Mittwoch, 25. April 2018

DSGVO-Terror

Einige meiner Mandanten betreiben Werbeagenturen, die geschäftsmäßig Webseiten erstellen und pflegen. Daher bekomme ich seit einiger Zeit die helle Aufregung unter Webmastern mit, die einen umfangreichen Kundenstamm betreuen. Denn so ziemlich jedem Unternehmer graut es vor der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die zum 25. Mai 2018 unmittelbar angewendet werden wird.

Weil die DSGVO die Verarbeitung und den Umgang mit personenbezogenen Daten durch private Unternehmen regelt und Verstöße mit hohen Bußgeldern sanktioniert, ist Panik vorprogrammiert. Insbesondere deshalb, weil nahezu jede Website personenbezogene Daten bei ihrem Aufruf durch einen Browser verarbeitet und das Gerücht von einer drohenden Abmahnwelle das Netz terrorisiert.

Nun scheint es unter Werbeagenturen oder Webdesignern eine Art Helfersyndrom zu geben, dass für alle Zeiten und sämtliche Inhalte auf Webseiten von Kunden eine dauerhafte Verantwortung suggeriert. Auch Kunden scheinen in der Regel davon auszugehen, dass die Werbeagentur dafür verantwortlich ist, dass der Kunde auch nach dem 25. Mai 2018 keine Abmahnung erhält. Tatsächlich dürfte es in 99% aller Fälle Sache des Kunden sein, zu bestimmen, welche Inhalte auf seiner Website angezeigt werden, welche Daten gespeichert werden und wie eine abmahnsichere Website auszusehen hat. Der Webdesigner als Fachmann für europäisches Datenschutzrecht. Eine Illusion.

Daher habe ich einigen Mandanten geraten, ihre Kunden über die bevorstehende Geltung der DSGVO zu informieren und das Informationsschreiben in etwa wie folgt zu schließen: "Bitte übersenden Sie mir die gewünschten rechtlichen Ergänzungen für Ihre Website, sofern Sie diese für notwendig halten. Da ich eine rechtliche Beratung nicht vornehmen darf, kann ich nur Änderungen auf Ihre ausdrückliche Anweisung hin vornehmen. Ich selbst kann die rechtliche Situation und die dadurch eventuell notwendigen Änderungen an Ihrer Website nicht zuverlässig beurteilen."   

Sonntag, 15. April 2018

Turboquerulantin - Ratenzahlungsbettelei

Ihre Opfer sind empört, ihre Fans sind enttäuscht. Nachdem die Turboquerulantin vom 13.12.2017 bis zum 18.01.2018 in der Justizvollzugsanstalt für Frauen in Vechta eingekerkert war, scheint ihr ehemals unbändiger Siegeswille endgültig gebrochen. Wo gestern noch ihr Kampfruf "Die Wahrheit darf gesagt werden" ertönte, läßt sich heute nur noch ein schwaches Winseln vernehmen.

Mit dem Verweis auf ihre Grundsicherungsrente bettelt die Turboquerulantin nun darum, von einer erneuten Ordnungshaft verschont zu bleiben und bietet dem Gericht für die Begleichung von Ordnungsgeld eine Ratenzahlung von 10,- Euro pro Monat an. Während die Opfer des cybermobbenden Huckedusters noch immer unter den Hasstiraden zu leiden haben und eine Ratenzahlung als blanken Hohn empfinden, mehren sich unter den Anhängern der Turboquerulantin die Zweifel an ihrem Idol.

Weil ihnen einst der Endsieg versprochen wurde und es bis heute nur Niederlagen gesetzt hat, stößt das Gejammer nach Raten gegen angeblich ungerechte Ordnungshaft auf Unverständnis. "Wir wären ihr bis ans Ende der Welt gefolgt, doch jetzt will sich unsere Vorkämpferin für die Wahrheit den Lügen der Anwälte und den Rechtsbeugungen der Gerichte ergeben", äußert sich ein Facebook-Fan der ersten Stunde hinter vorgehaltener Hand. Er möchte namentlich nicht genannt werden und hat die Erwartung noch nicht ganz aufgegeben, dass sich die Turboquerulantin am Ende doch noch für den bedingungslosen Kampf entscheidet.

Ein Funken Hoffnung liegt für ihre Fans daher in dem Beschluss des Amtsgerichts Duisburg-Ruhrort vom 05.04.2018, das den Antrag auf Ratenzahlung der Turboquerulantin abgelehnt hat. Lässt sich die Turboquerulantin von der schallenden Ohrfeige zur Besinnung bringen und geht erhobenen Hauptes in den Knast oder wirft sie ihre großspurige Propaganda über den Haufen und biedert sich der "Rechtsbeugermafia" mit weiteren Bettelbriefen an? Wir werden es erfahren.