Donnerstag, 16. Mai 2013

„Man sollte diesen Anwälten die Zulassung entziehen"


Die absolute Pflichtlektüre zum NSU-Prozess ist auch für Juristen die BILD-Zeitung als Sprachrohr der Unwissenden und Empörten. Es ist interessant zu lesen, wie BILD das Gerechtigkeitsempfinden des Volkes hinsichtlich des NSU-Prozesses zu steuern sucht. Die Angeklagte Beate Zschäpe wird nahezu ausschliesslich als "Nazi-Braut" bezeichnet und schon ihr Recht zu schweigen wird in einer Überschrift verurteilt: "Nazi-Braut sagt nicht einmal ihren Namen". Immerhin gibt Väterchen Volkszorn Franz Josef Wagner zu, warum es bei der BILD an einer sachlichen Darstellung mangelt: "Schlimmer NSU-Prozess - Wir hören juristisches Zeug, was niemand versteht." Genauso geht es auch NSU-Opfer Abdullah Özkan, der sein Unverständnis ebenfalls zu Protokoll gibt: „Ich verstehe diese Anwälte nicht. Warum diese Verzögerungen? Das ist unerträglich!“.

In die Reihe der Unwissenden soll sich sein Anwalt nach Angaben der BILD ganz vorne eingereiht haben: „Man sollte diesen Anwälten die Zulassung entziehen. Das ist kein Niveau, die stellen einen Antrag nach dem anderen – ohne nachzudenken. Das ist beinahe schon skandalös!“. Sicherlich nur eine gespielte Empörung des Kollegen, denn so schwer ist das Grundprinzip des Strafprozesses im Hinblick auf die Verteidigung selbst für Laien nicht zu verstehen. Ein Verteidiger hat nur die Aufgabe, die Rechte des Angeklagten umfassend wahrzunehmen und ist verpflichtet, sich ausschließlich für die Belange des Angeklagten einzusetzen. Dies zu erläutern kann sogar einem Journalisten gelingen - aber nur, wenn man das juristische Zeugs versteht und dieses Wissen auch vermitteln möchte.

7 Kommentare:

  1. Nun, ich weiß ja nicht ... ich verstehe die Strategie der Zschäpe Verteidiger auch nicht. Warum kam der Befangenheitsantrag - begründet mit der Durchsuchung der Verteidiger - am ersten Prozesstag und nicht schon wochen früher (mit der Anordnung der Durchsuchung)?

    Was will die Verteidigerin des weiteren Angeklagten damit erreichen, dass sie eine völlige Einstellung des Prozesses wg. Vorverurteilung der Angeklagten in der Presse beantragt? Kann mir doch keiner erzählen, dass die ernsthaft hofft, dem Antrag werde stattgegeben?

    Ist es wirklich eine erfolgversprechende Strategie so viele Anträge wie möglich zu stellen und zu hoffen, dass das Gericht bei der Abarbeitung derselben einen - wenn auch nur formalen - Fehler macht? Oder wollen sie den Richter so weit reizen, dass er irgendwann wirklich die Beherrschung verliert und dann ein neuer Befangenheitsantrag durchgeht? Und dann? Bei einem neuen Richter wird es doch nicht anders laufen ...

    Und dann? Revision beim BGH? Denken sie dass Zschäpe und Co. wegen sowas freigesprochen wird?

    Meiner Meinung nach könnte man den Angeklagten besser helfen, wenn man sie sachlich verteidigt ... aber vermutlich geht das einfach nicht, weil einfach alle Fakten dagegen sprechen.

    Ist hier irgendwo ein erfahrener Strafverteidiger, der die Strategie der Verteidiger mal erklären kann?

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    1. Den Zeitpunkt des Ablehnungsgesuches kann man recht leicht erklären: Es kommt durchaus vor, dass ein Richter noch abgesetzt wird, sei es aus Krankheits- oder anderen Gründen. Daher macht es keinen Sinn, einen Richter abzulehnen, der unter Umständen gar nicht mehr zuständig sein wird. Und natürlich spielt dann auch die Verfahrenslänge eine Rolle bei der Strafzumessung. Aber das Ablehnungsgesuch musste dann auch sehr zeitig erfolgen, siehe § 25 StPO bis zur Vernehmung des ersten Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.

      Generell gilt: Der Verteidiger hat die Pflicht, im besten Interesse seines Mandanten zu handeln. Ansonsten begeht er eine Pflichtverletzung.

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  2. Ein überlanges Verfahren, mag es auch durch Antragsflut ausgelöst sein, wird in einer Strafzumessung berücksichtigt

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  3. Franz Josef Dummschwatz at work. Bei Wikipedia wird er gut beschrieben.

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  4. http://www.tagesschau.de/inland/nsu444.html

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  5. Sehr geehrter Herr Möbius,

    die Bild Zeitung ist seit Jahrzehnten für ihre hetzerische Berichterstattung bekannt. Diese Machart braucht also niemanden mehr zu wundern, oder zu erschrecken. Es ist jedem selber überlassen, ob er dieses hetzerische Blatt kauft, bzw. liest.


    Wenn Sie Menschen ohne Jurastudium hier als Unwissende bezeichnen, begeben Sie sich dadurch nicht auf das gleiche, billige Niveau herab wie die Bild ?


    Mögen uns diejenigen weiterhin aufklären, die das Wissen offenbar für sich gepachtet haben.





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    1. Werter anonymer Leser,

      Unwissenheit ist eine Eigenschaft, die wohl jeder von uns in Bezug auf bestimmte Wissenschaften teilt. Es ist per se weder schlimm noch ungewöhnlich und deshalb auch nicht ohne weiteres niveaulos, dies im Hinblick auf den NSU-Prozess zu erwähnen.

      Wenn man diese Unwissenheit des Lesers dazu nutzt, dessen Emotionen gegen Angeklagte und Verteidigung vom ersten Verhandlungstag an zu schüren, anstatt den Leser über grundsätzliche Prinzipien des Strafprozessrechts aufzuklären, rechtfertigt dies aus meiner Sicht die von mir vorgenommene Einschätzung.

      Damit macht sich die BILD-Zeitung mit Berechnung zum Multiplikator des vorhandenen Unwissens.

      Mein Beitrag richtet sich daher nicht gegen die verständliche Unwissenheit der Leser oder des Opfers, sondern gegen die BILD-Zeitung und den Rechtsanwalt des Opfers, die anstatt aufzuklären das vorhandene Unverständnis für eigene Zwecke nutzen wollen.

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