Mittwoch, 6. November 2013

Anwaltstypen: Der Schleimer

In einer Klageerwiderung ans Gericht am Niederlassungsort der bevollmächtigten Rechtsanwälte schreibt der Beklagtenvertreter:

"Alle Parteien, vor allem aber auch der Kläger selbst, würden bzw. würde davon profitieren, wenn eine übergreifende Vereinbarung unter Mitwirkung des Gerichtes gefunden werden könnte. Dem Gericht wird bereits jetzt für seine überobligatorische Mühe, die ja aber bereits generell bekannt ist, gedankt."

Für derartige Anbiederungen von Rechtsanwälten gibt es natürlich auch eine Übersetzung:

"Zwar hätte der Kläger am wenigsten von einer Einigung, aber ich hoffe wie immer, dass auch das Gericht keine Lust hat, sich mit der von mir lediglich überflogenen Klage näher zu befassen und insoweit massiv auf einen Vergleich drängen wird."

Weil beide Anwälte eine zusätzliche Gebühr für den Fall einer Einigung bekommen und Richter dann kein Urteil schreiben müssen, wird dem Schleimer selbst vor Gericht regelmäßig nicht die Mißachtung zuteil, die er eigentlich verdient.  

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen