tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post4060234261625330980..comments2024-03-05T01:58:09.896+01:00Comments on Fachliches aus dem IT-Recht und anderen Rechtsgebieten: Beschneidung: Das Blutabsaugen mit dem MundRechtsanwalt i.R.http://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comBlogger32125tag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-3795391529411237302012-10-17T14:50:45.352+02:002012-10-17T14:50:45.352+02:00Der Koran (4:34) gestattet dem Mann die Ehefrau zu...Der Koran (4:34) gestattet dem Mann die Ehefrau zu schlagen, nachdem er sie erst verbal auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht und sie bei Wiederholung aus dem Ehebett verbannt hat.<br /><br />Der Koran ist sehr vage und mehrdeutig bei Anweisungen, so auch hier. Menschen, denen die Formulierungen im Koran peinlich sind, muessen also nachbessern. So kommen sie dann auf so idiotische Ausfluechte wie den "kleinen" Zweig und die "leichten" Schlaege.<br /><br />Ich verstehe auch nicht was die laut Koran erlaubte körperliche Züchtigung einer Frau mit der Beschneidung von männlichen Babies zu tun hat - etwas, was im Koran überhaupt nicht erwähnt wird.StopShttp://www.youtube.com/user/stopspamming1noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-13525113936538282862012-10-06T14:03:37.748+02:002012-10-06T14:03:37.748+02:00Das ist doch eine gute Grundlage für eine sachlich...Das ist doch eine gute Grundlage für eine sachliche Unterhaltung. Ein LG in D wählte folgende Worte :<br /><br />"Die Beschneidung sei eine Körperverletzung gewesen und auch durch die Einwilligung der Eltern nicht gerechtfertigt. Die Beschneidung entspreche nicht dem Wohl des Kindes. Dessen Körper werde dauerhaft verändert. Das Kindeswohl sei höher zu bewerten als die Religionsfreiheit der Eltern und ihr Erziehungsrecht."<br /><br />Das ist der Grund für diese Debatte. Und worin sehen Sie den Unterschied zwischen der Körperverletzung an Säuglingen und Ehefrauen. Ich finde es weder sachfremd noch weit hergeholt. Klaushttps://www.blogger.com/profile/10526155576899745475noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-77307291668839468992012-10-05T22:45:06.190+02:002012-10-05T22:45:06.190+02:00Gratulation! Sie haben soeben den Preis für den sa...Gratulation! Sie haben soeben den Preis für den sach- und realitätsfremdesten Beitrag gewonnen!<br />Niemand hat in dieser Diskussion oder in irgendeiner mir bekannten Diskussion gesagt, dass die Religionen dieser Welt machen sollen, was sie wollen.<br />Aber Art.4 und Art.6 gehören nuneinmal auch zu unserem Grundgesetz, auch wenn Ihnen das vielleicht nicht passt. (Es sei denn, es käme der Zeitpunkt, an dem Sie einmal selbst des Schutzes Ihrer Grundrechte bedürften...)<br />Und so lange dem so ist, hat man die Probleme, die dabei auftreten, im Wege der praktischen Konkordanz zu lösen. <br />Die Emotionen von islamophoben und antisemitischen Trollen spielen dagegen keine Rolle.<br />Juristische Argumente, auch wenn ich sie nicht teile, sind mir sehr lieb, denn dann gibt es eine gemeinsame Grundlage auf der man sich verständigen kann. Verachtenswert finde ich dagegen Versuche jeglicher Art, den Kontrahenten zu diffamieren und zu beleidigen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-68232964753726875692012-10-05T22:11:14.704+02:002012-10-05T22:11:14.704+02:00Lasst doch die Religionen dieser Welt machen was s...Lasst doch die Religionen dieser Welt machen was sie wollen. Hier mal was der Islamist darf:<br /><br />...Schläge ins Gesicht sind verboten, selbst wenn es um ein Tier geht. Wenn z. B. ein Kamel oder ein Esel das Laufen verweigert, darfst du ihn nicht ins Gesicht schlagen. Wenn man ein Tier nicht ins Gesicht schlagen darf, wie verhält es sich dann mit einem Menschen? Leichtes Schlagen bedeutet, dass man nicht ins Gesicht schlagen darf. Einige muslimische Gelehrten raten, dass er [der Ehemann] sie [die Ehefrau] mit einem dünnen Zweig schlagen soll [arab. miswak: Teile dieses Zweiges werden auf der Arabischen Halbinsel noch heute zum Zähneputzen benutzt. Oft hat dieser Zweig einen Durchmesser zwischen 5 mm und 2 cm]. Ein Mann könnte z. B. zu seiner Frau sagen: ‘Das Kind ist neben den Ofen gefallen. Hol es weg davon’, oder ‘Das Kind spielt mit dem Strom [der Steckdose], hol es weg davon!’ Die Frau würde antworten: ‘Ich habe jetzt keine Zeit. ‘ Er entgegnet ihr: ‘Ich sage dir, hol es dort weg!’ Dann schlägt er sie mit einem dünnen Zweig [arab. miswak], nicht mit einer Wasserflasche, einem Teller oder einem Messer. Nein, das darf er nicht tun. Die muslimischen Gelehrten sagen, dass er sie mit einem dünnen Zweig schlagen soll. … Das zeigt, dass das Ziel nicht ist, ihr weh zu tun. Wenn du ein Tier schlägt, tust du das, damit es ihm weh tut, so dass es dir gehorcht. Du kannst ein Tier nicht ansprechen: ‘Oh, bitte Kamel, bitte Esel, bitte Schaf, ich möchte diesen Gefallen von Dir. ‘ Das Tier versteht das nicht. Es versteht nur durch Schläge. Ein Esel versteht nur durch Schläge. Aber die Frau, der Mann oder das Kind verstehen durch Gefühle. Du schlägst sie [deine Ehefrau] daher mit einem dünnen Zweig, leicht mit deiner Hand usw. Damit sagst du ihr: ‘Frau, ich kann es nicht mehr ertragen. Es reicht mir. Es ist genug!’ Also, so ist das Schlagen [der Ehefrauen] gemeint. Er schlägt sie leicht. Das leichte Schlagen bedeutet, dass er ihr Gesicht nicht verletzen darf. Er schlägt sie an Körperstellen, wo keine Spuren zurückbleiben, er schlägt sie nicht auf die Hand, sondern an Körperstellen, an denen kein Schaden entstehen kann, so dass sein Handeln nicht als Angriff auf sie betrachtet werden kann. Er [der Ehemann] darf sie [die Ehefrau] nicht wie ein Tier oder ein Kind schlagen, bei denen man überall hinschlägt. Leider schlagen viele Ehemänner ihre Frauen, wenn sie verärgert sind. Wenn er mit dem Schlagen anfängt, schlägt er so, als ob er eine Wand schlagen würde. Er schlägt vielleicht mit der linken und rechten Hand oder wird sie vielleicht sogar mit dem Fuß treten. Oh, mein Bruder, du prügelst dabei einen Menschen. Es ist Dir verboten [die Frau auf diese Weise zu schlagen].“Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-9140970486813496222012-10-05T21:48:01.307+02:002012-10-05T21:48:01.307+02:00Gemäß den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft fü...Gemäß den Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie sind Beschneidungen „mit einer signifikanten Komplikationsrate behaftet. Ödeme und postoperative Sekretion, Wundinfektion sowie Narbenbildung sind allgemeine Risiken. Die Nachblutungsrate wird bis auf 6 Prozent beziffert.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-85054106296955476982012-10-05T21:43:23.177+02:002012-10-05T21:43:23.177+02:00Fehlt nur noch der Hitlervergleich ;) Haben Sie au...Fehlt nur noch der Hitlervergleich ;) Haben Sie auch nur ein einziges Argument, welches objektiv für eine Beschneidung spricht. <br /><br />Das einzig objektive Argument ist in diesem Zusammenhang ein wissenschaftliches. Amputationen stellen eine Körperverletzung dar. Ob ich meinem Kind ne Ohrfeige verpasse oder die Vorhaut abschneiden lasse... Ich muss das nur mit religiösem Wahn begründen...Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-32942015918409200992012-10-05T17:56:54.340+02:002012-10-05T17:56:54.340+02:00Na das ist doch mal ein sachliches Argument! :-)Na das ist doch mal ein sachliches Argument! :-)J, Patterson-Baysalhttp://www.ihrarbeitsrecht.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-43970040930984175232012-10-05T17:51:43.714+02:002012-10-05T17:51:43.714+02:00Das Werk stammt selbstverständlich von dem Namensg...Das Werk stammt selbstverständlich von dem Namensgebung der Stiftung. Der Text wurde von Bruno 1584 verfasst und wurde im Jahr 1904 von Paul Seliger aus dem Italienischen Original übersetzt. Wenn Sie mehr als Seite 180 gelesen hätten, wäre Ihnen das aufgefallen.<br />J, Patterson-Baysalhttp://www.ihrarbeitsrecht.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-56636351394351517632012-10-05T17:15:43.679+02:002012-10-05T17:15:43.679+02:00Ihr Beitrag geht an der Diskussion vorbei. Hier ge...Ihr Beitrag geht an der Diskussion vorbei. Hier geht es um die Vermengung von "Beschneidung" und "Blutabsaugen mit dem Mund".<br />Dennoch interessant, was Sie zu Ihrem Beitrag motiviert. Wissenschaft wird der Religion untertan gemacht? Ich dachte hier geht es um das Kindeswohl? <br /><br />Und noch eins: Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-8689130043987090672012-10-05T17:10:33.263+02:002012-10-05T17:10:33.263+02:00Die von mir gewählte Überschrift umschreibt das Th...Die von mir gewählte Überschrift umschreibt das Thema des Beitrags.<br /><br />Im Übrigen bin sehr gespannt, ob ein fachgerecht ausgebildeter Mohel die Brit Mila (Beschneidung) nach jüdischem Gebot unbehelligt durchführen darf, aber für die Metzitzah B'peh (Absaugen mit dem Mund) bestraft wird. Weil ein solches Absaugen in den USA regelmäßig parktiziert wird, ist zumindest die Thematisierung dieser Frage im Zusammenhang mit dem Gesetzesvorhaben berechtigt.<br /><br />Finden Sie das Abschneiden der Vorhaut ist ein weniger ekelhafter Ritus als das anschließende Absaugen der blutenden Wunde?Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-22778541306062585462012-10-05T16:57:15.558+02:002012-10-05T16:57:15.558+02:00"Dies gilt nicht, wenn
durch die Beschneidun..."Dies gilt nicht, wenn <br />durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird. "<br /><br />Sie meinen diesen Passus in dem Eckpunktepapier?<br />Ich kann mir ein Lachen nicht verkneifen. Schließlich fußt diese ganze Debatte drauf, dass ein Gericht rechtskräftig festgestellt hat, dass die Beschneidung nicht dem Kindeswohl dient. Die Verbiegungen im Eckpunktepapier sind lustig, mehr nicht. Eine Amputation birgt immer Risiken. Sachliche Gründe für eine Beschneidung würden mich interessieren. "Das haben wir schon immer so gemacht" ist nicht sachlich. Mit dieser Argumentation würden wir heute noch ausweiden und vierteilen. Auch das Abschlagen des Kopfes wird nicht mehr praktiziert obwohl es zur Einführung als humanste Methode galt. Haben die jüdisch Gläubigen Sorge, dass die männlichen unter ihnen sich nicht freiwillig einer Beschneidung stellen könnten und führen sie deshalb bereits am wehrlosen Kind durch? Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht. Jeder medizinisch ungerechtfertigte Eingriff stellt eine Misshandlung Schutzbefohlener dar. Man kann die Argumente der Befürworter bspw. auch auf körperliche Züchtigung durch Schläge mit der flachen Hand in das Gesicht anwenden. Dieses Land ist verloren wenn wir die Wissenschaft der Religion untertan machen. Danach sieht es im Moment leider aus.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-8516474994661512402012-10-05T16:39:21.084+02:002012-10-05T16:39:21.084+02:00Tatsächlich ist die Formulierung in Anlehnung an d...Tatsächlich ist die Formulierung in Anlehnung an die von Ihnen provokierten Kommentare bewusst gewählt. Sie wählten lediglich die Überschrift "Blutabsaugen mit dem Mund".<br /><br />Dass das Blutabsaugen mit dem Mund durch den Gesetzesentwurf gedeckt sein soll, ist aber dennoch lediglich Ihre Meinung. Eine Meinung, die Sie nicht juristisch begründen. <br />Laut Gesetzesentwurf soll die Beschneidung bei Gefahren für das Kindeswohl weiterhin verboten sein. Zudem hat der Eingriff nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu erfolgen. Dass das Blutabsaugen mit dem Mund mit diesen gesetzlichen Voraussetzungen nicht in Einklang zu bringen ist, ist m.E. evident.<br />Dass Sie dennoch den Anschein erwecken, dass dieser zugegeben ekelhafte Ritus nunmehr gesetzlich legitimierter Alltag im deutsch-jüdischen Leben wird, ist nicht nachvollziehbar.<br /><br />@Jessiga G.-W.: Tut mir leid, schon wieder anonym. Fixieren Sie sich nicht auf Personen, konzentrieren Sie sich auf Meinungen.<br />Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-72500780773227143672012-10-05T16:25:39.362+02:002012-10-05T16:25:39.362+02:00Sehr geehrte Frau Kollegin,
wenn Sie meine Antwor...Sehr geehrte Frau Kollegin,<br /><br />wenn Sie meine Antwort gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass ich die von Ihnen unter http://books.google.de gefundene Schrift längst zitiert habe.<br /><br />Ihnen wäre dann auch aufgefallen, dass die Schrift "Die Vertreibung der triumphierenden Bestie" nicht vom Namensgeber der Stiftung - Giordano Bruno (* Januar 1548 in Nola; † 17. Februar 1600 in Rom; eigentlich Filippo Bruno), italienischer Priester, Dichter, Philosoph und Astronom - stammen kann.<br /><br />Denn der wurde bereits 1600 durch die Inquisition der Ketzerei und Magie für schuldig befunden und vom Gouverneur von Rom zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt. <br /><br />Im Übrigen sprachen Sie von der "Quelle" aus der das nette Bild hier stammt. Als Quelle ist eindeutig die Stiftung und nicht der Namensgeber der Stiftung von mir benannt worden. <br /><br />Damit haben Sie sich nicht auf den Namensgeber bezogen - nicht auf den falschen und auch nicht auf den tatsächlichen Namensgeber.<br /><br />Für die Anrede als Kollege in der männlichen Form habe ich mich entschuldigt und es tut mir leid, dass Sie diese als Beschimpfung ansehen.Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-65497340608850049982012-10-05T16:08:07.665+02:002012-10-05T16:08:07.665+02:00Nachtrag: Ich habe mich nicht auf die Stiftung, so...Nachtrag: Ich habe mich nicht auf die Stiftung, sondern auf deren Namensgeber bezogen. Wenn Sie mich schon wild beschimpfen, dann doch bitte wegen etwas, was ich auch tatsächlich geschrieben habe :-)J, Patterson-Baysalhttp://www.ihrarbeitsrecht.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-71436432685866877552012-10-05T16:04:45.909+02:002012-10-05T16:04:45.909+02:00Sehr geehrter Herr Kollege, das Zitat von Giordano...Sehr geehrter Herr Kollege, das Zitat von Giordano Bruno stammt aus seiner Schrift "Die Vertreibung der triumphierenden Bestie" Seite 180. Sie können das hier ganz entspannt nachlesen. http://books.google.de/books?id=lXU9AAAAYAAJ&pg=PA180&dq=%22vertreibung+der+triumphierenden+bestie%22&redir_esc=y#v=onepage&q&f=falseJ, Patterson-Baysalhttp://www.ihrarbeitsrecht.denoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-20900993769811032512012-10-05T15:19:53.021+02:002012-10-05T15:19:53.021+02:00Der aktuelle Gesetzesentwurf deckt die Beschneidun...Der aktuelle Gesetzesentwurf deckt die Beschneidung durch die von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen. Dieses ist bei Juden der Mohel. Ein Mohel nimmt auch das Absaugen von Säuglingsblut nach der Beschneidung mit dem Mund durch, mindestens bei ultraorthodoxen Juden und einigen orthodoxen jüdischen Gemeinden in den Vereinigten Staaten.<br /><br />Wenn Sie vom "Schwanzlutschen alter jüdischer Männer" sprechen möchten, was ich in meinem Blog-Beitrag nicht getan habe, dann dürfte diese Praxis des Absaugens des Bluts auch durch den deutschen Gesetzesentwurf gedeckt sein.<br /><br />Mich interessieren nicht zuerst die fragwürdigen Riten religiöser Gruppen, sondern der überaus ängstliche Umgang mit diesem unmittelbar Juden und Moslems betreffenden Thema bei weiten Teilen der Presse und der Politik. Man kann mein Interesse unter dem Schlagwort "Meinungsfreiheit" einordnen.Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-79041031246137825572012-10-05T15:05:03.105+02:002012-10-05T15:05:03.105+02:00Lieber Anonymer (sehr mutig!) Kommentator! Sie sin...Lieber Anonymer (sehr mutig!) Kommentator! Sie sind sich schon darüber im Klaren, dass von Ihnen in Anführungsstrichen gesetzte Aussage von einem Kommentator stammt? Da auch dieser Kommentar von "Anonym" stammt, stellt sich die Frage wessen Geistes Kind er/sie wohl ist? <br />Mir drängt sich der Verdacht auf, ein Einsehen kommt garnicht in Frage. Dann lieber neben der Feindlichkeit auch noch das Interesse an Genitalien von Kindern unterstellen. <br />Wenn, dann richtig. Oder wie? Anonymoushttps://www.blogger.com/profile/12529184614434919101noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-89579198968056357062012-10-05T14:55:43.314+02:002012-10-05T14:55:43.314+02:00Um eines Festzuhalten: In dem aktuellen Gesetzesen...Um eines Festzuhalten: In dem aktuellen Gesetzesentwurf steht sicher nichts vom "Schwanzlutschen alter jüdischer Männer".<br />Dass sie beides allerdings in einem Artikel vermengen, dürfte die Empörung mancher Kommentatoren verständlich machen.<br />Hier überrascht zu reagieren wäre blauäugig von Ihnen; und das sind Sie wohl eher nicht.<br />Dass sich ein Fachanwalt für IT-Recht dermaßen für mögliche Körperverletzungen interessiert lässt sich dann nun einmal eher darauf zurückführen, dass hier, wie es die ordinäre Leserschaft des Blogbetreibers ausdrückt, "Kinderschwänze" von Juden im Mittelpunkt stehen.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-92149319685341561252012-10-05T14:52:38.596+02:002012-10-05T14:52:38.596+02:00Die Unsachlichkeit aus http://www.ihrarbeitsrecht....Die Unsachlichkeit aus http://www.ihrarbeitsrecht.de/578/off-topic-die-beschneidungsdiskussion-und-blutsaugende-alte-maenner/ hat vielleicht eine einfache Erklärung. Die Verfasserin Frau Jaz-Elishewa Patterson-Baysal ist Jüdin.Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-51694878215344652482012-10-05T14:46:42.479+02:002012-10-05T14:46:42.479+02:00Sehr geehrte Frau Kollegin J, Patterson-Baysal,
i...Sehr geehrte Frau Kollegin J, Patterson-Baysal,<br /><br />ich bitte um Nachsicht, dass ich Sie als Kollegen angesprochen habe.Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-76378228764496848322012-10-05T14:20:24.086+02:002012-10-05T14:20:24.086+02:00Es ist eine Kollegin.Es ist eine Kolleg<b>in</b>. Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-52768165748357262412012-10-05T12:52:55.878+02:002012-10-05T12:52:55.878+02:00Allein die Tatsache, dass dort Kommentare wegmoder...Allein die Tatsache, dass dort Kommentare wegmoderiert werden lässt tief blicken. Der Betroffenheitskult macht eben nicht vor bestimmten Berufsgruppen Halt. :)Anonymousnoreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-81039288952369579632012-10-05T12:41:31.843+02:002012-10-05T12:41:31.843+02:00Verehrter Herr Kollege,
den Gesetzesentwurf mit d...Verehrter Herr Kollege,<br /><br />den Gesetzesentwurf mit der Privilegierung der von den Religionsgesellschaften dazu vorgesehene Personen für eine Beschneidung gibt es und die Stellungnahme des NEW YORK CITY DEPARTMENT OF HEALTH AND MENTAL HYGIENE anläßlich der Ansteckung von Säuglingen mit Herpes-Viren durch das Blutabsaugen auch.<br /><br />Wenn ich bei Google nach dem durch Sie der Stiftung zugeschriebenen Zitat suche, erhalte ich als Quelle "Giordano Bruno: Die Vertreibung der triumphierenden Bestie, 2. Aufl., Berlin und Leipzig, ca. 1907, S. 180".<br /><br />Die Giordano-Bruno-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Sie ist nach dem ehemaligen Dominikanermönch Giordano Bruno benannt, der 1600 als Ketzer verurteilt und auf dem Scheiterhaufen hingerichtet wurde. <br /><br />Vielleicht nehmen Sie besser Ihre Behauptung zurück, die von mir als Quelle angegebene Stiftung wäre für das von Ihnen angeführte antisemitsche Zitat verantwortlich. Ich persönlich werte Ihre Behauptung als vorsätzlich falsch, denn einfacher kann man den Wahrheitsgehalt einer Aussage nicht überprüfen.Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-23151199537611948722012-10-05T12:30:28.396+02:002012-10-05T12:30:28.396+02:00Es ist schon erstaunlich, welche Reaktionen die Ve...Es ist schon erstaunlich, welche Reaktionen die Verknüpfung zweier aktueller Meldungen zum Thema Beschneidung hervorruft. Unter <a href="http://www.ihrarbeitsrecht.de/578/off-topic-die-beschneidungsdiskussion-und-blutsaugende-alte-maenner/" rel="nofollow">http://www.ihrarbeitsrecht.de/578/off-topic-die-beschneidungsdiskussion-und-blutsaugende-alte-maenner/</a> liest sich das tatsächlich so, als ob ich mit "viel Unwissen judenfeindliche Propaganda" betreiben würde. Diese Wertung überlasse ich dem Leser des Artikels. <br />Rechtsanwalt i.R.https://www.blogger.com/profile/16424291568593111816noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-8043876565210353836.post-54547646948986973922012-10-05T11:47:15.062+02:002012-10-05T11:47:15.062+02:00Es gibt auch Anwälte, die auf diesen Artikel verwe...Es gibt auch Anwälte, die auf diesen Artikel verweisen und darin judenfeindliche Propaganda erkennen wollen. Der obligatorische Vergleich mit dem 3. Reich fehlt auch nicht. <br /><br />Lesekompetenz kommt scheinbar nicht automatisch im Studium der Rechtswissenschaften... ;)<br /><br />http://www.ihrarbeitsrecht.de/578/off-topic-die-beschneidungsdiskussion-und-blutsaugende-alte-maenner/Martinhttp://martin.hat-gar-keine-homepage.de/noreply@blogger.com