Der Mandant staunte nicht schlecht, als er nach Abbruch eines Anmeldevorgangs zwei Rechnungen von Melango über insgesamt EUR 403,41 wegen eines angeblichen Vertragsschlusses über deren Website erhielt. Er hatte zwar seine Adressdaten in die Anmeldemaske eingetragen und auf den Button "Weiter zu Schritt 2" geklickt, aber vor dem Betätigen des Buttons „Ich akzeptiere die AGB, jetzt anmelden“ den Anmeldevorgang zunächst unterbrochen und später abgebrochen. Eine negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Peine sollte Licht in das Dunkel des Anmeldevorgangs bei Melango bringen.
Unstreitig ist im Prozess, dass der Vertragsschluss bei Melango stets durch Nutzung eines Web-Formulars in zwei Schritten abläuft. Zunächst erfolgt im ersten Teil online eine Eingabe der persönlichen Daten in eine Anmeldemaske. Sind die Daten vollständig eingetragen, klickt man auf den Button "Weiter zu Schritt 2". Schon durch das Anklicken dieses ersten Buttons wurden ohne Zweifel Informationen an Melango übertragen, was jedenfalls zur Öffnung einer weiteren Seite als zweiten Teil der Anmeldung führte. Ohne eine Datenübertragung wäre gar nichts passiert. Streitig ist, in welchem Umfang durch Anklicken des Buttons "Weiter zu Schritt 2" Daten an Melango übertragen wurden. Nämlich ob nur Informationen übertragen wurden, die lediglich zur Öffnung des zweiten Teils der Anmeldung mit dem Button „Ich akzeptiere die AGB, jetzt anmelden“ führten - wie Melango behauptet - oder ob auch die in die Anmeldemaske vom potentiellen Kunden eingetragenen Daten übertragen wurden, ohne dass die Betätigung des Buttons „Ich akzeptiere die AGB, jetzt anmelden“ notwendig war.
Diese Frage wurde nun durch ein Sachverständigengutachten im Prozess vor dem Amtsgericht Peine zum Az.: NZS 5 C 440/11 geklärt: „Damit die Informationen aus der Erfassungsmaske (Seite 1) an den Server übertragen werden ist es nicht notwendig Aktivitäten auf der Seite 2 auszuführen. Die Informationen werden bereits nach Freigabe der ersten Erfassungsseite durch aktivieren des Schalters „weiter zu Schritt 2“ übertragen.“ Damit sollte klar sein, warum unser Mandant auch ohne Vertragschluss eine Rechnung erhalten konnte.
Klar sein dürfte damit ebenfalls, dass Melango als Diensteanbieter gem. § 13 TMG den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs zwar über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterrichten hat, diese Unterrichtung aber bei Nutzung der Erfassungsmaske generell nicht erfolgt - schliesslich wurde die Datenerhebung im Prozess sogar verneint. Im Ergebnis eine vorzügliche Methode, um massenhaft Daten über potentielle Konsumenten zu erfassen - und ab und an auch mal ein wenig Geld lediglich für das Ausfüllen eines Anmeldeformulars zu verlangen.
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Da sollte man doch den freundlichen Beauftragten der zuständigen Datenschutzbehörde informieren... vielleicht kann der ja eines der nicht unerheblichen Bußgelder nach BDSG ausschöpfen.
AntwortenLöschenHallo,
AntwortenLöschenzieht das auch mit der neuen Masche, das angeblich keine Privatleute geködert werden, sondern Gewerbetreibende, die ja nicht unter BGB fallen?
Das würde mich auch interessieren.
AntwortenLöschenHallo,
AntwortenLöschenmich haben Sie jetzt wohl auch erwischt :-)
ich habe zwar keine Eimail erhalten, aber ich werde ganz sicher Post von denen bekommen.
Ich bin Privatperson, habe mich aber trotzdem dort angemeldet (gewerbe-einkauf.de)und in der Anmeldemaske in der Spalte Firma auch meinen fiktiven Firmennamen eingegeben. Heute bekam ich dann die Rechnung von 240 €. Muss ich zahlen oder komme ich aus der Nummer nochmal raus? Auf die Kosten, die in den AGB´s stehen, wurde ich nicht eindeutig hingewiesen, sonst hätte ich sicherlich nicht auf >weiter< geklickt.
AntwortenLöschenWie ist eure Meinung?
Ich wurde vor 2 Jahren Opfer.
LöschenDer Kostenhinweis befand sich in einem längeren Fließtext. Das ist unzulässig, genau wie auch die Ablenkung vom kleingedruckten Kostenhinweis durch große, bunte bewegte oder unbewegte Bilder. Die änderten die Fallenseite zu der Zeit mehrmals die Woche.
In der zugänglichen "Preisliste" waren nur Gebühren für Verkäufer angegeben. Ich aber trat als Käufer für einen ergoogeltes Backofenangebot auf.
Ich habe jedenfalls nicht bezahlt. Sogar die ehemals als seriös geltende Firma Creditreform verkaufte sich und ihren guten Namen an diese Leute.
Zuletzt bekam ich eine Email mit Preisnachlass: Wenn Sie jetzt statt der 280,--€ an uns 100,--€ überweisen, hören wir auf, Sie zu belästigen (sinngemäß).
Ich warte jetzt auf den Mahnbescheid, der noch bis zum Ende dieses Jahres gegen mich erwirkt werden kann. Dann Widerspruch und Schluß ist.
einfach ignorieren! ansonsten rechtschutz einschalten!
AntwortenLöschenich habe schon 3 briefe von denen bekommen und es ist mehr geworden kann bei der telefon nummer nicht einmal anrufen und weis nicht was ich jetzt tun soll habe mich auch angemeldet aber bin privatperson und habe keine firma und habe auch nichts gelesen von dem geld und jetzt muss ich 242,50€ bezahlen da ist aber die 2,50 mahngebühr dabei
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