Freitag, 30. September 2011

Hells-Angels-Verbot - Es tobt der Meinungsstreit der braven Bürger

Am Vebot der beiden Hells Angels Charter „Westend“ und „Frankfurt“ durch den hessischen Innenminister entzündet sich erneut die Grundsatzdiskussion über die Ordnungsfunktion der Hells Angels im Rotlichtmillieu. Was nach Ansicht des hessischen Innenministers den tatsächlichen Zweck der Organisation ausmacht, nämlich "in einem bestimmten Gebiet kriminelle Macht zu entfalten und diese Gebiets- und Machtansprüche durchzusetzen", scheint vielen Bürgern recht. Als plastisches Beispiel wird gerne das hannoversche Steintorviertel genannt.

Während dies vor zehn Jahren noch ein gefährliches Territorium diverser Banden von Albanern, Türken und Russen gewesen sei, wäre dort nach dem "Aufräumen" durch Rocker ein für den Normalbürger gefahrloses Vergnügungsviertel mit den Hells Angels als Ordnungsdienst entstanden. Wirte und Gäste seien nunmehr mit den Verhältnissen zufrieden, weil die Gefahr, von ausländischen Banden terrorisiert zu werden, gebannt sei. Die Gegenposition möchte dagegen jeden Straftäter verfolgt sehen, egal woher er stamme oder welcher Gruppierung er angehöre. Von Rockern getragene Schwerstkriminalität wie Zuhälterei, Drogen- und Waffenhandel verdiene keinen Vorzug vor der gleichen Schwerstkriminalität durch ausländische Mitbürger.

Sonntag, 25. September 2011

Schwere Brandstiftung im Fall Breno "lächerlich" - Uli Hoeneß feuert Münchner Staatsanwalt

Kleiner Scherz am Rande. Ganz soweit verrutscht ist auch im Freistaat Bayern das Machtgefüge noch nicht, als dass Bayern-Präsident Uli Hoeneß derartige Befugnisse zustünden. Denn der ist natürlich nur - wenn auch nahezu staatstragend - Präsident des Fußball-Club Bayern München e. V. und Aufsichtsratsvorsitzender der FC Bayern München AG.

Der seit 2008 beim FC Bayern München unter Vertrag stehende 21-jährige Profi Breno Vinicius Rodrigues Borges aus Brasilien ist in Untersuchungshaft genommen worden, weil er unter dem Verdacht der schweren Brandstiftung steht. Nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" soll der Innenverteidiger nach dem Brand seiner Grünwalder Villa einem Sanitäter drei Feuerzeuge in die Hand gedrückt und diesen beauftragt haben, sie verschwinden zu lassen. Die zuständige Ermittlungsrichterin folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft München und erließ wegen des dringenden Tatverdachts und mindestens einem Haftgrund aus § 112 StPO Haftbefehl.

Das war für den fast allmächtigen Uli dann doch zuviel. Er geisselt die Inhaftierung des brasilianischen Kickers einerseits als lächerlich, andererseits gar als unmenschlich und erlaubt sich nebenbei auch einen kleinen Scherz: Ohne den im Haus verbrannten Pass könne Breno nirgendwohin flüchten. Wenn die Staatsanwaltschaft glaube, dass die Haft richtig sei, wünsche er Deutschland eine gute Nacht.

Eine sehr verständliche Sichtweise, denn ein Bayern-Profi gehört einfach nicht in den Knast. Fertig. Etwas irritierend bei den juristisch unscharfen aber wie immer von umfassender Kompetenz geprägten Kommentaren der Fußball-Bayern lediglich die Äußerung des Vorstandsvorsitzenden der FC Bayern München AG Karl-Heinz Rummenigge, der sich zum schwebenden Verfahren nicht äußern möchte und betont: "Ich bin kein Anwalt. Uns sind auch nicht alle Fakten bekannt."

Donnerstag, 22. September 2011

Rechtsanwalt Freiherr von Gravenreuth - Domaingrabbing nach dem Tod?

Der durch umstrittene Abmahnungen im Urheber- und Markenrecht bekannt gewordene Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hatte sich am 22.02.2010 wegen Finanzproblemen, einer strafrechtlichen Verurteilung, dem Verdacht auf Krebs und Problemen in seinem sozialen Umfeld erschossen. Selbst seine Gegner waren sich einig, dass er das IT-Recht in Deutschland bis zu seinem Tod hin wesentlich geprägt hat.

Auch nach seinem Ableben sorgt Freiherr von Gravenreuth im IT-Recht für Aufmerksamkeit, wird doch die von ihm vormals für seine Kanzlei genutze Domain "gravenreuth.de" aktuell von einer Person gehalten und betrieben, die nach eigenen Angaben "in keiner Verbindung zu Gravenreuth" steht. Bekanntlich kann aber nach dem Tod einer Person die Benutzung seines Namens als Domain nicht mehr unter dem Gesichtspunkt der Namensanmaßung untersagt werden, denn das Namensrecht einer Person aus § 12 BGB erlischt mit dem Tod des Namensträgers, weil ein Toter nicht mehr Rechtssubjekt ist und insofern nicht mehr Träger eines Namensrechts sein kann.

Das allgemeine postmortale Persönlichkeitsrecht dürfte durch die Registrierung der Domain und die darunter vorgehaltenen beschreibenden Inhalte ebenfalls nicht verletzt sein und da aktuell keine Werbung integriert wird, sollten auch die für 10 Jahre nach dem Ableben geschützten vermögenswerten Bestandteile des postmortalen Persönlichkeitsrechts nicht berührt werden. Damit verbleibt für den Domaininhaber wohl nur noch das Risiko der Löschungsklage eines lebenden Trägers des mit der Domain gleichlautenden Namens, weil auch das Dorf Grafenreuth als Teil der Gemeinde Thiersheim in Bayern und vormaliger Stammsitz der Familie von Gravenreuth durch eine abweichende Schreibweise als in Betracht kommender Träger eines Namensrechts an der Domain "gravenreuth.de" ausscheidet.

Dienstag, 20. September 2011

Hannover - Der Fachanwalt für IT-Recht grüßt aus der lautesten Stadt Deutschlands

Nach einer von der Geers-Stifung in Auftrag gegebenen Studie des Fraunhofer-Instituts für Bauphysik gilt Hannover als lauteste Großstadt Deutschlands. In der Studie wurden die Lärmkarten von 27 deutschen Großstädten mit mehr als 250.000 Einwohnern ausgewertet, die zeigen, welche Flächen einer Stadt über Tag und Nacht mit Lärm von mehr als 55 dB(A) belastet sind. 70 Prozent der Stadtfläche von Hannover sind nach Angaben der Studie mit einem mittleren Lärmpegel von mehr als 55 dB(A) belastet. Weil in der niedersächsischen Landeshauptstadt knapp 12 Prozent der rund 200 Quadratkilometer Stadtfläche als Grünfläche angelegt sind, wurde Hannover nach einer Erhebung des Städteportals meinestadt.de bezogen auf die Gesamtfläche dieses Jahr auch als grünste Stadt Deutschlands bezeichnet. Schon im vergangenen Jahr hatte das statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) das gleiche Ergebnis mit 56 Quadratmetern öffentlich zugänglicher Grünfläche je Einwohner errechnet und Hannover insoweit deutlich vor anderen deutschen Großstädten wie Hamburg (34 Quadratmeter je Einwohner), München (32 Quadratmeter) oder Bremen mit 11 Quadratmetern platziert. Wahrscheinlich haben Horden spielender Kinder und klingelnder Radfahrer in der 650 Hektar großen Eilenriede als einer der größten zusammenhängenden Stadtwälder Europas zu einem überdurchschnittlichen Lärmpegel geführt.

Dienstag, 13. September 2011

melango.de - Amtsgericht Dresden verneint Zahlungspflicht für Gewerbetreibenden


In dem laufenden Rechtsstreit um einen angeblich kostenpflichtigen Vertrag zwischen einer Gewerbetreibenden und der Melango.de GmbH aus Chemnitz hält das Amtgericht Dresden einen für die Melango.de GmbH wesentlichen Passus ihrer Geschäftsbedingungen für unbeachtlich:

"Die Entgeltklausel dürfte bei den typischerweise im Internet kostenlos zur Verfügung stehenden Leistungen als überraschende Klausel i.S.d. § 305c Abs. 1 BGB nicht Vertragsbestandteil geworden sein."

Die Melango.de GmbH kontert, dass sich die wehrhafte Gegnerin "die ehrverletzenden und geschäftsschädigenden Verbalinjurien der von ihr beigelegten Anlagen zu eigen" mache und der Melango.de GmbH vorwerfe, betrügerisch zu handeln. Melango droht deshalb damit, nach dem Urteil des Amtsgerichts Dresden diesbezügliche Unterlassungsansprüche durchsetzen zu wollen.

Die Bevollmächtigten der Gewerbetreibenden hatten dem Amtsgericht Dresden diverse Ausdrucke der Diskussionen um die Geschäftspraktiken der Melango.de GmbH in zahlreichen Internetforen als Anlagen zu ihren Schriftsätzen vorgelegt. Termin zur Verkündung einer Entscheidung ist der 05.10.2011.

Dienstag, 6. September 2011

Urlaubsreifer Fachanwalt-IT im Selbstversuch: Bruchlandung mit "flug24.de"

Ich wollte weit weg, die Website erschien auf der ersten Seite von Google, die Abfragemaske sah aus wie bei anderen Anbietern auch und angesichts der einprägsamen Adresse wagte ich bei der Buchung zweier Flüge die verschlüsselte Weitergabe meiner Kreditkartennummer auch ohne weitere Recherchen. Kurz darauf erhielt ich folgende Botschaft: "So einfach das Buchen im Internet ist - es muss auch sicher sein. Aus diesem Grunde führen wir standardisiert zahlreiche Sicherheitsüberprüfungen durch. In Ihrem Falle konnten wir leider den Inhaber der angegebenen Kreditkarte nicht eindeutig verifizieren und möchten Sie daher bitten, uns eine Kopie der Kreditkartenvorderseite und des Reisepasses/Personalausweises des Inhabers per E-Mail (bitte per .JPG - oder .PDF - Datei) oder per Fax an unten aufgeführte Faxnummer zukommen zu lassen."

Schlagartig wurde mir warm und ich bemühte umgehend Google mit der Abfrage -"flug24.de" test-. Bei der Lektüre zahlreicher negativer Kommentare unter dem ersten von Google angezeigten Treffer wurde mir gar heiss und der zunächst ausgeschaltete Anwaltsmodus wurde automatisch aktiviert: "Da Ihr Vorgehen ungewöhnlich ist und das gebuchte finanzielle Volumen erheblich ist, gebe ich Ihnen bis heute mittag (03.08.) um 13:00 Uhr die Gelegenheit, entweder meine Buchung verbindlich zu stornieren oder aber die Tickets per E-Mail an diese E-Mail-Adresse zu senden. Nach fruchtlosem Ablauf erlischt mein bis dahin gültiges Vertragsangebot zum bei der Buchung genannten Preis."

Ob mein potentieller Vertragpartner mir mit der Antwort eine goldene Brücke bauen wollte, weiss ich nicht, aber meine anschließende Stornierung auf folgende Antwort verlief problemlos: "Wir möchten Sie daher bitten, uns die Kreditkartenkopie und eine Ausweiskopie zukommen zu lassen. Gern können Sie diese auch faxen und auch die Kreditkartennummer schwärzen. Wir benötigen zum Vergleich lediglich die letzten 4 Ziffern und Gültigkeit und Kreditkarteninhaber. Ohne die vollständigen Unterlagen kann das Ticket leider nicht ausgestellt werden. Leider hat uns die Fluggesellschaft inzwischen einen anderen als den in Ihrer Buchungsanfrage angezeigten Preis bestätigt. Wir bedauern dies außerordentlich. Bitte geben Sie uns per Email bis spätestens 03.08.11 18 Uhr verbindlich Bescheid, ob Sie mit der Preisänderung einverstanden sind. Sollten Sie nicht einverstanden sein, geben Sie uns bitte ebenfalls bis obigen Zeitpunkt Bescheid, damit wir Ihre Buchungsanfrage kostenfrei stornieren können."

Nachdem mein unmittelbar folgender Ausflug in die Welt der echten Reisebüros auch nicht das gewünschte Ergebnis brachte und ich immer noch auf Reisen wollte, versuchte ich es trotz erschüttertem Online-Bewußtsein abermals mit der Flugbuchung im Internet. Auch der nächste Anbieter hatte Probleme mit meiner Kreditkartennummer: "Vielen Dank für Ihren Buchungsauftrag bei www.flug.de. Für die Kreditkartennummer, die Sie eingetragen haben, bekommen wir leider keine Abbuchungsgenehmigung. Alternativ buchen wir den Betrag gerne von Ihrem Bankkonto ab. Wir benötigen hierfür Ihre Kontonummer sowie die Bankleitzahl und den Namen Ihrer Bank. Bitte beachten Sie, dass eine Abbuchung nur von Konten deutscher Banken möglich ist. Sollten Sie uns eine alternative Kreditkarte zur Zahlung durchgeben wollen, rufen Sie uns hierfür bitte an. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen wir keine Kreditkarten-Daten per E-Mail annehmen."

Was für eine Diskrepanz. Während der eine Anbieter aus Sicherheitsgründen eine Kopie der Kreditkartenvorderseite und des Personalausweises per E-Mail anforderte, war es dem anderen Anbieter aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt, ähnlich zu verfahren. Am Ende war der zweite Versuch mit meiner Kontonummer erfolgreich und der Urlaub gelungen. Warum ich in eigener Sache ungleich weniger Vorsicht habe walten lassen, als beruflich üblich, habe ich noch nicht abschließend geklärt.