Samstag, 31. Dezember 2011

Melango - 100 Kommentare für einen Beitrag

Rekordhalter - nicht nur für das Jahr 2011 - in Bezug auf abgegebene Kommentare in meinem Blog bleibt mit deutlichem Abstand der Beitrag über das Urteil des Amtsgerichts Dresden in Sachen Melango, dass einen Zahlungsanspruch der Melango.de GmbH aus Chemnitz zurückgewiesen hatte. Daraus läßt sich klar ersehen, was ohnehin kein Gehemnis ist: Nicht die wissenschaftlich bedeutenden Themen im IT-Recht bewegen die Mehrzahl der Internetnutzer, sondern die flächendeckenden Bombardements der Abmahnindustrie in Sachen filesharing und das sich ausbreitende Gestrüpp der Abofallen. Auf ein spannendes und natürlich auch erfolgreiches IT-Jahr 2012!

Dienstag, 20. Dezember 2011

Die Tupperware-Abmahnung - Urheberrecht für Hausfrauen

Rechtsanwältin Christina Hoffmann aus dem beschaulichen Friedrichsdorf zeigt sich als wahrer Störenfried des vorweihnachtlichen Familienidylls und platziert fristgerecht zum frohen Fest eine Abmahnung für die Tupperware Deutschland GmbH auf dem Gabentisch. Die Tränen der sparsamen Hausfrau, die angesichts einer Kostenforderung von EUR 726,80 um den Festtagsbraten bangt, scheinen angesichts des gewählten Zeitpunkts der Abmahnung und der gesetzten Frist bis zum 30.12.2011 kalkuliert. Die Tupperware GmbH habe festgestellt, dass im Dezember 2011 Tupperware-Produkte Im Internet über die Auktionsplattform eBay zum Verkauf angeboten worden seien und dabei Angebote mit Fotos versehen wurden, die aus Marketing-Material stammen, wie sie auf der offiziellen Website www.tupperware.de präsentiert würden.

In der Abmahnung enthalten ist auch eine Aufklärung über die näheren Umstände der angeblichen Rechtsverletzung: Es spiele keine Rolle, aus welcher Quelle die verwendeten Fotos bezogen wurden; auch wenn die Fotos aus der Bildersuche von Google oder von einem anderen eBay-Angebot übernommen worden seien, ändere dies nichts daran, dass eine unberechtigte Verwendung vorläge. Denn der Tupperware GmbH seien von den jeweiligen Fotografen die ausschließlichen Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Aufnahmen eingeräumt worden. Damit aber wären deren Nutzungsrechte, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung sowie das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 2 UrhG, verletzt.

Da sich jedoch der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen gem. § 97a UrhG für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen bei erstmaliger Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro beschränkt, besteht durchaus Hoffnung, dass dem Weihnachtsmann wenigstens ein kleiner Teil des Gabentischs für die Präsentation von Geschenken zur Verfügung gestellt werden kann.

Samstag, 17. Dezember 2011

Deutschland einig Anwaltsland

Das Staatsoberhaupt aller Deutschen ist Volljurist. Der Bundespräsident hat bis zu seiner Ernennung zum Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsens seinen Beruf als Rechtsanwalt in der Osnabrücker Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Funk, Prof. Dr. Tenfelde GbR ausgeübt. Das beruhigt mich, schliesslich weiss der oberste Deutsche als bekennender Katholik daher nicht nur was Moral bedeutet, sondern auch was Recht ist. Nebenbei strahlt sein Glanz auf den von mir ausgeübten Beruf des Rechtsanwalts ab und mehrt mein Ansehen in der Bevölkerung.

Auch der Leiter des Bundespräsidialamtes, Staatssekretär Prof. Dr. Lothar Hagebölling, ist Volljurist und war bis zum Wechsel des ehemaligen Kollegen Wulff nach Berlin Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen. Das Referat "Reden Innenpolitik, Kultur und Gesellschaft" des Kommunikationsstabs im Bundespräsidialamt erarbeitet die Ansprachen und schriftlichen Äußerungen des Bundespräsidenten. Allerdings war Prof. Dr. Lothar Hagebölling nicht als Anwalt tätig, was die Erklärung dafür sein könnte, dass der Bundespräsident in seiner größer werdenden Not um die Mutmassungen ob der Herkunft seines Privatdarlehens nunmehr auf die Dienste der Rechtsanwaltkanzlei Redeker, Sellner, Dahs* zurückgreift und erklären läßt: "Die Sparkasse Osnabrück hat bestätigt, dass der Scheck der Deutschen Bundesbank, der dem beurkundenden Notar zur Verfügung gestellt wurde, aus dem Konto von Frau Edith Geerkens gedeckt wurde."

Der vermögende Freund des Präsidenten, Egon Geerkens, bedient sich für eine Verlautbarung ebenfalls der qualifizierten Dienste von Kollegen und läßt mitteilen: „Entgegen anderslautenden Meldungen wurde das Privatdarlehen an die Eheleute Wulff durch Frau Edith Geerkens gewährt. Mit ihr wurde der Kreditvertrag geschlossen. Die Auszahlung in Form eines Schecks der Deutschen Bundesbank durch die Sparkasse Osnabrück erfolgte daher auch von dem Konto von Frau Edith Geerkens.“

Es macht mich stolz, dass sich der Bundespräsident nicht auf das auch für solche Fälle eingerichtete Bundespräsidialamt verläßt und durch dieses eigene Erklärungen verbreiten läßt, sondern lieber auf die Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei vertraut. Daran sollte sich jeder gute Deutsche ein Beispiel nehmen und nicht nur in Bedrängnis auf die kostenpflichtige Qualität der bundesdeutschen Anwaltsausbildung vertrauen. Hätte das deutsche Volk mehr Zutrauen in die Anwaltschaft und würde ihr Geld häufiger und auch umfangreicher in anwaltliche Hilfestellungen und Beratungsleistungen investieren, hätte unser Präsident gar nicht erst ein Darlehen benötigt sondern sein Eigenheim locker aus dem Stand bezahlen können.

*Prof. Dr. Hans Dahs ist seit 1983 Honorarprofessor an der Universität Bonn und Mitherausgeber der „Neue Zeitschrift für Strafrecht“. Er ist Mitautor des Großkommentars zur Strafprozessordnung Löwe-Rosenberg, des Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch und im Münchener Anwaltshandbuch Strafverteidigung. Er ist Autor von „Das rechtliche Gehör im Strafprozeß“, „Die Revision im Strafprozess“ und des Klassikers „Handbuch des Strafverteidigers“.

Dienstag, 13. Dezember 2011

Der Weg zum Millionär - Bushido verrät: "So mach ich es"


Anis Mohamed Ferchichi alias Bushido ist nicht erst seit seiner Co-Produktion mit Sido "So mach ich es" in der Welt des grossen Gelds angekommen. Aus dem Ziel seines Sprechgesangs macht er auch in diesem Lied kein Geheimnis: "grüne Scheine gelbe oder lila - ich will noch mehr". Es ist daher verständlich, wenn Bushido in Ansehung dieses Ziels die Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe aus Linden in seinem Namen eine Abmahnung aussprechen läßt, um auch aus den Verletzungen seiner durch Leistungsschutz- und Urheberrechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützten Musikwerke mittels der Verwendung von Internettauschbörsen das eine oder andere bunte Scheinchen zu generieren.

Die der Abmahnung beigefügte Vollmacht zeigt, dass der Deutsch-Tunesier seine Hausaufgaben auf dem Weg zum grossen Zaster gemacht hat, denn die Vollmacht aus dem Jahre 2009 berechtigt auch zur Verfolgung von sämtlichen Verstößen Dritter gegen die Herrn Ferchichi zustehenden Markenrechte, insbesondere die Wortmarken „Bushido", DE-Nr. 30428333 und DE-Nr. 30713521, „ersguterjunge", DE-Nr. 30465010, „Carlo Cokxxx Nutten", DE-Nr. 30466066, „Vom Bordstein bis zur Skyline", DE-Nr. 30648378, „Sonny Black", DE-Nr. 302008036598, „Ferchichi", DE-Nr. 302008058931 und die Bildmarke „Bushido B-Logo", DE-Nr. 30465011. Ausserdem können Verletzungen der Rechte an den geschäftlichen Bezeichnungen „Bushido" und „ersguterjunge", Namensrechte, Persönlichkeitsrechte sowie das Recht am eigenen Bild durch das Anbieten von Waren Dritter bei dem Internetauktionshaus EBAY unter Verwendung der Bezeichnung Bushido verfolgt werden.

Schon aus diesem Grund war die Verleihung des Bambi 2011 in der Kategorie Integration durch die Burda GmbH aus Offenburg an Bushido eine konsequente Entscheidung. An dem gekonnten Mix des Herrn Ferchichi aus Böse-Buben-Mucke, Registermarken und Abmahnungen sollten sich auch andere Minderheiten mit Migrationshintergrund ein Beispiel nehmen. Aber selbst Abseits des Business kann Bushido nach Angaben der Konzernkommunikation von Hubert Burda Media überzeugen, denn sein Appell für ein respektvolles Miteinander richtet sich an seine Fans ebenso wie an Politik und Öffentlichkeit und er leistet einen wertvollen Beitrag zum gegenseitigen Verständnis sozialer Gruppen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln.

Ein klares Statement aus dem aktuellen Song "So mach ich es" sollte auch Kritiker der diesjährigen Preisverleihung für Integration an Bushido überzeugen: "... und weil du kein Schwanz hast geh` zurück in dein Scheißdorf, bleib ein Teil deiner Landschaft, ja ich stehe einsam auf der Spitze eines Bergs du machst wieder Ayran aus der Wichse eines Pferds."

Dienstag, 6. Dezember 2011

Atombefürworter

Ich kann den Schwachsinn nicht mehr hören. Das angespannte Verhältnis zwischen dem bekennenden "Atombefürworter" Hans-Peter Villis als Vorstandsvorsitzenden vom Versorgungskonzern EnBW und der grün-roten Landesregierung Baden-Württembergs soll Grund für dessen Rücktritt sein. In dem SPIEGEL-Artikel ist ferner die Rede von einem "klaren Atomkurs" und von einem "Atom-Anteil" in Höhe von 51 Prozent. Den gleichen Unsinn muss man regelmäßig im Zusammenhang mit "Atomgegnern" lesen. Physik war definitiv nicht meine Stärke in der Schule, aber der Unterschied zwischen der kleinsten Einheit, in die sich Materie mit mechanischen oder chemischen Mitteln zerlegen lässt und der vieldiskutierten Atomkraft war mir schon immer klar. Denn grundsätzlich steht eben keine grundlegende Abkehr von gängigen Atommodellen zur Diskussion, in welcher zwischen Atomgegnern und Atombefürwortern unterschieden werden könnte.

Samstag, 3. Dezember 2011

Fahrverbot für Frauen in Saudi-Arabien schützt vor mehr Prostitution, Pornographie, Homosexualität und Scheidungen

Zu diesem Schluss kommt das Gutachten eines ehemaligen Professors der König-Fahd-Universität, Kamal Subhi, welches der gesetzgebenden saudi-arabischen Versammlung Shura vorgelegt wurde, um einer zur Diskussion stehenden Aufhebung des Fahrverbots für Frauen entgegenzuwirken. Kritiker dieses Gutachtens halten das Gegenteil für zutreffend, da Frauen erst durch das Fahrverbot zu Kontakten mit männlichen Fahrern gezwungen würden.

Selbstredend kein überzeugendes Gegenargument, denn eine erhöhte Gefährdung der sexuellen Integrität saudi-arabischer Frauen durch den Kontakt zu männlichen Fahrern setzt die Auswahl eines moralisch ungeeigneten Fahrers durch die Familie der zu chauffierenden Frau voraus. In einem streng muslimischen Land sollte jedoch die Rekrutierung verläßlicher Fahrer keine Probleme bereiten. Nachvollziehbar scheint dagegen die Annahme des Gutachtens zu sein, wonach das Verbot weiblicher Motorisierung die Ausbreitung von Prostitution, Pornographie, Homosexualität und Scheidungen verhindert.

Denn man kann davon ausgehen, dass Call-Girls, Porno-Sternchen, Lesben und betrogene Ehefrauen erst mit Hilfe eines fahrbaren Untersatzes in die Lage versetzt werden, sich weitgehend unbeobachtet und damit umfangreich dem Geschäft, der gleichgeschlechtlichen Liebe oder der Beobachtung der nächtlichen Aktivitäten ihres Ehemannes widmen zu können.