!!! Sollten ohne Auftrag Kosten entstehen, E-Mail löschen !!!
Diese E-Mail dient allein zu Ihrer Information und ist kein (!) Auftrag.
Es gehen ja eine Menge von Anfragen über meinen virtuellen Schreibtisch, aber der Verfasser oben genannter Zeilen scheint ausgesprochen schlechte Erfahrungen mit Rechtsanwälten gemacht zu haben. Tatsächlich sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auch nicht vor, dass Anwälte ihre Zeit ohne entsprechende Vergütung aufwenden. Ich sehe mich bisweilen auch dazu veranlasst, dem Anrufer zu versichern, dass Kosten erst dann anfallen, wenn ich es ausdrücklich sage - wenn also das zunächst unverbindliche Telefongespräch in eine rechtliche Beratung mündet. Das scheint nicht jeder Kollege so zu handhaben. Es bedarf auch keiner Erwähnung, dass eine Rechtsberatung per E-Mail ebenfalls kostenpflichtig ist, so dass der unbekannte Versender grundsätzlich auch Anlass zu seiner deutlichen Einleitung hatte. Es geht ihm um einen Strafprozess, der ihn und seine Frau "finanziell vollständig ruiniert" habe und welcher aus finanziellen Gründen ohne Anwalt durchgeführt wurde. Die Anfrage endet, wie sie begann:
Diese E-Mail dient allein zu Ihrer Information und ist kein (!) Auftrag.
E-Mail löschen, wenn ohne Auftrag Kosten entstehen.
Wird jedenfalls gemacht.
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Sogar trotz eindeutiger Vereinbarungen, dass keine Anwaltskosten entstehen, z.B.
AntwortenLöschen- bei Anforderungen von Akten aus anderen Prozessen als den bauftragten,
oder
- dass im Zweifesalfalle die Rechnungststellung innerhalb eines Monats zu erfolgen hat und nicht erst ein Jahr später dem Anwalt einfällt, dass Kosten entstanden waren,
erhalten solche Anwälte nach dem Krähenprinzip mit trickreichen Argumenten vor Gericht Recht.
Alles schon geschehen und beobachtet.
Dass zwischen Anwälten und Richtern ein Krähenprinzip herrscht, kann ich nicht bestätigen. Ich denke, es ist eher ein Neidprinzip oder ein Oberlehrerprinzip.
AntwortenLöschenIch kann ebenfalls nicht bestätigen, dass Rechtsanwälte als Kläger vor Gericht Recht bekämen. Erfahrungsgemäß ist das Gegenteil der Fall: Kaum eine Gebührenklage geht durch. Man kann sich in der Tat kaum des Eindrucks erwehren, dass das was mit Neidprinzip oder Oberlehrertum zu tun hat.
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