Freitag, 30. Januar 2015

Ulrich zur Nieden

Wer in Hannover in den letzten 50 Jahren zu Sportveranstaltungen gegangen ist, kannte Ulrich zur Nieden. Der bekannteste hannoversche Sportfotograf war ständiger Begleiter der Heimspiele von Hannover 96, dem EC Hannover oder den Hannover Scorpions und natürlich auf allen großen Sportveranstaltungen dabei. Auch auf den Plätzen der unteren Ligen in und um Hannover war zur Nieden Dauergast. Während ich selbst noch als Jurastudent in Hannover für Zeitungen fotografierte und schrieb, war er meist nur eine Halbzeit auf dem Platz. Denn die Filme mussten rechtzeitig entwickelt werden und die Zeit drängte. Seine Frau sass oft mit einem Weitwinkel hinter dem Tor, um alle Bälle im Netz abzulichten. Jedes Foto zählte.

Diese Sportfotografie war ein Familienunternehmen und ich bin mir sicher, dass es überwiegend kein Vergnügen war, unter Zeitdruck immer dann zu arbeiten, wenn andere ihre Freizeit genossen. Nach all den Jahren war er wohl nicht mehr genötigt, sich mit Zeitungsredakteuren über die Qualität seiner Bilder auseinandersetzen zu müssen und das Gefühl der Abhängigkeit von den Redaktionen wird nicht mehr sehr groß gewesen sein. Ich habe diese Zeit längst hinter mir gelassen und war nie abhängig von den Bild- und Zeilenhonoraren. Deshalb hat die Arbeit meistens Spaß gemacht. Ulrich zur Nieden sass immer noch im Stadion, als ich fast 20 Jahre lang Rechtsanwalt war. Er ist am 23.01.2015 im Alter von 78 Jahren gestorben und hat bis zuletzt beruflich fotografiert.

Donnerstag, 29. Januar 2015

Kostenfestsetzungsantrag nach 10 Jahren - keine Verwirkung

Manche Leichen im Keller einer Kanzlei werden erst entdeckt, wenn Altakten vernichtet werden sollen. Bisweilen lohnt sich ein Blick in den verstaubten Hefter. Dabei sollte man sich anschließend nicht von den Kostenbeamten des Gerichts einschüchtern lassen:

"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

in dem Rechtsstreit xxx wird unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 24.07.2014 mitgeteilt, dass ein Recht verwirkt ist, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (u.a. Beschluss des BGH vom 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03).

Seitens des Gerichts wird eine Antragsrücknahme binnen 10 Tagen angeregt.."

Standhaftigkeit führt jedoch bisweilen zum Erfolg, auch vor dem Amtsgericht Neustadt am Rübenberge zum Az.: 52 C 2245/03:

"Die Berechnung ist zur Stellungnahme bereits übersandt worden. Die Einwendungen des Beklagten, der Kostenerstattungsanspruch des Klägers sei verwirkt, haben keinen Erfolg. Zwar hat der Kläger seit Verkündung des Urteils des Amtsgerichts Neustadt a. Rbge. vom 24.03.2004 über zehn Jahre „gewartet", um seinen Kostenerstattungsanspruch titulieren zu lassen, eine Verwirkung des Anspruchs geht damit jedoch nicht automatisch einher. Ein Recht ist verwirkt, wenn der Berechtigte es längere Zeit hindurch nicht geltend gemacht und der Verpflichtete sich darauf eingerichtet hat und nach dem gesamten Verhalten des Berechtigten auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (BGH, Beschluss vom 12.03.2008, XII ZR 147/05). Die Annahme einer Verwirkung, die einen Unterfall der unzulässigen Rechtsausübung aufgrund widersprüchlichen Verhaltens darstellt (BGH, a.a.O.), setzt somit neben dem Zeitablauf (so gen. Zeitmoment) das Vorliegen besonderer, ein Vertrauen des Verpflichteten begründender Umstände voraus (so gen. Umstandsmoment). Zwischen diesen Umständen und dem erforderlichen Zeitablauf besteht insofern eine Wechselwirkung, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und dass umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen zu stellen sind, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (BGH, a.a.O.).
Besondere, konkrete Umstände, aus denen sich schließen ließe, dass der Kläger zu keiner Zeit mehr das Kostenfestsetzungsverfahren betreiben würde, sind von dem Beklagten nicht vorgetragen worden. Dies war auch nicht aus dem passiven Verhalten des Klägers bisher zu schließen. Denn allein mit der Tatsache, die Gegenpartei habe „nur“ lange gewartet, lässt sich eine Verwirkung nicht begründen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2011, 24 W 17/11)."

Mittwoch, 28. Januar 2015

Ich bin Spezialist für IT-Recht

Eine Behauptung, die ich nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen vom 24.07.2014 zum Az.: I ZR 53/13 aufstellen kann, ohne mich der ernsthaften Gefahr einer Abmahnung durch einen konkurrierenden Anwalt auszusetzen. Denn ich bin Fachanwalt für IT-Recht und wie der BGH in oben zitiertem Urteil ausführt. ist es angesichts der Verwechslungsgefahr zwischen den Bezeichnungen "Spezialist" und "Fachanwalt" im Hinblick auf die Interessenlage des rechtsuchenden Publikums und der Anwaltschaft gerechtfertigt, von einem sich selbst als Spezialisten bezeichnenden Rechtsanwalt zumindest die Expertise eines Fachanwalts zu erwarten.

Damit hängen die Trauben für einen Rechtsanwalt, der sich, ohne Fachanwalt in einem Rechtsgebiet zu sein, in dem eine Fachanwaltschaft wie im IT-Recht besteht, als Spezialist bezeichnet, relativ hoch. Denn zur Überprüfung der Werbebehauptung Spezialist zu sein, muss auf die jeweiligen Anforderungen der Fachanwaltsordnung an besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen zurückgegriffen werden. Nur wenn die Fähigkeiten eines Rechtsanwalts, der sich als Spezialist auf einem Rechtsgebiet bezeichnet, für das eine Fachanwaltschaft besteht, denen eines Fachanwalts entsprechen, werden die Interessen der Rechtsuchenden nicht beeinträchtigt, wenn sie die Begriffe "Fachanwalt" und "Spezialist" verwechseln.

Da der Beweis für die dem Fachanwalt entsprechende Befähigung vom angeblichen Spezialisten zu führen ist, kann aus wirtschaftlicher Sicht die in der Überschrift aufgestellte Behauptung nur dann mit gutem Gewissen erhoben werden, wenn die entsprechende Fachanwaltschaft tatsächlich erworben wurde oder die Verleihung des Titels wegen des Erfüllens sämtlicher Voraussetzungen unmittelbar bevorsteht. Denn das erhebliche Prozesskostenrisiko eines Wettbewerbsprozesses dürfte höher sein, als die Kosten der Ausbildung zum Fachanwalt.

Dienstag, 27. Januar 2015

Liebesschlossterror endet in Hannover

zunächst wenigstens teilweise, denn Ende Januar 2015 werden die sogenannten "Liebesschlösser" an der Brücke im Maschpark entfernt. Das Metallgeländer der Brücke wird von einer Fachwerkstatt komplett restauriert und erhält einen Neuanstrich. Die Brücke wird für zwei bis drei Wochen gesperrt und die Kosten der Restauration liegen bei rund 7.000,- Euro, weil das Behängen mit den Vorhängeschlössern das Geländer der denkmalgeschützten Brücke erheblich beschädigt hat.

Es kam durch mechanische Bewegungen der Terrorschlösser zu Kratzern und Abrieb. Außerdem hatten Liebesschloss-Terroristen wegen des immer knapper werdenden Platzes Löcher in die Blatt- und Blütenelemente der Brücke gebohrt, um für ihre Zwecke Platz zu schaffen. Zum Teil bildeten sich Schlossketten, die aufgrund des hohen Gewichts bereits zu einem Ausbrechen mehrerer Geländerornamente geführt hatten. Verfahren wegen Sachbeschädigung wurden von der Stadt Hannover allerdings nicht eingeleitet.

Bis Ende Januar haben die Beziehungsexhibitionisten noch Zeit, ihre Terrorreliquien selbstständig zu entfernen. Danach werden die abgesägten Indizien falsch verstandenen Miteinanders drei Monate lang von der Stadtverwaltung Hannover aufbewahrt, um dann endgültig entsorgt zu werden. An anderen Plätzen in Hannover geht der optische Terror der Liebenden gegen die Allgemeinheit allerdings unvermindet weiter.

Montag, 26. Januar 2015

Debcon dankt Gott

Mittlerweile ist die Filesharing-Abmahnung nur noch mit Gottes Hilfe eine ergiebige Verdienstquelle. Diesen Eindruck kann man beim Lesen der Debcon-Faxschreiben gewinnen, mit denen ich im Moment überschwemmt werde: "Auch wenn einige - sicherlich und Gott sei Dank nicht alle - Gerichte dazu neigen zu urteilen, dass eine nicht weiter erklärte Belehrung von Minderjährigen seitens des Anschlussinhabers ausreichen soll, um die Prüfpflicht und somit konkludent die Verletzung der Fürsorge und Erziehungspflicht auszuhebeln, werden auch Sie dies nicht ernsthaft glauben."

Christliche Motive scheinen bei den Filesharing-Profiteuren immer grössere Bedeutung zu gewinnen, seit der BGH mit Urteil vom 15.11.2012 zum Az. I ZR 74/12 (Morpheus) entschieden hat, dass Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kind, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch genügen, dass sie das Kind über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Internettauschbörsen belehren und ihm eine Teilnahme daran verbieten.

Erst recht seit der BGH mit Urteil vom 08.01.2014 zum Az. I ZR 169/12 (BearShare) davon ausgeht, dass der Inhaber eines Internetanschlusses grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung haftet, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen, werden auch die Töne der Inkasso-Buden gemäßigt.

Die Debcon GmbH schließt ihr Schreiben entsprechend realistisch: "Alles in allem gibt es für beide Seiten ein Prozesskostenrisiko und nur eine Unsicherheit, wie und für wen sich die Gerichtsbarkeit entscheidet." Das klingt lange nicht mehr so souverän wie noch zu den Glanzzeiten der Filesharing-Abmahnungen.

Dienstag, 20. Januar 2015

Manne der Eroberer

Der Politstar innerhalb der deutschen Richterschaft heißt derzeit Manfred Dauster und ist Vorsitzender Richter des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht München. Manne erobert derzeit die Herzen der Republik mit Hilfe seines Facebook-Accounts, auf dem er in trauter Herrenrunde ein cooles „Fatih Sultan Mehmet – The Conqueror“-T-shirt trägt.

Nun war der gute Fatih ein muslimischer Krieger, der am 29. Mai 1453 Konstantinopel von den Christen eroberte und als zweiter Gründer des Osmanischen Reiches gilt. Auf Wikipedia lässt sich nachlesen, dass die Eroberung Konstantinopels die Angst der Christenheit vor der Türkengefahr verstärkte und als eine die gesamteuropäische Öffentlichkeit bewegende, epochale Zeitenwende empfunden wurde. Fatih Sultan Mehmet ist auch deshalb eine Symbolfigur des türkischen Nationalismus, dessen Siegel sich nun auf Mannes T-shirt befindet.

Man kann davon ausgehen, dass die bayerische Justiz das eher uncool findet, weil der trendbewusste Richter in der kommenden Woche einen Prozess gegen den Islamisten Harun P. wegen gemeinschaftlichen Mordes, Anstiftung zum Mord, schwerer staatsgefährdender Gewalttaten in Syrien und Bildung einer terroristischen Vereinigung leiten wird. Nach § 24 StPO kann ein Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Das Ablehnungsrecht steht auch der Staatsanwaltschaft zu.

Um es abzukürzen: Wenn Manne sein Shirt im Prozess unter der Robe tragen würde, könnte man vielleicht an einen Befangenheitsantrag denken. Was ein Richter aber in seiner Freizeit macht, wie er sich auf Facebook präsentiert und mit welchen Accessoires er sich schmückt, muss der Justiz und der Allgemeinheit egal sein, solange sich der Robenträger an die Grenzen des Rechts hält und nicht etwa mit verfassungsfeindlichen Symbolen verzierte Unterwäsche zur Schau stellt. Das in Rede stehende T-shirt wird übrigens in jeder türkischen Metropole verhökert und kann hier auch online erworben werden.

Montag, 19. Januar 2015

Alle gegen Alle - Blogleser blicken durch!

Die Mehrheit der Blogleser weiß Bescheid und kennt sich in der Pressewelt aus: Über 70% der Teilnehmer an der Umfrage haben erkannt, dass nur die Meinung des Vorsitzenden des Zentralrats der Muslime "Terroristen sind religiöse Analphabeten" zutreffend war.

Denn obwohl in Deutschland etwa 7,5 Millionen Menschen Analphabeten leben, also Leute, die entweder kaum oder gar nicht lesen und schreiben können, haben sie keinen Zentralrat. Vielleicht sollte man das Analphabetentum zur Religion erheben, um Betroffene unter den besonderen Schutz der Religionsfreiheit stellen und ihnen ein zentrale Stimme geben zu können. Jedenfalls waren alle Meldungen über den Zentralrat der Analphabeten falsch.

Nun gibt es ungefähr 50 Millionen Christen und 4 Millionen Moslems in Deutschland. Religiöse Randgrupen wie Buddhisten (0,27 Millionen) und Juden (0,2 Millionen) können ausser Betracht bleiben. Knapp 30 Millionen Menschen sind konfessionslos und damit nicht als religiös zu bezeichnen. Natürlich überschneidet sich die Anzahl der Analphabeten mit der Zahl der religiösen und nichtreligiösen Menschen. Nicht jeder Gläubige ist Analphabet und nicht jeder Atheist kann lesen und schreiben.

Wenn man basierend auf der jeweiligen Gruppengröße annimmt, dass proportional dazu etwa zwei Drittel aller Analphabeten religiös sind, kommt man auf die stattliche Anzahl von etwa 5 Millionen Gläubige aller Konfessionen, die als Terroristen eingestuft werden können. Eine geradezu ungeheuerliche Zahl, die auch für die Politik ein Alarmsignal sein sollte und friedliche Abendspaziergänge an allen Wochentagen rechtfertigt. Allerdings sollte man das Motto der Demonstrationen weiter fassen und nicht nur muslimische Analphabeten im Visier haben, sondern alle Gläubigen unter die Lupe nehmen, die nicht lesen und schreiben können.

Hier die Statistik der 211 Antworten:
  
Zentralrat der Analphabeten: "Muslime sind religiöse Terroristen" 6,00% (10)

Zentralrat der Muslime: "Analphabeten sind religiöse Terroristen" 3,00% (5)

Zentralrat der Analphabeten: "Terroristen sind religiöse Muslime" 9,00% (15)

Zentralrat der Muslime: "Analphabeten sind religiöse Muslime" 2,00% (3)

Zentralrat der Analphabeten: "Analphabeten sind religiöse Muslime" 1,00% (2)

Zentralrat der Muslime: "Terroristen sind religiöse Muslime" 15,00% (25)

Zentralrat der Analphabeten: "Muslime sind religiöse Analphabeten" 1,00% (2)

Zentralrat der Muslime: "Terroristen sind religiöse Analphabeten" 71,00% (133)

Zentralrat der Analphabeten: "Analphabeten sind religiöse Terroristen" 2,00% (3)

Zentralrat der Muslime: "Religiöse Muslime sind Analphabeten" 8,00% (13)

Donnerstag, 15. Januar 2015

Hasenfußjournalismus

Ein mutmaßlicher Tankstellenräuber stürzte aus dem 7. Stock des Amtsgerichts Hameln und starb an den Folgen des Sturzes im Krankenhaus. Ich lese den Bericht in der HANNOVERSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG von Ulrich Behmann weiter. "30 Mitglieder der Familie seien nach Angaben der Polizei sehr aggressiv aufgetreten und hätten versucht, das Hamelner Sana-Klinikum zu stürmen. Das Krankenhaus musste vorübergehend seine Notaufnahme schließen und von der Polizei geschützt werden." Ich erinnere mich an eine ältere Pressemeldung, wonach das Landeskriminalamt Niedersachsen darlegte, dass kriminelle arabische Familienclans ein "flächendeckendes Problem" seien.

Ob diese Sache damit zu tun hat, würde ich gerne wissen. In dem Artikel der HANNOVERSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG finde ich keine weiteren Hinweise auf die Nationalität des Verstorbenen. Auf eine Recherche hin entdecke ich in einem Artikel der NEUE PRESSE dann einen Hinweis: "Mehr als 100 Polizisten waren am Abend im Einsatz. Sie konnten die Libanesen zumindest daran hindern, ins Gebäude zu gelangen". Ob in dem Artikel der HAZ die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu einer ethnischen Minderheit nicht erwähnt wurde, weil hierfür nach der Richtlinie 12.1 des Pressekodex für das Verständnis des Vorgangs ein begründbarer Sachbezug nicht bestand, oder weil der Journalist 1. Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für internationale Hilfe (Interhelp) e.V. ist, bleibt leider unklar.

Mittwoch, 14. Januar 2015

Alle gegen Alle - Wer blickt noch durch?

Die Nachrichtenlage ist unübersichtlich. Wahrheit und Erdachtes sind kaum auseinanderzuhalten. Das Wort "Lügenpresse" geistert durch die Landschaft. Blicken Sie noch durch? Hier ein kurzer Test:

Das Umfrageergebnis und die richtige Antwort werden natürlich in Kürze mitgeteilt.

update: Hier nun das Ergebnis.

Dienstag, 13. Januar 2015

Keine Kreuze für PEGIDA

Auf PEGIDA-Kundgebungen gehört ein weißes Kreuz auf schwarzem Grund genauso dazu, wie die Deutschlandfahne. Es scheint eine Art Antwort auf die schwarze IS-Flagge mit dem ersten Teil der Schahāda, dem Glaubensbekenntnis des Islam, zu sein. Man könnte meinen, das Christentum gehört zu PEGIDA. Doch laut BILD regt sich genau dagegen Widerspruch: „Das Kreuz ist das zentrale Symbol des christlichen Glaubens. Religion und Politik dürfen nicht eines Effekts wegen oder zum Zweck einer politischen Aussage vermischt werden“, äußert sich Dresdens katholischer Bischof Heiner Koch und betont: „Deshalb sollte im politischen Streit niemand das Symbol der Christen demonstrativ für sich in Anspruch nehmen oder gar national einfärben.“ Bischof Gerhard Feige aus Magdeburg meint: "Wenn man mit schwarz-rot-goldenen Kreuzen durch die Gegend läuft und das christliche Abendland retten will, dann erscheint mir das makaber.“ In der Tat scheint das Kreuz als Hinrichtungswerkzeug von Jesus Christus ungeeignet, um auf friedlichen Abendspaziergängen gewaltfrei gegen die Islamisierung des Abendlandes einzutreten.

"Ich gehe grundsätzlich nicht auf Demonstrationen"

Na Gott sei Dank. Da wäre auch mein Weltbild ins Wanken geraten, wenn der Oppositionsführer des Niedersächsischen Landtags, CDU-Fraktionschef Björn Thümler, überhaupt an die Möglichkeit denken würde, sich unmittelbar an der Basis unserer Demokratie zu betätigen. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung hatte Björn Thümler danach gefragt, ob auch er gegen PEGIDA auf die Straße gehen würde und dann die in der Überschrift zitierte Anwort erhalten.

Auf der Suche nach einer Erklärung für Thümler's kategorische Ablehnung der Möglichkeit, jemals persönlich an der öffentlichen Einflussnahme auf den politischen Prozess mittels Ausübung des Grundrechts auf Demonstrationsfreihet teilzunehmen, könnte sein im Interview gegebenes Statement „Die PEGIDA-Initiatoren sind Rattenfänger“ dienen. Wer will schon vom Kammerjäger eingesammelt werden? Tatsächlich dürfte ein anderer Grund für Thümler's Desinteresse an Demonstrationsteilnahmen ausschlaggebend sein. Da die Versammlungsfreiheit historisch betrachtet stets gegen eine autoritäre Obrigkeit durchgesetzt werden musste, besteht bei den gesellschaftlichen Kreisen, die sich als Erben eben dieser Obrigkeit verstehen, naturgemäß kein Interesse, politische Versammlungen als Ausformung der Meinungsfreiheit in irgendeiner Weise zu unterstützen.

Allerdings wird die Meinungsfreiheit zu den unentbehrlichen und grundlegenden Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens gezählt. Sie gilt als unmittelbarster Ausdruck der menschlichen Persönlichkeit und als eines der wichtigsten Menschenrechte überhaupt, welches für eine freiheitliche demokratische Staatsordnung konstituierend ist. Denn erst sie ermöglicht die ständige geistige Auseinandersetzung und den Kampf der Meinungen als Lebenselement dieser Staatsform. Wird die Versammlungsfreiheit als Freiheit zur kollektiven Meinungskundgabe verstanden, kann für sie nichts anderes gelten. Die ungehinderte Ausübung dieses Freiheitsrechts wirkt nicht nur dem Bewusstsein politischer Ohnmacht und gefährlichen Tendenzen zur Staatsverdrossenheit entgegen. Sie liegt letztlich auch deshalb im Gemeinwohlinteresse, weil sich im Kräfteparallelogramm der politischen Willensbildung im allgemeinen erst dann eine relativ richtige Resultante herausbilden kann, wenn alle Vektoren einigermaßen kräftig entwickelt sind.

Nach alledem werden Versammlungen zutreffend als wesentliches Element demokratischer Offenheit bezeichnet. Sie bieten die Möglichkeit zur öffentlichen Einflussnahme auf den politischen Prozess, zur Entwicklung pluralistischer Initiativen und Alternativen oder auch zu Kritik und Protest durch ein Stück ungebändigter Demokratie. Namentlich in Demokratien mit parlamentarischem Repräsentativsystem und geringen plebiszitären Mitwirkungsrechten hat die Demonstrationsfreiheit die Bedeutung eines grundlegenden und unentbehrlichen Funktionselementes (vgl. BVerfGE 69, 315).

Wer also als Politiker die Teilhabe an der politischen Willensbildung durch die Teilnahme an einer Demonstration für sich selbst grundsätzlich ablehnt, schließt für sich eine Beteiligung an dieser Form des Meinungsstreits als unverzichtbares Element unserer Demokratie aus und gibt damit zu erkennen, dass ihn dieser zentrale Prozess demokratischer Kultur in unserem Land bestenfalls als Betrachter von oben herab interessiert. Ein demokratisches Armutszeugnis.

Montag, 12. Januar 2015

"Terroristische Anschläge haben nichts mit dem Islam zu tun"

Nach dem tödlichen Angriff auf die Redaktion des Satiremagazins Charlie Hebdo in Paris erweist Bundesinnenminister Thomas de Maizière den getöteten Karikaturisten mit diesem feinen ironischen Statement eine besondere Ehre. Ansonsten mehr für hölzerne Kommentare eines steifen Reserveoffiziers bekannt, bewies de Maizière in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung tiefgründigen Humor. Natürlich war dem ehemaligen Bundesverteidigungsminister bekannt, dass die Zeichner von Charlie Hebdo wegen der Karikaturen des Propheten Mohammed, dem nach islamischen Glauben als Gottesgesandter mit dem Koran das Wort Allahs offenbart wurde, seit längerer Zeit mit dem Tod bedroht wurden. Er wusste auch, dass die Attentäter nach der Ermordung der 12 Menschen gerufen hatten, „Wir haben den Propheten gerächt“ und „Allah ist groß“. Und genau deshalb ist in der Wahl seiner Worte die Geste eines großen Staatsmannes zu erkennen, der dem Anschlag auf die Freiheit der Satire mit einem pointierten Wortwitz ganz im Sinne der verstorbenen Journalisten entgegentritt.

Mittwoch, 7. Januar 2015

Deutscher Innenminister fordert mehr Zensur nach Terroranschlag auf Charlie Hebdo

"Vieles kann man bei YouTube sehen und nicht alles, was jetzt irgendwie dort bisher eingestellt ist, sollte vielleicht dort bleiben", soll Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) nach Angaben der Deutschen Presse Agentur (dpa) gegenüber dem Internet-Videoportal YouTube geäußert haben, um dort befindliche Aufnahmen des Terroranschlags in Paris zu zensieren. Sollte diese Meldung zutreffen, beweist de Maizière nach dem tödlichen Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit in Paris ein besonderes Geschick im Umgang mit der Wahrheit und erkennt mit der schlafwandlerischen Sicherheit eines profilierten christdemokratischen Politikers, wann es an der Zeit ist, Youtube-Nutzer vor unangemessenen Inhalten zu schützen.        


Meinungsfreiheit

Mitten in die meinungsfeindliche PEGIDA-Schande-für-Deutschland-Kampagne hinein eröffnen bislang unbekannte Meinungsfeinde das Feuer aus automatischen Waffen auf die französische Zeitungsredaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo, welche im Jahre 2006 zu den Zeitschriften gehörte, die die Mohammed-Karikaturen aus der dänischen Zeitung Jyllands-Posten nachdruckten, erweitert um eigene Karikaturen über Muslime.

Im Jahre 2012 veröffentlichte Charlie Hebdo neue Mohammed-Karikaturen und 2013 gar eine Comic-Biographie des Propheten Mohammed namens "La Vie De Mahomet". Bereits im November 2011 wurde auf die Redaktionsräume von Charlie Hebdo in Paris ein Brandanschlag verübt. Nunmehr ist die Redaktion des Magazins Opfer eines Anschlags geworden, bei dem mindestens 11 Menschen starben.

Sicherlich wird die Attacke auf die Meinungs- und Pressefreiheit in Paris auch in Deutschland auf breiter Front verurteilt werden. Spannend wird die Frage, ob die Warnungen vor einer durch den Pariser Terroranschlag drohenden Verstärkung der Islamfeindlichkeit lauter sein werden als jene der europäischen Patrioten vor einer Islamisierung des Abendlandes. Die PEGIDA-Schande-für-Deutschland-Kampagne wird unter dem Eindruck des Pariser Anschlags deutlich an Fahrt verlieren und Wählerstimmenfänger werden die günstige Zeit für einen Kurswechsel im Umgang mit PEDIGA erkennen.

Dienstag, 6. Januar 2015

Geständnis beim Verkauf von Prüfungsthemen für das zweite juristische Staatsexamen

"Ich möchte die Verantwortung für mein Handeln übernehmen" und "Ich bin mir bewusst, wie groß der Schaden ist, den ich der Justiz zugefügt habe." Mit diesem Geständnis beendete der zum Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen abgeordnete Richter heute den Prozess um den Verkauf von Lösungen für Prüfungen für das zweite juristische Staatsexamen.

Mit dem kaum überraschenden Eingeständnis seiner Schuld und der Bestätigung der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft einhergehen dürfte sicherlich neben einem milderen Strafmaß auch eine detaillierte Nennung von Examenskandidaten, die von den Angeboten des korrupten Richters Gebrauch gemacht haben.

Während den zahlungsfreudigen Ex-Referendaren eine Karriere durch die Aberkennung ihrer juristischen Qualifikation in allen Bereichen der Justiz verbaut sein dürfte, sollte der hilfsbereite Richter nach Verbüßung seiner Haftstrafe und einiger Karenzzeit wieder als Volljurist arbeiten können. Seine Qualifikation kann ihm nämlich nicht genommen werden und eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird ihm nach Ablauf einer erheblichen Zeitspanne auch nicht verwehrt werden dürfen.

PAGAD

PEGIDA, HOGESA, MÜGIDA, BAGIDA, BUBGER. Deutschland befindet sich im Bürgerbewegungstaumel. Die Angst vor drohender Islamisierung und die Angst vor der Islamsierungsangst und natürlich die Angst der Politiker, sich den falschen Angsthasen anzudienen, prägen die innenpolitische Meinungslandschaft. Die Abkürzung PEGIDA erinnert mich dabei immer wieder an das Kürzel der südafrikanischen Bürgerbewegung PAGAD, was "People Against Gangsterism And Drugs" heißt und damit etwa soviel bedeutet wie "Menschen gegen Bandenkriminalität und Drogen".

Von einigen farbigen Bewohnern der Vororte von Kapstadt gegründet, wuchs die Organisation nach einer reinen Protestphase schnell an und begab sich anschließend auf den Pfad der Selbstjustiz. Die Bandenmitglieder wurden zunächst aufgefordert, ihre kriminellen Aktivitäten zu unterlassen oder sich der Volksjustiz ausgesetzt zu sehen. Uneinsichtige Gangster wurden erschossen und ihre Häuser nicht selten angezündet. PAGAD wurde von Anfang an durch muslimische Bürger dominiert, welche die Polizei für korrupt und unfähig hielten, das Gangster-Problem in Kapstadt zu lösen.

Internationale Aufmerksamkeit erlangte die Organisiation durch die Lynchjustiz an Rashaad Staggie, einem Anführer der Hard Livings Gang, die für bewaffnete Raubüberfälle, Waffen- und Drogenhandel bekannt war. Etwa zwei- bis dreitausend zum größten Teil bewaffnete PAGAD-Anhänger, eskortiert von der Polizei, zogen am 4. August 1996 zum Haus der Zwillingsbrüder Rashaad und Rashied Staggie, die jedoch nicht zu Hause waren.

Die Vigilanten eröffneten daraufhin unter "Allahu Akbar"-Rufen das Feuer auf andere im Haus befindliche Gangster. Als Rashaad Staggie kurz darauf eine Sperre der Polizei passieren durfte und mit seinem Auto am Haus eintraf, wurde er erkannt und auch auf ihn das Feuer eröffnet. Anschließend wurde er aus dem Auto gezogen und von weiteren Schüssen schwer verletzt. Hinzueilende Sanitäter mussten sich dann vor einem Molotow-Cocktail in Sicherheit bringen, welches Rashaad Staggie's Leben schließlich beendete.

In der Folgezeit wurde PAGAD für eine große Anzahl von tödlichen Attacken auf Gangster-Bosse und eine Reihe von Bombenanschlägen, auch auf südafrikanische Institutionen, gemäßigte Moslems, Synagogen und amerikanische Restaurantketten verantwortlich gemacht. Aufgeklärt wurden diese Bombenattentate allerdings nie. Bis heute ist PAGAD aktiv und hat sich jüngst mit den revolutionären Econmic Freedom Fighters (EFF) zur UFAGAD, United Front Against Gangsterism And Drugs, zusammengeschlossen.

Die Situation in Südafrika ist angesichts der hohen Kriminalitätsrate allerdings nicht mit den Verhältnissen in Deutschland vergleichbar. So empfiehlt das Auswärtige Amt die Innenstädte der großen südafrikanischen Metropolen nach Geschäftsschluss und insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit zu meiden und sich an Sonn- und Feiertagen nur in Gruppen in den Innenstädten aufzuhalten. So weit ist Deutschland noch nicht.

Montag, 5. Januar 2015

Sexprinz

Er lebte wohl auf einem Schloss
mit vielen Giebeln und auch Zinnen
ein kleiner Prinz auf dessen Schoß
ein Mädchen ließ die Zeit verrinnen

Man sagt sie musst' noch jung an Jahren
und doch beim Sex schon recht erfahren
mit aufgesetzten Unschuldsminen
vieleicht auch mal dem Prinzen dienen

Und ob's dem Mädchen wurd' zur Qual
man weiss es nicht doch war's egal
denn schon seit frühen Kindertagen
mussten sich Prinzchens Frauen plagen

Als kleiner Bruder weggeduckt
und oft von oben angespuckt
Der fesche Kronprinz immer edel
und ohne grossen Wasserschädel

Obwohl der Thron in weiter Ferne
sah man auf Parties ihn ganz gerne
Und wie's so ist beim Promisaufen
ist man gewohnt die Frau'n zu kaufen

Als eines schönen Tages dann
ein Sexspielzeug geht zu Gericht
hört auf der Strasse jedermann
das Promiprinzchen war es nicht  

Das hohe Haus lässt dementieren
was Zeitungen längst kolportieren
Ein wahrer Prinz als Gauchotöter
verschmäht die Lust auf Mädchenpöter

Im Krieg gereift zum Edelmann
an der Gechichte sei nichts dran
Man distanziert sich zwar um Längen
und doch bleibt immer etwas hängen

Am Ende scheint die Wahrheit offen
doch Adels Glanz der bleibt getroffen
Beim Volke nährt sich der Verdacht
Das Prinzchen das hat mitgemacht

Dienstag, 30. Dezember 2014

gezielte Tötungen

Bundeswehr und Bundesnachrichtendienst haben sich in Afghanistan aktiv an „gezielten Tötungen“ beteiligt. Auch wenn Deutschland offiziell keine Politik gezielter Tötungen verfolgt, wurden gezielte Tötungen durch die Weitergabe der Handy-Daten von Terrorismusverdächtigen durch das Bundeskriminalamt und den Bundesnachrichtendienst (BND) unterstützt. Die Tötungen wurden überwiegend von unbemannten Drohnen oder durch mit Hellfire-Rakten und 30-Millimeter-Bordkanonen bestückten AH-64 Apache Hubschrauber ausgeführt.

Keine Überraschung, wenn man das Policy Paper liest, in welchem sich Dr. phil. habil. Wolfgang S. Heinz, Privatdozent am Otto-Suhr-Institut für Politikwissenschaft und Mitglied des Europäischen Ausschusses zur Verhütung der Folter, mit der Frage "Wann hat der Staat das Recht zu töten? Gezielte Tötungen und der Schutz der Menschenrechte" auseinandersetzt. Mehr muss man eigentlich nicht lesen, um zu wissen, ob Staaten das Recht haben können, Terrorismusverdächtige außerhalb des eigenen Staatsgebietes zu töten. Wolfgang S. Heinz weist auch darauf hin, dass die Tötung von Verwundeten nach dem internationalen humanitären Völkerrecht nicht zulässig ist.

Mittwoch, 24. Dezember 2014

Weihnachtsgedicht

Wenn es Weihnacht wird im Land
dann gehn die Menschen Hand in Hand
und erzählen sich Geschichten
wovon schon Großeltern berichten

Das Weihnachtsfest zu Adelszeiten
konnt' Furcht und Schrecken gar verbreiten
denn Adels imbezille Brut
tat Untertanen selten gut

Da gibt's die Mär von bösen Fürsten
die gerne Bürgertöchter bürsten
Sie reiten spät durch Sturm und Wind
am Hof die Fürstin hockt mit Kind

Ein Fürst nimmt nur die schönsten Maiden
um sie zum Festtag zu entkleiden
Er unterwirft sie seinem Willen
um seine Lust brutal zu stillen

Ans schmucke Haus der braven Leute
klopft nachts der Fürsten wilde Meute
Es quiekt die Sau es schreit das Bübchen
mit Macht geht's rein ins Hinterstübchen

Die Bürgertöchter müssen büßen
und noch zum Abschied lächelnd grüßen
Wenn sie danach nicht furchtsam schweigen
und ehrfürchtig ihr Haupt verneigen
ergeht es ihnen wahrhaft schlecht
denn Fürsten sind gern ungerecht

Und wer erkennt der Herrscher Treiben
der läßt das Reden besser bleiben
Denn mit den fürstlichen Gerichten
da läßt sich Haus und Hof vernichten

Heut' sind das alles nur noch Märchen
denn Adel krümmt niemandens Härchen
und was es früher wirklich gab
nahmen die Fürsten mit ins Grab

Das Weihnachtsfest in unsrer Zeit
zeugt nun von Freud' und nicht von Leid
Der Adel ist nur noch Geschichte
taugt bloß zur Weihnacht für Gedichte
Es herrscht nicht mehr der rohe Trieb
denn alle Menschen ham' sich lieb

Dienstag, 23. Dezember 2014

Weihnachtsbotschaft eines Volljuristen

Jürgen Todenhöfer ist promovierter Volljurist, vormaliger Strafrichter und Ex-Bundestagsmitglied. Er ist der Sohn des ehemaligen Senatspräsidenten am Oberlandesgericht Karlsruhe, Werner Todenhöfer. Jürgen Todenhöfer ist seit langen Jahren Journalist und behauptet nun im obigen Beitrag, der "Islamischer Staat" habe eine religiöse Säuberungsstrategie vor, die hunderte Millionen Menschen das Leben kosten soll.

Jakob Augstein ist Diplom-Politologe, Chefredakteur der von ihm gekauften Wochenzeitung "der Freitag" und Autor. Er ist der anerkannte Sohn des Spiegel-Begründers Rudolf Augstein. In seiner SPIEGEL-Kolumne behauptet Jakob Augstein, "Unser Problem ist die Islamophobie, nicht der Islam."

Journalisten verdienen Geld mit den von ihnen veröffentlichten Inhalten. Insoweit ist es nützlich, auf ein Hintergrundwissen um die Journalisten zurückgreifen zu können, denen man zuhört oder deren Artikel man liest. Von beiden oben genannten Journalisten darf man annehmen, dass sie ihre Sichtweisen nicht zuerst aus wirtschaftlichen Gründen verbreiten.      

Während Augstein den deutschen Islamophobiker aus der sicheren Distanz des beobachtenden Politologen ins Zentrum seiner Betrachtungen rückt, beschäftigt sich Todenhöfer mit der Rolle des "Islamischer Staat" indem er selbst vor Ort im Nahen Osten recherchiert. Als ehemaliger Strafrichter fühlt er sich offenbar dem Unmittelbarkeitsprinzip verpflichtet.

Einig sind sich beide Journalisten jedenfalls in dem Punkt, dass eine pauschale Abneigung gegen "den Islam" schon deshalb falsch ist, weil selbst der "Islamischer Staat" als zentraler Auslöser für die vielbeschworene Islamophobie entscheidend differenziert und Muslime, die innerstaatliches Recht als erstrangig akzeptieren, der Apostasie bezichtigt.