Mittwoch, 28. August 2019

Das Elektrokleinstfahrzeug E-Scooter

Seitdem auch in Hannover mietbare elektrische Tretroller der Tier Mobility GmbH im Stadtbild in Erscheinung getreten sind, habe ich diesen Fahrzeugen etwas mehr Beachtung geschenkt und einmal nachgelesen, was die Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV) zu den E-Spielzeugen zu sagen hat. Wie erwartet, dürfen Elektrokleinstfahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften nur auf baulich angelegten Radwegen, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege und die dem Radverkehr zugeteilten Verkehrsflächen getrennter Rad- und Gehwege, sowie Radfahrstreifen und Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf sogar auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden. Um dem Elektro-Tretroller Herr zu werden, hat der Gesetzgeber außerdem die Möglichkeit geschaffen, Verkehrsrowdies mit E-Scootern durch Bussgelder zu vernünftigen Verkehrsteilnehmer zu erziehen.

Natürlich haben auch die E-Roller-Vermieter ein großes Interesse daran, den Spaß an der Elektromobilität in geordnete Bahnen zu lenken, damit der sportliche Kunde seinen Bewegungsdrang nicht über Gebühr zu Lasten des angemieteten Fahrzeugs auslebt. E-Weitsprungwettbewerbe, E-Roller-Geländerennen, E-Rollertricks oder E-Scooter-Bergaufmeisterschaften auf Kosten der E-Roller-Vermieter sind nämlich nicht im Sinne eines Return of Investment und so haben die Vermieter derartig strenge Nutzungsbedingungen eingeführt, dass sich sogar der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. veranlasst sah, JUMP Bicycles GmbH, LMTS Germany GmbH (Circ), Neutron Holdings (Lime), TIER Mobility GmbH und VOI Technology Switzerland AG mit einer Abmahnung zur Unterlassung der Verwendung verbraucherfeindlicher Klauseln aufzufordern. Nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. sind zahlreiche Vertragsklauseln unzulässig, weil diese den Kunden unverhältnismäßig strenge Pflichten bei Abschluss eine Mietvertrags aufbürden.

Man darf also gespannt sein, wie sich der Markt für E-Scooter-Vermieter entwickelt und ob sich mit dieser Art von Elektrokleinstfahrzeugen auf Dauer so viel Geld einnehmen lässt, dass neben Anschaffungskosten, Materialverschleiß und Ladeservice noch genug für die Betreiberfirmen überbleibt, denn ausschließlich um eine bewusste und bequeme Art der Fortbewegung in einer sauberen und autofreien Zukunft geht es den Vermietern natürlich nicht.

Sonntag, 18. August 2019

Anwaltszwang

Wenn sich leidenschaftliche Cyber-Mobber wegen ihrer Hetze im Internet vor Gericht verantworten müssen, tun sie das oft ohne Anwalt und lieben es, ihre Angriffe gegen das Opfer vor Gericht höchstpersönlich zu rechtfertigen und damit weiter zu vertiefen. Eine unüberwindbare Hürde setzt die Zivilprozessordnung der Fortsetzung des Mobbings durch den sogenannten Anwaltszwang vor Land - und Oberlandesgerichten. Auf der Grundlage des § 78 ZPO hat das Landgericht Hagen nun einer hartnäckigen Mobberin mit deutlichen Worten die Grenzen aufgezeigt:           

"Sehr geehrte Frau B.

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren 
B gegen B

werden Sie darauf hingewiesen, dass vor dem Landgericht Anwaltszwang herrscht, das bedeutet schriftliche Erklärungen, Sachvortrag etc. können nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Insoweit sind Ihre schriftliche Eingaben nicht geeignet, in diesem Verfahren Erklärungswirkung zu entfalten. Die Schreiben werden von hier aus auch nicht mehr an die Gegenseite weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. F
Richterin am Landgericht"  

Der Zwang, dass sich die Parteien vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen müssen, ist nicht nur den Mobbern lästig, sondern wird auch von erfahrenen Prozessbeobachtern kritisiert, weil sich Juristen auf Kosten der Parteien wechselseitig qualifizieren würden:

"Die Weiterqualifizierung der Richter erfolgt seitens der Anwälte, bezahlt von den eigenen Mandanten bzw. den Mandanten der Gegner. Dieses in der eigenen Sauce braten unterstützt auch faule, fiese, kriminelle Juristen in Robe, denn das Risiko nicht bezahlt, geschweige denn die Berufung zum Richter bzw. die Anwaltszulassung zu verlieren, tangiert gegen Null. Es ist gang und gäbe, dass die Anwälte den Mandanten sagen, die Richter haben falsch entschieden. Die Richter verweisen darauf, dass man bei Fehlberatung Schadensersatz gegen den eigenen Anwalt einklagen kann. Tatsächlich führen solche richterlichen Hinweise zu weiteren Gerichtsverhandlungen in der nächsten Instanz bzw. zur weiteren Finanzierung von neuen Richtern und Anwälten. Unter dem Strich haben die Mandanten das gegen sie ausgerichtete Justizsystem finanziert. Nicht aus Versehen kristallisiert sich über den Anwaltszwang eine Kaste fieser, kranker Typen heraus, welche die Macht über den übrigen Teil der Bevölkerung genüsslich ausüben."

Harte Worte, denen die Justiz das Argument des Schutzes der Parteien vor Rechtsverlusten durch unsachgemäße Prozessführung, die Notwendigkeit der Versachlichung des Rechtsstreits und damit die Entlastung der Gerichte entgegenhält. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist der Vertretungszwang durch Rechtsanwälte auch verfassungsgemäß, weil er nicht gegen die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) verstoße, da die Anrufung der Land- und Oberlandesgerichte dadurch weder unzumutbar noch in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werde. Auch würden die Parteien nicht in ihrem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) verletzt, denn der Vertretungszwang erweise sich aufgrund des mit ihm verbundenen Entlastungszwecks als sachlich gerechtfertigt.

Mit welchem Unfug Landgerichte trotz grundsätzlichem Anwaltszwang bisweilen von den Naturalparteien bombardiert werden, möchte ich der Leserschaft nicht vorenthalten, damit diese wenigstens einen Aspekt der Vorzüge des Anwaltszwangs nachvollziehen kann. Denn spätestens vor Landgerichten sollte sich die Justiz auf die zentralen Aspekte eines Rechtsstreits konzentrieren und das aus der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitete Recht freier Bürger, geistigen Dünnschiss auch vor Gerichten ausbreiten zu dürfen, deshalb eingeschränkt werden können:     

"Meine Beschwerde ist somit mehr als begründet und hat auch Aussichten auf Erfolg ! Denn niemand darf in seine Grundrechte verletzt werden. Dieses tut aber ständig die Gegenparteien ! Sie verletzten meine Grundrechte , Persönlichkeitsrechte , Ehre und Würde ! Auch dieses das Gericht meine Adresse zu schützen , die ist für Leib und Leben geschützt eingetragen , denn ich bin durch die Gegenparteien u.a Morddrohungen etc ausgesetzt ! Da sich die Gemeinde nicht daran gehalten hatte und u.a Missbrauch von Daten , Grundrechtsverletzungen begangen hatte , habe ich Klage beim Verwaltungsgericht zu Recht gestellt ! Der Kläger tätigt nur rechtswidriges und dieses ständig !"

Freitag, 9. August 2019

"Ich muss zugeben, Sie sind sehr pervers"

Wie schön, wenn man als rechtschaffener und anständiger Anwalt ein reines Gewissen hat und weder Porno-Webseiten besucht, noch vor seinem Laptop masturbiert. Dann kann einen folgender Versuch einer Erpressung via E-Mail nicht aus der Fassung bringen:

"Ich schreibe Ihnen, weil Ich ʍalwаre auf die Ƿorno-Website
gesetzt habe, die Sie besucht haben.

Mein Vίrus hat all Ihre persönlichen Daten gesammelt,
und hat Ihre Kаmerа während Ihrer ʍasturbation eingeschaltet.

Ich muss zugeben, Sie sind sehr pervers.....

Zudem hat die Software Ihre Kontakte kopiert.
Ich werde das Videо löschen, wenn Sie mir 2.000 EUR in Bitcoin zahlen.
2.000 EUR = 0.1932835 BTC

Dies ist Adresse für die Zahlung :

3NeWuR1YTCWeGL3bkJqA1FufhXR85XGF1c

Wenn Sie die Zahlung nicht innerhalb von 48 Ştunden abschicken,
werde ich dieses VΙdeo an alle Ihre Freunde und Bekannten schicken.
Ich weiß, wo Sie wohnen.

Ich gebe Ihnen 48 Ştunden für die Zahlung.

Es ist nicht notwendig, mir zu sagen,
dass Sie mir das Geld geschickt haben.

Diese Adresse ist mit Ihnen verknüpft, mein System wird alle Daten
nach der Übertragung automatisch löschen.

***********************************************
Senden Sie sofort 2.000 EUR (0.1932835 BTC) an diese Adresse:

0.1932835 BTC
an diese Adresse:

3NeWuR1YTCWeGL3bkJqA1FufhXR85XGF1c
(Kopieren Sie es und fügen Sie es ein)
***********************************************

1 BTC = 10.420 EUR also senden Sie 0.1932835 BTC
an die oben genannte Adresse..

Wenn Sie nicht wissen, wie man Bitcoin sendet, googeln Sie es.

Sie können die Polizei einschalten, aber niemand wird Ihnen helfen können.
Wenn Sie versuchen, mich zu verarschen, werde ich das bemerken!

Ich lebe nicht in deinem Land. Also wird man mich auch
nach 9 Monaten nicht finden können.
Bis bald. Denken Sie an die Schande und dass Sie ruiniert werden können.

Anonymer Hɑcker"

Mittwoch, 7. August 2019

Mein beA lügt

Beim Hochladen eines Anhangs für eine Nachricht an ein Gericht über mein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) erschien folgende Botschaft: "Es ist ein Fehler beim Hochladen von Anhängen aufgetreten, aber die Nachricht wurde mit den erfolgreich hochgeladenen Anhängen gespeichert." Schlicht falsch, denn bei Aufruf der Nachricht erscheint folgender Hinweis: "Keine Anhänge vorhanden". Die Nachricht wurde ohne Anhang gespeichert.  Diese Mitteilung bestätigt sich auch nach dem Versand der Nachricht. Ach beA, ich habe Dir immer so vertraut, warum lügst Du mich an?