Donnerstag, 25. August 2022

Hannover 96 gegen Eintracht Braunschweig, Karten im Verkauf

Das Derby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig am 10. September 2022 wirft seine Schatten voraus. Wie bei diesem Derby üblich, sind die Tickets heiß begehrt und unter den Fans, die sich nur zu besonderen Spielen ins Niedersachsenstadion bewegen, breitet sich im Vorfeld Panik aus. Denn wie üblich erhalten bei diesem Spiel nach den Mitgliedern des Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. auch Dauerkarteninhaber und Mitglieder offizieller 96-Fanclubs ein Vorkaufsrecht auf Derby-Karten, weil sich die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG und auch die anderen Gesellschaften im Verbund mit dem Hannoverschen Sportverein von 1896 e.V. beim Aufeinandertreffen mit dem BTSV viele 96er im Stadion, die die Mannschaft lautstark unterstützen, wünscht. Dieser Wunsch geht soweit, dass alle Fans mit Vorkaufsrecht Tickets für das Niedersachsenderby ohne Mengenbegrenzung kaufen können: "Ihr könnt so viele Tickets wie gewünscht und benötigt erwerben".

Ab dem 29.08.2022 dürfte sich dann der gewöhnliche Pöbel um die übrigen Tickets über offizielle Verkaufsstellen balgen, wenn es dann noch verbleibende Tickets für den freien Verkauf gibt. Allerdings werden schon jetzt Tickets über Viagogo angeboten, für die von Erwerbern mit Vorkaufsrecht ein Vielfaches des Einstandspreises von Interessierten verlangt werden:

Ganz im Sinne der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG, möchte man meinen, denn wer EUR 200,- pro Person für einen Stehplatz unter 96-Fans im Stadion zahlt, muss schon ein riesengroßer 96-Fan sein und viele 96er im Stadion werden ja ausdrücklich gewünscht. Außerdem hat die GmbH & Co. KG mangels Mengenbegrenzung diese Karten jedenfalls für den von ihr verlangten Preis verkaufen können.

Die Einladung, so viele Tickets wie gewünscht und benötigt zu erwerben, hat natürlich einen Haken, der sich "Unzulässige Weitergabe" nennt und dieser findet sich in Ziffer 9.2 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB):

"Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Kunden. Jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Kunden ist grundsätzlich untersagt. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt,

a) Tickets öffentlich, insbesondere bei Auktionen oder im Internet und/oder bei nicht von HANNOVER 96 autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten;

b) Tickets zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;

c) Urheberrechte sowie sonstige Rechte von HANNOVER 96 bei der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung der privaten Weitergabe zu nutzen;

d) Tickets regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl, sei es an einem Spieltag oder über mehrere Spieltage verteilt, weiterzugeben;

e) Tickets an nicht seitens HANNOVER 96 autorisierte gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;

f) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von HANNOVER 96 kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;

g) Tickets an Personen weiterzugeben, die derzeit aus Sicherheitsgründen vom Besuch von Sportveranstaltungen ausgeschlossen sind, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste;

h) Tickets an Fans von Gastvereinen weiterzugeben, sofern dem Kunden dieser Umstand bekannt war oder bekannt sein musste."

Damit ist klar, dass nicht erst der Verkauf von Tickets über Viagogo oder ebay nach den Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG untersagt ist, sondern schon das Angebot im Internet. Darüber hinaus dürfen Tickets auch nur zu einem Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich tatsächlich entstandener Transaktionskosten verkauft werden.

Dennoch ist es nicht einfach, einem Ticketverkäufer, der Karten zu hohen Preisen im Internet verkauft hat, gerichtsfest auf die Schliche zu kommen, denn zumindest Viagogo gibt die Namen derjenigen, die auf der Plattform von Viagogo die Tickets angeboten haben, nicht heraus. Außerdem könnte der ursprüngliche Erwerber der Karten seine Karten in zulässiger Weise weitergegeben haben und erst der Zweit- oder gar Dritterwerber könnte auf die abscheuliche Idee gekommen sein, sich eine goldene Nase zu verdienen.

Tatsächlich wird der zulässige Weiterverkauf von Tickets in Ziffer 9.3 der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG geregelt:

"Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Kunden, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinn der Regelung in Ziff. 9.2 vorliegt und

a) der Kunde den Zweiterwerber und neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist,

b) der neue Ticketinhaber sich durch den Erwerb und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser ATGB zwischen ihm und HANNOVER 96 einverstanden erklärt und

c) HANNOVER 96 auf seine Anforderung hin (aufgrund behördlich oder gesetzlich vorgegebener Schutz- bzw. Hygienemaßnahmen) unter Nennung des neuen Ticketinhabers rechtzeitig über die Weitergabe des Tickets informiert wird oder HANNOVER 96 die Weitergabe an den neuen Ticketinhaber konkludent als zulässig erklärt hat."

Mit diesen Regelungen wird es für die Sales & Service GmbH & Co. KG auch nach einer Abmahnung gegen einen vermeintlichen Spitzbuben schwierig, Sanktionen durchzusetzen, denn die Beweislast liegt natürlich bei dem Verwender der Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen und dieser ist schwierig nachzukommen, wenn nach einem unzulässigen Ticketverkauf der tatsächlich Verantwortliche gefunden werden soll und die GmbH & Co. KG auf eine Mauer des Schweigens trifft. Wer die Karte am Ende im Internet angeboten hat, dürfte oftmals im dunkeln bleiben. Immerhin ist es ja unter kaufmännischen Aspekten tröstlich, wenn durch geschicktes Marketing ohne Verkaufsbeschränkungen für Vorkaufsberechtigte alle Tickets zum vorgesehenen Preis verkauft wurden und damit der kalkulierte Gewinn aus dem Ticketverkauf vollständig gesichert werden konnte.

Freitag, 12. August 2022

Messergewalt und Polizeigewalt

Symbolvideo 

Der Deutsche Anwaltverein (DAV), in dem mehr als als ein Drittel aller in Deutschland zugelassenen Anwälte organisiert sind, fordert nach dem Tod eines mit einem Messer bewaffneten 16-jährigen Senegalesen durch Schüsse aus der Maschinenpistole eines Polizisten Aufklärung und die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen bei den Polizeien in Bund und Ländern, welche mutmaßliche Grenzüberschreitungen der Polizei aufklären sollen. Eine erstaunlich schnelle Reaktion ohne genaue Kenntnis der Umstände des konkreten Falls. Damit reiht sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) in das planlose Geschrei der Medien nach der erfolgreichen Beendigung eines Messerangriffs des afrikanischen Migranten Mohammed D. ein. Denn es gibt längst Stellen, die mit unabhängigen Volljuristen besetzt sind, welche die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im konkreten Einsatz bei Zweifeln gründlich überprüfen.

Vermutlich ist die Kenntnis über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und den darin enthaltenen Artikel 97 Absatz 1, der da lautet "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen", angesichts der in Eile aufgestellten Forderung nach Beschwerdestellen beim DAV etwas in den Hintergrund gerückt, denn Richter sind als Volljuristen grundsätzlich in der Lage und auch dafür vorgesehen, bei Todesfällen im Zusammenhang mit polizeilichen Maßnahmen das Geschehen ganz konkret und gründlich zu überprüfen. An Stelle der nach dem abgewehrten Messerangriff eines afrikanischen Angreifers umgehend aufgeworfenen Gleichung "Polizeigewalt = unabhängige Beschwerdestellen nötig" auszurufen, wäre es auch nicht fernliegend, die Gleichung "Messergewalt = unabhängige Registrierungsstellen nötig" aufzustellen. Insbesondere, weil die Messergewalt bei nichtdeutschen Staatsbürgern gemessen an ihrem Anteil in der Gesamtbevölkerung als überproportional repräsentiert gilt und dieses Phänomen vorliegend eine Rolle spielen könnte.

Details wie der Umstand, dass der Senegal als politisch und wirtschaftlich stabil gilt, sich 96 Prozent der Einwohner zum Islam bekennen und Deutschland, Frankreich als auch Luxemburg die Heimat des getöteten Teenagers als sicheres Herkunftsland betrachten, werden bislang nicht in eine fundierte Gesamtbetrachtung des Falles einbezogen. Obwohl fest steht, dass Asylanträge von Senegalesen in Deutschland regelmäßig als offensichtlich unbegründet behandelt werden und der Begriff Flüchtling im Verständnis des Asylrechts nur anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfasst, d.h. Personen, die nach Abschluss eines Asylverfahrens den Flüchtlingsschutz im Sinne des Art 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland auch erhalten, ist vorliegend stets von einem Flüchtling die Rede. Zutreffender dürfte hier der Begriff Wirtschaftsmigrant sein, den sogar der Bundespräsident fehlerfrei einordnen kann.

Dienstag, 9. August 2022

Tod bei Angriff mit Messer

Symbolvideo

Der 16-jährige Mohammed aus dem Senegal wurde am Montag in Dortmund von mehreren Kugeln aus der Waffe eines Polizisten verletzt und ist wenig später an seinen Verletzungen während einer Not-Operation verstorben. Da nach Angaben der Polizei weder 11 Polizisten noch das eingesetzte Reizgas oder ein Treffer mit dem Taser den mit einem Messer bewaffneten Teenager stoppen konnten, entschied sich ein Polizist schließlich zur Abgabe von scharfen Schüssen.

Wie in solchen Fällen üblich, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft wegen eines Tötungsdelikts gegen den Polizisten, der geschossen hat. Sofern die Voraussetzungen einer Notwehr oder eines Notstands gegeben waren, war der Polizeibeamte strafrechtlich gerechtfertigt. Denn ein Verteidiger darf alle erforderlichen und geeigneten Mittel einsetzen, um eine derartige Attacke zu beenden, wenn er während eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs eine Verteidigungshandlung mit Verteidigungswillen vorgenommen hat.

Interessanter als das einigermaßen absehbare Ergebnis der konkreten Ermittlungen* ist der Umstand, dass von der Polizei seit Anfang Januar 2021 bis Ende Juni 2022 in Nordrhein-Westfalen 7371 Straftaten mit dem Tatmittel „Stichwaffe“ registriert wurden, während 2019 noch 6827 vergleichbare Fälle gelistet wurden. Messerstraftaten werden in Nordrhein-Westfalen erst seit 2019 einzeln ausgewertet. Der Anteil der ermittelten Tatverdächtigen ohne deutschen Pass lag laut Ministerium 2021 bei 39,8 Prozent und im ersten Halbjahr 2022 bei 41,7 Prozent.

Demgegenüber hat nur etwa jeder Achte in Deutschland lebende Einwohner keine deutsche Staatsbürgerschaft, so dass dieser Bevölkerungsanteil in etwa 12,5 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmacht. Tatverdächtige Ausländer scheinen daher jedenfalls bei Messerstraftaten überdurchschnittlich stark vertreten zu sein. Die Anzahl der rechtskräftig verurteilten Messerstraftäter dürfte naturgemäß deutlich unter dem genannten Anteil liegen, da Verurteilungen bei jeglichen Delikten stets signifikant geringer sind.

* Nachtrag: Der Polizist verteidigte sich mit mindestens 6 Schüssen aus einer Maschinenpistole vom Typ MP5 von Heckler und Koch. Das rückt die Bewertung der Notwehr in eine anderes Licht und der Fall dürfte doch vor Gericht landen.