechtsanwalt i.R.http://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comBlogger5125tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-36237851529437214932017-11-22T18:16:41.111+01:002017-11-22T18:16:41.111+01:00A) Schade.
B) >>...auf das auch bei Richter...A) Schade.<br /><br />B) >>...auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums...<< <br />Hat denn die werte Richterschaft schon jemals von soetwas gehört?Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/09991415549666108868noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-31524820612407091262017-11-21T17:25:22.634+01:002017-11-21T17:25:22.634+01:00Nein, selbst bei Richtern gibt der BGH den schwarz...Nein, selbst bei Richtern gibt der BGH den schwarzen Peter an die Anwaltschaft weiter: "Zwar weist die Zivilprozessordnung die Entscheidung und damit die rechtliche Beurteilung des Streitfalls dem Gericht zu; dieses trägt für sein Urteil die volle Verantwortung. Es widerspräche jedoch der rechtlichen und tatsächlichen Stellung der Prozessbevollmächtigten in den Tatsacheninstanzen, würde man ihre Aufgabe allein in der Beibringung des Tatsachenmaterials sehen. Der Möglichkeit, auf die rechtliche Beurteilung des Gerichts Einfluss zu nehmen, entspricht im Verhältnis zum Mandanten die Pflicht, diese Möglichkeit zu nutzen. Mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums ist es Pflicht des Rechtsanwalts, nach Kräften dem Aufkommen von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken." BGH (IX ZR 272/14)Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-21282679958436555992017-11-21T17:06:07.779+01:002017-11-21T17:06:07.779+01:00Post legere materia hätte dann
§ 12
(3) "Für...Post legere materia hätte dann <br />§ 12<br />(3) "Für Amtspflichtverletzungen der Schiedsperson im Rahmen des Schlichtungsverfahrens haftet das Land. Für den Rückgriff gilt86 Abs.2 bis 4 des Niedersächsischen Beamtengesetzes<br /> entsprechend." eine Chance?Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/09991415549666108868noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-50227458057470565432017-11-21T16:20:17.609+01:002017-11-21T16:20:17.609+01:00Ein Fall für das Selbststudium.Ein Fall für das <a href="http://www.bds-niedersachsen.com/fileadmin/Redakteure_BDS/Niedersachsen/Landesvereinigung/pdf/Nieders_chsisches_Gesetz__ber_gemeindliche_Schieds_mter.pdf" rel="nofollow">Selbststudium</a>.Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-90944682548134408772017-11-21T07:28:06.717+01:002017-11-21T07:28:06.717+01:00Dann hätte also der Schiedsmann auf Durchführung e...Dann hätte also der Schiedsmann auf Durchführung eines Schiedsverfahrens verklagt werden müssen (Feststellungsklage). Ja, nee, klar doch, oder???Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/09991415549666108868noreply@blogger.com