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Donnerstag, 30. Juni 2016

Turboquerulantin im Aufwärtstrend - EUR 2.500,- verqueruliert

Während die Provinz ihre mit liebevoller Nachsicht gezüchtete Amokpflanze behutsam an das Klima einer Zivilgesellschaft heranführen möchte, weht der Turboquerulantin außerhalb Niedersachsens der kalte Hauch der Zivilprozessordnung ungefiltert ins Gesicht. Mit Beschluss vom 20.06.2016 hat das Amtsgericht Hamburg nun das dritte Ordnungsgeld verhängt. Nach EUR 1.000,- und EUR 1.600,- sollen nun EUR 2.500,- dazu taugen, die Turboquerulantin zu bändigen:

"Der zulässige Antrag ist begründet. Vor Erlass des Beschlusses wurde die Schuldnerpartei gemäß § 891 S.2 ZPO gehört. Die Voraussetzungen für die Verhängung eines Ordnungsmittels nach § 890 Abs. 1 und 2 ZPO liegen vor. Die Schuldnerin Turboquerulantin wurde gemäß vorläufig vollstreckbarem Beschluss zu einer Unterlassung verpflichtet. Sie hat dieser Unterlassungsverpflichtung zuwidergehandelt Der Antragsteller hat erneut substaniiert dargelegt, dass die streitgegenständlichen Äußerungen am 11.2.2016 und damit nach Zustellung der einstweiligen Verfügung am 15.10.2015, dem ersten Ordnungsgeldbeschluss vom 30.11.2015 und dem zweiten Ordnungsgeldbeschluss vom 25.1.2016 auf der von der Antragsgegnerin verantworteten Facebook-Seite abrufbar waren und auch weiterhin sind. Das Gericht hat das beantragte Ordnungsgeld auf 2.500,00 € festgesetzt. Es hat hierbei sowohl die Schwere der fortgesetzten Zuwiderhandlung berücksichtigt als auch dem Umstand Rechnung getragen, dass die Schuldnerin Turboquerulantin durch ein empfindliches Übel zur Einhaltung des gerichtlichen Verbots angehalten wird. Die Ordnungshaft hat ihre Rechtsgrundlage in § 890 11 ZPO. Die Kostenentscheidung beruht auf §§ 891 S. 3, 91 ZPO."

Eine emotionslose Begründung aus der die Erwartungshaltung abzulesen sein könnte, dass dieser Beschluss ebenfalls wirkungslos verpufft. Auch ich gehe davon aus, dass wir weiter auf Rekordjagd gehen, denn der gegen die einstweilige Verfügung gerichtete Antrag auf Anordnung der Klageerhebung gem. § 926 ZPO deutet nicht auf eine Bekehrung hin und schließlich ist die sofortige Beschwerde auch schon auf dem Weg.

Montag, 16. Januar 2017

Die Turboquerulantin im freien Fall

Als treue Begleiterin meines beruflichen Wirkens habe ich die Turboquerulantin schätzen gelernt und bei aller Routine angesichts der Masse an gewonnenen Verfahren gibt es wenigstens ab und an ein kleines Schmankerl, das es Wert ist, der Gemeinde zu berichten. Dass gegen eine einstweilige Verfügung ein Widerspruch gem. § 924 ZPO eingelegt werden kann, mit der Folge, dass dann in einer mündlichen Verhandlung über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügung durch Endurteil entschieden werden muss, gehört schon fast zur Allgemeinbildung der Leser juristischer Blogs.

Ein nicht ganz so geläufiger Rechtsbehelf gegen eine erlassene einstweilige Verfügung ist dagegen der Antrag auf Anordnung der Klageerhebung gem. § 926 ZPO. Der Antragsgegner kann den Antragsteller mit diesem Antrag vor die Alternative stellen, entweder eine endgültige Entscheidung im Hauptsacheverfahren herbeizuführen oder mangels Klageerhebung die Aufhebung der einstweiligen Verfügung hinzunehmen. Der Antragsgegner zwingt den Antragsteller also faktisch, die Hauptsache – das Klageverfahren – einzuleiten.

Genau diesen listigen Schachzug hat der Bevollmächtigte der Turboquerulantin nach Erhebung des Widerspruchs, zahlreichen Terminsverlegungsanträgen und anschließender Rücknahme des Widerspruchs gewählt. Mit dem Antrag auf Anordnung der Erhebung der Klage in der Hauptsache waren wir gezwungen zu reagieren, um der Aufhebung der von uns erwirkten einstweiligen Verfügung zu entgehen. Natürlich haben wir uns der Aufgabe gestellt, die Rechtsfragen des Prozesses im Hauptsacheverfahren zu klären und fristgerecht Klage eingereicht.

Der Kollege an der Seite der Turboquerulantin war von ihr via Facebook als Top-Anwalt angekündigt worden und wir waren auf einen harten Schlagabtausch gefasst. Umso enttäuschter sind wir nun, dass nach Erlass eines ersten Versäumnisurteils auch im zweiten Verhandlungstermin niemand erschienen ist und die taktische Variante der Turboquerulantin durch ein schmuckloses zweites Versäumnisurteil endete. Dieser Sack ist jetzt endgültig zu und wir erwarten nun in den noch offenen Verfahren das versprochene juristische Duell auf hohem Niveau.

Dienstag, 20. April 2021

Die Turboquerulantin kommt nicht mehr

Wir wissen alle, wie schmerzhaft es ist, einen geliebten Menschen zu verlieren. Insbesondere dann, wenn man sich für den Verlust schuldig fühlt. Man fragt sich, habe ich alles getan, war ich unaufmerksam oder hätte ich den Verlust irgendwie vermeiden können?

Mit diesen Vorwürfen beschäftige ich mich schon seit Wochen. Es hat alles angefangen mit einem kleinen Brief an ein Gericht, in dem von der Turboquerulantin schwere Vorwürfe gegen mich erhoben wurden: "Auch diese Gerichtsverfahren sind von der Gegenpartei und dessen Anwälte auf miese Art und Weise (Betrugsdelikte) herbei geführt worden und sie missbrauchen weiter Richter zu ihren Zwecken, die sich auch noch dazu anstiften lassen was Beihilfe und Mittäterschaft tätigen! Das sieht man schon daran, dass es immer wieder Verfahren mit Androhungen zu Versäumnisurteilen etc. kommt, wenn ich nicht erscheine!"

Ich weiß nicht, was ich tun soll. Muss ich meine Schriftsätze freundlicher formulieren, vielleicht eine Schmuckbordüre um meine Schreiben drucken oder einfach keine Anträge mehr stellen, wenn Turbi gar nicht kommt? Ich weiß es nicht. Sie setzt mich massiv unter Druck und tritt in einen offen ausgesprochenen Gerichtsstreik:

"Auch werde ich nicht erscheinen, da kann das Gericht androhen was es will, denn das ist Beihilfe und Mittäterschaft bei den Straftaten der Gegenparteien und dessen Anwälte! Denn Richter haben sich an die Gesetze zu halten und nach Recht und Ordnung zu gehen! Meine Gesundheit ist wichtiger und alles ist nun Aufgabe der StA Hannover diese strafbaren Handlungen, Betrugsarten der Gegenparteien und dessen Anwälte nachzugehen und zu verfolgen."

Ich empfinde es als zutiefst ungerecht, dass mich unser Türbchen in Zukunft ignorieren will. Wir kennen uns schon lange und langsam habe auch ich Vertrauen in ihre regelmäßigen Rechtsmittel gefasst, so dass mich die Boykottandrohungen der Turboquerulantin schwer treffen: "Richter können sich möglicherweise nicht vorstellen, was die angerichtet haben ! Daher zeige ich alles nur noch an und lasse mich nicht mehr von Gericht zu Gericht hetzen und jagen ! Werde auch zu keiner Verhandlung mehr erscheinen !"

Wir Anwälte, Mandanten und auch Fans der Turboquerulantin haben ein Recht darauf, vor Gericht beachtet zu werden. Wir bitten die Turboquerulantin eindringlich, von ihren Boykottandrohungen Abstand zu nehmen und wieder zu unseren Gerichtstreffen zu erscheinen. Wir gehören doch zusammen ! Einer gegen alle, alle gegen einen !! Turbi, komm zurück !!!

Donnerstag, 6. Februar 2020

Turboquerulantin geisteskrank?

In den Schreibstuben am Amtsgericht Nienburg hat es sich wie ein Lauffeuer herumgesprochen, dass ein medizinisches Sachverständigengutachten darüber erstellt werden soll, ob sich die Turboquerulantin hinsichtlich des Bereichs der Führung von Rechtsstreitigkeiten in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Nun ist nicht jeder Prozesshansel, der es fertig bringt, mindestens drei Rechtschreibfehler in jedem zu Papier gebrachten Satz unterzubringen, geistesgestört. Auch zehn aufeinander folgende Ordnungsgelder wegen stets neuer Verstösse gegen ein einziges Unterlassungsurteil bedeuten nicht zwingend einen krankhaften Hang zum Rechtsbruch, sondern können möglicherweise auch nur das Resultat der zutreffenden Überlegung sein, dass das Amtsgericht Nienburg die gebotenen Vollstreckungsmaßnahmen am Ende ohnehin im Sande verlaufen lässt, weil die örtliche Ziviljustiz aus unbekannten Gründen einen nicht unerheblichen Schutzreflex zu Gunsten meiner Lieblingskriminellen entwickelt hat.

Auch die Bearbeitung der oben abgebildeten Grafik durch unser Türbchen höchstselbst lässt eher den Schluss zu, dass sie trotz all ihrem querulatorischen Wirken immer noch die Möglichkeit hat, Rechtsbrüche strategisch vorzubereiten. Wer den Text des abfotografierten Schriftsatzes liest, wird an Hand des geschwärzten Teils erkennen, dass der dort befindliche Teil den Lesern des Twitter-Kanals der TQ bewusst vorenthalten werden soll, um an ihrem Eingangsstatement keinerlei Zweifel aufkommen zu lassen. Tatsächlich wird im fotografierten Schriftsatz nämlich ausdrücklich klar gestellt, dass RA Möbius mit dem abgebildeten Facebook-Sticker nichts zu tun hat, wie sich dem am Ende abgebildeten ungeschwärzten Vortrag entnehmen lässt. Die Aussage "Solche Straftaten : Cybermobbing, Hetze, Beleidigungen, Prozessbetrug, Datenmissbrauch usw tätigt der RA R. Möbius und unterstellt vorher der Gegenpartei diese Karikaturen hergestellt zu haben, nachdem er zugeben musste, dass er es selber war." ist damit - abseits ihres kriminellen Gehalts - auch nachweislich falsch.
               
Man darf also gespannt sein, ob der vom Amtsgericht Nienburg bemühte Nervenarzt in seinem Gutachten ausführen wird, dass man in den Handlungen der Turboquerulantin eine psychopathologische Qualität sehen kann, die den Anschein hat, dass sich ihr querulatorisches Tun verselbständigt hat und es nicht nur um die Abwehr eines bestimmten Anspruchs geht. Das Oberlandesgericht Hamm beschreibt dies in seinem Beschluss vom 10.06.2014 zum Az.: 11 SchH 27/12 in Bezug auf den dort begutachteten Querulanten wie folgt: "Außerdem sei es beim Antragsteller offenbar bereits zu einer wahnhaft zu nennenden Gewissheit gekommen, "man" – oder sogar das gesamte Rechtssystem – habe sich gegen ihn verschworen, so dass von einem Querulantenwahn auszugehen sei. Aus gutachterlicher Sicht sei dieses querulatorische Bemühen vergleichbar mit den Auswirkungen einer psychotisch begründeten krankhaften seelischen Störung der zufolge der Antragsteller (höchstens) in deutlich vermindertem Umfang in der Lage sei, in dem betroffenen Lebensbereich von außen kommende Reize oder von innen andrängende Impulse kognitiv zu bewerten, ihnen die Anforderungen der Realität entgegenzusetzen oder gar Alternativverhalten zu entwickeln. Dies seien deutliche Hinweise darauf, dass der Antragsteller in seinem überdauernden Wahn so “erstarrt” sei, dass ihm jede Möglichkeit fehle, in dem betroffenen Lebensbereich der Führung von Rechtsstreitigkeiten sein Denken und Handeln steuern zu können."

Ich selber neige nicht zuletzt wegen der oben dargelegten Unterstellungen zu meiner Person dazu, dass unser Türbchen zwar über ein bloß unterdurchschnittliches intellektuelles Leistungsvermögen verfügt, aber sich noch nicht in einem Zustand befindet, in welchem man von einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit und einer daraus resultierenden Prozessunfähigkeit reden kann. Sie ist zweifelsohne nicht die hellste Kerze unter der Sonne, aber ihr Verstand ist noch nicht so verdunkelt, dass sie für ihr kriminelles Handeln nicht einstehen müsste. Und um nicht immer nur einseitig über die schützende Hand der Nienburger Ziviljustiz über ihren einzigen Justiz-Pop-Star berichten zu müssen, habe ich mir nun mal erlaubt, die Strafverfolgungsbehörden über den oben abgebildeten Twitter-Post zu meinem Nachteil zu unterrichten. Von dem zu erwartenden Schutzreflex der ermittelnden Staatsanwaltschaft zu Gunsten der Turboquerulantin werde ich dann zu einem späteren Zeitpunkt berichten.

Mittwoch, 29. Juli 2020

Die Turboquerulantin und der Fürst

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, Ralf Möbius LL.M. und Michael Fürst von Gorka Prinz Rurikovich im Amtsgericht Pinneberg
Die unendliche Bandbreite des Internets sorgte gestern für eine denkwürdige Verhandlung am Amtsgericht Pinneberg. Während es früher undenkbar gewesen wäre, dass ein Unterschichtenmädel mit einem waschechten Fürsten aneinander gerät, ist es heute gang und gäbe, dass sich das Prekariat auf Facebook oder Twitter über Vertreter des Adels echauffiert und den blaublütigen Aristokraten dann nichts anderes übrig bleibt, als die eigene Ehre mit Hilfe der bürgerlichen Gerichtsbarkeit zu retten und die Mobber vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen.

Wieder einmal war es die Turboquerulantin, die sich vom Glanz des Fürsten von Gorka Prinz Rurikovic derart geblendet fühlte, dass sie glaubte, ihren virtuellen Unrat über dem Adligen ausschütten zu müssen, um sich wenigstens für einen kurzen Moment von der bedrückenden Leere der eigenen Trostlosigkeit abzulenken. Freiheitsberaubung und sexueller Missbrauch lauteten die abstrusen Vorwürfe gegen den über jeden Verdacht erhabenen Fürsten im Internet, über deren Löschung das Amtsgericht Pinneberg entscheiden sollte.

Schon in der Güteverhandlung deutete der Vorsitzende, für eine verständige Partei unmissverständlich, an, dass sich unser Türbchen wieder einmal aufs Übelste vergaloppiert hatte und ihre rechtswidrigen Ergüsse keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte in dem von ihr nur verschwommen wahrgenommenen Prozessgeschehen hätten. Ihrem Bildungsgrad entsprechend konnte die Turboquerulantin den Ausführungen des Gerichts nur sehr begrenzt folgen und sich schließlich nicht beherrschen, im Wege einer vollkommen sinnlosen Widerklage für das angeblich erlittene Unrecht mindestens 5.000,- Euro Schmerzensgeld und zusätzlich noch einmal 5.000,- Euro Schadensersatz zu fordern.

Auch das Ergebnis dieses Prozesses, der wegen des durch die Widerklage deutlich erhöhten Streitwertes nunmehr vor dem Landgericht Itzehoe entschieden werden muss, wird keine Überraschung sein. Dass deshalb nun auch bei den Rurikiden ein Dom Pérignon geköpft werden kann, war natürlich nicht nur von Michael Fürst von Gorka Prinz Rurikovich erwartet worden, sondern sorgte auch im Herrscherhaus Boecker de Montfort l’Amaury für Genugtuung, weil sich letzteres Adelsgeschlecht erst in der vergangenen Woche mit den Gehässigkeiten der niedersächsischen Weltrekordlerin im Dauermobbing auseinandersetzten musste.

Es kann nun noch eine Weile dauern, bis auch das Landgericht Itzehoe von den unsinnigen Ausführungen unserer Lieblingspatientin überschwemmt werden wird, aber wir versprechen natürlich hochheilig und beim Zepter ihrer Hoheit des Fürsten von Gorka Prinz Rurikovic, dass wir die geneigte Leserschaft davon unterrichten werden, wenn der Turboquerulantin die Verbreitung ihrer ungeheuerlichen Vorwürfe endlich untersagt wird und ihre absurden Geldforderungen in Form eines Urteils auf den Schutthaufen der schleswig-holsteinischen Justiz gekippt werden.

Montag, 26. November 2018

Amtsgericht Nienburg: Turboquerulantin verfehlt Rekord

Die "Forschungsgruppe Ordnungsgeld" und die Fangemeinde der Turboquerulantin haben ein neues Ordnungsgeld im "Königsverfahren" vor dem Amtsgericht Nienburg eingetragen, dass die Turboquerulantin durch Beschluss des Amtsgerichts Nienburg zum Az.: 6 C 409/16 im April 2018 verwirkt hat. Wer allerdings auf eine höhere Strafe seit des letzten Ordnungsgeldes in Höhe von EUR 1.500,- gehofft hat, dürfte enttäuscht sein. Zwar ist es unserer Enthüllungsjournalistin weiterhin vollkommen egal, was das Amtsgericht Nienburg an Urteilen und Beschlüssen verschickt, aber dem Amtsgericht Nienburg ist nicht egal, dass seine prominenteste Kundin vom fernab der niedersächsischen Auen lebenden Antragsteller immer wieder mit bösartigen Ordnungsgeldanträgen behelligt wird.

Um dem gesetzlosen Wirbelwind etwas entgegen zu kommen, hat sich das Gericht nun ausgedacht, einfach mal strafmildernde Gründe heranzuziehen, weshalb es ab sofort nicht mehr ganz so schlimm ist, das Urteil des Amtsgerichts Nienburg vom 04.01.2017 zum Az.: 6 C 409/16 zu missachten: "Andererseits hat es aber auch einbezogen, dass auch der Antragsteller trotz ausdrücklichen Hinweises des erkennenden Gerichts, dass zu Unrecht auf eine adelige Herkunft hinweisende, von ihm selbst gewählten Namenszusätze in Deutschland im Rechtsverkehr nicht zulässig sind, diese ebenso fortdauernd weiterführt, mithin selbst auch gerichtliche Hinweise bewusst ignoriert und dadurch zugleich auch zumindest einzelne Tatbestandsmerkmale eines Betruges im Sinne von § 263 StGB verwirklicht, indem er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen - nämlich seiner Adelsherkunft - gezielt einen entsprechenden Irrtum hierüber erregen will. Eine weitere Erhöhung des bereits zuletzt auf 1.500,00 € festgesetzten Ordnungsgeldes war danach nicht gerechtfertigt." 

Wer mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung bislang der Meinung war, dass sich die Bemessung eines Ordnungsgeldes am Verhalten des Verurteilten zu orientieren habe und insbesondere Art, Umfang und Dauer des Verstoßes und Verschuldensgrad des Rechtsverletzers berücksichtigt werden müsse, wird in Zukunft als Element der Bemessung auch das Wohlverhalten des Gläubigers gegenüber dem Gericht zu berücksichtigen haben. Wie willkürlich diese neue Entscheidung des Amtsgerichts Nienburg ist, kann man vor allem daran erkennen, dass der Antragsteller seinen angeblich unzulässigen Namen vom ersten bis zum letzten Tag des Urteilsverfahrens geführt hat und auch bei jedem einzelnen der fünf vorhergehenden Ordnungsgeldverfahren. Weshalb die seit Jahren ununterbrochene (zulässige) Namensführung des Klägers neuerdings zu einem Strafrabatt bei der Turboquerulantin führt, kann nur mit absolutem Insiderwissen beantwortet werden.

Mittwoch, 16. September 2020

Turboquerulantin - Schurkentag

Das Datum hat sich tief in die Geschichte unserer Welt eingebrannt. Am 20. April ist auch in Deutschland traditionell Schurkentag und in manch schimmeliger Mietwohnung rotten sich zwielichtige Gestalten zusammen, um den Tag zu feiern, an dem eine der finstersten Gestalten das Licht der Welt erblickt hatte, die je auf deutschem Boden ihr Unwesen trieb. So war es auch kein Wunder, dass sich die 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen just am 20. April 2020 zusammensetzte, um die Turboquerulantin mit einer kleinen Überraschung für ihre Führungsrolle in der deutschen Querulantenszene zu belohnen.

Ein didaktisch wertvoll aufbereiteter Beschluss mit dem harmonisch eingefügten Wappen Nordrhein-Westfalens würdigte an diesem besonderen Tag das Wirken der Turboquerulantin auf der Internetplattform Twitter, auf welcher sie mit gewohnt sicherer Hand gegen die ihr auferlegte Unterlassungspflicht aus dem vorangegangenen Beschluss vom 19.02.2020 mittels fortgesetzter Veröffentlichung der Unterschrift des ihr unliebsamen Comte de Montfort verstieß. Wie üblich warf unser kleinkrimineller Sausewind zur Garnierung des wirren Treibens in seiner gerichtlichen Stellungnahme mit den ihm vertrauten Begriffen "Prozessbetrug", "Betrugsdelikte", "Strafanträge" und "Bandenkriminalität" um sich. 

Das Ordnungsgeld in Höhe von EUR 500,- ist natürlich nur ein äußerst gering bemessener Anerkennungsbetrag für einen vorsätzlichen Verstoß, der auch in der Querulantenszene mehr Beachtung verdient hätte. Innovativ war sicherlich der Vorwurf der Turboquerulantin, dass das Landgericht Hagen im Beschluss vom 19.02.2020 nicht nach Recht und Ordnung gehandelt habe und sich der Mittäterschaft bei den schweren Straftaten ihres blaublütigen Gegners schuldig gemacht hätte. Natürlich darf auch der Vorwurf der Rechtsbeugung gegen das erkennende Gericht nicht fehlen und es ist daher zu erwarten, dass unser Türbchen auch in dieser Sache noch lange nicht klein beigeben wird.

Freitag, 6. August 2021

Turboquerulantin - Amtsgericht Gelsenkirchen spricht Machtwort


Das unbestechliche und mit dem mittlerweile in Deutschland nicht mehr selbstverständlichen Blick für Opfer von Rechtsverletzungen ausgestattete Amtsgericht Gelsenkirchen hat das bösartige Treiben von Niedersachsens berühmtester Rechtsbrecherin, gemeinhin unter dem Namen Turboquerulantin bekannt, mit einem Beschluss über ein zu zahlenden Ordnungsgeld in Höhe von EUR 2.000,- quittiert.

Weil sich unser krimineller Einfaltspinsel nicht an das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 22.07.2020 zum Az.: 409 C 169/20 gehalten hatte, wurde ein Ordnungsgeld festgesetzt, dessen Höhe sicherlich auch damit zu tun hat, dass die Turboquerulantin vorher schon zweimal ein Verfügungsurteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen vom 06.03.2020 zum Az.: 405 C 78/20 mit gleichem Tenor ignoriert hatte und dafür per Beschluss vom 14.04.2020 zunächst mit einem Ordnungsgeld in Höhe von EUR 500,- und schließlich durch Beschluss vom 21.08.2020 mit einem weiteren Ordnungsgeld in Höhe von EUR 1.000,- bestraft wurde.

Weil die Turboquerulantin vor kurzem durch das Amtsgericht Nienburg mittels eines Betreuers an die Kette gelegt wurde und es ihr damit ohne dessen Zustimmung verwehrt ist, ihren als Rechtsmittel getarnten Schwachsinn mit rechtlich beachtlicher Wirkung über die Gerichte auszuschütten, werden sich die Tore der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta in Zukunft etwas eher für das Türbchen öffnen als bisher. Wenn es die TQ dagegen schafft, ihren noch unverbrauchten Betreuer in den ihr eigenen Kosmos des Stumpfsinns hineinzuziehen, mag es ihr gelingen, der gerechten Strafe noch ein wenig zu entfliehen.

Mittwoch, 18. Juli 2018

Turboquerulantin erobert Bayern

In aller Stille mausert sich Niedersachsens prominenteste Enthüllungsjournalistin nun auch zum bundesweiten Justizstar. Nachdem ihre querulantische Premiumqualität in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen mittlerweile unumstritten ist, hat die Turboquerulantin jüngst auch die bayerische Justiz von ihrer Durschschlagskraft überzeugen können. Das Amtsgericht Dachau bescheinigte der Turboquerulantin daher mit Urteil vom 19.06.2018 zum Az.: 2 C 1091/17, eine Abmahnung via facebook ignoriert und grundlos die Behauptung aufgestellt zu haben, die Klägerin sei eine Frau die Cybermobbing betreibt, lügt, krank ist und man ihr daraufhin ihr Kind wegnahm. Kenner wissen schon lange, dass es eine leichte Übung unserer Serienheldin ist, ihr unbekannte Dritte wegen unhaltbarer Gerüchte mit wenigen Facebook-Postings fachgerecht in die Pfanne zu hauen. Die nicht ganz neue Masche der Turboquerulantin, nicht mehr den unerbittlichen Kampf um Wahrheit zu proklamieren, sondern mit dem Kopf in der Schlinge von gehackten Facebook-Profilen zu schwafeln, hat das Amtsgericht Dachau schnell durchschaut. Ob die Justiz in Schleswig-Holstein das Cybermobbing aus Niedersachsen ebenfalls durch Urteil mit einem Qualitätssiegel versieht, werden wir in Kürze beantworten.

Mittwoch, 25. Mai 2016

Turboquerulantin bedroht Polizei

Dass die Richter am Amtsgericht Nienburg unter dem strengen Regime der Turboquerulantin leiden, ist bundesweit kein Geheimnis mehr. Aber dass nun auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft ihres geruhsamen Lebens im idyllischen Nienburg nicht mehr sicher sein können, erschüttert die Grundfesten der niedersächsischen Ordnungshüter, deren bislang recht beschauliche Entwicklung im Polizeimuseum Niedersachsen in Nienburg nachvollzogen werden kann.

Mit den besten Aussichten auf einen Platz in der polizeigeschichtlichen Sammlung des Museums hat sich die Turboquerulantin nun mit Erfolg dem zurückhaltend geäußerten Begehren zweier Polizisten entgegengestellt, einmal ihren Führerschein und ihre Fahrzeugpapiere einsehen zu dürfen. Nach kurzer juristischer Belehrung durch Nienburgs heimliche Herrscherin nebst strengem Verweis auf den Strafrahmen für die Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB und einer Dienstaufsichtsbeschwerde, sahen die beiden Beamten davon ab, Verstärkung anzufordern und besannen sich auf eine Deeskalationsstrategie. "TQ" konnte auch ohne die Vorlage ihrer Papiere weiter durch die Strassen ihrer Stadt patrouillieren und die Polizisten müssen weder Ermittlungsverfahren noch eine kräftezehrende Dienstaufsichtsbeschwerde fürchten. Eine klassische Pattsituation, mit der alle Beteiligten in Nienburg zufrieden leben können.

Zum Glück für die gebeutelten Nienburger Beamten hält das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport seit dem 1. Juli 2014 eine Beschwerdestelle vor, in der Beschwerden über Beschäftigte des Innenministeriums auch per E-Mail entgegen genommen werden. Wer sich über Polizisten beschweren möchte, kann dies dort persönlich, telefonisch oder auch schriftlich tun. Formvorschriften oder Fristen gibt es bei der Beschwerdestelle nicht und man kann seinem Ärger sogar anonym Luft machen. Um den Sachverhalt aufzuklären werden von den jeweiligen Beschäftigten und ihren Dienststellen Stellungnahmen eingeholt, die eingehend geprüft werden.

Man muss den armen Polizisten also nicht immer gleich mit einem Strafverfahren oder einer Dienstaufsichtsbeschwerde drohen, denn für kleinere Fälle können aufgeweckte Bürger mit einer einfachen E-Mail an Beschwerdestelle@mi.niedersachsen.de auch Milde walten lassen. Vielleicht fährt die Turboquerulantin deshalb in Zukunft nicht mehr ganz so schwere Geschütze gegen die bemühten Beamten auf, die doch auch nur den Anweisungen ihrer Vorgesetzten folgen müssen.

Mittwoch, 7. Juli 2021

Turboquerulantin entwaffnet

Mit einem genialen Schachzug gegen die Turboquerulantin hat das Amtsgericht Nienburg unter Amtsgerichtsdirektor Bernd Bargemann die Richterschaft in ganz Niedersachsen beeindruckt. Denn in Zukunft kann die Turboquerulantin nicht mehr ohne weiteres gerichtliche Schritte einleiten, die sich gegen Alfred Boecker Comte de Montfort oder Michael Fürst von Gorka Prinz Rurikovich richten. Außerdem kann sich die berüchtigte Rechtsbrecherin nicht mehr alleine gegen Urteile oder Ordnungsgeldbeschlüsse wehren, die von den genannten Widersachern angestrengt wurden, egal wie streng das Urteil oder wie hoch ein Ordnungsgeld ist.

Der vom Amtsgericht Nienburg angewandte Trick um die Turobquerulantin auszubremsen hat seine Grundlage in § 1896 BGB, wonach ein Betreuer für Rechtsangelegenheiten bestellt werden kann, wenn jemand auf Grund einer psychischen Krankheit oder Behinderung seine rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln kann. Wer das zu Papier gebrachte Gebrabbel unseres ab sofort unter Betreuung stehenden Huschewinds einmal selbst gelesen hat, wird dem Amtsgericht Nienburg zu seiner Entscheidung gratulieren.

Weil sich die Turboquerulantin in der Vergangenheit nicht mit einem einzigen Rechtsmittel gegen das erfolgreiche Team Boecker de Montfort/Möbius oder Fürst Gorka Prinz Rurikovich/Möbius durchsetzen konnte, muss der Niedersächsische Justizpromi in Zukunft seinen nur für die Prozesse der Dreamteams eingesetzten Betreuer um Erlaubnis fragen, bevor er die Faxgeräte der bundesdeutschen Justiz mit sinnlosen Rechtsmitteln zumüllen darf. Nicht genehmigter TQ-Schwachsinn darf in bundesdeutschen Amtsstuben dank der Unterstützung des Amtsgerichts Nienburg ab sofort als unbeachtlich entsorgt werden, wenn wir gegen unser Turbilein ins Feld ziehen.

Damit rückt die Rechtskraft und der Knast nach Ordnungsgeldbeschlüssen wieder ein bisschen näher an unsere Heldin heran, da die Akten jetzt nicht mehr so lange bei den Rechtsmittelgerichten kreisen, wenn sie sich nicht wehren darf. Der Rechtsstaat lässt sich nicht mehr länger auf der Nase herumtanzen. Der europäische Hochadel bedankt sich artig bei der niedersächsischen Justiz und ich natürlich auch.

Freitag, 27. März 2020

Turboquerulantin stärker als Corona

Unbeeindruckt von den Schwächlingen in Politik, Wirtschaft und Justiz setzt die Turboquerulantin auch in der Corona-Krise ihren Feldzug für Wahrheit und Gerechtigkeit fort. Mit unerschütterlicher Zuversicht walzt unser gegen Gerichte und andere Seuchen immuner Richterschreck die in der Pandemie strauchelnden Feinde nieder.

Wieder einmal hat es einen französischen Adeligen erwischt, der seine Herkunft nicht verleugnen möchte und ausdauernd um das Recht kämpft, nicht stets aufs neue von seiner unermüdlichen Widersacherin beleidigt zu werden. Nun ist dem Comte de Montfort in seinem Kampf um das Ansehen der französischen Adels-Dynastie das Amtsgericht Gelsenkirchen mit Urteil vom 06.03.2020 zum Az.: 405 C 78/20 zu Hilfe geeilt und hat der Turboquerulantin verboten, über Twitter die Behauptung zu veröffentlichen, der Spross aus hohem Hause tätige Straftaten wie üble Nachrede und Verleumdung, obwohl er dies gar nicht getan hat.

Angeblich hat der pandemieresistente Justizpanzer aber schon Beweismittel für seine ungeheuerlichen Behauptungen an die zuständige Staatsanwaltschaft übergeben und das angeblich strafbare Verhalten des blaublütigen Grafen ohne zu zögern angezeigt. Weil die in Rede stehenden Beweismittel wahrscheinlich gerade von der Staatsanwaltschaft ausgewertet werden, hat es die Turboquerulantin zunächst unterlassen, sich in Gelsenkrichen adäquat zu verteidigen. Wir sind daher ganz gespannt, ob unserem Türbchen in Kürze der Turnaround gelingt oder ob der wackere Graf mit Residenz in Hagen eine neue Kerbe in seinen schon beeindruckend geriffelten Knüppel schnitzen kann.

Mittwoch, 18. Mai 2016

Amtsgericht Nienburg: Turboquerulantin in Hochform

Nachdem das Amtsgericht Nienburg vor den vehementen Angriffen der Turboquerulantin bereits einmal kapituliert hatte, bekommt nun ein Richter nach dem anderen die unbändige Wut der siegreichen Kampfmaschine aus der niedersächsischen Provinz zu spüren. Ohne Gnade sollen Alkoholprobleme und Lügen auf Seiten der Richterschaft mit dem Scheiterhaufen auskuriert werden und die der Turboquerulantin auf Facebook folgenden Meute präsentiert sie in einem hasserfüllten Monolog die private Telefonnummer und Adresse einer Richterin, die es gewagt hatte, auch nach der Kaptitulation noch Widerworte zu erheben.

Ob sich die bemitleidenswerte Richterin zu nächtlicher Stunde vor einem blutrünstigen Mob in ihrer privaten Behausung verschanzen musste, ist bislang noch nicht überliefert. Sicher ist jedoch, dass mittlerweile die gesamte Richterschaft am Amtsgericht Nienburg die Rache der Turboquerulantin fürchtet und sich immer mehr um schnelle Entscheidungen und klare Worte drückt, wenn TQ sich der Drakenburger Marsch auch nur nähert.

Bei aller Abneigung gegen die Rechtsfeindlichkeit des fülligen Richterschrecks bleibt festzuhalten, dass die andauernde Verletzung von Persönlichkeitsrechten Dritter erst durch die charakterlose Unentschlossenheit der Nienburger Robenträger ermöglicht wurde. Wenn über Anträge auf Ordnungsgeld nur noch in Widerspruchsterminen entschieden wird, Terminsverlegungsanträge in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne weiteres bewilligt werden und Schriftsatznachlässe nach mündlicher Verhandlung in Verfügungsverfahren zur Vertiefung von Rechtsverletzungen führen, ist es nicht verwunderlich, wenn die für die Erosion des Rechtsstaats verantwortlichen Richter irgendwann selbst einmal in den Fokus der furchtlosen Rechtsbrecherin geraten.

Freitag, 8. Februar 2019

Amtsgericht Nienburg: Turboquerulantin hat rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben

Auch im Jahre 2019 zeigt die Turboquerulantin keine Ermüdungserscheinungen und startet gleich im Januar mit einem kleinen Ordnungsgeld zum warm werden beim Rabattzentrum Nienburg. Nachdem das Amtsgericht Nienburg noch im Beschluss vom 14. November 2017 mit Ordnungsgeld Nummer 5 in Höhe von EUR 1.500,- wegen der fortdauernden Missachtung des rechtskräftigen Urteils vom 04.01.2017 für einen Rekord gesorgt hatte, wurden nunmehr zum zweiten Mal in Folge kleine Brötchen gebacken und erneut lediglich EUR 500,- als wohlwollender Tadel ausgeworfen.

Die Begründung des Beschlusses vom 14. Januar 2019 ist angesichts der gewohnt bodenständigen Nienburger Provinzjuristerei keine große Überraschung. Weil die Turboquerulantin ihre rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben habe und im Gegensatz dazu das Opfer des turboquerulantischen Dauermobbings fortlaufend herabwürdigende Äußerungen in den sozialen Medien über unser armes Türbchen tätige, sei selbst beim achten Ordnungsgeld in Folge ein Kleinstbetrag zur Finanzierung der niedersächsischen Spaßjustiz ausreichend.

Das Amtsgericht Nienburg verstrickt sich zudem immer tiefer in den laienhaften Wahn, dass ein im Personenstandsregister nicht eintragungsfähiger Name wegen des Mangels der Eintragungsfähigkeit auch nicht als freies Pseudonym geführt werden dürfe. Während ernstzunehmende Rechtswissenschaftler der Frage nach dem Schutz des Pseudonyms als Wahlnamen im deutschen Recht nachgehen, hat das Amtsgericht Nienburg für die Einordnung der Zusatzbezeichnung des Klägers als ergänzendes Aristonym nur einen Begriff parat: Verboten!

Schon mittelmäßige Kenntnisse im bundesdeutschen Zivilrecht würden ausreichen, um zu erkennen, dass sich der Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 28.05.2015 zum Az.: 11 W 2151/14 ausschließlich mit der Frage auseinandersetzt, ob ein nach britischem Recht gewählter Adelsnamen in das deutsche Personenstandsregister eingetragen werden darf aber zu keinem Zeitpunkt dazu Stellung nimmt, ob die abseits vom Personenstandsregister aufgenommene Führung eines zum bürgerlichen Namen hinzutretenden Adelsnamens gegen geltendes Recht verstößt. Macht nichts, vielleicht verziehen sich die dunklen Wolken juristischer Betriebsblindheit ja im Laufe der Bearbeitung kommender Ordnungsgeldanträge. Denn natürlich glaubt nur das Amtsgericht Nienburg ernsthaft daran, dass die Turboquerulantin ihre Mobbing-Kampagne tatsächlich eingestellt hat.

Mittwoch, 4. September 2019

Die Turboquerulantin in Hamburg

Als ich im August 2019 ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Hamburg gegen die Turboquerulantin in den Händen hielt, fiel mir gleich die vom Amtsgericht Nienburg in den Ordnungsgeldbeschlüssen Nr. 7, 8 und 9 zum Az.: 6 C 409/16 wiederholt bemühte Phrase ein, wonach unser Türbchen ihre "rechtsfeindliche Gesinnung offenkundig aufgegeben" habe. Tatsächlich kann von der Aufgabe ihrer Rechtsfeindlichkeit natürlich nicht die Rede sein, wenn man sich allein die Hamburger Akte ansieht, die im Jahre 2015 mit dem Verbot genau der Beleidigung durch eine einstweilige Verfügung beginnt, die im August 2019 schließlich im Klageverfahren ausgeurteilt wurde.

Zunächst war das Amtsgericht Hamburg in seinem Beschluss vom 21.10.2015 zum Az.: 4 C 418/15 allerdings noch der Meinung, das als Betrüger beschimpfte Opfer müsse wegen der zusammenhangslosen Beleidigung genauere Angaben zum möglichen Hintergrund der rechtswidrigen Äußerung machen. Eine Fehlvorstellung, die das Landgericht Hamburg mit Beschluss vom 17.11.2015 zum Az.: 324 T 8/15 umgehend korrigierte. Natürlich muss das aus heiterem Himmel als Betrüger bezeichnete Opfer keine Zusammenhänge darlegen, wenn es einen Kontext zur rechtswidrigen Äußerung gerade nicht gibt.

Auch insgesamt sind die sechs bislang unveröffentlichten Entscheidungen aus der Hamburger Akte anschauliche Lehrstücke für die schulmäßige Behandlung eines Unterlassungsanspruchs, weil schon im Verfügungsverfahren die Verhängung eines Ordnungsgeldes durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 13.09.2016 genauso wenig fehlen durfte, wie die erfolglose Anfechtung dieser Ordnungsstrafe in Höhe von EUR 1.000,-, welche per Beschluss am 09.01.2017 vom Landgericht Hamburg zum Az.: 324 T 7/16 als angemessen bewertet wurde. Sogar das Oberlandesgericht Hamburg durfte mit der Turboquerulantin Bekanntschaft machen, weil der Streitwert im Eilverfahren zu niedrig angesetzt war und erst mit Beschluss vom 03.06.2016 zutreffend auf EUR 3.000,- festgesetzt wurde.

Folgerichtig setzte das Amtsgericht Hamburg im abschließenden Urteil des Hauptsacheverfahrens dann EUR 5.000,- als Streitwert fest und lag damit genau auf der Linie des Bundesgerichtshofs, der bereits mit Beschluss vom 17.11.2015 zum Az.: II ZB 8/14 darauf verwiesen hatte, dass der Gesetzgeber in § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG für eine durchschnittliche nichtvermögensrechtliche Streitigkeit einen Gegenstandswert von EUR 5.000,- vorgegeben habe.

Festzuhalten bleibt nach zahlreichen Verfahren gegen die Turboquerulantin, dass eine Kleinkriminelle die Ziviljustiz nur deshalb so lange in Atem halten kann, weil sich die Strafjustiz einer angemessenen Lösung in der Vergangenheit stets verweigert hat und das Verständnis der Ziviljustiz für das deliktische Treiben einer Intensivtäterin bisweilen größer zu sein scheint, als jenes für ihre Kritiker, die sich öffentlich um Transparenz der zumindest in Niedersachsen längst aus dem Ruder gelaufenen Justizposse einsetzen.

Dienstag, 26. Februar 2019

Turboquerulantin - Das Hagen-Desaster

Mit einem absoluten Desaster endete nun eine mündliche Verhandlung vor dem Amtsgericht Hagen für unsere Turboquerulantin. Trotz großem Aktenkoffer und zweifacher männlicher Unterstützung rannte das Türbchen mit voller Wucht gegen die imaginäre Wand einer bereits vorher feststehenden Entscheidung des Amtsgerichts Hagen.

Unter Volljuristen spricht man sich natürlich vor der mündlichen Verhandlung über die Chancen eines Widerspruchs ab und so war uns schon vor dem heutigen Termin klar, dass wir uns die Reise sparen können, weil die arme Turboquerulantin nicht den Hauch einer Chance hatte und unser durch Charakterfestigkeit geadelter Mandant die Sache auch alleine lässig geschaukelt hat.

Inhaltlich ging es um die schwachsinnige Behauptung, unser den Namen einer angesehenen französischen Adelsfamilie führender Mandant würde zusammen mit uns falsche Haftbefehle durch Täuschung an den Gerichten bewirken und somit Freiheitsberaubungen begehen. Offensichtlich hatte ein Knastaufenthalt Deutschlands prominenteste Querulantin derart beeindruckt, dass sie sich veranlasst sah, dem ihr hörigen Freundeskreis eine deftige und leider auch rechtsverletzende Lügengeschichte in Form einer Verleumdung aufzutischen.

Ich hätte meine Leser mit dem bisher unveröffentlichten Beschluss des Amtsgerichts Hagen vom 20.06.2018 zum Az.: 144 C 83/18 gar nicht langweilen wollen, hätte die TQ nicht selbst erneut das Kriegsbeil ausgegraben. Allerdings sind wir uns mit der vollständig auf unserer Linie liegenden Richterin einig, dass die Namensführung unseres Mandanten keinerlei Anlass zu Tadel gibt und der Turboquerulantin daher nichts anderes übrig bleibt, als ihren Widerspruch zurückzunehmen. "Vive la liberté".

Donnerstag, 30. November 2017

Turboquerulantin - jetzt am Landgericht Duisburg

Vielleicht erinnert sich ja noch jemand an die falsche Behauptung der Turboquerulantin auf Facebook, unser Mandant hätte ein Massaker im Amtsgericht Nienburg angedroht. Die Verbreitung dieser "Räuberpistole" war unserer Heldin vom Amtsgericht Duisburg-Ruhrort zunächst mit einer Säumnisentscheidung und schießlich durch Urteil vom 10.04.2017 zum Az.: 10 C 313/16 verboten worden.

Nachdem ihr tapferer und stets ausdauernder Rechtsanwalt aus Ettlingen schließlich die Flinte ins Korn geworfen hatte, versucht nun ein nicht minder zäher Anwalt aus Oberhausen die mittlerweile obdachlos gewordene Kampfmaschine mit dem leicht verschobenen Gerechtigkeitssinn im Berufungsverfahren aus den Klauen der Justiz zu befreien. Leider mit mäßigem Erfolg, wie ein ausführlicher Hinweisbeschluss des Landgerichts Duisburg vom 16.10.2017 zum Az.: 11 S 44/17 belegt.

Das Landgericht möchte dem munteren Zickzack-Kurs der Turboquerulantin nicht so recht folgen und beabsichtigt, die Berufung durch Beschluss zurückzuweisen. Auch die eher halbherzigen Äußerungen des in die Bresche gesprungenen Kollegen zu den Hintergründen des verworrenen Facebook-Krimis vermochten nicht wirklich zu überzeugen. Allerdings wurde die Stellungnahmefrist zur geplanten Zurückweisung der Berufung durch das Gericht für die Turboquerulantin großzügig verlängert, da ihr ein Krankenhausaufenthalt in die Quere gekommen ist. Vielleicht gelingt ja nach einer kurzen Erholungspause mit einem festen Dach über dem Kopf am Ende doch noch der große Wurf in einer bislang (noch) aussichtslos scheinenden Sache.

Freitag, 24. Dezember 2021

Turboquerulantin: Mobben statt shoppen

Das Jahr geht zu Ende und bei aller Corona-Panik ist es die Turboquerulantin, die mit ihrer gleichbleibend kriminellen Energie für etwas Konstanz in dieser unsicheren Zeit sorgt. Die Menschen in unserem Land fragen sich, ob sie sich impfen lassen sollen, wie viele Impfungen es wohl werden und ob die Freiheitsbeschränkungen je ein Ende haben werden. Solche Zweifel kennt unser Türbchen nicht und es wird  - Pandemie hin oder her - einfach weitergemobbt.

Die Gerichte schleppen sich mittlerweile von Beschluss zu Beschluss und die Sanktionsintervalle werden immer länger. Die Aushöhlung des Rechtsstaates schreitet voran und doch wird immer wieder mal ein kleines Ordnungsgeld gegen die Turboquerulantin festgesetzt, wenn es die Aktenlage erlaubt. Nun hat sich das Amtsgericht Hamburg mit Beschluss vom 10.11.2021 zum Az.: Az.: 32 C 621/18 aufgerafft, dem Turbilein die Feiertage mit einem Ordnungsgeld in Höhe von EUR 1.000,- zu versüßen, weil sie es trotz rechtskräftigem Urteil einfach nicht lassen kann, ihrem Zwillingsbruder sein Leben in exklusiven Adelskreisen zu vermiesen.

Dem stets gleichlautenden Vorwurf, ihr Bruder sei ein gerichtsbekannter Betrüger, versucht das Amtsgericht Hamburg nun durch die Festsetzung eines höheren Ordnungsgelds Einhalt zu gebieten, weil sich Deutschlands Rekordhalterin mit dem vorangegangenen Beschluss natürlich nicht durch einen Kleckerbetrag in Höhe von EUR 150,- hat stoppen lassen. Wenigstens hat der Betreuer der TQ verlässlich dafür gesorgt, dass keine unsinnigen Rechtsmittel mehr eingelegt wurden und der Beschluss umgehend rechtskräftig geworden ist. Es ist einfach eine schöne Tradition, der Turboquerulantin rechtzeitig zum Weihnachtsfest ein wenig Aufmerksamkeit zu schenken und ihr in dieser heiligen Zeit mitzuteilen: Wir denken an Dich.

Dienstag, 23. Juli 2019

Turboquerulantin - Das Massaker-Endspiel in Duisburg - Teil II

Mit langen Gesichtern quittierten Prozessbeobachter, Gerichtsvollzieher und Polizeibeamte die mündliche Verhandlung am 05.07.2019 im Amtsgericht Duisburg-Ruhrort. Denn ob die dort beklagte Journalistin für die Facebook-Seite "Turboquerulantin" verantwortlich ist und wer dort den Kommentar "Am 29.06.2016 wird aufgeräumt unter der ganzen Lügnerbande - Die Turboquerulantin wird alle zur Rechenschaft ziehen, die je über sie hergezogen sind. Es wird ein Massaker im Amtsgericht Nienburg geben !" geschrieben hatte, wurde wegen der Abwesenheit der unter Eingeweihten als Turboquerulantin bekannten Redakteurin nicht geklärt.

Auch die verbeamteten Herren mit den sportlichen Uniformjacken blieben beschäftigungslos. Die 15-minütige Wartezeit vor Erlass des Versäumnisurteils wurde aber zur wechselseitigen Verständigung unter den Anwesenden genutzt und es wurde klar, dass die abwesende Enthüllungsjournalistin aus Niedersachsen zwischenzeitlich derart hohe Schulden bei den Gerichtskassen in Bayern, Bremen und Nordrhein-Westfalen angehäuft hat, dass nunmehr besondere Anstrengungen von der Justiz unternommen werden, um sie als Schuldnerin endlich einer intensiven Vermögensvorsorge zuzuführen.

Es wurde auch in den Erinnerungen an einen denkwürdigen Termin am 21.12.2017 vor dem Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße geschwelgt, wo unsere Hauptdarstellerin schon einmal in robuster Gebrauchskleidung mit rustikalem Armschmuck als Zeugin aufgetreten war und man verabredete sich deshalb zu einem Heimspiel vor dem Amtsgericht Nienburg am 24.07.2019, um sich das Schauspiel einer besonderen Ehrerbietung durch uniformierte Würdenträger bei der Anwendung des Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung nicht entgehen zu lassen. Ein schnuckeliges Bettchen in einer heimeligen Herberge im beschaulichen Vechta soll auch schon reserviert worden sein, um dem Türbchen endlich den verdienten Erholungsurlaub anbieten zu können.

Mittwoch, 6. Januar 2016

Die Turboquerulantin - Hausdurchsuchung

Das neue Jahr beginnt aufregend für die Turboquerulantin. Eine Durchsuchung ihrer Wohnung nach § 102 StPO stand auf dem Programm, weil sie diesmal gar als mögliche Täterin einer Straftat verdächtig ist. Einer leibhaftigen Widerstandskämpferin gegen die Justiz würdig erfolgt der Statusbericht an die Gemeinde auf Facebook allerdings schon eine Stunde nach der Durchsuchung:

"Erneuter Überfall auf meine Person mit Tür öffnen und Durchsuchungsbefehl" lautet die Botschaft. Unter der Anhängerschaft macht sich Bestürzung breit: "Das darf ja wohl nicht wahr sein....", "Was macht nur mit dir kann ja wohl nicht wahr sein" und "Unglaublich, tut mir leid was die alle mit dir machen". Doch die Turboquerulantin ist mit allen Wassern gewaschen: "Ich bin mit dem Auto weggefahren und hatte es vorher verriegelt ... der Polizist wollte die Autotür aufmachen, konnte er aber nicht ...aber die haben blöd geschaut und standen wie angewurzelt auf dem Hof als ich weggefahren bin."

Sie verrät auch, worum es den zu spät kommenden Polizisten eigentlich ging: "Die Beschuldigte ist verdächtig, seit dem 22.10.2015 in HXXXX und anderenorts unter dem Twitter-Account XXXX öffentlich wahrnehmbar den Anzeigeerstatter wahrheitswidrig des Parteiverrats zu bezichtigen. Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß § 164 StGB. Der Tatverdacht beruht auf den bisherigen Ermittlungen. Eine vorherige Anhörung der Beschuldigen unterbleibt, da sie den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs. 4 S.1 StPO."

Das Ergebnis der Durchsuchung scheint mager gewesen zu sein. Der Computer der Delinquentin konnte offensichtlich nicht beschlagnahmt werden: "Die haben fremdes Eigentum mitgenommen" denn "auch in dieser Situation war mein Schutzengel bei mir und wies mir den richtigen Weg".

Ein durchaus beachtlicher Erfolg der Turboquerulantin, der auf Facebook gebührend gefeiert wird: "wenn ich an diese beiden Gesichter denke, wie die dumm aus der Uniform geschaut haben ... könnte ich lachen vor weinen, als ich mit dem Auto weg fuhr .. diese Polizisten soll wohl noch gerufen haben ...stehen bleiben ....tja aber ich konnte das nicht im Auto hören da sie Scheiben zu waren ...und dann hatten sie versucht eine Großfahndung zu machen ....auch das ist misslungen."

Das erste Spiel in der neuen Saison ist damit beendet: TQ vs Justiz, 1:0.