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Donnerstag, 3. November 2022

HSV verliert Klage wegen viagogo-Tickets

Eine empfindliche Niederlage musste die HSV Fußball Aktiengesellschaft (AG) kürzlich vor dem Landgericht Hamburg einstecken, als deren Klage wegen angeblicher viagogo-Verkäufe größtenteils abgewiesen wurde. Die Kartenkäufer hatten jeweils zwei Karten für das Heimspiel des HSV gegen den FC St. Pauli am 22.2.2020 für insgesamt EUR 302,00 erworben und wegen persönlicher Verhinderung an Dritte weiterverkauft. Nach dem Spiel erhielten die Ticketverkäufer eine Abmahnung der HSV AG mit der Aufforderung, derartiges in Zukunft zu unterlassen sowie Namen und Anschrift der Empfänger der Karten für das Derby zu benennen, weil die Karten angeblich über die Ticketplattform www.viagogo.de zu einem Preis von EUR 361,00 bzw. EUR 349,62 weiter veräußert worden seien.

Außerdem forderte die HSV AG eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,- sowie die Zahlung der für die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von EUR 1.029,35. Weil die Kartenverkäufer keiner der Aufforderungen der HSV AG Folge leisteten, klagte diese gegen die Fußballfreunde vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassung, ohne Zustimmung der HSV AG Eintrittskarten für Heimspiele der Bundesligamannschaft der HSV AG über einen Internet-Marktplatz zu veräußern, auf Zahlung der geforderten Vertragsstrafe nebst Abmahnkosten sowie darauf, Auskunft zu erteilen, wann, auf welche Weise und an wen die Eintrittskarten zu welchem Preis weitergegeben wurden.

Das Landgericht Hamburg wies die Klage der HSV AG mit Urteil vom 14.10.2022 zum Az.: 312 O 106/20 ganz überwiegend ab und verurteilte die HSV AG zur Übernahme der gesamten Prozesskosten. Lediglich die Klage auf Auskunft erachtete das Landgericht Hamburg in beschränktem Umfang für begründet. Das Gericht stellte fest, dass die HSV AG keine Rechtsverletzung durch die Beklagten dargelegt hätte und die Kartenverkäufer grundsätzlich berechtigt gewesen seien, die Bundesligakarten an Dritte weiterzugeben. Dass die Verkäufer die Ticktes über viagogo.de zum Verkauf angeboten hätten, habe die HSV AG weder dargelegt noch bewiesen. Die Kartenverkäufer seien auch nicht zur weiteren Sachaufklärung verpflichtet gewesen, da die HSV AG keine Tatsachen vorgetragen habe, aus denen sich eine Pflichtverletzung der Beklagten ergeben hätte.

Ob die Kartenverkäufer die Eintrittskarten zu den Spielen der Fußball-Bundesliga selbst bei viagogo verkauft hatten, diese den Verkauf über viagogo durch Dritte gebilligt hätten oder aber der Verkauf über viagogo gänzlich ohne Zutun und Kenntnis der Ersterwerber abgelaufen ist, sei vollkommen unklar. Ein Unterlassungsanspruch der HSV AG scheide genauso aus wie der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe oder Abmahnkosten. An wen die Ticketkäufer die Eintrittskarten für die Spiele gegen den FC St. Pauli weitergegeben hatten, müssten diese allerdings sagen, weil sich diese Pflicht schon aus den gültigen Geschäftsbedingungen der HSV AG ergebe.

Mit diesem Urteil des Landgerichts Hamburg wurde wieder einmal bestätigt, dass das Bestreben der Lizenznehmer der DFL Deutsche Fußball Liga e.V., nämlich die Vereine und Kapitalgesellschaften, welche sich die Nutzung der Formate "Bundesliga" oder "2. Bundesliga" gesichert haben, bei dem Bestreben, die Fußballfans mit Hilfe von überzogenen Geschäftsbedingungen zu drangsalieren, klare Grenzen haben. Mit der bloßen Spekulation, weil von Fußballfans gekaufte Karten letztlich über viagogo vertrieben wurden, müssten die Erstkäufer dieser Karten auch etwas mit dem viagogo-Verkauf zu tun haben, kommen die Clubs nicht weiter. Schon der Bundesgerichtshof hatte festgestellt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam einem Weiterverkaufsverbot unterworfen sein würden.

Ein Verkaufsverbot komme nicht in Betracht, wenn Karten privat verschenkt worden seien, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Clubs nicht wirksam einbezogen wurden. Das grundsätzliche Konzept von viagogo hat auch deshalb Bestand, weil für den Durchschnittskunden erkennbar ist, dass auf der Online-Plattform von Viagogo Tickets weiterverkauft würden. Das Unternehmen gibt nämlich nicht an, Erstverkäufer zu sein. Während die DFL Deutsche Fußball Liga e.V. mit dem Verkauf von Fernsehrechten jährlich über eine Milliarde Euro verdient, Fußballtrainer und Fußballspieler Millionen einstecken und viagogo beim Ticketvertrieb in einem Multimillionenmarkt mitmischt, setzen Bundesligavereine Anwälte auf Endverbraucher an, die bestenfalls dann bescheidene Gewinne für Ticketverkäufe einstreichen, wenn die Karten für begehrte Spiele knapp geworden sind.

Wem "sein Verein" derart ans Herz gewachsen ist, dass er menschenunwürdige Qualen erleiden würde, wenn er das Spiel seiner Wahl nur in einer Kneipe ansehen könnte, hat in der Regel die Möglichkeit, sich Vorzugsrechte für Stadionbesuche über den Erwerb von Dauerkarten oder Mitgliedschaften in Vereinen oder Fan-Clubs zu sichern. Die Preise für Eintrittskarten zu Spielen der Fußball-Bundesliga haben längst die Sphäre der Kosten eines Restaurantbesuchs überschritten und die erwirtschafteten Gewinne werden an Kicker ausgeschüttet, die sich durch ihren Halbtagsjob Luxusimmobilien und Edelkarossen leisten können, die mehr Geld kosten, als viele Fußballfans im ganzen Leben verdienen werden.

Das Geschwätz der Fußball-Aktiengesellschaften und Vereine über sozialverträgliche Preise bei Stadionbesuchen zur Begründung der juristischen Verfolgung von Kartenverkäufern ist angesichts der Preise in der Milliardenindustrie Fußball längst ein untaugliches Feigenblatt. Tatsächlich geht es um die Ausübung von Macht. Dem Gelegenheitsbesucher, Ultra oder Dauerkarteninhaber soll unmissverständlich vermittelt werden, dass er sich als einfacher Konsument strikt an Stadionordnungen und Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen zu halten hat. Der Fußballfan wird auf unterster Ebene mit seitenlangen und kleingedruckten Geschäftsbedingungen vorgekocht, um ihn im Falle eines Weiterverkaufs von Eintrittskarten mit dem Hinweis verspeisen zu können, dass für den mickrigen Gewinn eines schlichten Endverbrauchers kein Platz im Fußballbusiness ist.

Freitag, 23. November 2018

Rammstein-Tickets

Rammstein-Konzerte sind beim Volk beliebt und so war es keine Überraschung, dass die etwa 800.000 Tickets für die Konzerte der Europe Stadium Tour 2019 innerhalb kurzer Zeit ausverkauft waren. Heiß begehrte Konzert-Tickets sind höchst attraktiv für einen Zweitmarkt und pfiffige Blitzmerker könne sich durch vorausschauendes Handeln ein Zusatzeinkommen erwirtschaften und der zu langsame Fan kann sich das Konzert seines Lebens durch die Zahlung eines erhöhten Eintrittspreises sichern. Mit dieser Variante sind allerdings Rammstein und deren kommerzielle Handlanger nicht einverstanden. Sie wollen den Fans "bezahlbare Tickets" anbieten. Nun, das ist den Rammstein-Rockern jedenfalls unbenommen, denn sie gestalten das Preisgefüge des Erstmarkts unbestritten allein. Da es nicht um Wasser und Brot oder günstige Heilfürsorge geht, leuchtet das Argument bezahlbarer Ticktes für Fans ohnehin nicht ein. Wer ein Ticket nicht bezahlen kann, bekommt es weder über den von Rammstein beauftragten Veranstalter noch über Plattformen wie Viagogo oder ebay.

Letztendlich betreibt die Band mit ihrer Multimillionenmaschine ein höchst kommerzielles Unterfangen und lässt sich ihre Spektakel entsprechend gut bezahlen. Deshalb wird auch die "heilige" Personalisierung der Tickets nicht wirklich konsequent betrieben. Denn für die Rammstein-Konzerte ist der Ticketkauf pro Person auf eine maximale Anzahl von immerhin sechs Tickets pro Show beschränkt und damit eine unmissverständliche Einladung an Käufer, mehr Karten zu beziehen als für den Eigenbedarf notwendig. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters ist Voraussetzung für den Besuch eines Rammstein-Konzerts ferner, dass sich der Besucher bei der Einlasskontrolle auf Verlangen mit einem "gültigen Pass, Personalausweis, Führerschein, Kreditkarte oder EC-Karte" ausweisen kann. Die fotofreie Kredit- oder EC-Karte soll in derartigen Fällen Wunder bewirken. Aber es kommt noch besser. Mit der Klausel "Wir sind nicht verpflichtet, bei der Einlasskontrolle die Vorlage der genannten Dokumente zu verlangen, um so die Berechtigung des Ticketinhabers zu prüfen", sollte klar sein, dass es wichtigeres gibt, als die selbst aufgestellten Regeln durchzusetzen.

Immerhin wurde mit Hilfe des Landgerichts Hamburg eine gegen die Ticketbörse Viagogo gerichtete einstweilige Verfügung erwirkt, die den Kartenverkauf von Rammstein-Karten über deren Internetplattform unterbinden soll. Bis zur Zustellung der einstweiligen Verfügung dürften allerdings noch einige Tage vergehen, so dass dieser Zweitmarkt noch ein wenig weiter funktionieren dürfte. Die Grenzen der Wirkung einer solchen gerichtlichen Entscheidung hat im Übrigen schon die E.I.N.S. GmbH als Konzertveranstalter der "Böhse Onkelz" erfahren, als die vom Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung auf den Widerspruch eines Tickethändlers mit Urteil vom 15.04.2014 zum Az.: 312 O 34/14 wieder aufgehoben wurde.