Donnerstag, 24. November 2022

Störung des beA

Seit dem 1.1.2018 gilt für Rechtsanwälte die passive Nutzungspflicht für das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA), das heißt, jeder Anwalt muss seit diesem Zeitpunkt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zum Empfang von Nachrichten vorhalten.

Seit dem 1.1.2022 gilt für Rechtsanwälte die aktive Nutzungspflicht für ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), das heißt, jeder Rechtsanwalt darf nicht mehr per Brief und Telefax mit den Gerichten kommunizieren, sondern muss seine Schriftsätze zwingend per beA versenden. Werden Schriftsätze nicht mittels beA  an die Gerichte versandt, sind sie in der Regel rechtlich nicht beachtlich.

§ 130d ZPO bestimmt jedoch nicht nur die Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden, wonach vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, als elektronisches Dokument zu übermitteln sind, sondern bestimmt auch, dass wenn dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist, die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig ist.

Genau dieser Fall ist am 24.11.2022 um 14:06 Uhr eingetreten. Das beA-System ist gestört und eine Adressierung von beA-Postfächern ist derzeit nicht möglich. Von der Störung ist das bundesweite amtliche Anwaltsverzeichnis ebenfalls betroffen. Bis zur Wiederherstellung des beA-Systems kann also das Faxgerät und ggf. Briefpost eingesetzt werden, um Schriftsätze bei Gerichten einzureichen.

Montag, 21. November 2022

One-Love-Kapitänsbinde

Das Geschrei ist wie erwartet groß. Das Sprachrohr der ahnungslosen Massen titelt "Wir schämen uns für euch!", nachdem der Deutsche Fußball-Bund e.V. (DFB) von seinem ursprünglichen Plan abgerückt war,  während der Fußball-WM in Katar mit einer speziellen One-Love-Kapitänsbinde ein Zeichen gegen die Ausgrenzung von LGBTQ+ Menschen und Rassismus zu setzen. Denn die Fédération Internationale de Football Association* (FIFA) hatte deutlich gemacht, dass sie sportliche Sanktionen verhängen würde, sollten die Kapitäne verschiedener Fußballverbände die One-Love-Armbinden auf dem Platz tragen.

Hintergrund für den Hinweis an die verschiedenen Nationalverbände ist die Regel 13.8 Spielführerbinde des Ausrüstungsreglements der FIFA, die wie folgt lautet:

13.8 Spielführerbinde:

13.8.1 Bei FIFA-Endrunden muss der Spielführer jedes Teams die von der FIFA bereitgestellte Spielführerbinde tragen. Falls die FIFA verschiedene Spielführerbinden bereitstellt, sollte ein Modell getragen werden, das sich am besten vom Ärmel abhebt, über dem sie getragen wird.

13.8.2 Die von den Spielführern der Teams bei anderen Wettbewerben und bei internationalen Freundschaftsspielen getragenen Spielführerbinden:

13.8.2.1 müssen sich farblich klar vom Ärmel abheben, über dem sie getragen werden,

13.8.2.2 dürfen nicht ins Trikot eingearbeitet werden, sondern müssen von diesem getrennt sein,

13.8.2.3 dürfen keine Herstellerkennzeichen, Sponsorwerbung oder Dekorationselemente enthalten,

 13.8.2.4 dürfen das Wort „Spielführer“ aufweisen (oder eine Abkürzung oder eine Übersetzung davon), das in leserlicher Schrift mit maximal 5 cm hohen Buchstaben geschrieben ist.

Damit ist zunächst einmal klar, dass das sogenannte Verbot des Tragens der One-Love-Kapitänsbinde tatsächlich nur das Bestehen der FIFA auf die Einhaltung der für alle Mitgliedsverbände bestehenden Regeln bedeutet und kein explizites und spezielles Verbot der One-Love-Kapitänsbinde.

Für das Erklären der Bereitschaft, sich an längst bekannte Regeln zu halten, muss sich niemand schämen, auch nicht die Masse der BILD-Zeitungsleser stellvertretend für den DFB e.V. oder die Spieler der Nationalmannschaft. Regeln einzuhalten ist gerade im Sport ein unverzichtbares Element und dazu gehören auch Details wie die Beachtung eines Ausrüstungsreglements.

Vielmehr hätten sich die Vertreter der nationalen Fußballverbände von England, Holland, Wales, Schweiz, Frankreich, Dänemark, Belgien und Deutschland als Mitglieder der FIFA innerhalb der dort vorgesehenen Gremien rechtzeitig darum kümmern können, dass die FIFA eine den angegebenen Zielen angemessen erscheinende Binde zur Verfügung stellt. Zeit genug dafür war allemal und die Kritik an der Gesellschaftsordnung in Katar ist nicht neu.

Dass die FIFA nun die Einhaltung ihres Regelwerks kontrolliert und Verstöße angemessen sanktionieren will, dient dem ordnungsgemäßen Ablauf der Fußballweltmeisterschaft in Katar und damit den kommerziellen Interessen aller beteiligten Wirtschaftsgrößen, zu denen sicherlich auch die Spieler und die Sponsoren gehören. Dass das Publikum dabei nicht gefragt wird, ist auch keine spektakuläre Neuigkeit.

* im Handelsregister des Kantons Zürich eingetragener Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)

Samstag, 19. November 2022

Fußball-WM in Katar boykottieren?

Die FIFA-Fußballweltmeisterschaft beginnt am Sonntag den 20.11.2022 mit dem Eröffnungsspiel zwischen Gastgeber Katar und Ecuador. Wenn man dem vielfach reproduzierten Gejammer zahlreicher Fußballfans und öffentlicher Lautsprecher trauen darf, werden viele grundsätzlich an Fußball interessierte Personen nicht nur auf das Eröffnungsspiel verzichten, sondern die ganze Weltmeisterschaft dadurch boykottieren, dass sie sich diese nicht ansehen.

Als Gründe für die Kritik werden die unfaire Vergabe der Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2023 an Katar durch korrupte FIFA-Funktionäre und der Tod zahlreicher Arbeitsmigranten aus den Ländern Sri Lanka, Indien, Nepal, Bangladesch und Pakistan genannt, wobei die offiziellen Zahlen drei Tote auf den Baustellen und andere Quellen über 10.000 Tote beim Bau der Stadien nennen. Darüber hinaus wird der Umstand kritisiert, dass Homosexualität in Katar strafbar ist.

Während also der engagierte Fußballfan in zahlreichen Bundesligastadien selbstgebastelte Banner mit der Aufschrift "Boycott Qatar" hochhält, lassen sich weder öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten noch private Medienkanäle durch diese Kritik dazu bringen, die WM zu boykottieren. Magenta TV überträgt alle 64 Spiele der Fußball-WM 2022 in Katar, ARD und ZDF übertragen insgesamt 48 Spiele, darunter alle Spiele der Deutschen Nationalmannschaft, das Eröffnungsspiel, die Halbfinals und das Finale.

Weder der Trainer der deutschen Fußballnationalmannschaft noch ein einziger für die WM nominierter Spieler aus Deutschland boykottieren die Teilnahme an der Weltmeisterschaft in Katar. Mit Thomas Hitzlsperger, Bastian Schweinsteiger, Sami Khedira, Per Mertesacker, Christoph Kramer, Toni Kroos, Michael Ballack, Fredi Bobic und Lars Stindl werden sogar ehemalige Nationalspieler als Experten die Spiele in Katar kommentieren. Wissen Fans mehr als Spieler und Trainer oder brauchen letztere das Geld? 

Die Sponsoren der FIFA wie Adidas, Coca Cola, McDonalds, Hyundai-Kia, Qatar Airways, Visa, The Wanda Group, Anheuser-Busch, Hisense, Mengniu Dairy und Vivo werden ohne Zweifel ihren vertraglichen Verpflichtungen als Werbepartner nachkommen, ganz egal ob 3, 6.500 oder über 10.000 Gastarbeiter beim Bau der WM-Stadien gestorben sind, Homosexualität als strafbare Sünde im von der Scharia dominierten Katar angesehen wird oder kein Alkohol in den Stadien verkauft wird. 

Fußball spielende Millionäre lassen sich bestenfalls zu bunten Armbinden und Milliarden scheffelnde Konzerne zu besorgten Statements hinreißen, während Bundeskanzler Olaf Scholz immer noch ganz glücklich über die Energiepartnerschaft zwischen Deutschland und Katar ist, weil der islamische Staat als einer der weltweit größten Flüssiggas-Exporteure eine zentrale Rolle für die deutsche Versorgung mit Gas einnehmen soll, damit sich der Fußballfan während seines Boykotts zu Hause nicht den Arsch abfriert.

Seit ich weiß, dass jedes Jahr sechs Millionen Kinder vor ihrem fünften Geburtstag verhungern, jeden Tag 6.000 Menschen an HIV sterben und weitere 8.000 Menschen an Aids erkranken, verschwende ich nicht nur keinen Gedanken daran, dass alle 30 Sekunden ein afrikanisches Kind an Malaria stirbt und eine angesichts dieser Umstände verzichtbar erscheinende Fußball-WM in Katar stattfindet, mit der zeitgleich Umsätze in Milliardenhöhe erwirtschaftet werden, sondern schalte die Glotze auch zur WM in Katar einfach ein.

Donnerstag, 17. November 2022

Cyberstalking

Unter Cyberstalking versteht man das Nachstellen, Verfolgen und auch Überwachen einer Person mit digitalen Hilfsmitteln. Die häufigsten Fälle sind die virtuelle Verfolgung eines Opfers über das Handy und/oder mit Hilfe von sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram. Für das Cyberstalking werden öffentlich zugängliche Informationen und private Informationen verwendet, die einem eingeschränkten Personenkreis oder auch nur dem Täter bekannt sind. Daher ist es grundsätzlich ratsam, die Sicherheitseinstellungen in sozialen Netzwerken möglichst sorgfältig zu konfigurieren und seine Handynummer nicht sorglos zu verteilen.

Üblicherweise erhält das Opfer nämlich eine hohe Anzahl an E-Mails, SMS, wiederholte Telefonanrufe rund um die Uhr und seine Profile in sozialen Netzwerken werden ausgewertet und für belästigende Veröffentlichungen wie das ungefragte Teilen von Inhalten des Opfers genutzt. Üblich ist auch eine Kombination mehrerer Verhaltensweisen wie das Auftauchen an Orten, die dem Cyberstalker wegen der andauernden Beobachtung der Aktivitäten seines Opfers in sozialen Netzwerken als dessen Treffpunkt oder Lebensmittelpunkt bekannt sind.

Die wiederkehrenden Handlungen eines Täters erreichen in der Einzelfallbetrachtung oftmals nicht die Schwelle der Illegalität und sind deswegen in ihrer Gesamtheit nicht leicht zu verfolgen. Dennoch kann das Opfer in seiner Lebensführung stark beeinträchtigt werden und hat unter den ständigen Belästigungen im Internet zu leiden. Vielfach will sich ein Täter für eine verschmähte Zuneigung rächen und versucht, der strafrechtlichen Verfolgung seiner Nachstellungen durch gespielte Freundlichkeit während seines Cyberstalkings zu entgehen.

Zur effektiveren Bekämpfung von Nachstellungen und der besseren Erfassung des Cyberstalkings wurden zum 01.10.2021 in § 238 Absatz 1 StGB der Begriff "beharrlich" durch den Begriff "wiederholt" und das Merkmal "schwerwiegend" durch das Merkmal "nicht unerheblich" ersetzt und damit auch die Strafbarkeitsschwelle des Cyberstalkings heruntergesetzt. Außerdem wurden typische Begehungsformen des Cyberstalkings in den Handlungskatalog des § 238 Absatz 1 StGB aufgenommen.

Wer also einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt die räumliche Nähe dieser Person aufsucht oder unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe rechnen, auch wenn er selbst sein Cybermobbing im Einzelnen oder im Ganzen als harmlos einstuft.

Freitag, 11. November 2022

Klarna Bank AB - coeo Inkasso GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Mumm, Teil 2

 

Ich habe schon wieder Post von der coeo Inkasso GmbH bekommen und die lautet nun wie folgt:


Forderung der Firma Klarna Bank AB (publ)

 

 

Sehr geehrter Herr Möbius,

 

vielen Dank für die Zahlung in Höhe von € 36,28 vom 10.11.2022.

 

Die Forderung ist nach Verrechnung dieser Zahlung ausgeglichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

coeo Inkasso GmbH


Das stimmt natürlich nicht und ich gehe auch nicht davon aus, dass die coeo Inkasso GmbH meinen Blog liest, also scheint es doch so zu sein, dass aussichtslose Fälle schnell abgeblasen werden oder sich ein Volljurist auf Seiten von Klarna die Akte angesehen hat und von einer negativen Feststellungsklage verschont bleiben möchte.

Donnerstag, 10. November 2022

Klarna Bank AB - coeo Inkasso GmbH - Rechtsanwaltskanzlei Mumm


Ich habe Post von der coeo Inkasso GmbH bekommen und die lautet wie folgt:




Forderung der Firma Klarna Bank AB (publ)

 

Sehr geehrter Herr Möbius,

 

wir haben die Forderungsangelegenheit in Sachen Klarna Bank AB (publ) zwischenzeitlich an die Rechtsanwaltskanzlei Mumm abgegeben, um die gerichtliche Geltendmachung der Forderung einzuleiten. Bitte nehmen Sie unter der Rufnummer 0 00 00 - 000 00 00 dringend Kontakt mit der Kanzlei Mumm auf, damit noch eine außergerichtliche Lösung gefunden werden kann.

 

Zur umgehenden Bezahlung der Forderung stehen Ihnen nachfolgend mehrere Zahlmethoden zur Verfügung; hier finden Sie auch die notwendigen Daten zur Bezahlung per Überweisung:

 

  Jetzt bezahlen  

 

  Mit freundlichen Grüßen

  coeo Inkasso GmbH



Hintergrund des Rechtsstreits ist der Umstand, dass ich einen ebay-Kauf unter Angabe des konkret gekauften Artikels inclusive der bis dahin angefallenen Mahnkosten bezahlt hatte, aber nicht das von Klarna angegebene Aktenzeichen vermerkt hatte. Klarna hatte das Geld einfach zurücküberwiesen und dann mehrfach die (erneute) Bezahlung angemahnt. Das hatte ich coeo wie folgt mitgeteilt:



"Sehr geehrte Damen und Herren,


anbei nun die erneute Zahlung incl. angefallener Verzugskosten für die erste Mahnung bis zum 05.08.2022.


Mein Vertragspartner für den in Rede stehenden Kauf war die Fxxxxxx & Fxx GmbH.


Nach Überprüfung der Vertragsbedingungen des Kaufs konnte ich nicht feststellen, dass eine Verpflichtung meinerseits gegenüber der Fxxxxxx & Fxx GmbH bestand, an einen Abtretungsempfänger der Kaufpreisforderung nur unter Angabe des Aktenzeichens des Abtretungsempfängers zu zahlen.


Die einseitige Weisung des Abtretungsempfängers, dass Zahlungen für jede Rechnung separat und unter Angabe des jeweiligen, korrekten Verwendungszwecks vorzunehmen sind, ist für mich nicht verbindlich.


Seit der Rücküberweisung an mich befand sich der Abtretungsempfänger im Annahmeverzug und ist für die anschließend entstandenen Kosten verantwortlich.


Für die Erklärung, dass Sie von der über meine erneute Zahlung hinausgehenden Forderung Abstand nehmen, setze ich Ihnen eine Frist bis zum 04.11.2022.


Bei fruchtlosem Fristablauf müssen sie mit der Erhebung einer negativen Feststellungsklage rechnen."



Klarna oder coeo möchte die Forderung offensichtlich weiter verfolgen und hat die Sache nun an die Rechtsanwaltskanzlei Mumm abgegeben. Ich bin gespannt, ob die Kollegen die Zahlung der nach Rücküberweisung durch Klarna angefallenen Mahnkosten tatsächlich weiter verfolgen möchten.    

Mittwoch, 9. November 2022

Homosexualität ist ein "geistiger Schaden"

Foto: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier begrüßt Scheich Tamim bin Hamad bin Khalifa al Thani, Emir von Katar, anlässlich der Energiepartnerschaft im Schloss Bellevue. Foto: Bernd Elmenthaler

Der katarische Fußball-WM-Botschafter und Ex-Fußballnationalspieler Khalid Salman Al-Muhannadi hat anlässlich eines Interviews mit dem Journalisten Jochen Breyer  im Rahmen der ZDF-Dokumentation „Geheimsache Katar“ Homosexualität als Sünde (ḥarām) bezeichnet und seine Ansicht damit begründet, dass Homosexualität ein geistiger Schaden sei. Wörtlich nutzte er die englische Umschreibung "damage in the mind".

Katar ist ein Emirat am Persischen Golf und Staatsreligion ist der Islam. Nach Artikel 1 der Verfassung von Katar ist die Scharia als Gesamtheit aller religiösen und rechtlichen Normen des Islam die Hauptquelle der katarischen Gesetzgebung. Nach der in Katar vertretenen islamischen Auffassung gilt Homosexualität als eine Sünde, die bestraft wird. Insoweit hatte Khalid Salman Al-Muhannadi ohne Zweifel recht.

In der Wissenschaft ist ungeklärt, welche Einflüsse beim Menschen zur Ausbildung einer bestimmten sexuellen Orientierung führen. Die sexuelle Orientierung könnte bereits vor der Geburt festgelegt sein oder durch Einflüsse in der frühen Kindheit oder Pubertät erlangt werden. Schon Forschungen zur Ursache von Homosexualität werden kritisiert, weil damit eine Stigmatisierung von Homosexualität als unnatürlich, abnormal oder krankhaft einhergehen könnte.

Homosexualität ist kein Teil der gattungserhaltenden Fortpflanzung als unabdingbares Element der Evolution und der Sicherung des Bestands von Populationen und insoweit eine Randerscheinung. Homosexualität wird deshalb in vielen islamischen Ländern nicht nur als unnatürlich sondern auch als strafwürdig angesehen. Insoweit hat der katarische Fußball-WM-Botschafter im ZDF-Interview eine Meinung geäußert, die in islamischen Ländern keine Seltenheit ist.

Zu den Staaten, in denen Homosexualität strafbar ist, gehören Algerien, Ägypten, Bangladesch, Gambia, Guinea, Komoren, Katar, Libyen, Malaysia, Malediven, Marokko, Oman, Pakistan, Senegal, Sudan, Syrien, Tschad, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan. In Afghanistan, Pakistan, Katar, Somalia und den Vereinigten Arabischen Emiraten kann Homosexualität mit dem Tod bestraft werden und in Brunei, Iran, Jemen, Mauretanien, Nigeria und Saudi-Arabien ist die Todesstrafe für Homosexualität unumgänglich.

Der katarische Fußball-WM-Botschafter Khalid Salman Al-Muhannadi hat sich von der hypokritischen Präsentation westlicher Werte aufs Glatteis führen lassen. Er war offensichtlich nicht davon informiert, dass die Meinungsfreiheit hierzulande einerseits als hohes demokratisches Rechtsgut propagiert wird, andererseits aber schon die Äußerung einer in anderen Kulturkreisen gängigen Meinung sofort hart sanktioniert werden kann - wie der Abbruch des in Rede stehenden Interviews.

Khalid Salman Al-Muhannadi ist auch ein Opfer westlich geprägter Scheinheiligkeit, die aktuell zur Fußball-WM-Vergabe nach Katar und dem langjährigen Aufbau wirtschaftlicher Beziehungen zu rohstoffreichen Ländern mit interessanten Absatzmärkten geführt hat, obwohl Homosexualität dort streng bestraft wird. Das Ausmaß der westlichen Heuchelei im Umgang mit Werten wie Freiheit und Toleranz im Verhältnis zu wirtschaftlichem Profit werden die Araber spätestens während der Fußball-Weltmeisterschaft in Katar bitter erlernen müssen.

Donnerstag, 3. November 2022

HSV verliert Klage wegen viagogo-Tickets

Eine empfindliche Niederlage musste die HSV Fußball Aktiengesellschaft (AG) kürzlich vor dem Landgericht Hamburg einstecken, als deren Klage wegen angeblicher viagogo-Verkäufe größtenteils abgewiesen wurde. Die Kartenkäufer hatten jeweils zwei Karten für das Heimspiel des HSV gegen den FC St. Pauli am 22.2.2020 für insgesamt EUR 302,00 erworben und wegen persönlicher Verhinderung an Dritte weiterverkauft. Nach dem Spiel erhielten die Ticketverkäufer eine Abmahnung der HSV AG mit der Aufforderung, derartiges in Zukunft zu unterlassen sowie Namen und Anschrift der Empfänger der Karten für das Derby zu benennen, weil die Karten angeblich über die Ticketplattform www.viagogo.de zu einem Preis von EUR 361,00 bzw. EUR 349,62 weiter veräußert worden seien.

Außerdem forderte die HSV AG eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 1.000,- sowie die Zahlung der für die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten in Höhe von EUR 1.029,35. Weil die Kartenverkäufer keiner der Aufforderungen der HSV AG Folge leisteten, klagte diese gegen die Fußballfreunde vor dem Landgericht Hamburg auf Unterlassung, ohne Zustimmung der HSV AG Eintrittskarten für Heimspiele der Bundesligamannschaft der HSV AG über einen Internet-Marktplatz zu veräußern, auf Zahlung der geforderten Vertragsstrafe nebst Abmahnkosten sowie darauf, Auskunft zu erteilen, wann, auf welche Weise und an wen die Eintrittskarten zu welchem Preis weitergegeben wurden.

Das Landgericht Hamburg wies die Klage der HSV AG mit Urteil vom 14.10.2022 zum Az.: 312 O 106/20 ganz überwiegend ab und verurteilte die HSV AG zur Übernahme der gesamten Prozesskosten. Lediglich die Klage auf Auskunft erachtete das Landgericht Hamburg in beschränktem Umfang für begründet. Das Gericht stellte fest, dass die HSV AG keine Rechtsverletzung durch die Beklagten dargelegt hätte und die Kartenverkäufer grundsätzlich berechtigt gewesen seien, die Bundesligakarten an Dritte weiterzugeben. Dass die Verkäufer die Ticktes über viagogo.de zum Verkauf angeboten hätten, habe die HSV AG weder dargelegt noch bewiesen. Die Kartenverkäufer seien auch nicht zur weiteren Sachaufklärung verpflichtet gewesen, da die HSV AG keine Tatsachen vorgetragen habe, aus denen sich eine Pflichtverletzung der Beklagten ergeben hätte.

Ob die Kartenverkäufer die Eintrittskarten zu den Spielen der Fußball-Bundesliga selbst bei viagogo verkauft hatten, diese den Verkauf über viagogo durch Dritte gebilligt hätten oder aber der Verkauf über viagogo gänzlich ohne Zutun und Kenntnis der Ersterwerber abgelaufen ist, sei vollkommen unklar. Ein Unterlassungsanspruch der HSV AG scheide genauso aus wie der Anspruch auf Zahlung der Vertragsstrafe oder Abmahnkosten. An wen die Ticketkäufer die Eintrittskarten für die Spiele gegen den FC St. Pauli weitergegeben hatten, müssten diese allerdings sagen, weil sich diese Pflicht schon aus den gültigen Geschäftsbedingungen der HSV AG ergebe.

Mit diesem Urteil des Landgerichts Hamburg wurde wieder einmal bestätigt, dass das Bestreben der Lizenznehmer der DFL Deutsche Fußball Liga e.V., nämlich die Vereine und Kapitalgesellschaften, welche sich die Nutzung der Formate "Bundesliga" oder "2. Bundesliga" gesichert haben, bei dem Bestreben, die Fußballfans mit Hilfe von überzogenen Geschäftsbedingungen zu drangsalieren, klare Grenzen haben. Mit der bloßen Spekulation, weil von Fußballfans gekaufte Karten letztlich über viagogo vertrieben wurden, müssten die Erstkäufer dieser Karten auch etwas mit dem viagogo-Verkauf zu tun haben, kommen die Clubs nicht weiter. Schon der Bundesgerichtshof hatte festgestellt, dass vielfach als Verkäufer in Betracht kommende Privatpersonen nicht wirksam einem Weiterverkaufsverbot unterworfen sein würden.

Ein Verkaufsverbot komme nicht in Betracht, wenn Karten privat verschenkt worden seien, der Erwerber am Besuch des Spiels plötzlich gehindert ist oder wenn bei einer Kartenbestellung Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Clubs nicht wirksam einbezogen wurden. Das grundsätzliche Konzept von viagogo hat auch deshalb Bestand, weil für den Durchschnittskunden erkennbar ist, dass auf der Online-Plattform von Viagogo Tickets weiterverkauft würden. Das Unternehmen gibt nämlich nicht an, Erstverkäufer zu sein. Während die DFL Deutsche Fußball Liga e.V. mit dem Verkauf von Fernsehrechten jährlich über eine Milliarde Euro verdient, Fußballtrainer und Fußballspieler Millionen einstecken und viagogo beim Ticketvertrieb in einem Multimillionenmarkt mitmischt, setzen Bundesligavereine Anwälte auf Endverbraucher an, die bestenfalls dann bescheidene Gewinne für Ticketverkäufe einstreichen, wenn die Karten für begehrte Spiele knapp geworden sind.

Wem "sein Verein" derart ans Herz gewachsen ist, dass er menschenunwürdige Qualen erleiden würde, wenn er das Spiel seiner Wahl nur in einer Kneipe ansehen könnte, hat in der Regel die Möglichkeit, sich Vorzugsrechte für Stadionbesuche über den Erwerb von Dauerkarten oder Mitgliedschaften in Vereinen oder Fan-Clubs zu sichern. Die Preise für Eintrittskarten zu Spielen der Fußball-Bundesliga haben längst die Sphäre der Kosten eines Restaurantbesuchs überschritten und die erwirtschafteten Gewinne werden an Kicker ausgeschüttet, die sich durch ihren Halbtagsjob Luxusimmobilien und Edelkarossen leisten können, die mehr Geld kosten, als viele Fußballfans im ganzen Leben verdienen werden.

Das Geschwätz der Fußball-Aktiengesellschaften und Vereine über sozialverträgliche Preise bei Stadionbesuchen zur Begründung der juristischen Verfolgung von Kartenverkäufern ist angesichts der Preise in der Milliardenindustrie Fußball längst ein untaugliches Feigenblatt. Tatsächlich geht es um die Ausübung von Macht. Dem Gelegenheitsbesucher, Ultra oder Dauerkarteninhaber soll unmissverständlich vermittelt werden, dass er sich als einfacher Konsument strikt an Stadionordnungen und Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen zu halten hat. Der Fußballfan wird auf unterster Ebene mit seitenlangen und kleingedruckten Geschäftsbedingungen vorgekocht, um ihn im Falle eines Weiterverkaufs von Eintrittskarten mit dem Hinweis verspeisen zu können, dass für den mickrigen Gewinn eines schlichten Endverbrauchers kein Platz im Fußballbusiness ist.