Nur wenige Rechtsanwälte in Deutschland können mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Freibadrecht aufwarten. Im Gegensatz zum saisonunabhängigen und daher weit verbreiteten Hallenbadrecht spielt die spannende Frage der Zulässigkeit des Beckenrandsprungs im Freibadrecht jedoch eine wesentlich größere Rolle, da das Durchschnittsalter der Freibadschwimmer deutlich unter dem des Hallenbadschwimmers liegt und in Deutschlands kurzer Freibadsaison eine deutlich höhere Sprungrate im Aussenbereich erreicht wird. Insbesondere im Hochsommer werden badekappentragende Senioren im wieder Opfer juvenilen Arschbombenterrors, der sich nicht einmal mit der Zauberformel "Muss das den sein?" effektiv bekämpfen läßt.
Zahlreiche Klagen genervter Bahnenschwimmer sind derzeit an den Amtsgerichten der Republik anhängig und belasten die Justiz erheblich. Solche Zivilprozesse liessen sich jedoch vermeiden, findet Joachim Brandteisen, Rechtsanwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Freibadrecht in Schwarmstedt und Vorsitzender der Freibadbahnenschwimmer Niedersachsen e.V.. Er favorisiert eine härtere Gangart gegen jugendliche Arschbombenterroristen. Seit seiner Gründung hat sich der Verein für eine dauerhafte Absperrung von Bahnen zum Schutz seiner Mitglieder auch in den Sommermonaten eingesetzt. Dies wird von den Stadtverwaltungen in Niedersachsen jedoch grundsätzlich abgelehnt. Im Gegenzug plädiert Brandteisen daher für zusätzliche Bademeister im Beckenbereich, um unkontrolliert springende Kinder des Bades zu verweisen: "Es geht nicht an, dass Horden schreinder Kinder mit ihren Arschbomben konzentriert schwimmende Bahnenschwimmer aus dem Trainingsrythmus bringen. Wir fordern eine strenge Umsetzung des Randsprungverbots durch speziell geschulte Bademeistereinheiten, die das geltende Recht zur Not auch im Wasser durchsetzen, um die Übeltäter aus dem Verkehr zu ziehen." In der Freibadsaison 2010 wird die Forderung der Freibadbahnenschwimmer jedenfalls nicht mehr umgesetzt. Die öffentlichen Kassen sind leer und die Freibäder angesichts des ausklingenden Sommers schliesslich auch.
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