Mittwoch, 23. Januar 2019

Geschlechtergerechte Verwaltungssprache in Hannover

Das Bundesverfassungsgericht hat am 10. Oktober 2017 zum Az.: 1 BvR 2019/16 beschlossen, dass das Personenstandsgesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar ist, soweit es eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründet und dabei Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich selbst dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, keinen positiven Geschlechtseintrag ermöglichen, der nicht „weiblich“ oder „männlich“ lautet.

Aus medizinischer Sicht stellen laut Bundesärztekammer Varianten der Geschlechtsentwicklung eine heterogene Gruppe von Abweichungen der Geschlechtsdeterminierung oder -differenzierung dar. Unter Varianten der Geschlechtsentwicklung werden angeborene Variationen der genetischen, hormonalen, gonadalen und genitalen Anlagen eines Menschen mit der Folge verstanden, dass das Geschlecht einer Person nicht mehr eindeutig den biologischen Kategorien "männlich" oder "weiblich" entspricht.

Infolge dessen hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2018 eine verfassungsgemäße Regelung herbeizuführen. Im Personenstandsgesetz bestimmt § 22 Absatz 3 daher seit dem 22.12.2018 folgendes: "Kann das Kind weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden, so kann der Personenstandsfall auch ohne eine solche Angabe oder mit der Angabe "divers" in das Geburtenregister eingetragen werden."

Die Landeshauptstadt Hannover versteht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als Aufforderung, in der Stadtverwaltung eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache einzuführen. Die wichtigste Grundregel für die hannoversche Verwaltung lautet in Zukunft, dass überall da, wo es möglich ist, geschlechtsumfassende Formulierungen verwendet werden. Erst in zweiter Linie, wenn eine solche Formulierung nicht möglich sei, werde der sogenannte „Genderstar“ eingesetzt. Das Sternchen* zwischen der maskulinen und femininen Endung solle in der Schriftsprache als Darstellungsmittel aller sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten dienen und hebe gezielt den Geschlechterdualismus auf. Beim Vorlesen werde der "Genderstar" durch eine kurze Atempause gekennzeichnet und ersetze das bisher verwendete Binnen-I.

Ein kleines Beispiel für den "Genderstar" liefert die Pressemitteilung der Landeshauptstadt Hannover gleich mit: "Mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und der Dezernent*innenkonferenz wird mit diesen neuen Regelungen die aus dem Jahr 2003 stammende 'Empfehlung für eine zeitgemäße, Frauen und Männer angemessen berücksichtigende Verwaltungssprache' abgelöst". Auch das Stadtwappen Hannovers wurde im Zuge der Verwaltungsreform abgeändert, um als deutlich sichtbares Signal der Vielzahl geschlechtlicher Identitäten Rechnung zu tragen. In Zukunft ziert nicht mehr ein männlicher Löwe das Schild der Landeshauptstadt Hannover, sondern ein geschlechtsneutrales Raubtier.

Montag, 14. Januar 2019

Ein frohes neues Jahr, liebe Turboquerulantin

Ein frohes neues Jahr wünschen wir der Turboquerulantin, wenn auch ehrlicherweise keinen Erfolg. Mit dem Beschluss des Landgerichts Verden vom 08.01.2019 zum Az.: 6 T 151/18 bleibt dann auch insoweit alles beim Alten. Das vom Amtsgericht Nienburg per Beschluss vom 05.11.2018 ausgeworfene Ordnungsgeld in Höhe von EUR 500,- gegen unser Türbchen wegen andauernden Verstoßes gegen das Urteil des Amtsgerichts Nienburg vom 04.01.2017 wurde im Januar 2019 vom Landgericht Verden bestätigt. Mit solchen Spaßbeträgen kann man natürlich weder hartgesottene Rechtsbrecher beeindrucken, noch die Justizkasse angemessen auffüllen, aber immerhin gibt es mal wieder ein Lebenszeichen von Niedersachsens bekanntester Enthüllungsjournalistin.

Erwähnenswert ist aus dem neuen Beschluss lediglich der Umstand, dass die gegen das Ordnungsgeld von Turbi höchst persönlich erhobene Beschwerde nicht fristgerecht eingereicht wurde und der tapfere Kollege, der zuletzt an ihrer Seite kämpfte, mindestens in diesem Verfahren die Segel gestrichen hat. Wir blicken deshalb alle nach vorne und vertrauen fest darauf, dass die Flamme für Wahrheit und Recht weiterhin hell in uns allen brennt und die Entscheidungen unserer Gerichte das Vertrauen in die bundesdeutsche Justiz weiter stärken werden.

Dienstag, 8. Januar 2019

Nazis raus

Der Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der AfD Bremen, Frank Magnitz (66), wurde am Montagabend in Bremen von mehreren Personen überfallen und dabei mit Schlägen gegen den Kopf schwer verletzt. Das politisch motivierte Attentat auf einen Bundestagsabgeordneten der AfD aus Bremen dürfte bei der für den 26. Mai 2019 anstehenden Bürgerschaftswahl der Freien Hansestadt Bremen nicht unbeachtet bleiben. Denn "Alle auf Einen" gilt ja schon bei Kindern als feige und da hält man dann eher zum Schwächeren. Wenn sogar Waffen benutzt werden, obwohl das Opfer schon 66 Jahre alt ist, können die Täter bestenfalls dann auf Beifall hoffen, wenn die Attacke wenigstens "den Richtigen" getroffen hat.

Cem Özdemir, ebenfalls Bundestagsabgeordneter, aber bei den Grünen, gibt mit seinem Kommentar zum Angriff auf Frank Magnitz via Twitter eine kleine Orientierungshilfe: "#nazisraus aber mit den Methoden unseres Rechtsstaates!" Auch Sawsan Chebli von der SPD, Staatssekretärin für Bürgerschaftliches Engagement und Internationales, zeigt als politische Beamtin deutlich wo es lang geht: "Nichts rechtfertigt Gewalt. Alles andere macht unseren Kampf gegen Nazis und gegen die Feinde unserer Demokratie unglaubwürdig." Es hat also einen Nazi erwischt, wenn auch mit den falschen Methoden. Schon Fernsehmoderator Jan Böhmermann hatte im Zusammenhang mit dem Einzug der AfD in den Bundestag festgestellt, dass "zum ersten Mal seit Kriegsende wieder die Nazis im deutschen Parlament sitzen" und Alice Weidel musste sich im öffentlich-rechtlichen Fernsehen als "Nazi-Schlampe" bezeichnen lasen. Die Botschaft ist angekommen. Im Kampf gegen die AfD heiligt der Zweck die Mittel.