Montag, 3. Dezember 2012

Denkmal für die Schlechtanwältin

Die Masse der Juristen kämpft sich so durch, schlottert vor den Staatsexamina und besteht am Ende ohne Glanz. Immerhin um die 30% fallen pro Examen durch, so dass ein „ausreichend“ mit 4,66 Punkten in der Ersten Juristischen Staatsprüfung und ein „befriedigend“ mit 6,96 Punkten in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung etwas mehr als das bloße Überleben dokumentieren.

Da die Promotionsordnungen der Universitäten zur Erlangung des Doktorgrades in der Rechtswissenschaft grundsätzlich ein "vollbefriedigend" in der Ersten oder Zweiten Juristischen Staatsprüfung voraussetzen, kann man auch als akademischer Blindgänger seine glanzlose studentische Vergangenheit mit dem Zusatz „Dr.“ kaschieren, wenn ein Hochschullehrer des Fachbereichs einen entsprechenden Dispens des Fachbereichsrats erwirkt. Dies setzt voraus, dass der Möchtegerndoktorand ein besonderes Interesse am rechtswissenschaftlichen Studium sowie eine besondere Befähigung zu rechtswissenschaftlicher Arbeit belegen kann.

Bisweilen kommt dieses Schlupfloch natürlich auch Dünnbrettbohrern zu Gute, die weder ein besonderes Interesse am rechtswissenschaftlichen Studium noch eine besondere Befähigung zu rechtswissenschaftlicher Arbeit besitzen, sich aber trotzdem die Fürsprache eines Hochschullehrers sichern können. In der Regel erkennen derartige Durchschnittsjuristen wenigstens die einmalige Möglichkeit, sich mit einem erhöhten Aufwand an Zeit und Fleiß in die Riege von Prädsikatsjuristen einreihen zu dürfen.

Es gibt allerdings auch unter diesen Kandidaten dramatische Kombinationen aus allenfalls durchschnittlicher juristischer Befähigung und überdurchschnittlicher Dummheit. Zu diesen gehört jedenfalls die Verfasserin der insgesamt 294 Seiten umfassende Dissertation mit dem Thema „Regulierung im Mobilfunk“, der es durch die gehäufte ungekennzeichnete und nahezu wörtliche Übernahme von Textpassagen aus Drittwerken nicht nur gelang, sich unter der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit den Doktorgrad entziehen zu lassen, sondern mit der gegen den Entzug gerichteten Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg darüber hinaus schaffte, ihren durchschnittlichen juristischen Fähigkeiten und unterentwickelten Begabungen als Rechtsanwältin in eigener Sache ein öffentliches Denkmal in Form eines URTEILS zu setzen.     
  

10 Kommentare:

  1. "... dramatische Kombinationen aus allenfalls juristischer Befähigung und überdurchschnittlicher Dummheit ..." Schöner hätte ich das auch nicht ausdrücken können, und solche Erscheinungsformen findet man nicht nur bei Doktoranden, sondern auch und nicht einmal ausnahmsweise im ganz realen Justizalltag.

    AntwortenLöschen
  2. Korrektur: "dramatische Kobination aus allenfalls durchschnittlicher juristischer Befähigung und überdurchschnittlicher Dummheit.."

    AntwortenLöschen
  3. Die Plagiatorin hat sicher Kritik verdient. Aber etwas mehr Sachlichkeit und etwas weniger Herablassung hätte dem Artikel nicht geschadet.

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Als Fachanwalt für IT-Recht gehört man einer elitären Spezies an, die zu solch herablassender Kritik berechtigt ist.

      Gerne würde man natürlich hören, unter welchen Bedingungen der LL.M. Rechtsinformatik durch den Blogverfasser erworben worden ist. Gerüchteweise haben LL.M.-Programme eine Bestehensquote von 100%, was nicht zuletzt mit den nicht unerheblichen Kursgebühren zu tun hat. Da verdient das Wort "Gebühr" (= Geld für Gegenleistung) übrigens tatsächlich mal seinen Namen.

      Vielleicht sollte man auch mal diese Machenschaften aufdecken und bei Herrn Möbius anfangen.

      Löschen
    2. Da sprechen Sie was an - nicht nur ein Qualitätsproblem, sondern auch ein Plagiatsproblem.

      Plagiate bei Dissertationen halten sich ja nur deshalb einigermaßen in Grenzen, weil sie im Hinblick auf die Publikationspflicht jahrzehntelang aufzufliegen drohen. Mangels Publikationspflicht sind LLM- und Magisterarbeiten in viel höherem Maße plagiatsverseucht; sie werden auch noch weniger gründlich korrigiert.

      Natürlich wäre Herr Möbius nicht gehindert, jetzt demonstrativ seine Magisterarbeit online zu stellen ...

      Löschen
    3. Informationen zu dem von mir absolvierten Studiengang, der mittlerweile „IT-Recht & Recht des geistigen Eigentums“ heisst, können Sie unter http://www.eulisp.de abfragen. Zu einem Semester in Hannover gehörte auch ein Auslandssemester dazu, dass ich an der Katholieke Universiteit Leuven absolviert habe: http://www.kuleuven.be/de/.

      Neben diversen Vorträgen und Klausuren war natürlich auch eine Abschlussarbeit anzufertigen. Auf Seite 303 im Anwaltsblatt 5/2004 konnten Sie zu meiner Masterarbeit folgendes lesen: „Die zu Grunde liegenden Probleme nicht nur des Marken-, Namens-, Wettbewerbs- und Deliktsrechts, sondern auch des anwaltlichen Berufsrechts arbeitet Ralf Möbius in seiner Untersuchung „Die Zulässigkeit derVerwendung von generischen Domains unter besonderer Berücksichtigung des anwaltlichen Berufsrechts“ heraus. Hilfreich ist die – für eine Dissertation recht kurz ausgefallene – Untersuchung nicht nur, weil sie die nicht-anwaltsspezifische Domainrechtsprechung mit zahlreichen nicht veröffentlichten Entscheidungen nachzeichnet, sondern auch wegen der erstmaligen, wenn auch eher kursorischen Erörterung (15 Seiten) der berufsrechtlichen Implikationen einer solchen Domainverwendung und der Dokumentation von 12 Entscheidungen zu „Anwaltsdomains“.“

      Etwas ausführlicher befasst sich Hendrik Schöttle in seiner Rezension mit meiner Abschlussarbeit: http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20030337.

      Evtl. hilft selber lesen: http://www.amazon.de/Zulässigkeit-generischen-Berücksichtigung-anwaltlichen-Berufsrechts/dp/3897003813.

      Bezahlen musste man damals noch nichts, aber von den 20 Absolventen meines Jahrgangs haben 19 den Abschluss erhalten.

      Ich denke einfach, dass sich jeder einzelne Absolvent für das Zusatzstudium an sich interessiert hat und der vergleichsweise unbekannte Titel LL.M. für die Studenten zweitrangig war.

      Löschen
  4. http://de.schavanplag.wikia.com/wiki/Schavanplag_Wiki

    Dort wird eine neuer möglicher Plagiator genannt, ein Prof.

    AntwortenLöschen
  5. Das Schlimme ist imho, dass Juristin, die wirklich einen akademischen Titel erarbeiten wollen und einfach Pech im Examen hatten (oder einfach nur in bestimmten Bereichen gut sind) es jetzt viel schwerer haben dürften, einen Professor zu finden, der sich dafür einsetzt, dass sie trotzdem promovieren dürfen...

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. dieses Problem wird schon nicht so akut werden, so lange es Knieschoner gibt.

      Löschen