Mittwoch, 5. Oktober 2011

Amtsgericht Dresden weist Zahlungsanspruch von Melango.de zurück

Das Amtsgericht Dresden hat heute zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 abschliessend entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz kein Zahlungsanspruch gegen eine Firma aus Dresden zusteht, die sich über das Portal der Melango.de GmbH zur Nutzung ihrer Website angemeldet hatte. Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Melango.de enthaltene Entgeltklausel bei der typischerweise im Internet kostenlos angebotenen Leistung von Melango als überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB zu werten ist und diese damit nicht Vertragsbestandteil geworden sei.

Weil das in der Vergangenheit von der Melango.de GmbH angerufene Amtsgericht Chemnitz in zwei Urteilen zu den Aktenzeichen 13 C 1095/10 und 16 C 1107/10 für die Melango.de GmbH entschieden hatte, wollte die auf Zahlung in Anspruch genommene Firma aus Dresden nicht darauf warten, in Chemnitz verklagt zu werden, sondern erhob nach Rechnungserhalt negative Feststellungsklage in Dresden mit dem Ziel, feststellen zu lassen, dass die von Melango erhobene Forderung nicht bestehe. Dem Klageantrag der Dresdner Firma wurde voll entsprochen mit der Folge, dass diese weder die Rechnung von Melango begleichen noch irgendwelche Kosten für den Rechtsstreit tragen muss. Das Urteil mit der schriftlichen Begründung wird noch in dieser Woche erwartet.

Melango kündigte bereits im letzten Schriftsatz an, sich nach Abschluss des Dresdner Verfahrens gegen die dort "gegen sie gerichteten beleidigenden Ausführungen zur Wehr setzen" zu wollen. Melango wurde bereits zweimal von der OpSec die Negativ-Auszeichnung "Schwarzes Schaf" verliehen. Eine Massnahme, die Internetnutzer auf unseriöse Geschäftsmethoden von Onlinefirmen aufmerksam machen und sie zur Vorsicht mahnen soll.

213 Kommentare:

  1. Kann man das Urteil irgendwo im Volltext einsehen? Kennen Sie das Aktenzeichen?

    AntwortenLöschen
  2. 1. "Das Urteil mit der schriftlichen Begründung wird noch in dieser Woche erwartet."
    2. "Das Amtsgericht Dresden hat heute zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 abschliessend entschieden, ..."
    3. ?

    AntwortenLöschen
  3. So schnell einen Artikel dazu veröffentlicht. Gute Arbeit! Vielen Dank.

    AntwortenLöschen
  4. Ist Ihnen bekannt, ob Melango grundsätzlich Klage gegen nichtzahlende Gewerbetreibende erhebt oder nur nur zu "Argumentationszwecken" zweimal Zahlungsklage erhoben hat?

    AntwortenLöschen
  5. Mir ist nicht bekannt, ob Melango grundsätzlich Klage gegen nichtzahlende Gewerbetreibende erhebt oder aber dies grundsätzlich lässt. Mir ist allerdings keine Firma bekannt, die berechtigte Ansprüche grundsätzlich nicht auch gerichtlich verfolgt.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Was soll man gegen Melango unternehmen wenn man in Österreich wohnt? Können Sie dich in Chemnitz verklagen? Ich werde diesen Betrüger keinen Cent überweisen!

      Löschen
  6. kann Melango bei nichtbezahlen gleich klagen,
    oder muss zuerst ein gerichtlicher Mahnbescheid
    geschickt werden?

    AntwortenLöschen
  7. Alleine eine Googlesuche nach Melango, oder gar Melango + Abzocke, unzählige TV-Berichte und die angesprochenden "Schwarzen Schafe" sollten jedem gescheiten Richter deutlich machen, dass es sich bei einem Melano-Opfer nicht um einen Einzelfall handelt, der zu faul/blind/doof zum lesen war und das die "beleidigenden Ausführungen" gegen Melango sicherlich nicht an den Haaren herbei gezogen sind.

    Würde es Melango wirklich drum gehen, seriös zu wirtschaften, würden sie doch grade Wert drauf legen, dass Leistung und Gegenleistung bekannt sind und spätestens nach TV-Berichten, tausenden Beschwerden und Negativpreisen die Gestaltung transparenter gestalten.

    Ausserdem werden die Nutzer i.d.R. nicht nur über die Kostenpflicht getäuscht, sondern die dort angeblich zu beziehenden Produkte dienen nur dem Kundenfang, sie scheinen aber gar nicht oder nur zu Bruchteilen zu existeren.
    Es geht also, abgesehen von der nicht transparenten Kostenangabe, offensichtlich nicht im Ansatz drum, einen wirkliche Dienstleistung zu erbringen, sondern nur eine Anmeldung zu generieren, um dieses als Begründung für die fragwürdige Forderung zu nutzen.

    Ebenso wird mal wieder deutlich, dass es nur zu einer Klage kam, da der Nutzer klagte, nicht aber Melango.
    Wenn man etliche Berichte von Melango-"Kunden" verfolgt, scheinen sie niemals zu klagen, sondern nur zu drohen.
    Auch die positiven Urteile zu Gunsten Melangos wirken wie die sog. Trophänen-Urteile wie man sie von Abzockern kennt und bei denen niemand genau weiss, wie sie zu Stande kamen, aber die den Eindruck erwecken (sollen), der fragwürdige "Dienstleister" könnte seine Forderungen pauschal gerichtlich durchsetzen.

    AntwortenLöschen
  8. Hallo, Bitte posten Sie das überall im Internet, Facebook, Foren etc. damit durch die öffentliche Bekanntmachung noch mehr Melango-Opfer den Mut haben gegen diese xxxxxxxxxx vorzugehen, damit denen endlich das Handwerk gelegt wird. Eine Schande, dass die Betreiber nicht schon längst xxxxxx xxxxxxx hausen müssen!!

    AntwortenLöschen
  9. Gibt es eigentlich auch Reaktionen der Markenhersteller wie "Apple" oder "Lacoste", die bei Melango auf Fotos gerne dazu genutzt werden, den User zu einer Anmeldung zu bewegen?

    AntwortenLöschen
  10. Hallo, ich bitte um eure Hilfe. Ich war so blöde und habe mich bei Melango angemeldet. Bekam auch prompt eine Rechnung. Dort stand drin, das ich auch bezahlen muss, wenn ich kein Gewerbe habe da ich Vertragsbruch begangen habe da ich angab, das ich Gewerbe betreibend bin. Kann mir jemand sagen ob dies stimmt. Habe Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt mit der Begründung, das ich privat handle und kein Vertrag zu Stande kam und ich auf jeden Fall Widerrufs recht habe, da ich privat Person bin. Außerdem war auf der Registriersteite kein Hinweis, dass es um eine Mitgliedschaft geht und dies Geld kostet. Es waren zwar zwei Links da (Preisliste und AGB) aber da waren nicht mal Häkchen, welche man für Einverständnis setzen muss, vorhanden. Habe versehentlich auf den Link Einverständnis... geklickt.

    Ich hoffe mir kann hier jemand helfen. Mit dem was ich im Netz gelesen habe bin ich der Meinung, dass ich als Privatperson handle und das kein Vertrag zustande kam bzw. ich auch widerrufen kann und die mir, auch wenn es in den AGB von denen steht, mir keine Gebühr wegen Vertragsbruch berechnen dürfen, auch wenn ich mich einfach anmeldete obwohl darauf hingewiesen wurde, das nur Gewerbe betreibende sich anmelden dürfen. Habe übrigens in der Spalte Firm "Keine" rein geschrieben und ging davon aus, das geprüft wird, ob ich tatsächlich Gewerbe betreibend bin. Bin ich da im Recht oder könne sie diese Forderung geltend machen? Ein Gewerbe oder ähnliche habe ich nicht und handle tatsächlich ausschließlich als Privatperson.
    Wäre sehr dankbar wenn mir jemand genau sagen kann, ob ich mir Sorgen machen sollte. Die ganze Sache schlägt mir jetzt schon voll auf Magen.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Hallo, ich kann alles negative was hier genannt wird nur bestätigen. Melango nimmt auch generell keine Einschreiben mit Rückschein(so bei mir)an, da ja in ihnen eine fristgerechte Kündigung stecken könnte.Ich rateallen, Finger weg und wo es zu spät ist, auf jeden Fall via Mail kündigen und diese Mail speichern!

      Löschen
  11. @Tobiator:
    Es ist mehr als zweifelhaft, dass Melango die Forderung einklagen kann/wird. Vielmehr könnte es sein, dass auch im Zivilprozess von Betrug durch Melango ausgegangen wird und ggf. gar strafrechtliche Ermittlungen folgen.
    Das wissen natürlich auch die Hintermänner von Melango und lassen das Klagen gewöhnlich lieber.

    Mir ist KEIN EINZIGER (für den Standartverhalt explarischer) Fall bekannt, in dem Melango wirklich klagte.

    Dass Ihnen die Sache auf den Magen schlägt, ist von Melango (genau wie bei anderen Abzockern) natürlich gewollt und deren Strategie, denn sonst würde ja niemand "freiwillig" zahlen und Melango würde keinen müden Euro einnehmen.

    Möglichkeit 1:
    Sie stellen sich tot, machen sich vorallem keine Sorgen und reagieren erst dann, wenn (sehr, sehr unwahrscheinlich) ein gerichtlicher Mahnbescheid o.ä. kommen sollte.
    Ansonsten sitzen Sie die Sache aus.

    Möglichkeit 2:
    Sie wenden sich an einen Anwalt, wie eben z.B. Herrn Möbius, der dieses Blog hier betreibt und der Ahnung von Melango und deren Geschäftspraktiken hat.
    Dieser kann dann entweder mit aussergerichtlichen oder gerichtlichen (negative Feststellungsklage) Maßnahmen Melango dazu bringen, von der Forderung schnellstens abzusehen.
    Die zu erwartenden Anwaltskosten sind deutlich geringer als die Forderung von Melango und können ggf. selbst bei aussergerichtlichen Schritten als Schadensersatz gegen Melango geltend gemacht werden.

    MfG

    AntwortenLöschen
  12. Vielen Dank für die Antwort.

    Habe in einem der Briefe diese Sätze geschrieben:

    Zudem schreit ihre Seite förmlich nach Betrug und Abzocke. Sie werden bei mir kein Erfolg damit haben und Geld bekommen.

    Könnte dies wegen übler Nachrede zum Verhängnis für mich werden?

    AntwortenLöschen
  13. Die Firma hält sich ja nach meiner Auffassung nicht an rechtliche Rahmenbedingungen für Verträge im Internet und in meinen Augen ist dies doch dann versuchter Betrug oder nicht?

    AntwortenLöschen
  14. Melango.de hat jetzt die Anmelde-Seite (ich vermute als Reaktion auf das Urteil) verändert.

    Nun steht in einem Kasten oben, dass die "Mitgliedschaft" etwas kostet. Allerdings wäre Melango.de nicht Melango.de wenn auch dieses wieder so gestaltet wäre dass viele vermutlich weiterhin die Anmeldung ausfüllen werden ohne zu wissen dass ihnen Später eine Rechnung ins Haus flattert.

    Der Trick: Ich klicke auf "neu registrieren" und komme auf die Registrierungsseite.
    Doert sind wie bei den meisten Internetseiten oben Werbebanner - die auszufüllenden Felder sind bei normaler Bildschirmauflösung nicht sichtbar ohne scrollen. Die Werbebanner scrollt man als geübter Internetnutzer schnell nach unten, denn man will ja zur Registrierung.
    Und schwupps - Der Kostenhinweis ist aus dem Blickfeld.
    Zudem ist dieser Kostenhinweis zwischen Nutzlosen "News" und aussagelosen anderen Kästen versteckt, sodass sich das niemand komplett durchlesen wird.

    Ein bekannter Trick solcher Organisationen, siehe z.B. hier http://www.youtube.com/watch?v=gtTCwEKCAcA&feature=related (die Hinweise in diesem Video sind übrigens nicht 1 zu 1 auf Melango übertragbar da es hier nicht um normale Verbraucher"verträge" geht)

    AntwortenLöschen
  15. @Tobiator

    Um den Satz würde ich mir an Ihrer Stelle keine Sorgen machen (Melango wirft anderen ja ihrerseits Grundlos "Betrug" in ihren schreiben vor). Üble Nachrede ist das gegebenenfalls nur wenn man dies öffentlich schreibt (wie Sie hier in diesem Forum), aber auch das halte ich als Laie eher für unwahrscheinlich.

    Gehen Sie bei einer Organisation wie Melango.de davon aus dass die alles was sie schreiben - egal was - versuchen werden "gegen Sie zu verwenden".

    Das beste wäre sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen da Sie ja schön mächtig viel Schriftverkehr und weitere Infos an Melango weitergegeben zu haben scheinen.

    Ich denke Sie bringen sich nur weiter selbst in Schwierigkeiten. Dass es Ihnen nichts bringt sehen Sie ja vermutlich selbst.

    ...wenn Sie nicht zu einem Rechtsanwalt gehen wollen dann behalten sie wenigstens die Ruhe. Das ist alles was Sie tun können. Dann geben sie Melango nicht zusätzliches Material und motivieren die Melango-Organisation auch nicht weiter sie mit Schreiben zu belästigen.

    Cool bleiben.

    AntwortenLöschen
  16. Ich habe im Schriftverkehr sonst nur über mein Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, darüber informiert, dass ich Anzeige erstattet habe,geschrieben weshalb ich Widerrufsrecht habe und auf gesetzliche Vorschriften hingewiesen und das die Seite für die Anmeldung diese nicht entsprechen. Glaube ja nicht, das dies gegen mich verwendet werden kann. Würde ja gerne einen Anwalt nehmen, aber den kann ich mir nicht leisten. Ich werde auf jeden Fall nicht zahlen und es drauf ankommen lassen. Falls es dann doch vor Gericht geht, was ich ja nicht glaube, werde ich dann wohl doch den Weg zum Anwalt gehen müssen.

    AntwortenLöschen
  17. @Tobiator

    Das hört sich an wie ein vernünftiges Vorgehen. Ich denke so würde ich das an Ihrer Stelle jetzt auch machen.
    Dass Melango jetzt die Seite umgestellt hat sollte Ihnen weiteren Grund geben gelassen zu bleiben.

    Mehr können Sie jetzt nicht machen. Schon in der Bibel steht: "Wer aber unter euch kann mit Sorgen seiner Lebenslänge eine Elle zusetzen?" (Matthäus 6,27)

    In diesem Sinne, viel Erfolg und gute Nerven.

    AntwortenLöschen
  18. Danke, dieses Forum und auch ihre Beiträge geben mir echt Mut. Da verliere ich nicht ganz den Glauben an das Gute im Menschen. Finde ich echt klasse und ich muss Loben das es immer noch Menschen gibt, die anderen Mitmenschen in Krisenzeiten unter die Arme greifen und dass, obwohl man sich nicht persönlich kennt. Echt klasse :)

    AntwortenLöschen
  19. Also, ich habe heute ebenfalls eine erste Zahlungsaufforderung von Melango.de erhalten und bin richtig beruhigt, dass es viele opfer dieser Abzocke gibt und ich somit nicht der einzige bin.

    Als erstes mal möchte ich darauf hinweisen, dass es vielen Personen so geht und ich schon Kontakt zu einigen Personen aufgenommen habe, den es genau so geht. Und ich denke jeder, der bezahlt macht einen großen Fehler.

    Zusätzlich möchte ich sie, sofern sie opfer sind oder waren, dazu auffordern aktive gegen Initiative zu ergreifen und mir auf folgende Adresse (melango-betrug@web.de) eine mail zu schicken, in der steht was melango von ihnen verlangt und ob sie bereit dazu sind sich meiner aktiven gegen Initiative anzuschließen.

    Außerdem weise ich darauf hin, dass man Konzerne wie Apple und Lacoste dazu auffordern sollte mitzuwirken, da es Produkte von den besagten Herstellern gibt, mit denen Melango.de vermeintliche Kunden wirbt, überzeugt und teilweise Kleinunternehmer in den Ruin treibt (wie es oben in einem anonymen Beitrag auch schon erwähnt wurde)

    Vielen dank an Ralf Möbius für das schnelle eröffnen dieses blogs.

    Sie machen den Menschen Mut.

    AntwortenLöschen
  20. Hallo, auch meine Tochter ist auf Melango reingefallen und bei der Recherche im Netz steht bei einem Forum, welches per einstweiliger Verfügung geschlossen werden musste, dass die Verträge von melango eventuell doch rechtswirksam sein sollen.
    Kennen sie diesen Sachverhalt, bzw. gibt es noch ein Urteil von einem anderen Gericht zu melango ?

    AntwortenLöschen
  21. Danke für die schnelle Antwort.

    Ich habe in dem besagten Forum das so verstanden, dass es ein Urteil aus 2011 geben muss, dass die einstweilge Verfügung dadurch erst Zustande gekommen ist. Oder ist es möglich, dass sich die Verfügung gerade auf diese beiden Urteile stützt?

    AntwortenLöschen
  22. Es ist wirklich sagenhaft, was heutzutage alles möglich ist! Wir arbeiten im gleichen Bürogebäude wie melango.de 3 Etagen höher und waren schon immer erstaunt, dass die Geschäftsführer die teuersten Luxuswagen fahren und fast nie anzutreffen sind... jetzt wird uns klar, warum das so ist...

    AntwortenLöschen
  23. Hallo,habe leider auch mich vor ca.2std.bei melango.de angemeldet und so wie bei anderen auch der fall ist habe ich auch nicht gesehen mit der kosten vom 96€ und 210€glaube ich.
    Wo ich mich Registriert hattedanach kam die seite sie bekommen Post von uns ist mir aufgefallen das ich zahlen muss.
    Darauf hin habe ich sofort eine e mail geschrieben das ich nichts von dennen möchte und das ich das rückgängig machen möchte.
    Meine Frage jetz: Wie soll ich mich jetz verhalten?
    Ich habe noch keine Post bekommen.
    Ist ja auch erst vor 2-3std.passiert

    Würde mich sehr freuen wenn ihr mir ein paar tipps geben könnet.

    AntwortenLöschen
  24. Mir ist das selbe passiert, aber ich wollte mich nicht bei melango anmelden sondern wo anderst, leider ist mir nicht aufgefallen das ich weiter geleitet wurde, ich hab auf die email reagiert und geschrieben das ich mich nicht anmelden wollte, darauf kam nur das die email nicht beantwortet werden kann..hab per einschreiben gekündigt und nun kommen per email mahnungen und drohungen mit inkasso ...was mach ich nun ??

    AntwortenLöschen
  25. Also mit dem Forum, welche du oben erwähnst glaube ich ja, es wurde nur dazu genutzt, um Fakebeiträge reinzustellen. Sind zwar auch richtige drin aber viele scheinen von M... selber rein gestellt zu sein. Und die haben das Forum sicherlich nur geschlossen, da sie Angst haben, dass das Urteil der negativen Feststellungsklage vom letzten Mittwoch welches gegen M... entschied, reingesetzt wird. Und mit der Einstweiligen Verfügung ist doch auch albern, dann wären noch mehr Foren zu. Ich bin zwar kein Fachmann aber ich rate Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein einzulegen. Dieses kommt zwar zurück aber dann ungeöffnet als Beweismittel falls es doch mal vor Gericht geht. Glaube aber nicht, das M.... sich das traut. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen das Unternehmen wegen Betruges (Abofalle). Für alle die das Geld und die Nerven habe und denen eins reinwürgen wollen, negative Feststellungsklage durch Herrn Möbius, der diese Seite betreibt, einreichen. Die Chancen stehen gut und wenn ihr dabei gewinnt, muss M.... die Kosten tragen. Aber da kann euch Herr Möbius mehr zu sagen.

    AntwortenLöschen
  26. Weiß aber nicht, wie es mir den neuen Anmeldeseiten aussieht. Die weisen jetzt im Prozedere auf Kosten hin. Haben die Seiten nach dem neuen Urteil geändert.

    AntwortenLöschen
  27. Also, nochmal liebe Leute.
    Wer auf Melango reingefallen ist, dem rate ich, auf keinen Fall zu zahlen.

    Abgesehen davon, dass Melango offensichtlich im Wissen, dass sie mit ihren Forderung kläglich auf die Nase fallen würden, NIEMALS klagt, hätten die Hintermänner von Melango nicht nur ein Problem damit, einen wirksamen Vertrag durch ausreichende Preisangabe etc. zu belegen, sondern auch, dass der Beklagte sich auch selber angemeldet hat.

    Sollte wirklich mal geklagt werden und der Beklagte vor Gericht nur aussagen, er habe sich dort nicht angemeldet und er kenne die verwendete Mailadresse gar nicht, wäre für Melango die Sache schon verloren, da sie dann nicht mal eine Anmeldung der Gegenseite belegen könnten.
    Die IP-Adresse nützt hier rein gar nichts, da diese...
    a. ..nur in einem Strafverfahren verwertbar ist (hier würde es nur ums Zivilrechtliche gehen).
    b. ..nach spätestens 7 Tagen nicht mehr beim Provider gespeichert ist, folglich nicht mal theoretisch abgefragt werden könnte.

    AntwortenLöschen
  28. @Tobiator:
    Ich sehe dort keine transparente Preisangabe, welche eine Kostenpflicht für diese Nutzlosdienstleistung begründen würde.

    - Die Preisangabe befindent sich lediglich versteckt in einem Fließtest, dem man dem Anmeldungsprozess nicht zuordnen kann und dem man ohne Wissen auf mögliche Kostenpflicht definitiv nicht liest.

    - Die Preisangebote befindet sich dazu beim Anmeldeprozess ausserhalb des Blickfeldes bei gewöhnlicher Bildschirmgrösse, da der Nutzer nach unten scrollt, um seinen Daten einzugeben, während der Hinweis am oberein Bildrand steht.

    Die StA Hamburg bewertet schon Preisangaben, die gar nur den ersten Punkt erfüllten, als Betrug und nahm die Betreiber in Haft.

    AntwortenLöschen
  29. Hallo
    mich würde interessieren,
    sind Firmen nicht angehalten
    einen Gewerbeschein, UST-ID oder ähnliches zu verlangen
    somindesten hatte mich mal eine Fa. aufgefordert dies denen zuzufaxen ohne Nachweis nicht möglich, (kein Verkauf an Provatpersonen)
    Was dann eine evtl.Gebühr wegen angeblichen Betrug unzulässig wäre - oder?

    AntwortenLöschen
  30. PS:
    Nachtrag
    war letzter Woche,
    in der eMail stand bei mir nur drin das ich per seperater Post die Passwörter erhalte
    von einer ProForma Rechnung
    danke für das ABO oder ähnliches, stand nichts
    keine Angaben von Kosten nurdas Brief mit Passwort kommt.
    Brief kam nur mit dem Hinbweis bezahlen und dann kommt PW.
    Werde abwarten proforma widersprechen mit den Ausdruck vom Amtsgericht Dreden beiliegen.
    Und mahnte die Fa. ab, das zukünftigt keine Verträge in jeglicher Form mit meiner Adresse, bei irgendein Unternhemn jeglicher Art von denen gültigkeit hat in alle ewigkeiten.
    Und sollten die doch ich irrtümlich reinfallen so haben die die hälfte ihrer Rechnung unverzüglich mir als Scheck zuzusenden, habe denen untersagt mit mir einen Vertrag einzugehen.
    Wenn die den Brief/Einschreiben nicht entgegenehmen oder lesen wie auch immer, ist es doch stillschweigend anerkannt - oder?
    (nenne es mal negative Abzocke an Abzocker)
    :-)
    oder eine andere Form von Verbraucherschutz

    AntwortenLöschen
  31. Das die Anmeldemasken immer noch nicht den gesetzlichen Bestimmungen für Vertragsabschluss im Internet konform sind, davon bin ich überzeugt. Aber das Problem ist, jedes Amtsgericht entscheidet anders. Aber es laufen ja bereits Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen M.... Frage mich, warum das so lange dauert. Aber ich glaube auch nicht, das die vor Gericht ziehen. Falls die dann nämlich doch verlieren, können diese Urteile als Leitlinie für künftige Urteile gegen die verwendet werden. Die zielen eher darauf ab, das Leute zahlen und davon scheint es noch genug zu geben. Und selbst falls mal irgendwann niemand mehr zahlt, die Drahtzieher lassen sich was neues einfallen oder sagen sich...wir sind jetzt eh Millionäre und brauchen nicht weiter machen.

    AntwortenLöschen
  32. Die Webseiten wurden zwischen dem 06. und 08.10. umfangreich umgebaut.
    Auch das Abzockblog von Turnsohn Jähn hat in diesem Zeitraum seinen 1:1-Bezug zum altbekannten Michael Burat verloren. Möglicherweise waren die diesbezüglichen Ausführungen in der Facebook-Gruppe zu eindeutig - was ja auch Absicht war.
    Schade, dass allerdings Datensicherungen der Seiten im HTML-Format von dem Zustand VOR dem Umbau durchgefuehrt wurden. Sollte also ein Staatsanwalt Zweifel haben, dass Jähn und Burat "verwandt" sind, kann er sich diese Datensicherungen kurzfristig anfordern.
    Fast 500 Leute können halt auch einiges bewegen.
    Unbeirrt, trotz diverser Auflösungsversuche seitens melango, arbeitet die Facebookgruppe weiter an der Basis, Leute zu besänftigen, nicht mit dem Panzer nach Chemnitz zu fahren, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie man sich wehren kann und vielem mehr.
    Glücklicherweise sind die Webseiten inzwischen ein WENIG entschärft worden, aber durch die permanenten Datensicherungen sind sehr viele Sachstände protokolliert, die letzten Endes als Nachweis für das Anmeldeprocedere zum Zeitpunkt der Anmeldung der Geschädigten herangezogen werden können. Und sind wir doch mal realistisch, mit diesen Modifikationen können weitaus weniger Menschen abgezockt werden, also werden diese auch bald wieder verschwinden.
    Lieber Herr Möbius, kann man diese Leistung der melango nicht in Rechnung stellen ?

    AntwortenLöschen
  33. @ Facebook-Gruppe: Nein, das kann man wohl nicht. Allenfalls im Rahmen eines Prozesses als Teil der Rechtsverfolgungskosten in Form von Schadensersatz in eher geringer Höhe.

    Wenn man sich die Kosten eines Prozesses anschaut, merkt man, dass ja das gesamte Kostenvolumen eher gering ist:

    Sofern melango bis EUR 300,- verlangt, kostet die Feststellungsklage EUR 76,- + EUR 14,44 Ust. = EUR 90,44 Anwaltsgebühren. Der Kostenvorschuss an das Gericht beträgt EUR 75,-.

    Wenn melango bis EUR 600,- verlangt, kostet das EUR 132,50 + EUR 25,18 Ust. = EUR 157,68 Anwaltsgebühren. Der Kostenvorschuss an das Gericht beträgt EUR 105,-.

    Da ist angesichts der Kosten kein Platz für umfangreiche Schadensersatzforderungen. Bei einem Verlust des Prozesses müßte man noch die Anwaltskosten des Gegners in gleicher Höhe wie oben aufgezeigt begleichen. Bei einem Gewinn bekäme man sämtliche Kosten zurück.

    Weil sich ein Prozess für die beteiligten Anwälte aber nicht lohnt, gibt es wohl auch kaum Urteile und eher geringe Aussichten auf Schadensersatz, da man die Sache ja kostengünstig klären kann.

    AntwortenLöschen
  34. auf facebook liest man in der Gruppe melango abzocke das Amtsgericht Aschersleben, 39418 Stassfurt, Lehrter Str. 15.verschickt
    "Mahnbescheid vom 11.10. aufgrund des hier am 10.10. eingegangenen Antrags". Wenn ich so was bekomme, könnten Sie mich anwaltlich unterstützen. Habe Screenshots, meine PLZ 64560,
    geht das telefonisch und über Fax und e-mail

    AntwortenLöschen
  35. es sind jetzt bei facebok internetabzocke mel....und Co. und bei Melango Abzocke tatsächlich mehrere echte Mahnbescheide verschickt worden, was nun

    AntwortenLöschen
  36. Huch - bin doch nicht der Erste.

    Ja, in der Tat sind jetzt die ersten GERICHTLICHEN Mahnbescheide zugestellt worden.

    Was tun: WIDERSPRECHEN !
    Geht ganz einfach: Oben links das Kreuzchen (Zeile 2) und unten rechts die Unterschrift. Das dann in einen Fensterumschlag und am besten per Einschreiben-Rückschein zum Gericht.
    WICHTIG die Frist beachten : 2 Wochen (Postlaufzeit beachten) !

    Oder gibts hier einen Leser, der bei der Eingabe seiner Kontaktdaten wusste, daß er da gerade einen Vertrag abschließt ?

    Was mich aber interessieren würde ist die Tatsache, daß die DIG jetzt offenbar Mahnbescheide beauftragt, obwohl zuvor von der DIG kein Schreiben an den Angemahnten geschickt wurde ?!
    Gibt es nicht eine Verfahrensanweisung, nach der Inkassobüros vorzugehen haben ?

    AntwortenLöschen
  37. Wer nicht selbst die Initiative ergreift traegt das Risiko, nach Chemnitz gezogen zu werden. Der Rat abzuwarten, scheint nur begrenzt tauglich zu sein, wenn jetzt Mahnbescheide verschickt werden.

    AntwortenLöschen
  38. Sollte man dann zukünftig sofort nach erhalt der rechnung eine negative feststellungsklage in dresden anstreben, um nicht bezahlen zu müssen?

    AntwortenLöschen
  39. Kann man diese negative Feststellungsklage auch nach Erhalt des Mahnbescheids anstrengen und vor allem auch an einem anderen Ort? Denn Dresden oder Chemnitz - auch wenn ich den Prozess gewinne, kostet mich ein Tag Osten wohl das dreifache als der Betrag, um den es geht.

    AntwortenLöschen
  40. Lesen Sie das Urteil: http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2011/10/melango-urteil-ag-dresden-104-c-344111.html Eine negative Feststellungsklage ist regelmäßig am eigenen Gerichtsstand möglich. Wenn das nicht Dresden ist, kommt das AG Dresden auch nicht in Betracht. Man kann auch nach Erhalt des Mahnbescheids eine negative Feststellungsklage erheben.

    AntwortenLöschen
  41. Die frage ist doch, wie andere gerichte (vor allen dingen nach dem neuen urteil aus dresden) urteilen würden. Ist es also so viel "sicherer" eine negative feststellungsklage bei sich vor ort einzureichen?
    Sind die richter in chemnitz tatsächlich so "voreingenommen", dass sie jetzt wieder für diese firma richten würden?
    Bei einer evt. verhandlung müßte man doch persönlich gar nicht anwesend sein. Schriftlich geht doch auch.

    AntwortenLöschen
  42. @anonym:
    Aber auch wenn man einen negative Feststellungsklage nach einem gerichtlichen Mahnbescheid veranlassen möchte, sollte man dennoch auf keinen Fall vergessen, dem Mahnbescheid fristgerecht zu widersprechen.

    AntwortenLöschen
  43. Frage,:
    Melango.de sagt kein Widerrufsrecht da Händler(Gewerbe)
    Sind dann nicht die Rechnungen entsprechend auch so auszustellen, Nettopries plus Mwst.
    bei mir steht nur ein Bruttopreis und nirgens sind die Mwst. darin ausgewiesen. Ist das nicht schon veruschter Steuerbetrug?(Finanzamtkonform wegen annerkennung der UST. und Händler sind doch verspflichtet die Mwst. auszuweisen, bzw. auf die Summe dann Mwst. draufzustezten?)

    AntwortenLöschen
  44. @Anonym: In unserer Facebook-Gruppe gibt es auch 2-3 Zahler (die ärgern sich ja sowas von schwarz). Die berichteten jedenfalls, daß die ordentliche Rechnung wohl dann kommt, wenn man alle Beiträge bezahlt hat. Dann ist da wohl auch die MwSt ausgewiesen.
    Aber ich würds an Deiner Stelle nicht testen :-)

    AntwortenLöschen
  45. neben Rechnug die schriftlich kam
    kam heute per eMail eine weitere Rechnung
    Aufnahme gebühr, habe schon der ersten einspruch erhoben per Post mit drumherum inkl. schreiben an Staatsanwaltschaft.
    und auf die eMail von heute nur per eMail
    und das ich eine Privatperson bin
    woran erkennt eigentlich das Gestzt/andere das jemand im Sinne BGB §14 ist.
    was ich bis jetzt gefunde habe das ich halbwegs verstand war,
    http://www.it-recht-kanzlei.de/1/Der_Unternehmer_14_BGB/verbraucher-unternehmer.html

    AntwortenLöschen
  46. habe sofort im Januar nach erhalt der Rechnung eine Anzeige wegen Internetbetrug eingerecht. Inzwischen habe ich Pressing von Melango vom Feinsten erhalten, bis hin zur persönlichen Kontaktaufnahme eines Mitarbeiters. Ich habe mich bedroht gefühlt. Jetzt geht es weiter mit DIG... Die 2. Mahnung habe ich dort erhalten.

    Inzwischen hat mir der Staatsanwalt in Chemnitz geschrieben, dass kein öffentliches Intersse an der Verfolgung meiner Angelegenheit besteht, weil wegen einer anderen schwerwiegenderen Sache gegen Melango ermittelt wird.

    Es wäre an der Zeit, dass alle hier betroffenen sich zusammenfinden und eine Sammelklage unterstützen.

    AntwortenLöschen
  47. so müssen Rechnungen aussehen
    http://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/5980-rechnung-onlineshops-signatur.html

    AntwortenLöschen
  48. Hallo, mein Freund ist leider auch drauf reingefallen.

    Jetzt gibt es ja so viele unterschiedliche Meinungen. Wir haben eine Zahlungsaufforderung über 249 € per Brief und eine Rechnung über 96 Euro per Mail bekommen. Haben auch schon Widerspruch eingelegt.

    Wie soll ich mich nun verhalten. Tatsächlich alles ignorieren, was kommt? War es nicht auch schon so, dass Melango Mahnbescheide verschickt hat?

    AntwortenLöschen
  49. Bei mir genau das gleiche. Rechnung über 249,- per Post und die "Aufnahmegebühr" über 96,- Euro per Mail. Habe der ersten Rechnung bereits schriftlich widersprochen. Muss ich auf die zweite Rechnung per Mail für die Aufnahmegebühr überhaupt anworten oder hat sich das durch meinen Widerspruch der ersten Rechnung für die Mitgliedschaft nicht bereits erledigt. In wie weit muss ich überhaupt auf Rechnungen per Mail reagieren?

    AntwortenLöschen
  50. Entschuldigen Sie Herr Möbius, das dies wohl etwas ausartet,
    haben nur z.zt. einen Stein ins Rollen gebracht
    zum richtigen Zeitpunkt

    mich betraf es vor etwa 10 tage, auch Briefpostrechnung und eMail-rechnung
    und den Widerspruch per einschreiben und Rückschein
    kommt zurück (lt. Briefverfolgung)
    da alleine dies öfters in diverse Foren bestätigt wird,
    ist dies eine Masche und ich erachte alleine nur das es kein Ordentliches Unternehmen/Gewerbe ist
    und somit keine Ansprüche auf Gewerbe erheben kann
    dies widerspricht den Gewerbe Richtlinien.
    Daher ausreden, keine Post erhalten kann hier nicht gelten, es riecht nach Vorsatz
    wobei dieser Brief in Kopie auch meinerseits an die Staatsanwaltschaft mit beigelegt wurde

    AntwortenLöschen
  51. passiert es nur mir
    erst nach 3maligen anklicken, der Vorschau kam mein text und nur dann war es hier aufgeführt

    AntwortenLöschen
  52. alle Info auf dieser Seite sind interessant,
    http://www.computerbetrug.de/abofallen-im-internet/das-wichtigste-auf-einen-blick
    FORUM, schon ein Buch wenn alles gelesen wurde,
    http://www.blogwave.de/abzocker-internetbetrug.html
    mal reduziert
    es kriegt flügeln und ist davon :-))))

    AntwortenLöschen
  53. auch interessant besonders Thema Bank
    http://www.gutefrage.net/nutzer/Gulsih/antworten-auf-fragen/1

    AntwortenLöschen
  54. erst kam eMail zurück und dann kam antwort
    (einzige Änderung Betreffs zeile zusatz. 2. und letzter Versuch)
    --
    wir weisen sie drauf hin dass das Urteil 104 C 3441/11 des Amtsgericht Dresden für Ihren Vorgang keinerlei Bedeutung hat da die Grundlage ein völlig andere war. Des weiteren haben wir diverse Änderungen an der Gestaltung der Seite www.melango.de vorgenommen die bereits zu Ihrem Zeitpunkt der Anmeldung aktiv waren und nun die rechtliche Sicherheit der Anmeldung außer Frage stellen. Bei ausbleibender Zahlung werden wir Mahnbescheid durch unser Inkasso beantragen und eine zivilrechtliche Auseinandersetzung vor dem Amtsgericht Chemnitz anstreben.
    ----

    da in dieser eMail daruafhingewiesen ist das ich keine Fa. bin und keine ansprüche gelten mit dem Vermerk des dresdner urteil,
    mit Anhang seiner AnmeldungeMail.
    hat er es somit zur kenntnis genommen

    AntwortenLöschen
  55. Hallo Herr Moebius,

    ich hatte bislang nur mit melango Kontakt. Meine Anmeldung hatte ich abgebrochen, ich habe melango per FAX darauf hingewiesen, dass die beiden Forderungen ein Irrtum seitens melango sein muessen.
    Nun kam der gerichtliche Mahnbescheid, dem ich ebenfalls widersprach. Wie waere ihr Tipp bzgl. negativer Feststellungsklage ?
    Wuerde ich den Rest ueber Sie abwickeln, mit welchen Kosten und welcher Erfolgsaussicht darf ich rechnen ?

    Danke!

    AntwortenLöschen
  56. Hallo,

    über die Kosten habe ich weiter oben etwas gesagt, eine individuelle Beratung erfolgt nicht in meinem Blog.

    AntwortenLöschen
  57. gibt es einen unterschied bei Einschreiben mit Rücjschein, wenn die Annahme verweigert wurde oder nicht zustellbar war.
    Heist es bei Annahme verweigert eine "stillschweigende" Annerkennzng des Inhalt?

    AntwortenLöschen
  58. Hallo Anonym,

    ich würde, wenn das Einschreiben nicht angenommen wurde, in jedem Fall diese Bescheinigung aufheben. Weiterhin würde ich es per FAX probieren (Sendebericht aufheben) und dann noch per eMail (Unzustellbarkeitsnachricht aufheben).
    Ich möchte den Richter sehen, der diese drei Kontaktwege als unzureichend bezeichnet. Und wenn ein Geschäftspartner unter seinen eigenen Kontakten nicht erreichbar ist - was will er dann ?

    AntwortenLöschen
  59. eMail hatte ich auch schon ohne erfolg, kam system bedingt zurück
    könnte ja mal eMail einschreiben probieren
    und zum schluß Fax

    AntwortenLöschen
  60. Yepp, genauso solltest Du's machen. Die Negativberichte aufheben, dann hast Du alles in Deiner Macht stehende getan. Einen Ausdruck vom Impressum waere auch nicht schlecht, nur damit sie spaeter nicht behaupten koennen, dass Du die falschen Daten genommen haettest.
    Von Dir kann auch keiner verlangen, die 0900'er anzurufen und genausowenig kann jemand von Dir erwarten, dass Du da persoenlich vor Ort aufschlaegst. Dafuer gibt es eMail, FAX, Post - wenn die an einem Empfang nicht interessiert sind, wird's den Richter aber interessieren. ;-)

    AntwortenLöschen
  61. stehen auf den vermeintlichen Rechnungen, die ich schon erhielte per eMail (inkl. Fax-Nr.) und per Post nur 0900
    die die angaben und wenn die falsch sind nicht mein Problem
    und die erste eMail, stand nur "Sie erhalten ihre Passwörter mit seperater Post" n ichts von Rechnung bzw. nach Bezahlung davon, gekommen nich nichts nur Zahlungsauffoderung und dann kämen die Passwörter, somit ist auch kein Rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen, für mein Rechtsempfinden. und bin kein gewerbekunden nur Privatperson, mal nach einem Weihnachtsgeschenk ausschau gewesen, und prompt in die Falle. Betreibe kein Handel. Wie stellen die eigentlich Fest ob einer voll Geschäftsfähig ist?

    AntwortenLöschen
  62. Wenn der Vertrag mit Melango nicht gültig ist, sind die AGB's auch nicht bindend und der Gerichtsstand Chemnitz auch nicht. Beim gerichtlichen Mahnbescheid würde ich zusätzlich den Gerichtsstand Chemnitz rügen und auf das zuständige AG meines Wohnsitzes hinweisen.

    AntwortenLöschen
  63. Guten Abend allerseits. Jetzt bin ich schon solange im Netz unterwegs und noch nie auf so einen mist reingefallen aber jetzt hatts auch mich erwischt und ich muss gestehen - so einfach hat es mir noch keiner gemacht. Ein falscher Klick und aus war es. was ratet ihr mir?? die anmeldung war vor 2 std. ich habe schon alle möglichen rechtlichen schritte im kopf durchgespielt und habe keinen ausweg gefunden. ich bin gewerbetreibender im zweiten monat und fühle mich dazu hingezogen zu zahlen da mir alle anderen schritte mit höheren kosten verbunden scheinen. jedoch wird wahrscheinlich auch von melango deftig was nachkommen wenn man erstmal die 249 gezahlt hat oder??

    AntwortenLöschen
  64. 249 ist nur die anmeldegebühr
    96 kommen auf jedenfall nochmal
    auf jedenfall wiedersprechen wenn Einschreiben mit RR retoue kommt.
    Sind wohl so geitzig das die fürs Personal nichts bezahlen wollen/können :-)

    AntwortenLöschen
  65. Hallo,
    bin gestern auch darauf reingefallen und musste im Nachhinein feststellen, dass wohl (mittlerweile) auf der Anmeldeseite rechts oben ein Kasten über die Kosten des Abos informiert (Grundgebühr 249€ und Anmeldegebühr 96€). Bin ich trotzdem Opfer einer Täuschung (ich dachte, ich melde mich lediglich an) oder bin ich dadurch nicht mehr im Recht und sollte lieber bezahlen, bevor der betrag durch Inkasso und Co. noch weiter steigt!

    AntwortenLöschen
  66. Hallo,

    cih habe auch ein Problem mit Melango! Ich hatte mich Anfang des Jahres Dummerweise Angemeldet und nach ein paar Tagen erhielt ich 2 Rechnungen in einer Gesamthöhe von 417€. Daraufhin, kündigte bzw. Widerrufte ich meine Eintragung innerhalb der 2 Wochen denn ich habe kein Geschäft!

    Melango sagte das ich als Geschäftsperson keine Recht auf Wiederspruch bzw. Kündigung habe, da ich ein Geschäft besitze und die Kündigungsgründe einer Privatperson nicht gelten sind, ansonsten wäre ich eine Betrügerin und müsse mit rechtlichen Schritten rechnen!

    Ich habe die Rechngung bis heute nicht bezahlt, und nun habe ich auch noch ihr Inkasso DTG auf dem Hals die mir schon die 2 Mahnung geschickt haben, mit der Begründung: das ich bezahlen muß!

    Bitte helfen Sie mir, soll ich zahlen oder auf einen MAhnbescheid warten!

    AntwortenLöschen
  67. Hallo, wir sind auch Melango-abzocke Kanditaten. Mein Mann ist zwar Gewerbetreibender aber wir haben uns bei Melango.de nicht angemeldet. Jemand hat unsere Daten dafür benutzt und wir bekommen jetzt schon zum dritten Mal Post von der Firma. Der letzte Brief war sogar schon eine außergerichtliche Mahnung. Was sollen wir jetzt tun??? Um Hilfe wären wir sehr dankbar111

    AntwortenLöschen
  68. Hallo Zusammen,
    es wundert mich doch immer wieder das Betroffene sich so sehr einschüchtern lassen und ernsthaft über eine Bezahlung an diese Firma nachdenken.
    In diesem und auch diversen anderen Foren im Internet haben Betroffene doch ganz klar gesagt was zu tun ist.
    Danke Herr Möbius, dass Sie trotzem den Thread noch offen halten, obwohl immer wieder die gleichen Fragen gestellt werden.

    AntwortenLöschen
  69. Hallo Herr Möbius,
    ich habe leider auch bei Melange mich registrieren lassen. Nun würde ich sie gerne beauftragen für mich tätig zu werden und diese Sache schnell in den Griff zu bekommen. Wie kann ich sie erreichen?

    Gruß j.Molthan

    AntwortenLöschen
  70. Hallo - über das Impressum unter meinem zeitlosen Foto oben rechts.

    AntwortenLöschen
  71. Hallo,

    leider bin ich auch auf melango.de reingefallen. Die Kosten scheinen sich jetzt aber geändert zu haben: Ich soll 285,60 € für 24 Monate Mitgliedschaft und 199,- € Aufnahmegebühr zahlen, insgesamt also 484,60 €. Wenn ich innerhalb von 5 Tagen zahle, werden mir die 199,- € Aufnahmeg. erlassen.

    Wenn ich mir die weiter oben genannten Prozesskosten anschaue, betragen die in meinem Fall ca. 262,- €, also in etwa das gleiche, was ich sofort an melango.de zu zahlen habe.

    Wenn ich zahle, ist die Sache aus der Welt, wenn ich prozessiere, weiß keiner, was bei raus kommt. melango.de existiert seit 2005, deutsche Richter sind mit den Geschäftsprinzipien dieser Firma also scheinbar mehr als zufrieden.

    Meine Frage: muß ich gleich gegen diese Firma prozessieren (mit oben genannten Kosten), oder kann mir die Einschaltung eines Anwalts auch ohne Preozess schon Vorteile bringen?

    Würde mich über eine Antwort freuen, kenne mich in diesen Dingen leider überhaupt nicht aus.

    AntwortenLöschen
  72. Ich bin ebenso reingefallen. Am besten ist es du machst erst einmal gar nichts, alles ignorieren was von denen kommt. WICHTIG: Erst wenn ein Mahnbescheid vom Gericht (Gelber Brief) kommt wiedersprechen! Vorher rein gar nichts machen!

    Die hören von allein auf. Sollten sich versuchen dich mit Drohungen zu nötigen würde ich Strafanzeige bei der Polizei stellen. Ich las in einem anderen Forum und Facebook das einige User dabei sind die Banken die Melango.de nutzt über deren Geschäftspraktiken in Kenntnis zu setzen, es wurden bereits einige Konten geschlossen!

    Melango.de ist und bleib ein Betrügerverein! Wir leider die dummen Opfer die auf jene unseriösen Geschäftspraktiken reingefallen sind.

    AntwortenLöschen
  73. Ich bin auch reingefallen und hab nun Strafanzeige gegen Melango gestellt !
    Der Kripobeamte sagte zu mir , nur die Dummen zahlen !Ich wollte mich trotzdem nicht weiter nötigen lassen und nun läuft es auch von Offenburg aus gegen Melango , wobei in Chemnitz schon viele Anzeigen laufen sollen laut Kripo.

    AntwortenLöschen
  74. Auch ich als Privatperson bin reingefallen und habe heute meine Rechnung über 484€ erhalten.

    Eine Sammelklage müßte das das günstigste für alle beteiligten sein denke ich .

    AntwortenLöschen
  75. Ich habe heute eine schone rechnung bekommen von Melango.de 484.60 euro, habe mich nur auf die seite registriert.

    Die sind in moment die Grosste BETRUGER das es gibt, ich kann nicht verstehn warum keine was macht ,, DAS IST DOCH OFFENTLIGH ZU SEHEN

    BETRUGER BETRUGER BETRUGER
    Jemanden muss doch was machen,, oder solten man so was selber erledigen in andre art?
    paar ins maul zu geben hatte ich kein problem
    danach betzhal ich gerne

    AntwortenLöschen
  76. Hallo

    Ich bin heute leider auch auf diese Seite reingefallen.Und ich weiß jetzt nicht was ich tuen soll.

    Soll ich einen Anwalt einschalten und diese bastarde fertig machen oder soll ich Geduld bewahren und nicht zahlen...

    AntwortenLöschen
  77. das habe ich heute bekommen:
    Kulanzangebot gültig bis 15.12.2011

    Sehr geehrte(r) XXXXXXX,
    vor kurzem hatten Sie sich auf unserer B2B-Handelsplattform angemeldet. Durch die Anmeldung sind Sie einen Vertrag mit uns eingegangen, sodass wir Ihnen vertragsgemäß Nutzungsgebühren in Höhe von 349 Euro berechneten. Die Zahlung ist bis heute noch ausstehend, sodass wir Ihnen ein Kulanzangebot unterbreiten möchten.
    Wir bieten Ihnen hiermit an, dass Sie anstelle der offenen Nutzungsgebühren in Höhe von 349 Euro einmalig nur 84 Euro Schadenersatz an uns zahlen. Sobald die Zahlung eingegangen ist, beenden wir den Vertrag und der Vorgang ist endgültig abgeschlossen. Eine separate Kündigung durch Sie ist dann nicht erforderlich. Durch die einmalige Zahlung von 84 Euro wäre die Angelegenheit für uns erledigt und wir würden auf die Gesamtforderung verzichten. Mit weiteren Kosten müssten Sie somit nicht mehr rechnen.
    Entscheiden Sie sich innerhalb der nächsten sieben Tage für die Zahlung, denn nur in der Zeit besteht das Kulanzangebot. Überweisen Sie uns dazu einfach den Betrag in Höhe von 84 Euro und der Vorgang ist abgeschlossen. Sollte die Zahlung in der Zeit jedoch nicht eingehen, dann gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot nicht nutzen möchten. Nach der Frist von sieben Tagen geben wir die Gesamtforderung in Höhe von 349 Euro an ein Inkassounternehmen ab. Unser Kulanzangebot verliert dann seine Gültigkeit.

    AntwortenLöschen
  78. Genau so einen Brief habe ich heute auch erhalten.Der Unterschied besteht aber darin,das ich die Firma überhaupt nicht kannte,geschweige ich mich dort angemeldet habe oder hatte.Woher die meine Daten haben ist mir ein Rätsel.Ich werde auf keinen Fall zahlen und in aller Ruhe abwarten.Die Polizei ist schon in Kenntnis gesetzt und rät zum abwarten und Tee trinken...

    AntwortenLöschen
  79. Kulanzangebot gültig bis 16.12.2011


    Sehr geehrte(r) Frau/Herr xxxxxxx,

    vor kurzem hatten Sie sich auf unserer B2B-Handelsplattform angemeldet. Durch die Anmeldung sind Sie einen Vertrag mit uns eingegangen, sodass wir Ihnen vertragsgemäß Nutzungsgebühren in Höhe von 403,41 Euro berechneten. Die Zahlung ist bis heute noch ausstehend, sodass wir Ihnen ein Kulanzangebot unterbreiten möchten.

    Wir bieten Ihnen hiermit an, dass Sie anstelle der offenen Nutzungsgebühren in Höhe von 403,41 Euro einmalig nur 84 Euro Schadenersatz an uns zahlen. Sobald die Zahlung eingegangen ist, beenden wir den Vertrag und der Vorgang ist endgültig abgeschlossen. Eine separate Kündigung durch Sie ist dann nicht erforderlich. Durch die einmalige Zahlung von 84 Euro wäre die Angelegenheit für uns erledigt und wir würden auf die Gesamtforderung verzichten. Mit weiteren Kosten müssten Sie somit nicht mehr rechnen.

    Entscheiden Sie sich innerhalb der nächsten sieben Tage für die Zahlung, denn nur in der Zeit besteht das Kulanzangebot. Überweisen Sie uns dazu einfach den Betrag in Höhe von 84 Euro und der Vorgang ist abgeschlossen. Sollte die Zahlung in der Zeit jedoch nicht eingehen, dann gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot nicht nutzen möchten. Nach der Frist von sieben Tagen geben wir die Gesamtforderung in Höhe von 403,41 Euro an ein Inkassounternehmen ab. Unser Kulanzangebot verliert dann seine Gültigkeit.

    Ihre Zahlungen richten Sie bitte an:

    Kontoinhaber: melango GmbH
    Kontonummer: 1200037665
    BLZ: 830 50 200
    Sparkasse Altenburger Land

    Verwendungszweck: K11-070626-Schadenersatz

    Für Zahlungen aus dem Ausland:

    IBAN: DE73830502001200037665
    BIC: HELADEF1ALT

    [Facebook Like Button]

    Mit freundlichen Grüßen
    melango.de GmbH

    Neefestraße 88 - 09116 Chemnitz - Geschäftsführer: Thomas Wachsmuth, David Jähn - Sitz der Gesellschaft ist Chemnitz, HRB 22402 - USt-Id-Nummer: DE 245855274 - Finanzamt Chemnitz: 215/114/05448

    AntwortenLöschen
  80. Hallo ich finde es toll denn obene gesetzten text hab ich gerade per mail erhalten. traurig diese firma und die rechtssprechung gegen diese bande. hab eine strafanzeige gestellt aber alles umsonst da das gericht in chemnitz noch ermittelt wegen betrug ....was soll ich nun machen nach diesem schreiben ....klagen ??? wer macht mit bei einer sammelklage hatte nur mal ein handy gesucht bin selbständig und b2b tolle schow und dann kam eine rechnung nach der anderen ich will nix von den und mein handy hab ich nun ...

    AntwortenLöschen
  81. Genau ich bin auch im Kulanzferfahren ich warte schon seit september ich Glaube Hunde die Bellen Beißen nicht. Mann bekommt ja öfter Post von Dieversen Arschlöchern von denne Mann noch nie was Gehört hat.Aber ich frage mich immer wieder wo die meine Kto daten Haben.

    AntwortenLöschen
  82. auch ich habe heute nach mehrren Inkassoschreiben und Melango Zahlungsaufforderungen diese E-Mail erhalten

    Diese ***oten sind doch mehr als peinlich, wenn sie das Geld auf seriösem wege bekommen würden hätten die uns doch schon lange alle verklagt! ja aber das können die ja nicht und so probiert man es auf diesem wege, naja lieber 84€ als garnichts, was melango??????


    Sehr geehrte(r) Frau/Herr *****
    vor kurzem hatten Sie sich auf unserer B2B-Handelsplattform angemeldet. Durch die Anmeldung sind Sie einen Vertrag mit uns eingegangen, sodass wir Ihnen vertragsgemäß Nutzungsgebühren in Höhe von 403,41 Euro berechneten. Die Zahlung ist bis heute noch ausstehend, sodass wir Ihnen ein Kulanzangebot unterbreiten möchten.
    Wir bieten Ihnen hiermit an, dass Sie anstelle der offenen Nutzungsgebühren in Höhe von 403,41 Euro einmalig nur 84 Euro Schadenersatz an uns zahlen. Sobald die Zahlung eingegangen ist, beenden wir den Vertrag und der Vorgang ist endgültig abgeschlossen. Eine separate Kündigung durch Sie ist dann nicht erforderlich. Durch die einmalige Zahlung von 84 Euro wäre die Angelegenheit für uns erledigt und wir würden auf die Gesamtforderung verzichten. Mit weiteren Kosten müssten Sie somit nicht mehr rechnen.
    Entscheiden Sie sich innerhalb der nächsten sieben Tage für die Zahlung, denn nur in der Zeit besteht das Kulanzangebot. Überweisen Sie uns dazu einfach den Betrag in Höhe von 84 Euro und der Vorgang ist abgeschlossen. Sollte die Zahlung in der Zeit jedoch nicht eingehen, dann gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot nicht nutzen möchten. Nach der Frist von sieben Tagen geben wir die Gesamtforderung in Höhe von 403,41 Euro an ein Inkassounternehmen ab. Unser Kulanzangebot verliert dann seine Gültigkeit.
    Ihre Zahlungen richten Sie bitte an:
    Kontoinhaber: melango GmbH
    Kontonummer: 1200037665
    BLZ: 830 50 200
    Sparkasse Altenburger Land

    AntwortenLöschen
  83. Hallo Leute, Ihr seit ja alle Billig, ich habe heute ein Schreiben von diesen Verbrechern bekommen, da soll ich 484,60 Bezahlen. Ich bin bestimmt ein besserer Kunde. ( Spaß)
    Also, um es kurz zu machen, ich bin auch reingefallen.
    Es freut mich, das es solche Seiten wie diese hier gibt, wo betroffene sich zusammen tun können, damit diesen Betrügern das Handwerk gelegt werden kann.
    Ich Persönlich kann nur darüber Lachen, jedes Schreiben was ich in Zukunft von diesen XXXXXXX bekomme, landet ungelesen im Müll. Was bilden die sich eigentlich ein, wir leben nicht mehr in der Steinzeit, wo Bürger auf solche Maschen reingefallen sind.
    Naja, ich sehe ab und an mal hier vorbei und melde mich, wenn es neues gibt.

    AntwortenLöschen
  84. hi hallo habe heute auch sowas bekommen ich soll auch 484,60 euro zahlen aber nicht mit mir betrüger leute zzzzz

    AntwortenLöschen
  85. Das geilste was mir passierte... nachdem die 1. Rechnung eintraf mit einer Zahlungsfrist bis 10.12. dattelte am 7.12. schon die 1. Mahnung raus, noch VOR ende der Zahlungsfrist.

    Ich habe herzliche gelacht! Noch unseriöser kann eine Firma nicht handeln. Und die MwSt Angabe fehlt auch in der "Rechnung".

    AntwortenLöschen
  86. Nicht bezahlen und Melango nach Widerspruch erklären, dass der gerichtliche Mahnbescheid abgewartet wird. Dem Bescheid sofort nach Erhalt widersprechen! In der Regel hört ihr dann ca. 1 Jahr nichts mehr, bis wieder eine Nachrricht kommt, doch 100.-€ zu bezahlen, damit der Account geschlossen werden kann.
    Die Zustellung per Mail ablehnen die E-Mail-Adresse als SPAM kennzeichnen und Melango darauf hinweisen, dass sie euch nur noch auf dem Postweg kontaktieren können.
    Bitte haltet den gesamten Schriftverkehr und Angebote auf die ihr reingefallen seit sowie Internet-Mitteilungen über Melango fest, da sie euch nach in regelmäßigen Abständen erneut versuchen zu kontaktiern.

    AntwortenLöschen
  87. habe auch Melango durch irgendetwas an der Backe.
    Ich sehe das gelassen .Es kamen erst Forderungen
    , dann Foderungen mit Drohung und Unterstellung . Habe Monate nichts mehr gehört . Plötzlich unterbreiten die mir zwei Kolanzangebote innerhalb von 2 Tagen ,den Vertrag aufzulösen für einmalig 84 Euro.Ich habe mir die Seite mal angeschaut also ehrlich gesagt wenn einer eine Visitenkarte abschreibt was ich bei mir vermute hat der Inhaber dieser Karte sofort einen sogenannten Vertrag mit denen ohne das man es weiß . Kein Eintrag mit Geburtsdatum oder eine Email Bestätigung erfolgt. Also bleibt locker und entspannt.

    AntwortenLöschen
  88. Hallo bin auch reingefallen. Habe am 05.12.11 eine Rechnung erhalten und am 06.12.11 mit einem Einschreiben mit Rückschein widersprochen.
    Diese Schreiben kam nun am 10.12.11 zurück. Annahme verweigert. Werde nun entspannt weiter schauen was sich da so tut. Seriöse Firmen handeln so nicht.

    AntwortenLöschen
  89. Hallo, bin ebenfalls reingefallen. Am nächsten Tag nach der Anmeldung war bereits die Rechnung da (die habe sich offensichtlich gefreut, wieder ein Opfer gefunden zu haben). Habe noch am gleichen Tag per Mail sowie per Fax der Anmeldung/Mitgliedschaft widerrufen. Gestern kam ein Mail mit viel Erklärungen und Drohungen. Jetzt warte ich erstmal ab. Wichtig ist halt, dass man sich nicht verrückt machen lässt!

    AntwortenLöschen
  90. Hi Leute, bin vor paar Std. auch auf diese ......... reingefallen. Ich bin eigentlich ein erfahrener und vor allem ein sehr vorsichtiger Internet nutzer und habe mich über andere Leute, die sowas schon mal erlebt haben immer gewundert,wie sowas passieren kann. Naja heute wurde ich eines besseren belehrt. Weiß gar nicht was mich dazugeritten hat mich dort anzumelden. ???? Verstehe es immer noch nicht. Naja als ich dann später per mail das passwort bekam, loggte ich mich über deren link ein. Als ich dann mir die "Angebote" anschaute, wurde mir ganz plötzlich mulmig und hoffte, dass ich nicht in so ne Abofalle reingefallen bin. Nun ja, ich schaute mir die Seite nochmal genauer an und schon wurde es mir übel, weil ich auf deren recht einfache Falle reingefallen war. Ich könnte mich wirklich dafür hauen. Nach dem Schock widerrief ich per mail das ganze, bekam aber ne mail, mit dem Verweis,dass man nur telefonisch sich mit denen Kontakt aufnehmen kann. Morgen werde ich wahrscheinlich die Rechnung bekommen für gar keine erbrachte Dienstleistung. Diese Leute müssen genau da angepackt werden, wo's am meisten weh tut und zwar our fuckin money! Bezahlt bloß nicht!!!!! Lasst uns zusammen tun und uns gegen diese Cyberverbrecher wehren!!! Natürlich auf rechtlichem Wege! Würde gerne mich bei der Sammelklage anschließen. Wer weiß, wohin ich muss? Neues werde ich posten. Viel Glück Leute!

    AntwortenLöschen
  91. Hallo,
    habe heute auch so ein schreiben von Melango bekommen, mit einer Forderung von knapp 300 Euro. Das beste ist das ich bis heute nicht wusste was Melango überhaupt ist, geschweige denn das ich mich jemals angemeldet habe. Meine Adresse gebe ich so gut wie nie heraus! Wie kann das sein?? Gibt es eine Möglichkeeit die IP Adresse vom melango zu verlangen von der aus man sich angeblich angemeldet hat?
    grüsse

    AntwortenLöschen
  92. Hallo,
    am alle Melango.de-Geprellten.
    Vor einigen Monaten hat meine Frau leichtsinnigerweise auch eine Anmeldung auf der Seite vorgenommen. Kurz danach kam die Rechnung mit der Aufforderung zur Zahlung. Gleichzeitig der Hinweis, dass, wenn man sich fälschlicherweise als Privatperson angemeldet hat, Schadensersatz verlangt werden würde. Als Gewerbetreibender hätte man aber kein Widerrufsrecht.
    Ich habe dann trotzdem für meine Frau einen Widerruf per Einschreiben an Melango geschrieben und dann haben wir die Angelegenheit ausgesessen und nicht mehr geantwortet.
    Es kamen ca. sechs Monate lang Schreiben von Melango, Inkassobüros usw. Es wurde mit allen möglichen Maßnahmen gedroht. Die Inkassobüros wollten sogar persönlich erscheinen!
    Später hieß es dann, man hätte uns daheim nicht angetroffen. Natürlich alles Lüge.
    Zum Schluss bat man uns an, gegen einen Betrag von 100 Euro auf die weiteren Forderungen zu verzichten. Schließlich kam noch ein Schreiben, dass - falls wir momentan Zahlungsprobleme hätten - wir auch eine Ratenzahlungsvereinbarung treffen könnten. Nun ist seit einigen Monaten nichts mehr gekommen. Sie scheinen es nun eingesehen zu haben. Ein Mahnbescheid kam nie.
    Somit kann ich allen nur raten: Ignoriert die Schreiben dieses Vereins. Leider ist es schwer, etwas gegen diese Firma zu unternehmen.
    Ich habe die Bank angeschrieben und sie darauf hingewiesen, mit was für eine Firma sie Kontakte pflegt. Von dort wurde mir dann mitgeteilt, dass man bereits die Kontoauflösung bearbeite, aber das nicht so einfach sei, da Melango dagegen vorgeht.
    Also ruhig Blut und ignorieren...
    Alles Gute.

    AntwortenLöschen
  93. Hallo,

    leider hab ich Depp mich nicht vorher über diese Seite informiert. Ich bin auch in die Melangofalle getappt. Wenn ich mir allerdings die Seite im Nachhinein ansehe seiht das alles ganz gut für die aus. Habe noch nicht einmal den Bestätigungslink erhalten und diesen auch nicht angeklickt. Komm ich da noch raus oder häng ich jetzt fest. Soll ich zur Polizei gehen? Was mach ich denn jetzt habe mich über das Gewerbe meines Vaters dort angemeldet, welches aber kein Handelsgewerbe im Sinne des HGB darstellt.
    Ich weiß, dass ich nicht der erste bin.
    Habe nur die Befürchtung, dass Melango die Seite derart verändert hat, dass von deren Seite alles rechtens ist.
    Nachdem was ich bisher gelesen habe kann ich wohl auf Kulanz der Geschäftsführung pfeifen

    Lieben Gruß

    AntwortenLöschen
  94. Hallo zusammen habe Kontakt aufgenommen zum LKA.
    Dieses hat mir mitgeteilt das im ganzen Bundesgebiet Anzeigenvorgänge bei Polizeidienststellen vorliegen und mir geraten Anzeige zu erstatten. Werde dies nun auch tun

    AntwortenLöschen
  95. Hallo habe schon einige Foren durchgeschaut zu diesen mxxxxxx . Leider hats mich auch erwischt, das war gestern, hab aber noch keine Post oder mail bekommen. Bin Selbständig und werde zur Not auf das oben genannte Urteil verweisen und Widerspruch einlegen. Dazu noch eine Anzeige bei der Polizei erstatten. So hab ich mir den Abschluss 2011 nicht vorgestellt, das wird ein lustiges Jahr 2012 mit viel Schriftverkehr!

    AntwortenLöschen
  96. Die wo in der Telefonzentrale sitzen, sind das die Geschäftsführer? Kann mir nicht vorstellen das da jemand arbeiten möchte.

    Ich bin der Meinung das man denen persönlich das Handwerk legt.

    AntwortenLöschen
  97. Hey Leute,
    was mich wundert...ihr habt alle sofort eine Nachricht bekommen/Brief!
    Meine Geschichte:
    Ich bin durch zufall auf die genannte Seite gekommen, war fasziniert wegen den Preisen und habe mich auch angemeldet! (Bei der anmeldung(Schritt 2) wurde soweit ich noch weiß drum gebeten etwas Geduld zu haben, ich glaube 36 Stunden oder so). Das war so gegen mitte Dezember 2011.
    Ich habe auch keine E-Mail/Brief bis zum 02./03.01.2012 bekommen! Dann habe ich mir die Seite nochmal genau angeschaut und die Falle gesehen! So wie es ausschaut ist des ne richtig FIESE Masche!
    Natürlich habe ich am 04.01.2011 einen Brief geschrieben(Widerspruchsrecht...)(Einschreiben/Rückschein)
    Ich vermute ich werde meinen Brief wieder bekommen...aber ich lasse mich natürlich gerne Überraschen!
    Durch diese Seite geht es mir schon wesentlich Besser! Was euch auch noch Mut machen kann ist die Facebook-Gruppe!!!!

    Wenn noch jemand Tipps hatt bitte ich euch diese SOFORT zu posten! Selbstverständlich werde ich es auch machen.
    Ich wünsche euch noch einen schönen Abend und noch viel Spaß für die Zukunft.

    ** lg kramtmen **

    AntwortenLöschen
  98. Hallo,
    ich bin auch ein extrem vorsichtiger Nutzer. Ich bin mir sicher das bei meiner Anmeldung nichts von einer Mitgliedschaft und Gebühr erwähnt wurde und ich auch nichts angeklickt habe. Rechnung habe ich nicht erhalten, aber gestern eine Mahnung.
    Ich bin jetzt am Überlegen Anzeige zu erstatten, komm ich damit überhaupt durch? Widerspruch einlegen?
    lg

    AntwortenLöschen
  99. Ich werde nächste Woche Montag mal zur Polizei gehen und eine Anzeige gegen M...... erstatten!
    Wurde mir empfohlen von allen möglichen Stellen die ich angerufen habe! (Polizei/ Bundesamtfür Sicherheit in der Informationstechnik/ Landeskriminalamt/ Bundesamt für Internet-/ Computerkriminalität)
    Bei der Verbraucherschutzzentrale in Bayern hab ich mich nicht gemeldet da die eine Beratungsgebühr von 15,-€ verlangen!

    Ich rate dir auf jeden fall einen Brief zu schreiben!(Widerspruch) mit Einschreiben/Rückschein! Das du was auf der Hand hast.

    Ich werde mich mal melden wenn ich bei der Polizei war damit du weißt was die davon halten
    (ob man eine Anzeige erstatten soll... aber ich denke schon das sie dazu raten)
    ** lg kramtmen **

    AntwortenLöschen
  100. einen schönen guten abend zusammen...

    ich geselle mich ja nur ungern zu euch aber mich hat es leider auch erwischt... genauso wie alle anderen hatte ich dieses kästchen null gesehen und wie gewohnt nach unten gescrollt...

    gut Freitag am Samstag den 07.01 habe ich mich registriert und heute den 09.01 habe ich die bestätigung bekommen das ich angemeldet worden bin... hatte angegeben freiberufler zu sein, was aber nicht der wahrheit entspricht. Bin ganz normale Privaperson.

    Habe daraufhin gleich nen widerruf per mail geschickt woraufhin keine reaktion kam. Dann hatte ich angerufen und die haben ne notiz gemacht und ca 2 stunden später bekam ich dann ne email die 1 1/2 Seiten lang ist mit lauter gesetzeszitaten und dass mir kein Widerruf zusteht. Daraufhin habe ich wieder angerufen und die leute hat es null interessiert was ich sagte. Habe heute nun folgenden Brief geschrieben den ich morgen per einschreiben/rückschein schicken werde:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich widerrufe meine Registrierung fristgerecht mit sofortiger Wirkung gem. § 312 BGB. Ich handelte als Verbraucher und nicht als Unternehmer. Hilfsweise fechte ich die Rechnung wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB an. Es liegt kein rechtsverbindlicher Vertrag vor.

    Von Drohungen mit einer unberechtigten Strafanzeige oder einer unzulässigen Eintragung
    dieser bestrittenen Forderung bei der Schufa sollten Sie Abstand nehmen, da ich mir
    ansonsten rechtliche Schritte gegen Sie vorbehalte.

    Ebenso behalte ich mir die Erhebung einer negativen Feststellungsklage vor

    Freundliche Grüße

    Soweit so gut... nun lese ich noch was wegen Anzeige bei der Polizei... wäre sofort dabei wenn mir jemand erklären wegen was genau ich die anzeigen soll... arglistige Täuschung oder?

    und dann direkt meine 2te Frage... Zahlen will ich nicht und sehe ich auch nicht ein aber habe ich wirklich eine realistische Chance zu gewinnen? oder dass die aufgeben?

    Früher sahen sah die Seite ja anders aus wie ich gelesen habe aber bei der aktuellen ob da auch noch die Chance groß ist zu gewinnen?

    Über antworten würde ich mich sehr freuen...

    AntwortenLöschen
  101. Hallo Leute
    ist einer hier auch selbständig von euch
    den ich bin wirklich selbständig und stecke jetzt auch da drin

    AntwortenLöschen
  102. Hallo zusammen, bin auch vor über einem halben Jahr in die Falle getappt. Der ganze Kram wird jetzt von meinem Anwalt bearbeitet. Habe dann auch eine ganze Weile nichts gehört. Jedoch bekam ich vor kurzem ein Kulanzangebot per Email, indem ich aufgefordert wurde 84 € Schadenersatz zu zahlen, damit wäre die Angelegenheit erledigt und ich müsse mit keinen weiteren Kosten rechnen. Wer allerdings schon mit dem Inkassounternehmen eine Ratenzahlung vereinbart hat, kann nicht von diesem Kulanzangebot profitieren und muss die kompletten 400 € bezahlen. Ich habe beschlossen selbst auf dieses in meinen Augen lächerliche Kulanzangebot nicht einzugehen. Oder seht ihr das anders?

    AntwortenLöschen
  103. hallo zusammen.
    ich bin auch auf melango reingefallen.hihihi
    bis jetzt sind nur e-mails gekommen,die einchüchtern sollen.
    was denken die sich nur,das es mir angst macht,wenn ich ne e-mail lese.
    weit gefehlt.
    heute kam dann was sehr interesanntes.
    und zwar ein angeboht von melango.
    wie soll man das behandeln?

    Kulanzangebot gültig bis 24.01.2012

    Sollten sie bereits Ratenzahlungen an ein Inkasso leisten so ignorieren sie bitte dieses Angebot!


    Sehr geehrte(r) Frau/Herr ......,

    sie haben Ihr Unternehmen am 26.04.2011 auf unserer B2B-Handelsplattform melango.de angemeldet. Durch die Anmeldung sind Sie einen Vertrag mit uns eingegangen, sodass wir Ihnen vertragsgemäß Nutzungsgebühren in Höhe von 403,41 Euro berechneten. Die Zahlung ist bis heute noch ausstehend, sodass wir Ihnen ein Kulanzangebot unterbreiten möchten.

    Wir bieten Ihnen hiermit an, dass Sie anstelle der offenen Nutzungsgebühren in Höhe von 403,41 Euro einmalig nur 84 Euro Schadenersatz an uns zahlen. Sobald die Zahlung eingegangen ist, beenden wir den Vertrag und der Vorgang ist endgültig abgeschlossen. Eine separate Kündigung durch Sie ist dann nicht erforderlich. Durch die einmalige Zahlung von 84 Euro wäre die Angelegenheit für uns erledigt und wir würden auf die Gesamtforderung verzichten. Mit weiteren Kosten müssten Sie somit nicht mehr rechnen.

    Entscheiden Sie sich innerhalb der nächsten fünf Tage für die Zahlung, denn nur in der Zeit besteht das Kulanzangebot. Überweisen Sie uns dazu einfach den Betrag in Höhe von 84 Euro und der Vorgang ist abgeschlossen. Sollte die Zahlung in der Zeit jedoch nicht eingehen, dann gehen wir davon aus, dass Sie unser Angebot nicht nutzen möchten. Nach der Frist von fünf Tagen geben wir die Gesamtforderung in Höhe von 403,41 Euro an ein Inkassounternehmen ab. Unser Kulanzangebot verliert dann seine Gültigkeit.

    Ihre Zahlungen richten Sie bitte an:

    Kontoinhaber: melango GmbH
    Kontonummer: 1200037665
    BLZ: 830 50 200
    Sparkasse Altenburger Land

    Verwendungszweck: K11-063573-Schadenersatz

    Für Zahlungen aus dem Ausland:

    IBAN: DE73830502001200037665
    BIC: HELADEF1ALT



    Mit freundlichen Grüßen
    melango.de GmbH

    Neefestraße 88 - 09116 Chemnitz - Geschäftsführer: Thomas Wachsmuth, David Jähn - Sitz der Gesellschaft ist Chemnitz, HRB 22402 - USt-Id-Nummer: DE 245855274 - Finanzamt Chemnitz: 215/114/05448

    Angebot gilt nicht für Ratenzahlungsvereinbarungen die sie mit einem Inkasso Unternehmen etc. bereits getroffen haben!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Warum gebt ihr alle Euren Verwendungszweck mit an???

      So kann Melango alles gegen einen verwenden.

      :-|

      Löschen
  104. Hallo Leute, melde mich heute noch einmal (hatte am 12.12.11 bereits schon was geschrieben).

    Nach dem ich auf die letzte Mail von denen nicht reagiert hatte, passierte erstmal gar nichts. Anfang Jan. kam dann die Mahnung und letzte Woche die "letzte außergerichtliche Mahnung". Nun gut, dachte ich, dann warte ich mal das gerichtliche Mahnverfahren ab und mache dann sofort einen offiziellen Widerruf; denn meinen Widerruf der Anmeldung hatte man ja nicht akzeptiert.

    Der Knaller kam gestern - man drohte mir per Brief an, eine Strafanzeige wegen Betrugs gegen mich zu machen, sollte ich nicht innerhalb der nächsten 5 Tage bezahlen.

    SO, JETZT REICHTS!!!, dachte ich mir. Ich lasse mich nicht erpressen, jetzt gehe ich in die Offensive! Deshalb war ich heute bei der Polizei und habe dort eine Strafanzeige wegen Betrugs gemacht. Allein schon wegen der "Rechnung".

    Zum einen habe ich nur eine "Zahlungsaufforderung" erhalten, aber jeder Zahlungsaufforderung geht normalerweise eine Rechnung voraus. Zum anderen ist JEDE Firma verpflichtet, auf der Rechnung die MWSt. bzw. USt. (Umsatzsteuer) auszuweisen. Außer die Firma fällt unter die Kleinunternehmerregelung (d. h. Rechnung ohne MWSt.), dann muss dies aber auf der Rechnung vermerkt sein (z. B.: die Rechnung wird ohne Ust. ausgewiesen lt. Kleinunternehmerregelung § ...).

    Auf der Rechnung von denen gibt es aber weder die eine noch die andere Angabe und das bei einer Firma, die - nach eigenen Angaben - angeblich seit 2005 besteht. Das ist schon mehr als nur merkwürdig.

    Also Leute, wehrt Euch und macht Strafanzeigen ohne Ende, denn nur so besteht die Möglichkeit, diese Abzocker endlich zu stoppen.

    AntwortenLöschen
  105. Jetzt wird es nur eine logische Konsequenz sein, wenn alle diejenigen, die derartige Abzocker-Post erhalten, eine NEGATIVE FESTSTELLUNGSKLAGE bei Gericht reinreichen und diese "netten Herren" von melango.de vors Richterpult zerren, denn die Abzockhintergründe sind ja wohl bei allen Abgezockten gleich.

    Mal sehen, wieviel den Burschen dann noch von ihrer Abzockerknete übrigbleibt, wenn sie jedesmal die Gerichtskosten tragen dürfen.

    Also ich für meinen Teil werde Ihre Seite hier samt sämtlicher Kommentare überall weiterempfehlen.

    Ich danke Herrn Rechtsanwalt Ralf Möbius LL.M, über alle Maßen, dass er endlich einmal etwas bewegt hat.

    Und ich hätte da noch ein kleines BEweismittelchen an der Hand, als Screen-Mitschnitt, auf welchem bewiesen wird, dass melango.de sich sogar an Arbeitslose (also NichtunternehmerInnen) gewandt hat, um diese auf seine Seiten zu locken und dann auf die gewöhnliche Manier abzuledern.

    Herr Rechtsanwalt Ralf Möbius, würde sie das interessieren? Dann sende ich dieses "Filmchen" nämlich an Sie und nicht erst an die scheinbar "machtlose" Staatsanwaltschaft in Chemnitz.

    Ich wollte dort diesertage Strafanzeige stellen wegen Betruges und gegen deren Helfer und Helfershelfer, bestehend aus Mahnbuden und "Juristen?" wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug.

    Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen!

    Mit hochachtungsvollem Gruß


    Huckleberry O.

    AntwortenLöschen
  106. Wie wäre es denn mal mit einem Besuch zu ganz vielen Abgezockten bei diesen Herren in Chemnitz, im Solaris Center?

    Man scheint sich dort regelrecht darauf zu freuen, denn als Email sandte man mir von melango.de folgende Info zu diesem Thema:


    Zitat Beginn:

    >>>>
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    was hindert sie daran dies zu tun? Ps. Da wir bereits Sat1 sowie den NDR und MDR im Hause hatten würden wir uns freuen wen sie denn nun animieren könnten dieses leidige Thema aufzuwärmen, wir freuen uns jedenfalls auf Werbung jeder Art. Ebenso könnten sie hier mit 100 Bussen auftauchen, diese 100 Busse würden aufgrund nicht genehmigter Demonstrationen ebenso nach Hause geschickt werden als wenn nur sie mit einem Transparten hier rum eiern würden ;) Viel Erfolg bei Ihrem Versuch wünschen wir jetzt schon!

    "Bitte fügen sie immer den bisherigen E-Mail Verlauf mit an"

    Mit freundlichen Grüßen
    Support Unternehmenskunden
    melango.de GmbH

    <<<< ZITAT ENDE

    Und solche DInge kamen auch per Email

    ZITAT BEGINN

    >>>>
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    "sie" werden demnächst von uns hören. Sowie in Sachen Ihrer E-Mail als auch in Sachen der Mitgliedschaft, gewisse Fälle ziehen wir gern vor Gericht durch, und wenn sie nur dem zwecke dienen Ihnen Kosten zu verursachen. Sollten sie "Endurteile" wünschen so können sie sich diese jederzeit in unserem neuen Firmenprofil auf Facebook anschauen. Von weiteren Mails an uns bitten wir sie abstand zu nehmen.

    "Bitte fügen sie immer den bisherigen E-Mail Verlauf mit an"

    Mit freundlichen Grüßen
    Support Unternehmenskunden
    melango.de GmbH
    http://www.melango.de


    <<<< ZITAT ENDE

    Und nun glüht bei den "UNTERNEHMERN VON MELANGO.DE" die Hasskappe. Es kam dann diese Email ins Haus:

    ZITAT ANFANG
    <<<<

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    "sie" werden demnächst von uns hören. Sowie in Sachen Ihrer E-Mail als auch in Sachen der Mitgliedschaft, gewisse Fälle ziehen wir gern vor Gericht durch, und wenn sie nur dem zwecke dienen Ihnen Kosten zu verursachen. Sollten sie "Endurteile" wünschen so können sie sich diese jederzeit in unserem neuen Firmenprofil auf Facebook anschauen. Von weiteren Mails an uns bitten wir sie abstand zu nehmen.


    "Bitte fügen sie immer den bisherigen E-Mail Verlauf mit an"



    Mit freundlichen Grüßen
    Support Unternehmenskunden
    melango.de GmbH
    http://www.melango.de

    <<<< ZITAT ENDE

    Die obigen Zitattexte kamen alle von dieser "Firmen-Adresse"

    support@melango.de

    AntwortenLöschen
  107. Hallo alle zusammen !

    Habe mich wie fast jeder hir auch bei melango.de angemeldet. das ist jetzt schon 5 monate her und es ist genau so gewesen wie bei allen erst die briefe mirt letzte aussergerichtliche mahnung dann die emails mit den 84 euro schadenersatz nur jetzt habe ich ein schreiben von einem inkassobüro bekommen habe noch ncith gelesen das das einer bekommen hat wie würdet ihr jetzt weiterverfahren ? ich überlege morgen zum anwalt zu gehen
    würde mich über eine schnelle lösung freuen
    Gruß
    Daniel

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. hallo
      ich habe schon mehrere brife vom inkasso bekommen.
      das ist nur für den papierkorb.
      einchüchterungstaktik nennt man sowas.
      darauf musste nicht reagieren.
      erst wenn ein brief von nem gericht kommt,dann MUSST du reagieren und zwar mit nem wiederspruch.
      bei uns in der schweiz freuen sich die anwälte immer,wenn das solche betrüger machen und ein gericht bemühen,denn das ist für nen anwalt leicht und schnell verdientes geld.

      Löschen
  108. Hallo Miteinander,ich bin letztes Jahr auf diese Abzocker hereingefallen,habe dann sofort die Verbraucherschutz-Zentrale angeschrieben,die haben mir gleich gesagt:in keinem Fall bezahlen!!!Nie,auch nicht bei Mahnungen oder Inkasso-Schreiben....das sind Abzocker,und gerichtlich bekannt....ich habe heute das Inkasso-Schreiben erhalten,und als Toilettensitz-Putzlappen verwendet;sollten die sich die Mühe und Kosten machen,mir ein gerichtilches Schreiben schicken zu lassen-gerne...dem widerruft man insgesamt,entweder persönlich im Amtsgericht abgeben,oder ausnahmsweise Geld ausgeben für Einschreiben (3,50€);damit ist es erledigt-denn mit dieser Abzocke kann Euch niemand etwas...
    Lieb Grüsse,Samantha

    AntwortenLöschen
  109. Es ist aber heftig, dass die Gerichte da noch mitspielen.

    Wenn die schon bekannt sind und Verfahren verlieren, dann müsste man doch davon ausgehen, dass das Gericht keine Briefe mehr für diese Firma verschickt, oder?

    AntwortenLöschen
  110. Hallo,
    ich habe gestern den 1.Brief von der Culpa-Inkasso bekommen.Was soll ich tun?.Nix? Erst warten bis (wenn überhaupt)vom Gericht ein Brief kommt? Ist es schon mal so weit gekommen?

    AntwortenLöschen
  111. PS:Soll ich Strafanzeige Stellen?

    AntwortenLöschen
  112. ich habe auch gestern von Culpa-Inkasso bekommen .... massenbrief ist doch klar... was tun ???????

    AntwortenLöschen
  113. auch ich habe Samstag von Culpa-Inkasso Brief bekommen .... was soll man nur tun ???????
    Feststellungsklage???

    AntwortenLöschen
  114. hi zusammen,

    ich hatte am 9. Januar schon mal geschrieben.
    Inzwischen habe ich mir mal alle weiteren Kommentare durchgelesen. Ich hatte mich ende Dezember angemeldet und habe nun inzwischen auch schon die letzte Mahnung bekommen. Genauso wie einen anderen Herren ist mir auch aufgefallen das diese Rechnung keine Ust enthält und damit schon mal gegen das Gesetz selbst verstößt.

    Ich empfehle jeden der so eine Rechnung bekommen hat zur Polizei zu gehen und eine Anzeige wegen Arglistiger Täuschung macht.

    Ich habe das Glück in der Familie selbst einen Anwalt zu haben und der hatte sich die Seite auch mal angeschaut die würde vor keinem Gericht der Welt stand halten meinte er. Weil diese Gebühren oben rechts in der Ecke sind nicht klar ersichtlich.

    Bezüglich der Fragen was mit den Inkasso Brief ist. Lasst sie einfach links liegen. Einfach Ignorieren bis (falls einer kommen sollte) Brief vom Gericht kommt.

    Gegen dieses Schreiben müsst Ihr dann Einspruch erheben. Am besten paar Zeilen das Ihr damals schon gegen diesen Vertrag wiedersprochen hattet und eine Kopie von diesem Schreiben bei legen.

    Und jetzt wäre wieder melango.de am Zug und müsste euch vor Gericht zerren. Da Sie aber erstmal die Gerichtskosten tragen müssten werden Sie diesen Schritt niemals gehen.

    Also keine Angst und lasst euch nicht einschüchtern weil davon leben die.

    Auch keine Vergleichsangebote in Kauf nehmen... Wir schmeissen doch unser Geld net auf die Straße oder? ;)

    Freundliche Grüße
    Röder F.

    AntwortenLöschen
  115. achja bzgl @Stani

    auch wenn du Selbstständig bist, dir waren keine Kosten ersichtbar... Betrug...

    das gleiche Verfahren wie bei den Privat Personen auch.

    Freundliche Grüße
    Röder F.

    AntwortenLöschen
  116. Ist durch den Inkasso-Brief automatisch ein Eintrag in der Schufa?

    AntwortenLöschen
  117. hallo, habe einen brief an melango.de geschickt...
    ich mach es am besten mal kurz
    habe mit einer bekannten die sich mit papierkram auskennt einen brief verfasst, ihn abgeschickt und auf eine antwort gewartet.
    heute schaue ich in den briefkasten und da war ein zettel von der post, das ich diesen brief persönlich abholen muss... ?
    ich bin zur post und da wurde mir gesagt, das der brief verweigert wurde und ich bekam den brief den ich sendete wieder zurück...

    was soll denn das jetzt heißen ?
    soll ich da nix weiter machen oder zur polizei gehen und eine anzeige machen, da es ja jetzt offensichtlich ist, das es ein betrug war / ist...

    AntwortenLöschen
  118. zu leon76:

    Nein es dürfen nur Schufa Partner einen Schufaeintrag veranlassen. Das heißt dass weder melango noch Ihre Namenlosen Inkassofirmen einen Schufa Eintrag veranlassen können.

    zu dem letzten Eintrag.

    Wie haben Sie den Brief abgeschickt? Sie müssen es als Einwurf einschreiben abschicken somit bestätigt der Briefträger das er den Brief eingeschmissen hat und damit interessiert dich der rest nichtmehr.

    Schauen Sie sich unter der Versendungsnummer Online den Status an und wenn der Brief zugestellt wurde dann Drucken Sie sich die Seite von der Post aus und logischerweiße den Kassenzettel auch als Beweiß für das Gericht.

    Freundliche Grüße
    Röder F.

    AntwortenLöschen
  119. Danke Anonym!
    Ich habe Melango auch einen Brief geschickt.Allerdings per Einschreiben!
    Der Brief ist wieder zurückgekommen,mit dem Vermerk:Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln!

    AntwortenLöschen
  120. hi leon76,

    das sind doch mal sehr Interessante neue Informationen. Dieses schreiben sowie die Bestätigung aufjedenfall aufheben.
    Solltest du beim Einspruch beim Gericht mit beifügen.

    empfehle auf einfach mal noch dies zu untermauern und auf:

    http://melango.de/index.php/de/Impressum-und-Kontakt/p-impressum

    einen Screenshot zu machen und ab zu speichern. Falls Sie die möglichkeit haben mit Datum ausdrucken. Hinterher ist sowas immer schwer nach zu weisen.

    habe vor nen paar tagen meine angebliche letzte Mahnung bekommen, Absender davon war:

    Neefestraße 88
    09116 Chemnitz

    Freundliche Grüße
    Röder F.

    AntwortenLöschen
  121. Genau an die Adresse hab Ich es geschickt!

    AntwortenLöschen
  122. lach leut jetzt wirds geil :)....

    heute nen neuen Brief von melango bekommen mit der Überschrift "Prüfung einer Starfanzeige"

    Ach ja naja aber in einem Punkt haben Sie damit ja recht sie schreiben das ich nicht zahlen möchte bzw will :) hihi :)

    Freundliche Grüße
    Röder F.

    AntwortenLöschen
  123. Hab heute wieder von Melango eine E-Mail bekommen,mit dem Inhalt: Kulanzangebot.Ich soll 84€ zahlen,dann wär alles erledigt!Erst ein Brief von der Inkasso und jetzt ein Kulanzangebot! Das passt ja wirklich zusammen.

    AntwortenLöschen
  124. Ich habe gester auch ein Kulanzangebot bekommen soll ich zahlen oder Warten???
    Wie sieht das im moment aus....? Ich habe auch ein Einschreiben wieder zurückbekommen....
    Wer ist momentan noch aktuell betroffen???
    Bitte um schnelle antwort....

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Mein Einschreiben ist auch zurück gekommen,hab schon 3 E-Mails mit dem Kulanzangebot und ein Schreiben von der Culpa-Inkasso bekommen!So lang vom Gericht kein schreiben kommt einfach ruhig bleiben.Wenn ein Schreiben kommen sollte,was Ich nicht glaube,dann Anwalt!

      Löschen
  125. P.S. bin Privatperson und habe mich dort angemeldet...;-((

    AntwortenLöschen
  126. wieso alles ohne anwalt? privat hast du doch beste chansen!

    AntwortenLöschen
  127. mahlzeit zusammen...

    Anwalt wirste net brauchen es langt ein einspruch gegen den Richterlichen Mahnbescheid. Weil dann müsste Melango dich vor Gericht ziehen und erst mal alle Gerichtskosten auf sich nehmen... und die wollen ja Geld verdienen und net ausgeben mit ihrer abzockerei ;)

    Freundliche Grüße
    Röder F.

    AntwortenLöschen
  128. apropo habe mal nen bischen schlau gemacht über die culpa-inkasso gesellschaft :)

    arbeiten mit noch nen paar andere betrugsfirmen zusammen also darüber braucht sich kein mensch sorgen machen :)

    Freundliche Grüße
    Röder F.

    AntwortenLöschen
  129. hallo
    mir ist das gleiche passiert. Wie ich den Kommentaren entnehmen kann, soll man einfach Ruhe bewahren, da theoretisch nichts passiert. Ist das richtig so, auch wenn man als Gewerbehändler sich angemeldet hat???

    Schon vorab Danke für die schnelle Antwort

    AntwortenLöschen
  130. Ganz ohne Risiko ist das Abwarten wohl nicht:

    http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/ag-chemnitz_13-c-1095-10_urteil_melango-de.pdf

    http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/ag-chemnitz_16-c-1107-10_urteil_melango-de.pdf

    AntwortenLöschen
  131. tag zusammen,

    bezüglich diesen zwei Urteilen:

    die sind vor dem besagten Datum wo man gegen melango.de gewonnen hatte von daher sind die relativ egal... davon mal abgesehen sind die schon sehr rätselhaft da man die Namen definitiv unkenntlich machen muss. Da die beim 2ten Urteil noch nach zu vollziehen sind halte ich Sie für gefälscht. Ist aber nur meine Persöhnlich einschätzung.

    Freundliche Grüße
    Röder F.

    AntwortenLöschen
  132. guten tag,
    habe heute auch wieder post bekommen von melango. hatte schon per mail gekündigt, wurde auch bestätigt jedoch stand sort muss xxx€ zahlen -.- habe dort angerufen war aber keiner der zuständigen Personen zusprechen O.o ist klar... habe dann sofort die Kündigung per einschreiben & rückschreiben losgeschickt, annahme wurde verweigert. habe jetz den glaube 3ten brief hier liegen alle " Prüfung einer Strafanzeige " als ich mich dort anmeldete stand NIRGENDS das es was kostet. habe heute gesehn, jetz steht es wenn man rumklickt..aber auch erst etwas später...
    dort steht an eine Kreissparkasse Döbeln?!

    ich habe zum glück seit nem Monat eine Rechtsschutzversicherung, aber ich antworte da nicht drauf... kann nicht sein sowas...

    AntwortenLöschen
  133. Hi Jenny,

    solche Briefe sind ganz normal... hebe sie aufjedenfall mal alle auf bis entgültig ruhe ist.

    Döbeln ist net ganz soweit weg von Chemnitz von daher schon denkbar...

    Bzgl der Briefe verweigern ist zur zeit die neuste Masche...

    Freundliche Grüße
    Röder F.

    AntwortenLöschen
  134. Also ich komme aus Bayern Dillingen ,habe auch jetzt auch schon die Mahnungen bekommen.Die den selben aufdruck wie der link hat

    http://www.dig-deutsche-internetinkasso-gmbh.de/urteile/melango3.pdf

    AntwortenLöschen
  135. ICh habe auch gegen Melango geklagt weil ich mich angeblich bei denen Angemeldet habe......
    zumal ich bis vor einer Woche noch keinen I-Net anschluss hatte!!
    Den 1.Termin vor Gericht übrigens ins Chemnitz haben die herrschafften ja verschlafen also wurde erstmal ein Versäumnissurteil erhoben..
    Gegen diese ich Die Kanzlei Rechtsanwälte Strieder wie zu erwarten war einspruch eingelegt wurden...
    Bleibt abzuwarten was nun beim zweiten Termin passiert!!
    GEHT GEGEN DIESE ABZOCKER VOR je mehr desto desser

    AntwortenLöschen
  136. Einfach nicht zahlen!!! Sollen Sie doch kommen

    AntwortenLöschen
  137. Hat schonmal jemand von euch so einen Brief oder Fax bekommen, der sich noch nichtmal dort angemeldet hat? Also einfach so, aus heiterem Himmel?

    Danke für die Antwort.

    AntwortenLöschen
  138. Herr Möbius, was sind das für Urteile ? Erst Rosenheim (10.02.2012) dann Frankfurt (28.02.2012) gestern Peine (01.03.2012), nicht sehr ermutigend für die Melango-Opfer

    AntwortenLöschen
  139. Anonym, das sind Einzelfallentscheidungen vor Amtsgerichten wie das seinerzeitige Urteil in Dresden, die alle nicht berufungsfähig sind und Melango-Opfer dazu anhalten, evtl. zustande gekommene Verträge vorsorglich anzufechten.

    AntwortenLöschen
  140. Gestern haben wir ein Schreiben hingefaxen an Melango.de eine Anfechtung wegen arglistige Täuscher daraufen habe die reagiert mit einer Email mit der Aufförderung 84 € Schadenersatz zuzahlen, damit wird Sie das Account löschen. Sollte man das machen oder nicht?

    AntwortenLöschen
  141. Nein, die schadenersatzfoderungen bekommen viele auch die die bis jetzt jegliche zahlung nicht geleistet haben. (begann letztes Jahr (sollte wohl ein Weihnachtsgeschenk sein)

    AntwortenLöschen
  142. Also sehe ich das so richtig das wir nicht dagegen klagen sollen und das ganze einfach aussitzen sollen Herr Möbius?

    Freundliche Grüße
    Röder F.

    AntwortenLöschen
  143. Abs.: B2B Marktplatz / Support Gewerbekunden

    xxxxxxxx
    xxxxx
    xxxx
    Deutschland

    07.03.2012


    Sehr geehrte(r) Frau/Herr xxxxx,

    sie haben sich auf unserem Marktplatz kostenpflichtig angemeldet, den dafür fälligen Rechnungsbetrag jedoch leider nicht überwiesen. Auf die Zahlungserinnerungen, die wir Ihnen aus diesem Grund bereits geschickt haben, haben wir leider ebenfalls keine Reaktion von Ihrer Seite aus feststellen können. Daher haben wir diese Angelegenheit mittlerweile an unseren Forderungsmanagment-Außendienst weitergegeben.

    Ihre nicht bezahlten Außenstände bei unserer Gesellschaft belaufen sich inzwischen auf 484,6 Euro. Da ihnen kein Widerrufsrecht nach der Anmeldung zusteht, müssen wir auf die Zahlung des Betrags bestehen und werden gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten. Um das zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, den ausstehenden Betrag so schnell wie möglich zu bezahlen.

    Leider war unser Außendienst in den vergangenen Tagen nicht in der Lage, Sie persönlich zu erreichen. Unser Außendienstmitarbeiter wird sie in den nächsten Tagen erneut an der von ihnen angegebenen Geschäftsanschrift aufsuchen, um mit Ihnen den weiteren Ablauf der Zahlung zu klären.

    Falls Sie den ausstehenden Betrag in der Zwischenzeit bereits überwiesen haben, halten sie bitte die diesbezüglichen Unterlagen oder Überweisungsbelege bereit oder lassen Sie uns einen Beleg per Fax oder per Post zukommen. In diesem Fall können Sie dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten.

    Ihre Zahlungen richten Sie bitte an:

    Inhaber: melango GmbH
    Kontonummer: 391000527
    BLZ: 860 554 62
    Kreissparkasse Döbeln

    für Zahlungen aus dem Ausland:
    IBAN: DE03860554620391000527
    BIC: SOLADES1DLN

    Verwendungszweck: xxxxxxxxxx

    Mit freundlichen Grüßen
    Support Gewerbekunden
    B2B Marktplatz

    melango.de GmbH - Neefestraße 88 - 09116 Chemnitz - Geschäftsführer: Thomas Wachsmuth, David Jähn - Sitz der Gesellschaft ist Chemnitz, HRB 22402 - USt-Id-Nummer: DE 245855274 - Finanzamt Chemnitz: 215/114/05448

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Neue Masche????

      die wissen soch das ich keine Firma habe...

      Löschen
  144. Jep habe die gleiche Email gestern bekommen... :)

    nur der Betrag is anders bei mir sinds noch 280 ;)...

    Würde auch sagen das ne neue Masche damit die Leute Angst bekommen...

    Freundliche Grüße
    R.F.

    AntwortenLöschen
  145. Das Amtsgericht Frankfurt und das Amtsgericht Rosenheim haben Ihre Klagen aber abgewiesen und bestätigt, dass eine Zahlungsanspruch von Melango besteht.

    AntwortenLöschen
  146. Da sind die Opfer aber selbst vor Gericht gezogen... Es gibt aber bisher kein Urteil (das ich jedenfalls kenne) wo Melango gegen Kunden vorgegangen sind.

    Freundliche Grüße
    R.F.

    AntwortenLöschen
  147. Bekomme fast wöchentlich von diesen" Armen Leuten" Bettel-Emails.Die sind jetzt schon mit 39,- Euro zufrieden.HaHaHa
    Keinen Cent sehn die von mir.
    PS. Auf den Aussendienstmitarbeiter freu ich mich schon,laaaach

    AntwortenLöschen
  148. Ich möchte auch Aussendienstmitarbeiter für m.Boxtraining..... :-)

    AntwortenLöschen
  149. Wo ist der Gefällt mir Button :D...

    nun ist es seit dem Aussendienstmitarbeiter schon wieder ne weile her mal schauen was als nächstes kommt :)... müssten so nen Wettbüro aufmachen :D

    Freundliche Grüße
    R.F.

    AntwortenLöschen
  150. kulanzangebot habe ich auch erhalten, danach ein briefvon culpa inkasso auf dieses habe ich mit einem vordruck der verbraucherzentrale geantwortet.
    danach war für 2 monate ruhe, dann wieder kulanzangebot und neues schreiben, diesmal von dig-inkasso

    welches inkasso ist denn jetzt zuständig?
    werde morgen das gleiche schreiben an dig-inkasso schicken.

    morgen gehe ich dann auch zur kripo

    AntwortenLöschen
  151. Hi, mal ne frage hast du nen Link zu deinem Brief an die Inkasso?

    Freundliche Grüße
    R.F.

    AntwortenLöschen
  152. Ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom tt.mm.jjjj. Sie machen einen Rechnungsbetrag der Firma “Firmenname” vom tt.mm.jjjj aus “Dienstleistungsname” in Höhe von insgesamt xxx,xx Euro inklusive Nebenforderungen, Zinsen, Inkassovergütung und Auslagen geltend. Ich werde dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkommen. Die Forderung Ihrer Mandantschaft besteht nicht.
    1. Ich fordere Sie auf, den Nachweis zu erbringen, für die Firma “Firmenname” handeln zu dürfen.
    2. Eine Forderung bezüglich der von Ihnen bezeichneten “Dienstleistungsname” besteht NICHT.
    I. Ich widerrufe gem. § 312 BGB fristgerecht “Dienstleistungsname” bei der Firma “Firmenname”
    II. Hilfsweise erkläre ich die Anfechtung von “Dienstleistungsname” wegen arglistiger Täuschung gem. § 123 BGB
    III. Somit liegt kein wirksamer Vertrag zwischen Ihrer Mandantschaft und mir vor.
    Weiterhin weise ich Sie darauf hin, dass mir ein außerprozessualer Kostenerstattungsanspruch gem. §§ 823 Abs. 2 BGB ff. bezüglich der Abwehr einer Inanspruchnahme zusteht. (aktuelles Urteil des AG Marburg vom 08.02.2010, Az: 91 C 981/09)
    Sollte ich weitere Schreiben von Ihnen erhalten, werde ich anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die mir zustehende außerprozessuale Kostenerstattung bei Ihnen einfordern. Darüber hinaus werde ich negative Feststellungsklage erheben, dass vor Gericht festgestellt wird, dass kein Vertrag zwischen Ihrer Mandantschaft und mir besteht.

    AntwortenLöschen
  153. diesen text habe ich dem inkasso geschickt.
    weiterhin:
    Sobald ein Inkassobüro mit Schufaeinträgen, Pfändungen oder sogar persönlichen Besuchen droht, könnte das in Deutschland als Nötigung gewertet und entsprechend bei der Polizei angezeigt werden.

    AntwortenLöschen
  154. super dankeschön :)

    Freundliche Grüße
    R.F.

    AntwortenLöschen
  155. hallo

    bei mir nach anzeige bei polizei und ruhe vor dem sturm 6 monate bekam ich letzte woche ein kulanz angebot 86 eus dann gleichzeitig DIG inkasso 1. mahnung in höhe von 349,62 eus langsam wird es echt zum hobby was die machen wieviel regenwälder sollen denn noch abgeholzt werden für den mist an briefen danke an anonym für den brief wegen inkasso der geht morgen per einschreiben in die post.
    wer kommt mit nach RODGAU ......?

    AntwortenLöschen
  156. Also bei mir gibts mal wieder was neues und zwar habe ich gerade ne Email von Melango bekommen in dem es heißt das des ganze nun an die Deutsche Internetinkasso GmbH weitergeleitet wird... Ihr Ruf eilt ihr vorraus im internet ;)...

    Werde wenn ein Brief kommt den oben genannten text verwenden ;)

    Freundliche Grüße
    R.F.

    AntwortenLöschen
  157. Habe heute ein Schreiben der DIG Internetinkasso erhalten. mit 1. Mahnung und ein Formular zur Ratenzahlung bei Schuldanerkennung.
    Sie schreiben ... sehen wir uns veranlasst, weitere Maßnahmen und ggf. einen Mahnbescheid gegen Sie zu veranlassen.

    Muss es jetzt sein, ein Schreiben an DIG zu schicken nach Vorlage von AnonymMar 19, 2012 03:32 PM ?
    Oder gibt es andere Vorlagen?

    AntwortenLöschen
  158. bisher kenne ich keine andere Vorlage... Er/Sie hatte ja geschrieben das es von der Verbraucherzentrle von daher ganz passend...

    Freundliche Grüße
    R.F.

    AntwortenLöschen
  159. http://www.dig-inkasso.de/urteile/melango1.pdf

    AntwortenLöschen
  160. net gleich so aktuell ;) wenn jemand meint diese Urteile schüchtern ein dann seit ihr erbärmlich ;)

    Freundliche Grüße
    R.F.

    AntwortenLöschen
  161. Hab auch so'n Schreiben vom Inkasso bekommen. Die Burschen werden ja nicht müde. Müssen wohl einige vor Angst zahlen. Das ganze Melango Geschäft ist für die Kunden ohne Wert. Allein Jähn und Genossen verdienen daran, da stören die Kunden nur!
    Habe mit dem Formular der Verbraucherzentrale geantwortet.

    AntwortenLöschen
  162. Sodale habe heute auch einen bekommen und gleich mal den obrigen Wiederspruch fertig gemacht und werde den am Samstag per Einschreiben weg schicken :)

    AntwortenLöschen
  163. Hilfe Melango prüft eine Strafanzeige gegen mich.

    Was soll ich denn jetzt tun??

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. DIe haben nicht mal ein Inkasso Unternehmen beauftragt sondern prüfen sofort eine Strafanzeige und ich habe leider den Verdacht, das die Forderungen nach ihrem Umbau der I-net Seite (muss so am 17.03. gewesen sein) rechtens sind.

      Löschen
  164. Hi, oh ja ich sehe es gerade die haben sich nun wirklich verändert... ab dem jetzigen Zeitpunkt könnte es echt Schwer werden...

    Wegen der Prüfung auf Strafanzeige mach dir keine Sorgen den Brief hat glaube ich schon jeder bekommen... Einfach den ganzen Briefverkehr aufbewahren und ruhe bewahren und einfach nicht drauf reagieren...

    Selbst wenn du Angezeigt wirst würdest eh nur Verwarnung bzw Geldstrafe bekommen...

    Dein Inkassobrief wird schon noch kommen keine Sorge und dann schreibst den oben genannten Widerspruch ;)...

    Freundliche Grüße

    AntwortenLöschen
  165. Fredi, vielleicht wird sogar versucht für die Altfälle die AGB's aufzufrischen. Wohl dem, der seine Screenshots gemacht hat.

    AntwortenLöschen
  166. Jep hatte ich am Anfang erwähnt :)... Aber es gibt schon Mittel und Wege anderes zu beweisen. Es liegt ja an Melango Beweise vorzulegen das es zu dem Zeitpunkt schon so da stand. Davon abgesehen speichert jeder webhost alle Zugänge und hochgeladene Dateien...

    AntwortenLöschen
  167. Hallo,


    wer hat in Österreich so was schon mit gemacht. Und wie lauft es in Österreich ab wegen der Strafanzeige und Inkasso und so weiter, und wie weit gehen sie (Melango).

    AntwortenLöschen
  168. Nachdem ich am 12.12.11 und 20.01.12 schon Kommentare zu diesem "Verein" gemacht habe, hier nun mein neuester Stand:

    Ich hatte ja eine Strafanzeige wegen Betrugs gestellt, nachdem man mir mit einer solchen gedroht hat. Erstmal passierte nichts, dann meldete sich die Staatsanwaltschaft Chemnitz und wollte detailierte Angaben haben. Also habe ich alles nochmals geschildert. Am 04.05.12 erhielt ich ein abschließendes Schreiben von der Staatsanwaltschaft Chemnitz, in dem u. a. steht:

    "... Von der Verfolgung wird gemäß §154 Abs. 1 StPO abgesehen.

    Gründe:
    Die Beschuldigten haben in einem anderen anhängigen Verfahren eine erhebliche Strafe zu erwarten. Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht.

    Gegen die Beschuldigten wird bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz bereits unter dem Aktenzeichen 370 Js 12319/08 umfangreich wegen gewerbsmäßigen Betrugs ermittelt. Nach Durchsuchungsmaßnahmen in der Firma werden die sichergestellten Unterlagen derzeit durch einen Sachverständigen ausgewertet. ..."

    Das klingt doch gut - grins. Also Leute - keine Panik - die Staatsmacht ist dran. Und wie man am Aktenzeichen erkennen kann bereits seit 2008.

    Wichtig ist, die div. Schreiben - egal, ob Mail oder Post - gut aufzuheben aber zu ignorieren und auf keinen Fall zahlen. Auf das Schreiben von DIG-Inkasso im April habe ich nicht reagiert. Sollte nochmal was kommen, werde ich das Schreiben von der Verbraucherzentrale und zusätzlich noch die Mitteilung der Staatsanwaltschaft Chemnitz hinfaxen.

    AntwortenLöschen
  169. Das sind wirklich Interessante Neuigkeiten... Super Danke dir für die Info :=

    AntwortenLöschen
  170. hat jemand screenshots von Melango AGB von April 24 2012? Jetzt ist ein neue AGB.

    AntwortenLöschen
  171. ich meine leider letzte Woche verloren... grml also wenn jemand noch welche von ende letzten Jahres hat wäre spitze wenn er sie hochladen könnte für alle.

    AntwortenLöschen
  172. Fredi, gib mal Gericht und Aktenzeichen an - oder ist das veröffentlicht?

    AntwortenLöschen
  173. Welches Gericht bzw Aktenzeichen willst den haben? Habe eigentlich meines Wissens nix davon geschrieben ;)

    AntwortenLöschen
  174. achso, hast die AGB´s verloren - dachte schon die Klage.

    AntwortenLöschen
  175. ne nur die Screenshots... :)

    AntwortenLöschen
  176. So es gibt was neues im Emailfach :D...

    Ich habe nun nach langem Ignorieren mein erstes Vergleichsangebot bekommen :)... 89,00 € innerhalb der nächsten 5 Tage :)

    Juhu :)... loooool :)

    AntwortenLöschen
  177. Habe folgendes bekommen am 04.06.12 :
    Sehr geehrte(r) Frau/Herr xxxx,

    wir haben die fälligen Gebühren in Höhe von 249 Euro für die zweijährige Mitgliedschaft unseres virtuellen B2B Marktplatzes bereits mehrfach erfolglos angemahnt. Um Ihnen und uns nunmehr weitere unnötige Kosten einer gerichtlichen Geltendmachung zu ersparen, unterbreiten wir Ihnen heute folgenden Vorschlag:

    Gegen eine Zahlung in Höhe von 89,00€ innerhalb der nächsten 7 Tage sind wir bereit, Ihnen die Nutzung unseres B2B Markplatzes für einen Zeitraum von 12 Monaten zu gewähren. In diesem Falle endet die Nutzung des Marktplatzes nach einem Jahr automatisch. Es bedarf keiner vorherigen Kündigung. Der Vertrag verlängert sich NICHT von selbst. Neben des innerhalb von 7 Tagen zu zahlenden Betrages in Höhe von 89,00€ entstehen Ihnen keine weiteren Kosten. Diesen Vorschlag unterbreiten wir Ihnen, da wir von unserer Dienstleistung überzeugt sind und davon ausgehen, dass Sie durch unseren B2B Marktplatz profitable Geschäfte erzielen können.

    Ihre Annahme dieses Angebotes bestätigen Sie durch den rechtzeitigen Zahlungseingang des vereinbarten Betrages. Für den Fall, dass Sie unseren Vorschlag ablehnen, müssen wir leider den uns zustehenden Ursprungsbetrag zuzüglich weiter entstehender Kosten vollumfänglich beitreiben lassen.

    Ihre Beitragszahlung richten Sie bitte unter Angabe des Verwendungszwecks "K11-194731" an unser Konto:

    Inhaber: melango.de GmbH
    Kontonummer: 1041031447
    BLZ: 860 502 00
    Sparkasse Muldental

    für Zahlungen aus dem Ausland:
    IBAN: DE70860502001041031447
    BIC: SOLADES1GRM



    Wir hoffen das unser Vorschlag Ihren Zuspruch findet.


    Mit freundlichen Grüßen
    Mahnwesen melango de GmbH

    das nach Mahnung vom Inkasso. Ich denke, die schicken immer mal was raus in der Hoffnung, einer wird weich ...

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Sehe ich genauso. Ich habe bereits das 6. (!) Angebot dieser Art erhalten, nur gehn die bei mir von 484,60 € auf 89,00 € runter.

      Aus welchem Grund gibt es eigentlich solche Preisunterschiede?

      Aber wie ich bereits am 7. Mai geschrieben habe, ermittelt die Staatsanwaltschaft Chemnitz umfangreich wegen gewerbsmäßigen Betrugs. Es heißt also einfach abwarten.

      Löschen
  178. Liebe Forengemeinde
    Ich bin leider auch auf diese Macker reingefallen. Nur mein Problem ist, ich habe mich als Firma angemeldet, habe auch ein kleines Unternehmen, wollte die AGB´s lesen und habe den falschen Button gedrückt. Nachdem ich nun dies alles bei euch gelesen habe und auch gestern meine erste Rechnung per Mail erhalten habe, habe ich gleich heute eine Anzeige wegen Betruges erstattet. Also, ist das ganze wohl am laufen!
    Ich werde weiter berichten, sobald ich Neuigkeiten habe!
    Gruss aus München
    Sotiris

    AntwortenLöschen
  179. Hallo, hier noch einmal der Link zum Dresdner Urteil gegen Melango:
    http://www.zdnet.de/41559516/onlinemarktplatz-melango-de-das-amtsgericht-dresden-spricht-ein-machtwort/

    Hier ist zwar nicht mehr viel los, aber wenn sich jemand hierher verirrt, dann soll er es auch erfahren.

    AntwortenLöschen
  180. tztz... sie lernen es einfach nicht nun kam wieder einmal ein Brief mit Mahnung vom Internet Inkasso gschmarri :)... naja sollen Sie es halt versuchen... hatte ja damals per Einschreiben was gechrieben von daher mir wurscht :D

    AntwortenLöschen
  181. Wer die Zeit und die Nerven hat, könnte ja den Weg dernegativen Feststellungsklage beschreiten, so wie in dem zuvor angeführten Dresdner Urteil durchgeführt worden ist.
    Wenn Melango verliert, haben die alle Kosten am Backen, bin kein Jurist, ist eben so ein Gedanke.
    Da die weiter machen, müssen ja einige Zeitgenossen darauf reinfallen und auch zahlen.

    AntwortenLöschen
  182. Servus,

    ich bin vor ca. einer Woche ebenfalls auf die M... GmbH reingefallen. Noch am gleichen Tag habe ich eine Bestätigung mit meinen Login Daten bekommen. Nach 3 weiteren Tagen kam zuerst die Zahlungsaufforderung per Mail über 249,00€ - zahlbar innerhalb von 5 Tagen. Auf der Rechnung war direkt vermerkt, dass bei Betrug oder Nichtbegleichung der Rechnung rechtlichen Schritte eingeleitet werden. Bei meiner Anmeldung war mir, wie bei euch , nicht klar, dass ich etwas dafür bezahlen muss. In meinem Widerrufschreiben an die M..GmbH habe ich das "Buttongesetz" erwähnt, welches seit geraumer Zeit Firmen mit kostenpflichtigen Webinhalten dazu zwingt ihre "Weiter mit der Anmeldung" Button mit einem " (kostenpflichtig)" zu verzieren. Diesen habe ich bei der Website von M.. nicht gefunden. Desweiteren habe ich mich auf die "überraschende Klausel" bezogen... beide Argumente habe sie in 3 !!! verschiedenen Mails an einem Tag abgeschmettert und begründet, dass Kleinunternehmer anders behandelt werden als Privatpersonen.

    Sie drohen weiterhin mit einem Mahnbescheid über Inkasso und einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung mit dem AG Chemnitz.


    Wieso stehen Firmen, Gewerbetreibenden oder Freiberuflern nach $14 BGB kein Widerrufsrecht zu?? Wenn ich "unzufrieden" mit den Leistungen der M.. GmbH bin, kann ich doch per Widerruf in der gesetzlichen Frist meinen Vertrag widerrufen... oder nicht?

    Ich werde erstmal, wie andere Nutzer dieses Blogs nichts unternehmen und darauf warten was weiterhin kommt. Ob sie von Ihren 249€ auch auf 89€ herunter gehen oder nicht.

    Ehrlichen Menschen wird das Geld aus der Tasche gezogen und die M.. GmbH kommt mit so einer Masche immer häufiger durch... und keiner macht etwas dagegen..


    LG

    AntwortenLöschen
  183. Hey, mitlerweile kam die 1. (außergerichtliche)Mahnung mit erneuter Androhung auf ein Mahnverfahren über Inkasso und Gerichtsvollzieher.

    AntwortenLöschen