Montag, 27. September 2010

Abmahnung Filesharing: "Bitte melden Sie sich mit den persönlichen Zugangsdaten Ihrer Mandantschaft ...


Die Tele München Fernseh GmbH hat Urheberrechtsverletzungen wegen der Rechte an dem Film „New Moon – Biss zur Mittagsstunde“ durch die Kanzlei Dr. Bente abmahnen lassen und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags gefordert. Nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung wird nun nachgefasst und es wird erkennbar, dass die automatisierte Bearbeitung von Abmahnungen in Urheberrechtssachen wegen Filesharings weit fortgeschritten ist. Ratenzahlungen können wohl auch unter bevollmächtigten Anwälten nur noch webbasiert vereinbart werden: "Bitte melden Sie sich mit den persönlichen Zugangsdaten Ihrer Mandantschaft (diese befinden sich im Abmahnschreiben) im loogTMS-System unter www.loogberry.com/loog-tms an und vervollständigen Sie das für Ihre Mandantschaft freigeschaltete Formular "Ratenzahlung-Anfrage"".

Die LoogBERRY Information Technologies GmbH bietet offenbar nicht nur die Überwachung der Internet-Tauschbörsen BitTorrent, eDonkey, Gnutella, Gnutella 2, FastTrack (KaZaA) und Kademlia an, indem sie als klassische Tauschbörsenteilnehmerin auftritt und dann Urheberrechtsverletzungen protokolliert, sondern unterstützt auch das Inkasso für bereits durch Rechtsanwälte abgemahnte Urheberrechtsverletzungen.

Donnerstag, 23. September 2010

Der böhse Onkel wird gegrillt - das schöne N-Engelchen brav chillt


Morgen ist es soweit, Kevin Russell, ehemaliger Sänger der im Jahre 2005 aufgelösten Rockband "Böhse Onkelz", wird der der IV. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main überantwortet. Das Gericht wird über die Anklage der Staatsanwaltschaft verhandeln, die dem 46-jährigen Iren fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht sowie Täuschung über den Verdächtigen einer Straftat vorwirft.

Nach deren Ermittlungen ist Russell hinreichend verdächtig, in der Silvesternacht 2009 mit einem auf eine andere Person zugelassenen Audi A 8 die Bundesautobahn 66 auf der rechten Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von etwa 230 km/h befahren zu haben, obwohl er unter dem Einfluss von Kokain, Methadon und Diazepam stand und deshalb nicht mehr fahrtüchtig war. Angeblich berührte er einen vor ihm mit ca. 100 km/h fahrenden PKW an der hinteren linken Seite, wodurch beide Fahrzeuge ins Schleudern gerieten und gegen die Leitplanke prallten. Dadurch geriet das andere Fahrzeug in Brand und wurde zerstört. Es entstand ein Sachschaden von EUR 5000,-. Fahrer und Beifahrer erlitten schwere Verletzungen, die längere Krankenhausaufenthalte erforderlich machten. Der Fahrer trug Verbrennungen an mehreren Körperstellen, eine Leberblutung, eine Milzruptur sowie eine Verletzung der linken Niere davon. Dem Beifahrer musste neben erlittenen Verbrennungen eine Hand samt Handgelenk amputiert werden.

Die angeklagten Taten werden im Einzelnen mit folgenden Strafen bedroht. Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung - Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; fahrlässige Körperverletzung - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; Unfallflucht - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Vortäuschung einer Straftat - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Wir erinnern uns an ein anderes kürzlich in Hessen verhandeltes Promischicksal. Das schöne N-Engelchen Nadja Benaissa wurde wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung, die mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden können, zu lediglich zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Um ihre AIDS-Krankheit wissend, hatte Benaissa einen Mann durch ungeschützten Geschlechtsverkehr angesteckt, ein weiterer Mann hatte Glück und wurde nicht infiziert.

Als strafmildernd sah das Gericht neben ihrem Geständnis die schwierigen Lebensumstände des 28-jährigen Popsternchens an. Ihre Jugend ohne Familie, zwei Jahre im Frankfurter Drogenmilieu und der Glamour der "No Angels" hätten in der Zeit als Jugendliche und Heranwachsende „erhebliche Defizite in der persönlichen Gesamtreife“ bewirkt.

Kevin Russell könnte nach Angaben auf der Website der Band auf ähnliche Boni bei der Strafzumessung verweisen. Allerdings ist er strafrechtlich vorbelastet. Wegen der Alkoholkrankheit der Mutter und der beruflich bedingten Abwesenheit des Vaters zerbrach seine Familie früh. Russell litt als Kind unter Abweisungserlebnissen, was sich später in Gewaltausbrüchen und Autoaggression niederschlug. Nach dem gewaltsamen Tod eines engen Freundes nahm er täglich große Dosen an Kokain und Heroin. Im Jahre 2006 wurde Russell nach einem Drogenexzess in ein künstliches Koma versetzt und überlebte.

Wegen der auch für böse Onkels geltenden Unschuldsvermutung ist es eigentlich noch zu früh, bereits jetzt über Strafzumessungsgründe zu spekulieren. Doch in der Presse sind andere Stimmen zu hören. So vermeldet BILD: "Jetzt ist es amtlich – obwohl er bis zuletzt immer alles feige abstritt! BILD erfuhr: „Böhse Onkelz“-Sänger Kevin Russell ist DER Amok-Fahrer, der auf der A66 den schrecklichen Unfall mit zwei Schwerstverletzten verursachte. Und ein Ermittler: „Nach Aktenlage geht er mit Sicherheit ins Gefängnis...“"

In anderen Medien wird das Verlangen nach "Zivilcourage und Aufrichtigkeit" des Angeklagten laut, der sich nach Auskunft der Frankfurter Staatsanwaltschaft zur Sache noch nicht eingelassen hat. Moralisch wird Russell das Schweigerecht des Angeklagten als Wertentscheidung der Verfassung damit schon im Vorfeld des Prozesses abgesprochen.

Während der verurteilte N-Engel Nadja wieder gerngesehen auf Promi-Events rumbusselt, muss sich der tätowierte Querkopf Kevin daher auf eine härtere Abrechnung einstellen. Schon im Jahre 2000 traf er mit dem Onkelz-Titel "Knast" eine düstere Prognose: "Ich ging zu weit - Von Verzweiflung getrieben - Die Geschichte meines Lebens wird im Knast weitergeschrieben."

Mittwoch, 22. September 2010

A tank called Olaf. Blitzkrieg! Die Schlacht ist verloren


Fünf Tage nach Erhalt unserer Aufforderung, von der Geltendmachung einer Forderung in Höhe von EUR 96,00 zu Gunsten der Antassia GmbH aus Mainz abzusehen, hisst Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück die weisse Fahne:

"Sehr geehrter Herr Kollege Möbius, in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir namens und im Auftrage unserer Mandantschaft mit, dass wir die Angelegenheit hier endgültig eingestellt haben und unsere Mandantschaft die Angelegenheit nicht weiter verfolgen wird."

Ein blitzartiger Rückzug, der an Anwalt Tank´s festen Glauben an die Fälligkeit der geltend gemachten Hauptforderung für die Antassia GmbH zweifeln läßt. Schliesslich war es nicht das erste Mal, dass von einer angeblichen Forderung zu Gunsten der Mandanten von Tank nach Aufforderung umgehend Abstand genommen wurde.

Abmahnung im Markenrecht - Rechtsanwalt lässt sich durch Mandantin beraten


Abmahnungen durch Anwälte, die entweder selten eine Abmahnung verfassen oder sich wenig mit dem Markenrecht befassen, angesichts eines hohen Streitwerts aber der Versuchung erliegen, das lukrative Mandat doch anzunehmen, erhellen den Kanzleialltag.

Ein liebenswerter Kollege möchte aus markenrechtlichen Gesichtspunkten eine Domain für seine Mandantin ergattern, die mein Mandant registriert hält und legt die Karten für seinen Standpunkt entwaffnend offen auf den Tisch:

"Wie ich von meiner Mandantin erfahren habe, stehen Ihnen keinerlei Gründe zu Seite, welche Ihr Verhalten rechtfertigen können."

Ich habe erhebliche Zweifel, dass die Mandantin ihren Rechtsanwalt zutreffend beraten hat.

Dienstag, 21. September 2010

Domainrecht Schweiz: Ausländern droht die Löschung ihrer .ch-Domains


Im Rahmen der Änderungen der Schweizer Verordnungen zum Fernmeldegesetz wurde auch die Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) geändert. Domains unter der Top-Level-Domain ".ch" konnten zwar von Anfang an auch von Personen mit Wohnsitz im Ausland auf unbegrenzete Zeit registriert werden, ohne eine Korrespondenzadresse in der Schweiz angeben zu müssen.

Seit Anfang 2010 weht aber bei den Eidgenossen mit den revidierten Ausführungsverordnungen zum Fernmeldegesetz (FMG) ein anderer Wind. Art. 14f Abs. 3bis der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV) bestimmt neuerdings, dass auf Verlangen einer Schweizer Behörde, die im Rahmen der Ausführung ihrer Aufgaben interveniert, die Registerbetreiberin SWITCH den Inhaber eines Domain-Namens, der keine gültige Korrespondenzadresse in der Schweiz besitzt, aufzufordern hat, eine solche Adresse innerhalb von 30 Tagen anzugeben.

Wenn der Domain-Inhaber der Aufforderung nicht innerhalb der gesetzten 30 Tages-Frist nachkommt, löscht die Registerbetreiberin SWITCH den Domain-Namen des ausländischen Inhabers. Was so einst liberal begann, könnte schliesslich im Nichts enden.

In Deutschland sieht es nach den DENIC-Domainrichtlinien im Ergebnis ähnlich aus: Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist ein Admin-C als dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilprozessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder anzugeben. Dieser muss dann in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden. Die Möglichkeiten der Kündigung durch die Registrierungsstelle DENIC ergeben sich aus § 7 der DENIC-Domainbedingungen, wenn etwa die gegenüber der DENIC angegebenen Daten des Domaininhabers oder des administrativen Ansprechpartners falsch sind.

Freitag, 17. September 2010

A tank called Olaf. Ein Rechtsanwalt aus Osnabrück im Feldzug für Gerechtigkeit und die Antassia GmbH aus Mainz


Unter der schönen Domain forderungseinzug.de bietet Rechtsanwalt Olaf Tank aus Osnabrück sein Fachwissen an, um Mandanten beim Forderungseinzug zu helfen. Der Schwerpunkt seiner Website scheint jedoch weniger in der Anpreisung seiner anwaltlichen Dienste zu liegen, als vielmehr in der Darstellung der Unbescholtenheit seiner Person auch nach etlichen Strafverfahren, die gegen ihn wegen Betruges geführt wurden. Zahlreiche Einstellungsbescheide diverser Staatsanwaltschaften aus ganz Deutschland werden präsentiert, ausserdem einige Urteile, in denen der Kollege Tank seine Mandanten erfolgreich vertreten hat. Das Rechtsempfinden in Deutschland scheint sich von der juristischen Wirklichkeit markant zu unterscheiden, denn mir ist keine Website bekannt, auf der ähnlich viele Urteile zu Lasten des Kollegen Tank zu lesen sind.

Aktuell glaubt Rechtsanwalt Tank fest an die Fälligkeit einer Hauptforderung in Höhe von EUR 96,00 zu Gunsten der Antassia GmbH aus Mainz, die zu Lasten meiner Mandantschaft gehen soll. Ich glaube dagegen nicht an das Bestehen der geltend gemachten Forderung und bin mir fast sicher, dass die Durchsetzung der angeblichen Forderung am Ende auch nicht erfolgt.

Donnerstag, 16. September 2010

Ist "Fette Euter & saftige Mösen" ein für die Video-Aktuell Betriebs GmbH geschütztes Filmwerk?


Dass dies so sei, behaupten jedenfalls die Rechtsanwälte Schenck & Schulenberg in einer Abmahnung vom März 2010. Die Firma Smaragd Service AG aus der Schweiz habe ausserdem für die Video-Aktuell Betriebs GmbH herausgefunden, dass der Film mittels des Clients "eMule" verbreitet worden sei.

Ich hege arge Zweifel, dass es den Film "Fette Euter & saftige Mösen" überhaupt gibt. Denn als "Euter" wird das Organ weiblicher Huftiere bezeichnet, das die Milchdrüsen enthält. "Möse" ist dagegen ein in der Umgangssprache verwendeter Ausdruck für das äußere primäre weibliche Geschlechtsorgan des Menschen. Dies ist naturgemäß nie saftig.

Im Gegensatz dazu ist Obst und Gemüse oftmals saftig, so dass im vorliegenden Fall nicht ausgeschlossen werden kann, dass wie im Falle der fehlerhaften Ermittlung von IP-Adressen in Filesharing-Verfahren hier gar eine Verwechslung des angeblich geschützten Werktitels vorliegt und der Titel tatsächlich "Fette Euter & saftige Möhren" lautet.

Gebrauchstest auf youtube.com: Rechtsanwalt dreht sich Joint aus Seiten von Bibel und Koran


Der australische Rechtsanwalt Alex Stewart veröffentlichte am vergangenen Sonntag ein Video, in welchem er Seiten aus Bibel und Koran als Zigarettenpapier verwendet, um herauszufinden, welches der beiden Bücher als Zigarettenpapier das bessere Rauchvergnügen bereitet. Die mit dem Video verbreitete Botschaft ist weltweit angekommen und auch der Wettlauf um die Löschung von immer wieder neu gespiegelten Videos auf youtube.com hat begonnen.

Montag, 13. September 2010

Abmahnung für Universal Music GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Albums "A curious thing" von Amy MacDonald durch Kanzlei Rasch


Die Firma Universal Music GmbH läßt auch weiterhin durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg Abmahnungen aussprechen. Gegenstand einer Abmahnung ist das Musikalbum "A curious thing" von Amy MacDonald. Das streitgegenständliche Album war nach Erscheinen auf dem ersten Platz der deutschen, österreichischen, schweizerischen und europäischen Albumcharts und erreichte in der Schweiz und in Deutschland jeweils Platin-Status.

Die "proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH" unter ihrem Geschäftsführer Clemens Rasch soll die angebliche Rechtsverletzung innerhalb des Filesharing-Systems "BitTorrent" dokumentiert haben.

Der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch liegt der Beschluss des Landgerichts Köln zum Az.: 208 O 256/10 und eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, welche eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 EUR für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Auch der pauschale Abgeltungbetrag im beigefügten Vergleich in Höhe von EUR 1.200,00 erscheint unverhältnismäßig hoch.

Freitag, 10. September 2010

Koran-Verbrennung in Deutschland ab sofort strafbar, § 167 Abs. 1 Nr. 3 StGB


Die Bundesregierung hat angesichts der Probleme des amerikanischen Präsidenten Barack Obama mit der geplanten Koran-Verbrennung in den USA entschlossen gehandelt und mit einer kurzfristigen Gesetzesinitiative ähnliche Probleme in Deutschland ausgeschlossen. Ein persönlicher Gesetzesentwurf von Bundeskanzlerin Angela Merkel wurde Bundespräsident Christian Wulff kurzfristig übermittelt und noch am heutigen Freitag in einem persönlichen Gespräch innerhalb der den Bundesorganen zustehenden Sofortkompetenz für umgehend wirksam erklärt. § 167 StGB, Störung der Religionsausübung, wurde nunmehr um Absatz 1 Nr. 3 wie folgt ergänzt: "Wer eine Schrift einer im Inland bestehenden Kirche oder anderen Religionsgesellschaft absichtlich beschädigt oder zerstört wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Ein Entwurf der CSU-Bundestagsfraktion, der vorsah, den Besitz des Koran grundsätzlich unter Strafe zu stellen um so Koran-Verbrennungen generell ausschliessen zu können, wurde von Merkel und Wulff einvernehmlich verworfen.

Abmahnung für Universal Music GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Albums "The Fame Monster" von Lady Gaga durch Kanzlei Rasch


Die Firma Universal Music GmbH läßt weiterhin durch die Rechtsanwälte Rasch aus Hamburg Abmahnungen aussprechen. Gegenstand einer Abmahnung ist das Musikalbum „The Fame Monster“ der amerikanischen Künstlerin Lady Gaga trotz ihrer weltweiten Verkäufe von über 13 Millionen Alben und über 51 Millionen Singles.

Die "proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH" unter ihrem Geschäftsführer Clemens Rasch soll die angebliche Rechtsverletzung innerhalb des Filesharing-Systems "BitTorrent" dokumentiert haben.

Der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch liegt der Beschluss des Landgerichts Köln zum Az.: 208 O 291/10 und eine vorgefertigte, strafbewehrte Unterlassungserklärung bei, welche eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 EUR für den Fall der Zuwiderhandlung vorsieht. Auch der pauschale Abgeltungbetrag im beigefügten Vergleich in Höhe von EUR 1.200,00 erscheint unverhältnismäßig hoch.

Donnerstag, 9. September 2010

"Noch bis Sonntag: Top-Beratung für nur 99 Cent!"

Der Titel einer Werbe-E-Mail macht mich nervös. Wird hier Rechtsberatung zu Dumping-Preisen angeboten, die mir das Leben schwer macht? Ich klicke auf das beworbene Portal und lasse mir die Werbung der Berater anzeigen: "Thomas sieht den Menschen als Einheit aus Geist, Körper und Seele und berät stets ganzheitlich. Ehrlich verdeutlicht er Ursache- und Wirkungszusammenhänge", "Karola lässt sich voll und ganz, mit all ihren medialen Fähigkeiten auf ihre Klienten ein, um sie zu stärken und klar und positiv aus dem Gespräch zu entlassen".

Das sieht bedrohlich aus, schliesslich berate ich nie ganzheitlich sondern erteile nur Rechtsrat und ich lasse mich auch nie voll und ganz auf meine Klienten ein. Kilian läßt mich dann aus der Fassung geraten: "Jeder Ratsuchende ist bei Kilian willkommen und wird individuell, ehrlich und lösungsorientiert beraten." Bei mir als Rechtsanwalt ist nicht jeder Ratsuchende willkommen, mindestens im Familienrecht und im Steuerrecht weise ich Ratsuchende schroff zurück.

Verzweiflung macht sich breit und ich lese weiter: "Er legt hellsichtig und sehr treffsicher die Karten." Jetzt dämmert´s und ich werde fündig: "Questico ist Ihr Ansprechpartner in Sachen Lebensberatung. Egal ob Kartenlegen mit Tarot oder Engelkarten, ob per Wahrsagen oder Hellsehen. Unsere geprüften Berater helfen Ihnen bei Ihren Lebensfragen kompetent weiter." Glück gehabt, Rechtsberatung wird offensichtlich nicht angeboten und mein Geschäftsmodel scheint nicht akut gefährdet.

Mittwoch, 8. September 2010

Die Angst vor der Koran-Verbrennung ist die Angst vor der Freiheit


Für den 11. September 2010 ist zwischen 18:00 und 21:00 Uhr im Rahmen des "International Burn A Koran Day" die Verbrennung von Exemplaren des Koran auf dem Boden des "Dove World Outreach Center" in Gainesville, Florida, in Erinnerung an die Opfer des 11. September 2001 geplant.

In den Vereinigten Staaten von Amerika ist der 1. Zusatzartikel zur Verfassung, bekannt als "First Amendment", Bestandteil des als "Bill of Rights" bezeichneten Grundrechtekatalogs. Der schon 1791 verabschiedete Artikel verbietet dem Kongress, Gesetze zu verabschieden, welche die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken:

"Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances."

Neben der Freiheit der Rede (Freedom of speech) schützt das "First Amendment" auch die Ausdrucksfreiheit (Freedom of expression) und das Recht der freien Religionsausübung. Als eine Form der freien Religionsausübung wird demnach die Ansicht der Gläubigen des "Dove World Outreach Center" zu werten sein, wonach der Islam ein Werk des Teufels sei.

Ebenfalls von der amerikanischen Verfassung dürfte die Verbrennung des Korans auf dem Grund und Boden des "Dove World Outreach Center" gedeckt sein, wenngleich das geplante Happening des Pastors der Kirche, Terry Jones, keine Begeisterung hervorrufen wird, wie seinerzeit die prämierte Fotografie "Piss Christ" des Künstlers Andres Serrano, dessen Werk ein Kruzifix im eigenen Urin darstellt.

Sonntag, 5. September 2010

Zerstückelter Torso ohne Kopf - 55.000,- DM Belohnung


Der Mord an einem chinesischen Asylbewerber aus dem Jahre 2001 beschäftigt die Kriminalpolizei Nürnberg noch immer. Der Aufruf zur Mithilfe nebst ausgesetzter Belohnung hängt aktuell am Flughafen in Frankfurt. Am 23.05.2001 wurde am Hauptbahnhof in Prag eine Reisetasche mit den zerstückelten Überresten von Hui Cha gefunden. Der Kopf der Leiche und der Täter fehlen bis heute. Hinweise der Blog-Leser zur Aufklärung des Verbrechens bitte an die Kriminalpolizei Nürnberg unter der Telefonnummer 0911-211 3333. Die Belohnung läßt sich bei den Zentralbanken der Länder kostenlos in Euro umtauschen.

Samstag, 4. September 2010

Abmahnung "Monrose – Like A Lady" durch Fareds


Die "Musikkomponisten und Textdichter" Alex Komlew und Christian Königseder lassen über die Kanzlei Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel "Monrose - Like a Lady" aus dem Album "Ladylike" versenden.

Die Personen, über deren Internetanschluss der Song angeboten worden sein soll, werden mit der Abmahnung aufgefordert, sich neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von EUR 450,- zu verpflichten.

Einem beigefügten Beschluss des Landgerichts Köln zum Az.: 207 O 224/10 vom 15.07.2010 ist zu entnehmen, dass die angebliche Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß haben soll. Der Beschluss enthält auch einen Verweis auf das Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG vor dem Landgericht Köln, da dort wegen der Vielzahl von erlassenen Beschlüssen ein reger Telefonverkehr herrscht und dieser augenscheinlich etwas abgemildert werden soll.