Freitag, 11. März 2011

Referendariat - und dann? Blöde Frage: Weltreise oder Duke Nukem forever!


Das Jammern auf hohem Niveau, die Königsdisziplin der Bundesbürger, findet seine Variante unter Juristen in Form des Bangens um die Examensnote. Dem magischen Vollbefriedigend, auch Prädikatsexamen genannt, wird dabei insbesondere von Kandidaten mit mangelndem Selbstbewusstsein gehuldigt: "Ich vollbefriedige, also bin ich" lautet die Devise blutleerer Horden willfähriger Staats-, Wirtschafts- oder Anwaltsdiener in spe, die bereit sind, für biedere Sicherheit oder hohe Einstiegsgehälter den letzten Funken Lebenslust an den Nagel zu hängen.

Kraftstrotzende Leistungssportler, erfolgreiche Webunternehmer und weltreisende Alleskönner lassen sich ihre Lebensfreude als werdender Jurist allenfalls durch die Devise "Vier gewinnt" trüben. Hauptsache durchkommen und dabei das Leben geniessen, zeichnet die Einstellung der Gegenbewegung zum Prädikatsgehechel aus. Insbesondere erfolgreichen Anwälten kommt am Ende die gesammelte Lebenserfahrung im Wettbewerb um und im Umgang mit Mandanten zugute, während behütete Perlenkettchen und strebsame Aktenkofferträger nur noch in den Biotopen von Amtgerichtskantinen oder office meetings glänzen dürfen.

Die bange Frage "Referendariat - und dann?" zeugt einerseits von Zukunftsangst mit wenig Selbstvertrauen. Sich seine berufsspezifischen Beklemmungen mit einem Blog von der Seele zu schreiben, ist andererseits eine offensive therapeutische Massnahme, deren Kern den notwendigen Ansatz zeigt, sich nicht ausschliesslich am Faden der Examensnote baumeln zu lassen.

Der souveräne Referendar kann es dagegen gar nicht abwarten, endlich sein Examen in der Tasche zu haben, um vor einer dauerhaft erfolgreichen Berufstätigkeit noch einmal ferne Länder zu sehen. Selbstredend hat er durch lukrative Nebentätigkeiten während des grosszügigen Leerlaufs in den Stationen seines Referendariats genügend Geld zur Seite gelegt, um die Weltreise finanzieren zu können. Wer sich dagegen mit Kleinwagen, Wohnungseinrichtung und ungeplantem Nachwuchs vergaloppiert hat, kann sich über die Ruhe nach dem Examen mit der "Balls of Steel-Edition" von "Duke Nukem Forever" freuen. Endlich Zeit für ein grossartiges Ballerspiel. Hail to the king, baby!

Mittwoch, 9. März 2011

"Weiß - Nicht nur eine Trikot-Farbe!" Freispruch für NPD-Parteiführer


Vor dem Berliner Landgericht wurden der NPD-Parteivorsitzende Udo Voigt, der Bundespressesprecher Klaus Beier und der stellvertretende Parteivorsitzende Frank Schwerdt vom Tatvorwurf der Volksverhetzung und Beleidigung des dunkelhäutigen Fußballnationalspielers Patrick Owomoyela freigesprochen.

Nach der Verurteilung in erster Instanz von Voigt und Beier zu Bewährungsstrafen von 6 Monaten und Schwerdt zu 9 Monaten, hielt die Vorsitzende Richterin Birgit Dreyer die umstrittene Äußerung des Deckblatts vom NPD-WM-Planer 2006 für von der Meinungsfreiheit gedeckt: "Scharfe Kritik ist erlaubt, dennoch hat die Meinungsfreiheit Grenzen, zum Beispiel wenn die Menschenwürde angegriffen wird. Das ist hier nicht der Fall".

Der Slogan "Weiß - Nicht nur eine Trikot-Farbe!" war quer über einen hellhäutigen Fussballspieler im National-Trikot mit der Nummer 25 gedruckt - der Nummer des Spielers Patrick Owomoyela. Darin sah das Amtsgericht noch einen strafrechtlich relevanten Angriff. Die in der Hauptverhandlung geführte Diskussion, ob es sich nicht um die 26 handeln könne, ist angesichts der Unterschiede der Ziffern 5 und 6 allerdings müßig.

Die Mehrdeutigkeit des angegriffenen Slogans dürfte aber selbst unter der Deutung "Weiß - auch eine Hautfarbe" in Verbindung mit der Rückennummer von Owomoyela zulässig sein. Denn einer zugelassenen politischen Partei dürfen auch einseitig kritische Untertöne mittels Werbung nicht verboten werden, wenn sie die Menschenwürde nicht antastet.

Fraglich ist, ob Owomoyela gut beraten war, sich in ein derart wackeliges Verfahren gegen eine politische Randgruppe zu begeben, deren abwegige Forderungen wohl zu allerletzt unter Fans der Nationalmannschaft auf Gegenliebe stossen werden, was die uneingeschränkte Akzeptanz nicht nur von Mesut Özil oder Sami Khedira zeigt. Die Äußerung von Owomoyelas Anwalt Dr. Christian Schertz "Das ist eine totale Fehlentscheidung. Ich weiß nicht, wie ich das meinem Mandanten erklären soll", spricht insoweit für sich.

Montag, 7. März 2011

Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg - strafrechtliches Ermittlungsverfahren eröffnet


Die Staatsanwaltschaft in Hof hat wegen der strafrechtlichen Vorwürfe gegen Herrn Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es lägen mehr als 100 Strafanzeigen vor. Es dürfte sich um Verstösse gegen das Urhebergesetz handeln, die in Teil 4, Abschnitt 2, Unterabschnitt 2 durch Straf- und Bußgeldvorschriften sanktionsbewehrt sind.

Das Zusammenspiel von Medien und Justiz scheint gut zu funktionieren. Es werden auch weiterhin unterhaltsame Meldungen über den ehemaligen Bundesminister der Verteidigung zu lesen sein. Wer zwischenzeitlich Langeweile verspürt aber dem Thema innerlich verbunden ist, mag sein Heil bei Stupidedia suchen.

Wer das "Gesetz der Rache" verletzt, muss auch in Deutschland Konsequenzen fürchten


Mit dem Film "Gesetz der Rache", in den Hauptrollen Gerard Butler und Jamie Foxx, konnten bei geschätzen Produktionskosten von 40 Millionen US-Dollar allein in den USA über 73,3 Millionen US-Dollar wieder eingespielt werden. In Deutschland war der Film ab dem 19. November 2009 in den Kinos und dürfte der Rechteinhaberin weiteren Gewinn beschert haben.

Um Rechtsverletzungen an dem Filmwerk zu unterbinden und gleichzeitig weitere Einnahmen zu generieren, mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, München, für die Constantin Film Verleih GmbH aus München die Nutzer von Filesharingsystemen oder die Inhaber von Netzwerken wegen Verletzung des Urheberrechts ab.

Mit der Abmahnung wird die Abgeltung der Forderungen durch Zahlung von 956,00 EUR nebst Abgabe der beigefügten vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorgeschlagen. Da eine solche Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung erst nach 30 Jahren verjährt und im Prozess um die Abmahnkosten als Schuldeingeständnis gewertet werden könnte, ist Vorsicht geboten.

Freitag, 4. März 2011

RAK Celle: "Hinzu kommt, dass der Begriff "Hirni" gerade keine Interpretation zulässt, sondern eindeutig nur und ausschliesslich negativ besetzt ist."


Wir erinnern uns an das berufsrechtliche Verfahren eines Kollegen, dessen Sekretärin eine Datei unter einem als beleidigend empfundenen Dateinamen abspeicherte und dieser in der Fußzeile des versandten Schreibens nebst Speicherpfad klein gedruckt zu erkennen war: "Speicherpc/D/Name/Mandanten/NameKanzlei/RAKCelle/BeschwerdeName/04AWanRAKiSNameundRAHirni.doc"


Der Einspruch gegen die dieses Verhalten sanktionierende Rüge der Rechtsanwaltskammer Celle wurde nun mit der Begründung zurückgewiesen, dass die Fusszeile des Schreibens eindeutig gewesen und der Begriff "Hirni" gerade keine Interpretation zuliesse, sondern eindeutig nur und ausschliesslich negativ besetzt sei. Die Interpretation des Beschwerdeführers, die Bedeutung dieses Begriffes reiche von "superschlau" bis "dumm", sei schlicht falsch.

Mit der aus meiner Sicht zentralen Frage des Kundgabewillens einer herablassenden Äusserung hat sich die Kammer auch im Beschwerdeverfahren kaum beschäftigt. Sie hat zwar noch in der Rüge zwar davon gesprochen, dass der Beschwerdeführer es unterlassen habe, die Vergabe der Dateibezeichnung durch die Sekretärin zu überprüfen, denn der Kollege sei als Verfasser des Textes und Dokumentes für dessen Inhalt verantwortlich. Auch für den kleingedruckten Speicherpfad nach der Unterschrift? Wer inspiziert schon stets das von der Struktur gleichbleibende Layout des eigenen Briefkopfs?

Eine genaue Prüfung, ob der vom Anwalt ohne Bewusstsein und damit mangelndem Kundgabewillen nach außen gelangte Dateipfad mittels einer vorangegangenen Pflichtwidrigkeit zu einer Beleidigung durch Unterlassen führen konnte, erfolgte nicht. Diese Prüfung bleibt nun dem Anwaltsgericht Celle vorbehalten.

Tödlicher Anschlag vom Frankfurter Flughafen - War2Glory

Die Fotoserie der BILD-Zeitung "Das sind die Opfer des Todesschützen" wird durch eine Werbeeinblendung unterbrochen: "WAR2GLORY Kostenlos spielen!" Geworben wird für ein Online-Browserspiel, dessen Ziel es ist, sich auf dem Schlachtfeld zu behaupten. Der letzte Auslöser für die tödlichen Kopfschüsse des Attentäters soll ein YouTube-Video im Internet gewesen sein, auf dem die Erstürmung eines Hauses in Afghanistan durch US-Soldaten und die Vergewaltigung der Tochter der Familie zu sehen ist. Die Freiheit Deutschlands wird in Afghanistan verteidigt und die Freiheit Afghanistans wird in Deutschland verteidigt? Und wen die Kriegsbotschaften des Internets immer noch langweilen, spielt eben Krieg im Internet.

0900er-Nummer mit EUR 2,99 pro Minute als einzige Anwaltsnummer berufsrechtlich zulässig?


Auf die berufsrechtliche Beschwerde des Landgerichts Hannover, wonach ein Rechtsanwalt aus Hannover in seinem Briefkopf ausschliesslich eine kostenpflichtige 0900er-Nummer mit Kosten von EUR 2,99 pro Minute aufführt, hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer in Celle keinen Anlass zu einem berufsrechtlichen Einschreiten gesehen. Im Briefkopf sind auch Fax- und E-Mail-Adresse angegeben.

Der Rechtsanwalt hatte die umstrittene Massnahme wie folgt begründet: "Das hohe Telefonvolumen führte in der Vergangenheit dazu, dass ich keine drei Minuten am Stück an einer Akte arbeiten konnte, bis dass nächste Telefonat reinkam. ... Das Telefonproblem ist mit der 0900er-Nummer derzeit weitgehend gelöst, weil dann ein Telefonat Geld kostet und die Leute sich kürzer fassen und mit mir nicht mehr über Gott und die Welt reden."

Nunmehr beschwert sich das Amtsgericht Hannover bei der Rechtsanwaltskammer, weil ein Empfangsbekenntnis vermisst wurde: "Die Geschäftsstelle hat daraufhin versucht, das Büro des Beklagtenvertreters telefonisch zu erreichen. Dies ist nur unter einer gebührenpflichtigen Telefonnummer (2,99 €/Min.) möglich. Ich bitte um Überprüfung ..."

Nach § 5 der Berufsordnung ist ein Rechtsanwalt verpflichtet, die für seine Berufsausübung erforderlichen sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen vorzuhalten.

Es stellt sich zunächst die Frage, ob überhaupt ein Telefon vorgehalten werden muss. Für die pflichtgemäße Bearbeitung eines gerichtlichen oder aussergerichtlichen Mandats ist ein Telefon jedenfalls nicht notwendig, wenn auch bisweilen nützlich. Mit der grundsätzlichen Bereitstellung eines Telefonanschlusses dürfte die anwaltliche Pflicht jedenfalls erfüllt sein. Die Ausgestaltung der tatsächlichen Erreichbarkeit samt damit verbundener Kostenstruktur muss dem einzelnen Anwalt im Rahmen seiner Berufsfreiheit überlassen werden.

Dienstag, 1. März 2011

Samstag, 26. Februar 2011

Freiherr von und zu Guttenberg: Dissertation vergriffen!


Ich hatte rechtzeitig darauf hingewiesen. Nun ist es zu spät. Unter dem von mir angegebenen Link bei amazon.com findet sich für den Titel "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" nur noch der Hinweis: "Currently unavailable. We don't know when or if this item will be back in stock." Wir wissen es besser. Die bewegendste Dissertation in der Geschichte der Bundesrepublik wird nicht mehr neu aufgelegt und ab jetzt eine rasante Preisentwicklung nehmen.

Freitag, 25. Februar 2011

Interview mit einem Minister


Herr Minister, in der deutschen Medienöffentlichkeit kursiert seit letzter Woche der Vorwurf, Ihre Dissertation widerspreche wesentlichen Grundregeln der freien Wissenschaft.

"Der Vorwurf, meine Doktorarbeit sei ein Plagiat, ist abstrus."

Hand auf´s Herz, Sie behaupten allen Ernstes, die gegen Sie erhobenen Vorwürfen seien aus der Luft gegriffen?

"Meine von mir verfasste Dissertation ist kein Plagiat."

Sie beißen sich ein wenig auffällig an dem Wort Plagiat fest. Soll man denn die massenhafte Übernahme fremder Texte in die eigene Doktorarbeit nicht als Täuschung bezeichnen?

"Es wurde zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht oder bewusst die Urheberschaft nicht kenntlich gemacht. Ich sage das ganz bewusst, weil ich am Wochenende, auch nachdem ich diese Arbeit noch einmal intensiv angesehen habe, feststellen musste, dass ich gravierende Fehler gemacht habe."

Das klingt ja nun doch etwas anders als am Anfang unseres Gesprächs. Die Redewendung "gravierende Fehler" kaschiert allerdings die doch wohl vorsätzliche Täuschung bei der Erstellung Ihrer Doktorarbeit. Schließlich haben Sie auch fremden Text als eigene Bewertung dargestellt.

"Ich habe nicht mit Vorsatz geschummelt." "Ich habe diese Fehler nicht bewusst gemacht."

Herr Minister, seien Sie nicht so stur. Zeigen Sie doch etwas Einsicht.

"Ich habe diese Arbeit selbst geschrieben. Ich stehe dazu, aber ich stehe auch zu dem Blödsinn, den ich geschrieben habe."

Fragen wir mal anders. Wie ist es denn zu diesem "Blödsinn" gekommen? Ihnen stand doch sämtliche Literatur in Universität und Bundestag für Ihr wissenschaftliches Arbeiten zur Verfügung?

"Ich bin ein paar Mal hingegangen, habe auch die Bibliothek benutzt, war aber desillusioniert von Nährwert und Zurichtung sozusagen." "Das Elfenbeinturmmäßige habe ich als so krass empfunden, dass ich keine Energie gehabt habe, das fortzusetzen."

Ein offenes Wort, Herr Minister. Mussten Sie sich denn überwinden, die fremden Textpassagen illegal in Ihre Doktorarbeit zu übernehmen?

"Ich habe Illegalität als große Freiheit erlebt." "Eine Situation, in der man für alles selber verantwortlich ist."

Dann können Sie also nachvollziehen, dass nicht nur intellektuelle Kreise sondern auch ein Grossteil der Bevölkerung von einer unverständlichen Missachtung des Rechtsempfindens sprechen? Sollten Sie nicht auch die Verantwortung übernehmen?

"Ich überlasse der anderen Seite ihre Gefühle und respektiere die Gefühle, aber ich mache sie mir nicht zu Eigen."

Rechtfertigen Sie Ihr Verhalten nur mit Ihrer persönlichen Situation oder spielt auch der politische Überlebenskampf Ihrer Partei eine Rolle? Tut Ihnen der "Blödsinn" leid, empfinden Sie Reue?

"In dem politischen Raum, vor dem Hintergrund von unserem Kampf, sind das keine Begriffe."

Herr Minister, ich danke Ihnen für das Gespräch.

(Anmerkung: Die Fragen dieser Collage sind erdacht, die Antworten anderen Gesprächen entnommen. Die ersten fünf Antworten stammen von Karl Theodor Freiherr von und zu Guttenberg, die letzten vier Antworten von Christian Klar.)

Dienstag, 22. Februar 2011

Bald gesuchtes Sammlerstück? Freiherr zu Guttenberg: "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU"



Noch ist die geschichtsträchtige Zitatsammlung von Freiherr zu Guttenberg "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" über amazon.com online erhältlich.

Mit dem Kauf - Price at a Glance New: from $119.22 - der Zitatsammlung zum jetzigen Zeitpunkt könnten der Verlag und der angeblich alleinige Autor Freiherr zu Guttenberg wegen möglicherweise einhergehender Urheberrechtsverletzungen verantwortlich gemacht werden.

Evtl. unterstützt man mit dem Kauf also die tatsächlichen Urheber der Texte oder die Inhaber ihrer Nutzungsrechte, sofern diese ihre Ansprüche später geltend machen. Am Ende vielleicht auch nur ein schönes Geschenk anlässlich der Promotion eines echten Wissenschaftlers oder schlicht die Investition in ein kommendes Sammlerstück.

Abmahnung wegen Xavier Naidoo´s "Bitte hör nicht auf zu träumen" - den Filesharern die Taschen zu räumen ...


Die Rechtsanwälte Zimmermann & Decker mahnen im Auftrag der Tonpool Medien GmbH die angebliche Verletzung von Rechten an dem Musikwerk von Xavier Naidoo "Bitte hör nicht auf zu träumen" ab und fordern mit der Abmahnung wegen Filesharings die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von EUR 425,00. Die Tonaufnahme von Xavier Naidoo "Bitte hör nicht auf zu träumen" soll angeblich in einem Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum Download angeboten worden sein, obwohl die Verwertungsrechte nur der Tonpool Medien GmbH zustünden. Wenn also Xavier singt: "Bitte hör nicht auf zu träumen, von einer besseren Welt. Fangen wir an aufzuräumen, bau sie auf wie sie dir gefällt" scheint dies nicht für jeden träumenden Weltenbauer zu gelten.

Donnerstag, 17. Februar 2011

Gross-Gutti zu Klein-Gutti: Scheiß-Internet!


Klein-Gutti: Ja Papa, so was hätt´s früher nicht gegeben.
Gross-Gutti: Na ja, woll´n mal seh´n, wie wir das wieder gradebiegen.
Klein-Gutti: Und wenn ich sage "bin von-und-zu lass´ mich in Ruh´"?
Gross-Gutti: Nee, das funktioniert heute nicht mehr so einfach.
Klein-Gutti: Und die Armee? Die gehört doch mir!
Gross-Gutti: Nee, die is´ nur geliehen.
Klein-Gutti: Hätt´ich doch bloss das 2. Staatsexamen.
Gross-Gutti: Dafür ist´s jetzt auch zu spät.
Klein-Gutti: Mann Papa, und jetzt?
Gross-Gutti: Abducken und Comeback - der Otto hat´s auch gepackt!

Mittwoch, 16. Februar 2011

Auch Freiherr zu Guttenberg kann "copy and paste" - locker bleiben, wir schreiben doch alle mal ab


Ob die unter dem Titel "Verfassung und Verfassungsvertrag. Konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU" im Verlag Duncker & Humblot in Berlin erschienene Dissertation von Verteidigungsminister Karl-Theodor Freiherr zu Guttenberg in wesentlichen Teilen ein Plagiat ist, wie der Bremer Professor Andreas Fischer-Lescano andeutet, wird überprüft werden. Eine Kostprobe zum Vergleichen bietet die Süddeutsche Zeitung.

Freiherr zu Guttenberg bleibt nach aussen locker: "Dem Ergebnis der jetzt dort erfolgenden Prüfung sehe ich mit großer Gelassenheit entgegen. Ich habe die Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt." Klar, einen Zettel mit letzter Formulierung muss jeder Verfasser einer wissenschaftlichen Arbeit dieser unterschrieben beifügen. Die Sache wird in Bayreuth überprüft - ein Heimspiel für den Bayernbub?

Montag, 14. Februar 2011

St. Pauli gegen Borussia Mönchengladbach 3:1 - Der Pöbel schreit nach harter Strafe!


22. Spieltag, beide Clubs abstiegsbedroht. St. Pauli liegt gegen Borussia Mönchengladbach durch ein Tor von Igor de Camargo mit 0:1 zurück. Nach einem Foul von St. Pauli´s Matthias Lehmann lässt sich de Camargo zu einem Kopfstoss gegen Lehmann hinreissen, der - nicht durch die Wucht des Kopfstosses bedingt - umfällt. Schiedsrichter Wolfgang Stark steht genau daneben und zeigt de Camargo sofort die Rote Karte. In Unterzahl kassiert Glabach den Ausgleich und verliert am Ende mit 1:3. Lehmann schiesst das letzte Tor für St. Pauli und der Gladbacher Trainer Michael Frontzeck wird anschliessend gefeuert.

Ich würde zwar auch lieber Wolfsburg, Stuttgart oder Köln auf Platz 18 sehen, aber so ein Spiel wie das 3:1 von St. Pauli gegen Gladbach ist doch wohl Feinschmeckerkost der Bundesligadramaturgie. Ein Spieler hält das Schicksal seines Klubs in der Hand und versenkt den Trainer gleich mit.

Das Journalistengejammer war vorhersehbar. BLIND fordert eine harte Strafe gegen den "fiesen Schauspieler" und in anderen Zeitungen ist von einer "fragwürdigen Roten Karte" zu lesen, welche die Gladbacher Niederlage besiegelt habe. Was für ein Schwachsinn. Die Rote Karte durch den in unmittelbarer Nähe postierten Schiedsrichter gab es zu Recht für eine Tätlichkeit. Ob der Getroffene umfällt oder nicht, berührt den Tatbestand eines groben Fouls des Kopfstösslers nicht. de Camargo ist der Oberdepp.

Wenn Lehmann durch den DFB gesperrt wird, wäre das eine armselige Reaktion auf bezahltes Mediengeschrei und damit die Charakterlosigkeit, der Lehmann zu Unrecht beschuldigt wird. Werden in Zukunft alle überflüssigen Pirouetten nach Fouls bestraft, oder nur solche nach Schlüsselszenen? Das entbehrliche Geschwätz als Reflex einer Utopie von Gerechtigkeit im Fussball hatten wir schon öfter und es wird auch nicht aussterben. Gehört nämlich ebenfalls dazu.

Mittwoch, 9. Februar 2011

Kachelmann-Prozess: Warum schweigt Schwarzer vor Gericht so beharrlich? Andere Zeugen werden bis aufs Mark durchleuchtet


Nun hat auch Alice Schwarzer vor Gericht die Aussage verweigert. Genau wie der Angeklagte Jörg Kachelmann. Die jeweiligen Schweigerechte leiten sich natürlich aus unterschiedlichen Normen her. Während sich das Aussageverweigerungsrecht von Herrn Kachelmann in § 136 StPO wiederfindet, ergibt sich das Zeugnisverweigerungsrecht von Frau Schwarzer aus § 53 Abs. 1 S. 5 StPO.

Vielleicht hat dieser kleine strafprozessuale Selbstversuch bei Frau Schwarzer die Antwort gebracht, nach der sie auf ihrem Blog mit der an herausragender Stelle positionierten Frage "Warum schweigt Kachelmann vor Gericht so beharrlich? Das mutmaßliche Opfer wird bis aufs Mark durchleuchtet" so verzweifelt Ausschau hält.

Wenn nicht, sage ich es wenigstens für die Leser ganz offen: Es ist die Inanspruchnahme eines Rechts aus der Strafprozessordnung; warum man ein Recht für sich in Anspruch nimmt, bedarf jedenfalls im Strafprozess niemals einer weitergehenden Erörterung.

Dienstag, 8. Februar 2011

Rechtsanwälte aus München wollen bundesweit bekannten Revolverheld mit Abmahnung schützen


Die umtriebigen Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München mahnen im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH den angeblich illegalen Download des Albums von "Revolverheld" – "In Farbe" ab. Vom abgemahnten Liebhaber des postpubertären deutschen Liedguts werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie die Zahlung eines leicht erhöhten Taschengeldes von insgesmat EUR 956,00 gefordert.

Mit Erhalt einer solchen Abmahnung auf Basis munterer Kompositionen einer kommerziell durchaus erfolgreichen Oberschülerkapelle wird auch dem letzten Träumer klar sein, dass die Titel der Songs auf "In Farbe" wie etwa "Mein Leben ist super", "Immer einen Grund zu feiern" oder "Darf ich bitten" wohl für die Künstler, deren Plattenfirma als auch deren Anwälte Hymnen mit ironischem Unterton sein dürften, für den zur Kasse gebetenen Musikfreund dagegen "Keine Liebeslieder" sind.

Samstag, 5. Februar 2011

Kachelmann-Prozess soll TV-Format werden: Schweizer Privatsender will mit hessischem Justizministerium Millionen-Deal verhandeln


Wegen des regen Publikumsinteresses am Kachelmann-Prozess soll dieser nun einen festen Sendeplatz in den Wohnzimmerstuben Deutschlands, Österreichs und der Schweiz bekommen. Nach Auskunft des Programmdirektors des Schweizer Senders "TV-now", Urs Wengenbichler, soll der Kachelmann-Prozess nahtlos in eine Reality-TV-Show übergehen.

Man hätte bereits Verhandlungen mit dem hessischen Justizministerium aufgenommen, berichtete Wengenbichler im Schweizer Regionalmagazin "Züri-Interna". Danach soll der Prozess gegen Jörg Kachelmann ohne grosses Aufsehen und im Einvernehmen mit sämtlichen Prozessbeteiligten unter Vermittlung des Justizministeriums eingestellt werden und der TV-Sender wolle eine hohe Abfindung an das mutmassliche Opfer zahlen.

Anschliessend sollen Räume im Mannheimer Gericht angemietet und die derzeit mit dem Prozess befasste Strafkammer für die Dauer der Fernsehshow freigstellt werden. Auch die hohen Zusatzkosten für Richter, Staats- und Rechtsanwälte will der Schweizer Fernsehsender übernehmen. Schwierig seien die Honorarverhandlungen derzeit nur noch mit den ehemaligen Freundinnen Kachelmanns, deren Aussagen mit filmischen Rückblenden ins laufende Gerichtsgeschehen integriert werden sollen.

Wenn es zu keiner Einigung käme, wolle man Schauspielerinnen verpflichten und auf die Authentizität dieses Teils der Kachelmann-Geschichte verzichten. "Wenn wir erstmal die Hürde der Verfahrenseinstellung überprungen haben, können wir auch die unseligen Grenzen von Wahrheit und Fiktion verlassen und dem Zuschauer bieten, was er wirklich sehen will" wird Wengenbichler zitiert. Über die Gage von Jörg Kachelmann wollte sich der Schweizer Fernsehmacher nicht äußern.

Donnerstag, 3. Februar 2011

Deutsches Patent- und Markenamt beschliesst: Alle drei Marken des Landes Sachsen-Anhalt "Himmelsscheibe von Nebra" werden gelöscht


Die "Himmelsscheibe von Nebra" ist eine Bronzescheibe aus der Bronzezeit, die als weltweit älteste Himmelsdarstellung eingeordnet wird und als einer der wichtigsten archäologischen Funde dieser Zeit gilt. Weil die Scheibe in einer Steinkammer auf dem Mittelberg nahe der Stadt Nebra in Sachsen-Anhalt gefunden wurde, gilt das Land Sachsen-Anhalt als Eigentümer der Himmelsscheibe.

In den Jahren 2003, 2005 und 2007 liess sich das Land Sachsen-Anhalt die "Himmelsscheibe von Nebra" in zahlreichen Klassen als Marke eintragen und hat seither mehrere Abmahnungen verschicken lassen, um seinen Anspruch als Markeninhaber durchzusetzen. Künstler oder Kunstgewerbetreibende müssen deshalb Lizenzen zahlen, wenn Sie den archäologischen Fund aus der Bronzezeit zum Gegenstand ihrer Handwerkskunst machen und verkaufen möchten.

Das einträgliche Geschäftsmodell des Landes Sachsen-Anhalt ist nun akut bedroht, nachdem ein Goldschmied aus Augsburg die Löschung der drei Marken des Landes beantragt hat, weil ein vor etwa 4000 Jahren hergestelltes archäologisches Fundstück eben nichts mit einem Unternehmen der Neuzeit zu tun haben und folglich vom Verkehr auch nicht als geeignetes Kennzeichen zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen eines anderer Unternehmens aufgefasst werden könne.

Auch eine der größten Anwaltskanzleien in Deutschland, die mit "ausgewiesenen Experten auf dem Gebiet des Marken- und Patentrechts" glänzen kann und unter "Wettbewerbern und Mandanten einen hervorragenden Ruf" genießt, konnte das Deutsche Patent- und Markenamt nicht vom Gegenteil überzeugen. In drei Beschlüssen vom 27.09.2010 zu den Aktenzeichen 302 50 476 - S 211/09 Lösch, 305 07 066 - S 216/09 Lösch und 305 06 901 — S 217/09 Lösch verfügte das DPMA die Löschung der drei Marken.

Die angegriffenen Marken seien im Hinblick auf sämtliche beanspruchten Waren und Dienstleistungen gemäß § 50 Abs. 1 Alt. 3 MarkenG entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG in das Markenregister eingetragen worden. Ihnen fehlten schon im Zeitpunkt ihrer Eintragung jegliche Unterscheidungskraft für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen und dieses Schutzhindernis bestehe auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Löschungsantrag.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig, da das Land Sachsen-Anhalt nicht gewillt ist, diese Einnahmequellen durch die Vergabe von Markenlizenzen versiegen zu lassen und durch ihre Bevollmächtigten rechtzeitig hat Beschwerde gegen die Entscheidungen des DPMA einlegen lassen. Die Beschwerden des Landes liegen deshalb dem Bundespatentgericht in München zur Entscheidung vor.

Bericht: "Mitteldeutsche Zeitung" vom 05.02.2011, Titelseite: "Land bangt um Rechte an der Himmelsscheibe"

Bericht: "Mitteldeutsche Zeitung" vom 05.02.2011, Seite 3: "Neue Runde im Streit um die Scheibe"

Mittwoch, 2. Februar 2011

Abmahnung der GSDR GmbH für "We No Speak Americano" von "Yolanda Be Cool & Dcup" durch Kanzlei Kornmeier - aber "Client no pay Honorarios de Abogados"


Die Rechtsanwaltskanzlei Kornmeier versendet im Auftrage der GSDR GmbH für den angeblichen download des Liedes "We No Speak Americano" der Künstlergruppe "Yolanda Be Cool & Dcup" eine Abmahnung und verspricht, die Beseitigungs-, Unterlassungs-, Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche nach Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und Zahlung einer Pauschale von EUR 450,- auf das Fremdgeldkonto von Dr. Udo Kornmeier nicht weiter zu verfolgen. Wir prüfen das freundliche Angebot.