Mittwoch, 28. April 2021

Grundrechte in der Hand der Politik

Nach dem Selbstverständnis des SPIEGEL haben die Bundesbürger in der jüngeren Vergangenheit ihre Grundrechte abgegeben. Wie man der oben abgebildeten Schlagzeile entnehmen kann, sollen die abgegebenen Grundrechte auch nicht so schnell wieder zurückgegeben werden. Wenn es nach Herrn Laschet geht, müssen auch gegen Covid-19 geimpfte Bürger noch einige Zeit auf die Rückgabe von Grundrechten warten.

Es ist zu befürchten, dass dieses grundlegende Missverständnis, welches der SPIEGEL mit dieser Überschrift über seine Online-Präsenz weltweit verbreitet, tiefer in den Köpfen von Journalisten und wohl auch Politikern verwurzelt ist, als man es als Jurist vermuten würde. Andererseits ist es mir nicht erst seit der Corona-Krise klar, dass vielen Journalisten ein notwendiges Grundverständnis fehlt, um sachgerecht über Themen mit juristischem Hintergrund zu berichten.

Eine kleine Abhandlung über die Grundrechte in Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes oder auch nur ein Blick in Wikipedia hätte recht schnell die Erkenntnis gebracht, dass keinem Bürger seine Grundrechte genommen und deswegen natürlich auch nicht zurückgegeben werden können. Weil die Grundrechte die Freiheitssphäre des einzelnen vor Eingriffen des Staates sichern sollen, sind diese Abwehrrechte unveräußerlich, dauerhaft und natürlich auch einklagbar.

Wahrscheinlich fehlt es nicht nur vielen Journalisten sondern auch zahlreichen Politikern an einer ausreichenden juristischen Bildung, anders ist die vom SPIEGEL projizierte Sichtweise, dass den Bürgern ihre Grundrechte, abhängig vom Kenntnisstand und Einschätzung der politischen Führung in Bezug auf die aktuelle Pandemie, genommen oder gewährt werden können, nicht zu erklären. Diese verzerrte Perspektive mag auch die öffentlich zelebrierte Entrüstung erklären, wenn Gerichte einzelne Corona-Maßnahmen - mit Blick auf eben diese Grundrechte - für rechtswidrig erachten.

Dienstag, 27. April 2021

Amtsgericht Weimar: Maskenzwang bei Schulkindern schädigt Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung

Wer nach dem Urteil des Amtsgerichts Weimar vom 11.01.2021 zum Aktenzeichen 6 OWi - 523 Js 202518/20 immer noch nach kritischen Hinweisen zur aktuellen Corona-Politik giert, kann sich nun mit dem Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021 zum Aktenzeichen 9 F 148/21 in der Tiefe des Rechts fortbilden. Für Querleser reicht ein Blick auf die Zusammenfassung des 178-seitigen Urteils:

"Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.

Schulen spielen keine wesentliche Rolle im "Pandemie"-Geschehen. Die verwendeten PCR-Tests und Schnelltests sind für sich allein prinzipiell und schon im Ansatz nicht geeignet, eine "Infektion" mit dem Virus SARS-CoV-2 festzustellen. 100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern. Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.

Mit der Anordnung solcher Maßnahmen wird das Wohl der Kinder, wie dargestellt, gefährdet, § 1666 BGB. Die Lehrkräfte dürfen sie deshalb nicht anordnen. Auf die entsprechenden landesrechtlichen Verordnungen und die angeführte Allgemeinverfügung können sie sich dabei nicht berufen, da diese schon wegen ihrer Ungeeignetheit, die angestrebten Ziele zu erreichen, in jedem Fall aber wegen ihrer Unverhältnismäßigkeit gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verstoßen und damit verfassungswidrig und nichtig sind. Darüber hinaus haben die Kinder einen Rechtsanspruch auf zugänglichen Schulunterricht." 

Montag, 26. April 2021

Erst die Betreuung, dann die Unterbringung

Es ist ein offenes Geheimnis unter Juristen, dass man trotzige Quälgeister in Deutschland mit einem besonderen Kunstgriff aus dem Verkehr ziehen kann, der vollkommen ohne eine strafrechtliche Verurteilung funktioniert. Auch ohne eine einzige Straftat kann man Unruhestifter dauerhaft und viel länger hinter Gitter bringen, als man dies mit den Mitteln des Strafrechts erreichen könnte.

Es fängt ganz harmlos mit einer Betreuung an. Das geniale an diesem Schachzug gegen unliebsame Zeitgenossen ist der Umstand, dass die Bestellung eines Betreuers auch auf Antrag jeder x-beliebigen Person oder gar von Amts wegen erfolgen kann. Wer seinen Mitmenschen oder insbesondere Gerichten gehörig auf den Wecker geht, muss damit rechnen, dass der Hinweis eines verärgerten Nachbarn oder eines genervten Amtsrichters an das Betreuungsgericht ergeht und schon geht die wilde Reise ins Betreuungsrecht los.

Wenn das Betreuungsgericht nach der Anhörung des Betroffenen erst einen Betreuer bestellt hat, ist der Sack halb zu. Da nach § 272 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) die örtliche Zuständigkeit für das Betreuungsverfahren bei dem Gericht liegt, in dessen Bezirk die Nervensäge ihren Wohnort hat; muss sich der Betreuungsrichter nur zur Seite drehen und hat alle gerichtlichen Streitigkeiten des Betroffenen an dessen Heimgericht sofort zur Hand.

Von der Betreuung zur Unterbringung ist es dann nicht mehr weit, weil der bestellte Betreuer im Rahmen des § 1906 BGB eine freiheitsentziehende Unterbringung des Betreuten - natürlich nur zum Wohl des Quälgeists - veranlassen kann. Selbstverständlich ausschließlich dann, wenn der Betreute auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit seiner Unterbringung nicht erkennen kann. Wer sich also durch ein Gurtachten schon attestieren lassen musste, geistig nicht völlig auf der Höhe zu sein, sollte sich davor hüten, seinem Heimgericht zu sehr zur Last zu fallen oder aber regelmäßig seinen Wohnort und damit das zuständige Betreuungsgericht wechseln.

Freitag, 23. April 2021

NorthState zahlt Geld nicht aus

"NorthState - Invest in your future", lautet der einladende Slogan auf der Werbeplattform unter der Adresse https://northstate.io/. "Stolz und Leidenschaft treffen auf Erfolg" wenn sie mit Tausenden von Vermögenswerten auf Forex, Rohstoffen, Aktien, Indizes, Cryptos - Beste Marge, Spreads, Leverage Quotes handeln möchten, das jedenfalls verspricht die Website, die laut Angaben im unteren Teil des Angebots von der Long Creek Partners Ltd., Roseau, Dominica, verantwortet wird.

Tatsächlich kann unser Mandant über sein Kundenkonto von NorthState auch verfolgen, wie erfolgreich seine Investments in Bitcoins sind und dass sich sein Geld tatsächlich ganz erfreulich vermehrt. Der unerfreuliche Teil seiner Investition ist der Umstand, dass er sich bislang vergeblich bei NorthState darum bemüht hat, die erwirtschafteten Gewinne wieder unter seine Kontrolle zu bekommen.

Von einem Mitarbeiter der North State bekam unser Mandant sogar die Nachricht, dass sein persönlicher Anlageberater wegen Unregelmäßigkeiten aus dem Unternehmen ausgeschieden sei. Er bekam eine neue Telefonnummer, um den Transfer seiner Investition in Bitcoin abwickeln zu können und es wurde versichert, dass das Geld in Kürze ausgezahlt werden würde.

Die E-Mail-Adresse seines Finanzberaters bei der NorthState funktioniert nicht mehr, gleiches trifft allerdings auch auf die neue Telefonnummer zu, so dass die Kommunikation zwischen Anleger und Broker derzeit mindestens gestört ist. Wir haben der NorthState nunmehr eine Frist gesetzt, um gerichtliche Schritte zu vermeiden und das angelegte Geld wieder zu erlangen.

Eine kurze Recherche bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA in Bern zeigt aber auch, dass die Northstate in der Schweiz bereits auf der Warnliste der FINMA steht. Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin weist in einer eigenen Warnung darauf hin, dass dass die NorthState keine Erlaubnis im Rahmen des § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat und das Unternehmen nicht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht agiert.

Dienstag, 20. April 2021

Die Turboquerulantin kommt nicht mehr

Wir wissen alle, wie schmerzhaft es ist, einen geliebten Menschen zu verlieren. Insbesondere dann, wenn man sich für den Verlust schuldig fühlt. Man fragt sich, habe ich alles getan, war ich unaufmerksam oder hätte ich den Verlust irgendwie vermeiden können?

Mit diesen Vorwürfen beschäftige ich mich schon seit Wochen. Es hat alles angefangen mit einem kleinen Brief an ein Gericht, in dem von der Turboquerulantin schwere Vorwürfe gegen mich erhoben wurden: "Auch diese Gerichtsverfahren sind von der Gegenpartei und dessen Anwälte auf miese Art und Weise (Betrugsdelikte) herbei geführt worden und sie missbrauchen weiter Richter zu ihren Zwecken, die sich auch noch dazu anstiften lassen was Beihilfe und Mittäterschaft tätigen! Das sieht man schon daran, dass es immer wieder Verfahren mit Androhungen zu Versäumnisurteilen etc. kommt, wenn ich nicht erscheine!"

Ich weiß nicht, was ich tun soll. Muss ich meine Schriftsätze freundlicher formulieren, vielleicht eine Schmuckbordüre um meine Schreiben drucken oder einfach keine Anträge mehr stellen, wenn Turbi gar nicht kommt? Ich weiß es nicht. Sie setzt mich massiv unter Druck und tritt in einen offen ausgesprochenen Gerichtsstreik:

"Auch werde ich nicht erscheinen, da kann das Gericht androhen was es will, denn das ist Beihilfe und Mittäterschaft bei den Straftaten der Gegenparteien und dessen Anwälte! Denn Richter haben sich an die Gesetze zu halten und nach Recht und Ordnung zu gehen! Meine Gesundheit ist wichtiger und alles ist nun Aufgabe der StA Hannover diese strafbaren Handlungen, Betrugsarten der Gegenparteien und dessen Anwälte nachzugehen und zu verfolgen."

Ich empfinde es als zutiefst ungerecht, dass mich unser Türbchen in Zukunft ignorieren will. Wir kennen uns schon lange und langsam habe auch ich Vertrauen in ihre regelmäßigen Rechtsmittel gefasst, so dass mich die Boykottandrohungen der Turboquerulantin schwer treffen: "Richter können sich möglicherweise nicht vorstellen, was die angerichtet haben ! Daher zeige ich alles nur noch an und lasse mich nicht mehr von Gericht zu Gericht hetzen und jagen ! Werde auch zu keiner Verhandlung mehr erscheinen !"

Wir Anwälte, Mandanten und auch Fans der Turboquerulantin haben ein Recht darauf, vor Gericht beachtet zu werden. Wir bitten die Turboquerulantin eindringlich, von ihren Boykottandrohungen Abstand zu nehmen und wieder zu unseren Gerichtstreffen zu erscheinen. Wir gehören doch zusammen ! Einer gegen alle, alle gegen einen !! Turbi, komm zurück !!!

Sonntag, 11. April 2021

Prinz Philip, Duke of Edinburgh, ist tot

Mit großer Trauer hat der europäische Hochadel auf den Tod von Seiner Königlichen Hoheit Prinz Philip, Duke of Edinburgh, reagiert. Der Prinzgemahl der britischen Königin Elisabeth II. war am 09. April 2021 im Alter von 99 Jahren auf Schloss Windsor verstorben. Der Sohn von Andreas Prinz von Griechenland und Dänemark und Prinzessin Alice von Battenberg war ein Mitglied des Hauses Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg und sprach nicht zuletzt durch seine Schulzeit auf Schloss Salem fließend deutsch.

Am Rande einer internationalen Konferenz über die Rolle des Adels im "Dritten Reichkonnte ich kurz mit dem renommierten Adelsexperten Alfred Boecker Comte de Montfort-l'Amaury, Duc de Bretagne, als Vertreter des deutsch-französischen Adelshauses de Montfort l'Amaury et de Bretagne, über die Bedeutung des Ablebens von Prinz Philip innerhalb des europäischen Adels sprechen.

Fachanwalt IT-Recht: "Durchlaucht, in der deutschen Presselandschaft herrscht Unsicherheit über den Ablauf der Trauerzeremonie und die Auswirkungen des Trauerfalls auf die britische Regierung. Können Sie das aktuelle Geschehen für meine Leser einordnen?"   

Boecker Comte de Montfort-l'Amaury: "Wer wie ich hinter den Kulissen des europäischen Hochadels über die nun angelaufene Operation Forth Bridge eingebunden ist, weiß, dass die Operation Forth Bridge nach der Eisenbahnbrücke über den Firth of Forth nahe der schottischen Hauptstadt Edinburgh benannt wurde und den innerstaatlichen Ablauf bis hin zur Beerdigung von Prinz Philip, Duke of Edinburgh, regelt. Bis zur Beerdigung des Herzogs am 17.04.2021 bestimmt eine Staatstrauer die Regierungsgeschäfte und die königliche Familie wird keine Termine wahrnehmen, auch nicht zur Unterzeichnung von Gesetzen. Das königliche Zepter wird in schwarzes Tuch gehüllt und die Abgeordneten tragen schwarze Armbinden. Die Königsfamilie wird nur Trauerkleidung tragen und der Union Jack wird auf halbmast gesetzt."

Fachanwalt IT-Recht: "Werden Sie auch wie geplant an der Trauerzeremonie teilnehmen?"

Boecker Comte de Montfort-l'Amaury: "Nein, wegen der Corona-Pandemie ist es leider ausgeschlossen, dass ich als ausländischer Ehrengast an der Zeremonie teilnehmen kann, denn selbstverständlich müsste auch ich mich zur Sicherheit für zehn Tage in eine Selbstisolation begeben. Eine Teilnahme ist daher schon zeitlich ausgeschlossen."

Fachanwalt IT-Recht: "Wie standen Sie persönlich zu Prinz Philip?"

Boecker Comte de Montfort-l'Amaury: "Ich habe mich mit dem Duke of Edinburgh schon wegen der Besonderheiten um die Führung seines Nachnamens immer sehr verbunden gefühlt, denn er verzichtete auf seinen europäischen Titel Prinz von Griechenland und Dänemark und änderte seinen Familiennamen von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg in Mountbatten. Zuvor wurde der ursprünglich deutsche Nachname Battenberg zu Mountbatten anglisiert und vor den Familiennamen der Queen, Windsor, gestellt. So entstand der Name Mountbatten-Windsor, den heute die Nachkommen der englischen Königin tragen. In meiner Familie hat es eine ähnliche Namensänderung gegeben."

Fachanwalt IT-Recht: Sehr geehrter Herr Boecker Comte de Montfort-l'Amaury, Duc de Bretagne, ich danke Ihnen für dieses Gespräch.

Donnerstag, 1. April 2021

Die Turboquerulantin heiratet


Mit Freude und Stolz darf ich als Gegenanwalt des Herzens unserer geschätzten Turboquerulantin die frohe Kunde verbreiten, dass die durch zahlreiche Ordnungsstrafen hervorgerufene Geldnot der unerschrockenen Gerechtigkeitsfanatikerin aus Bückeburg in Kürze ein Ende haben wird. Denn wie mir gut unterrichtete Adelskreise aus Frankreich und Deutschland versicherten, wurde heute offiziell die im internationalen Hochadel übliche Verlautbarung an Papst Franciscus übergeben, dass die derzeit noch bürgerliche Turboquerulantin in Kürze einem angesehenen Adelsspross aus Niedersachsen das Jawort geben wird, um vom Hafen einer glücklichen Ehe aus in seichtere Gewässer zu schippern, als in jene, deren tosende Gewässer unseren aufmüpfigen Richterschreck immer wieder in den Strudel des Unrechts geraten ließen. Das zukünftige Ehepaar soll sich schon seit der gemeinsamen Schulzeit kennen und über einen großen gemeinsamen Freundeskreis verfügen.

Ich freue mich daher ganz außerordentlich und hoffe inständig, dass die Ehe als Hort der Liebe und Existenzsicherung für unsere Turboquerulantin einen Wendepunkt in ihrer unrühmlichen Familiengeschichte darstellt und die Lebensgemeinschaft mit einem echten Prinzen aus edlem Hause zur Wiederherstellung ihre gesellschaftlichen Reputation führen wird. Denn es wurde, wenn auch nur inoffiziell, verkündet, dass die Familie des zukünftigen Gemahls unserer Heldin sämtliche offenen Gerichtskosten und Ordnungsgelder übernehmen wird, um den frisch gebackenen Eheleuten einen sorgenfreien Start in eine glückliche Ehe zu ermöglichen. Es geht sogar das Gerücht um, dass sich zum Zeichen der Versöhnung unter den geladenen Gästen der Hochzeitsgesellschaft ein Mitglied eines französischen Adelshauses befinden wird, das in den letzten Jahren immer wieder in Auseinandersetzungen mit der Turboquerulantin verwickelt war.

Als Geste der Verständigung dürfte auch die zur kirchlichen Trauung vorgesehene Einladung an führende Mitglieder eines deutsch-polnischen Adelshauses gewertet werden, dessen oberster Repräsentant und Hauschef in unserem Land ein gern gesehener Gast in den geschlossenen Kreisen des Hochadels ist. Als Ehrengäste auf der Hochzeit unserer in Zukunft mit Durchlaucht anzusprechenden Berühmtheit werden auch zahlreiche Gerichtsdirektoren und Gerichtspräsidenten erwartet, deren Gerichte sich in der Vergangenheit mit den Streitereien um die Ehre der Kontrahenten der TQ zu befassen hatten, die in Kürze der Vergangenheit angehören werden. Dass die Hochzeitsfeier wie ursprünglich geplant auf Schloss Bückeburg stattfinden wird, ist auszuschließen, da der große Festsaal des Schlosses den Eltern des zukünftigen Ehemannes der Turboquerulantin als zu klein erschien und die Feier daher in der Sala del Maggior Consiglio im Dogenpalast in Venedig verlegt wurde. Das genaue Datum der kirchlichen Trauung und der Hochzeitsfeier steht auf Grund der derzeitigen Corona-Krise leider noch nicht fest.