Mittwoch, 4. Mai 2011

Eilmeldung: Sicherheitsverfahrung weiter zulässig


Wie soeben vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mitgeteilt wurde, bleibt die Sicherheitsverfahrung in Deutschland auch weiterhin zulässig. Streitig war, ob die insbesondere unter älteren Strassenverkehrsteilnehmern beliebte Sicherheitsverfahrung gegen § 30 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstößt, der unnützes Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften verbietet. Damit wurde nun klargestellt, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn auch innerhalb geschlossener Ortschaften mangels genauer Ortskenntnis zum Erreichen des Endziels zunächst eine Sicherheitsverfahrung erfolgt, um sich auf Basis der damit gewonnenen Kenntnisse der Umgebung langsam an das eigentliche Ziel heranzutasten. Umweltverbände hatten auf Basis der Straßenverkehrs-Ordnung versucht, ein ausdrückliches Verbot der Sicherheitsverfahrung durchzusetzen, um damit den aus ihrer Sicht insoweit vermeidbaren CO2-Ausstoß durch Kraftfahrzeuge zu reduzieren.

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