Freitag, 19. Juni 2020

Die Notbremse des Hauptbelastungszeugen

Der Hauptbelastungszeuge hatte eine E-Mail an die Staatsanwaltschaft geschickt. Angeblich, um die Wahrheit über die Angeklagte ans Licht zu bringen, weil er mit Lügen in seinem Leben nicht mehr leben könne. Das Motiv schiene edel und der Denunziant gar äußerst anständig, wenn man nicht wüsste, dass sich der Zeuge bereits wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes und der Veruntreuung von Mandantengeldern strafrechtlich verantworten musste, ein Insolvenzverfahren läuft und seine Zulassung als Rechtsanwalt der Vergangenheit angehört.

Weil die Angeklagte die ehemalige Mandantin und Verflossene des Zeugen ist, drängt sich der Verdacht einer Beziehungstat auf. Und tatsächlich beginnt der Hauptbelastungszeuge mit der Schilderung einer problematischen Beziehung, aus welcher er sich mit einer zerstörerischen E-Mail an die Staatsanwaltschaft zu lösen versucht habe. Heute würde er sich für sein Verhalten schämen, ein Verhältnis mit der Angeklagten eingegangen zu sein und auch die Staatsanwaltschaft zur Beendigung dieser Beziehung benutzt zu haben: "Ich wollte wegkommen und die Beziehung beenden, daher habe ich die E-Mail geschrieben."

Charakterstärke sieht anders aus aber immerhin bedauert der Zeuge seine Tat und versichert glaubhaft, dass er so etwas heute nicht mehr wiederholen würde. Weil es ihm wenigstens jetzt auf die Wahrheit ankomme, habe er den elektronischen Hilferuf an die Strafverfolgungsbehörden vor der Verhandlung auch nicht noch einmal gelesen und könne sich deshalb nicht mehr an konkrete Umstände erinnern, aus denen sich eine Belastung der Angeklagten ergeben könnte: "Ich war nicht mehr Herr meiner Sinne." Die Einsicht des Zeugen kommt spät, aber nicht zu spät und sein Verzicht auf Auslagen für die weite Anreise erscheint überaus verständlich.

Montag, 15. Juni 2020

beA - Montag morgen nach der Übernahme

Nach zweieinhalb Tagen kontrollierter Nichterreichbarkeit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs war ich ganz gespannt auf die Anmeldung am Montag morgen. Tatsächlich ist es so, wie von dem neuen Betreiber, der Wesroc GbR, versprochen. Ich konnte mich nach dem Übergang unter Hinweis auf eine neue Support-Adresse wie gewohnt an der beA-Anwendung anmelden und wie üblich erscheint die Meldung "Der Server ist nicht erreichbar". Neu ist allerdings, dass nach der gewohnten Fehlermeldung bei einem weiteren Anmeldeversuch erst einmal gar nichts mehr passiert. Die gewohnte Spannung bleibt, werde ich heute noch zwei fristgebundene Schriftsätze mit dem beA an die Landgerichte in Hamburg und Hannover senden können?

update:

Nach einer knappen Stunde habe ich Zugang zu meinem Anwaltspostfach, doch es gelingt nicht, die Schriftsätze an das Landgericht Hannover und das Landgericht Hamburg zu versenden. Denn nach Auswahl des im Postfach gespeicherten Landgerichts Hannover als Empfänger erscheint die Meldung:

"Ungültige Empfänger
Die Nachricht wurde nicht verarbeitet. Folgende Empfängerpostfächer sind nicht empfangsbereit:
Landgericht Hannover (30175 Hannover)
Diese ungültigen Postfächer wurden aus der Empfängerliste, allen Adressbüchern, allen Favoritenlisten und allen Verteilerlisten entfernt! Bitte prüfen Sie die Empfänger und starten Sie den Sendevorgang neu. [Fehler: 03-022]"

Bei der anschließenden Suche nach dem Landgericht Hannover in der Datenmaske des beA erscheint folgender Hinweis:

"Aufgrund technischer Probleme sind die Suchergebnisse möglicherweise unvollständig.

Keine Einträge vorhanden."

Das gleiche passiert auf der Suche nach dem Landgericht Hamburg, der Versand ist aktuell unmöglich, es bleibt also spannend.

update;

Um 12:00 Uhr ist es mir gelungen, die zunächst ohne Empfänger gespeicherten Schriftsätze an das Landgericht Hamburg und Landgericht Hannover zu versenden. Man muss eben einfach Geduld und Gottvertrauen haben, dann klappt´s auch mit dem beA.   

Freitag, 12. Juni 2020

beA - Wesroc GbR übernimmt

Zum Übergang des beA-Echtbetriebs im 2. Quartal 2020 wird der Betrieb der Anwendung beA von der Wesroc GbR übernommen und ausnahmsweise werden das beA und das Rechtsanwaltsregister in der Zeit vom 12.06.2020, 12:00 Uhr bis 15.06.2020, 8:00 Uhr planmäßig nicht erreichbar sein. Die  mit der bisherigen Dienstleisterin, der Atos Information Technology GmbH, geschlossenen Verträge liefen zum 31.12.2019 aus und werden nun mit der aus den Firmen Westernacher Solutions GmbH und rockenstein AG bestehenden Bietergemeinschaft Wesroc GbR fortgeführt.

Die geplante Nichterreichbarkeit ist schon ein großer Fortschritt im Vergleich zur bislang gewohnten ungeplanten Nichterreichbarkeit des beA. In einigen Blogbeiträgen hatte ich meine persönlichen Schwierigkeiten mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach thematisiert. Das könnte in Zukunft anders werden, denn die Wesroc GbR startet mit einem beeindruckenden Versprechen:

"Im Rahmen des Übergangs werden alle Postfächer sowie die zugehörigen Einstellungen, Daten und Nachrichten übertragen. Eine erneute Registrierung des Postfachs nach dem Übergang ist nicht nötig. Sie können sich nach dem Übergang wie gewohnt an der beA-Anwendung anmelden bzw. das Rechtsanwaltsregister nutzen."

Ich bin gespannt.