Mittwoch, 8. April 2015

Fachanwalt für Verzögerungsrecht - Teil 2

Es war wieder Freitag und es stand ein Gerichtstermin an, der vorher bereits mehrfach verlegt wurde und in dem schließlich ein Versäumnisurteil erlassen wurde. Weil das Gericht zukünftigen Verlegungsanträgen die Hürde der Glaubhaftmachung des Verlegungsgrundes entgegensetzte, hatte ich dem Kollegen im vorangegangenen Blogartikel versprochen, nicht mehr über ihn zu berichten, wenn er es erneut schaffen würde, den angesetzten Termin verlegen zu lassen.

Dass sich ein ausgebuffter Fachanwalt für Verzögerungsrecht die Gelegenheit nicht entgehen läßt, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen, hätte ich natürlich wissen müssen. Um es vorwegzunehmen: Der einschlägig spezialisierte Kollege schaffte es abermals, dem anberaumten Termin mit der bereits misstrauischen Kammer kurzfristig von der Schippe zu springen und hat dem Landgericht Hamburg zur Glaubhaftmachung des Verlegungsgrundes unter anderem meinen Blogartikel „Fachanwalt für Verzögerungsrecht“ vorgelegt und dabei mit unnachahmlicher Kombinationsgabe dargelegt, dass nur er mit dem Artikel gemeint sein könne.

Kern des Verlegungsgrundes.war jedoch meine angebliche Strategie, zwei Tage vorm Termin „einen grob rechtswidrigen Artikel voller Unwahrheiten“ zu Lasten seines Mandanten in einer vom Bauer-Verlag herausgegebenen Wochenzeitschrift erscheinen zu lassen, damit ihm die Hände dabei gebunden seien, eine einstweilige Verfügung gegen die Verbreitung des rechtswidrigen Artikels zu beantragen, wenn er den anberaumten Freitagstermin wahrnehmen müsse. Ja, liebe Leser, wenn Sie von mir vertreten werden, kann es schon sein, dass ich bundesdeutsche Zeitungsverlage anweise, rechtsverletzende Artikel zum Nachteil Ihrer Gegner zu publizieren, um uns einen Vorteil zu verschaffen. Die Verlage sind mir dabei so ergeben, dass sie das Risiko von Prozesskosten und Schadensersatzansprüchen zum eigenen Nachteil ohne weiteres in Kauf nehmen. Ich habe gar unglaubliche Beziehungen zur Boulevardpresse und deshalb fast schon Respekt vor mir selbst.

Dass trotz meines Verspechens einer unbegrenzten Schonfrist für den fantasiebegabten Kollegen auch in Zukunft Kostproben seiner Glanzparaden zu lesen sein werden, liegt nicht etwa daran, dass ich mein Versprechen nicht ernst nehmen würde, sondern ist damit zu erklären, dass ich eine anschliessende Beleidigung des Verzögerungsexperten zum Anlass genommen habe, mich von meiner Verpflichtung ihm gegenüber zu lösen.

18 Kommentare:

  1. Wenn Sie ein unbedingtes Versprechen abgegeben haben, sind Sie daran gebunden, ohne wenn und aber. Das sollten sogar Sie wissen.

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  2. Sehr geehrter Herr Kollege, nun erlaube ich mir, mich mal ganz ausnahmsweise auf Ihrem Blog einzubringen. Sicherlich werden Sie wieder einmal einen Befangenheitsantrag gegen den Richter/die Richterin stellen, wie jedes Mal, wenn das Gericht, wieder einmal Ihre sehr speziellen Rechtsansichten nicht teilt. Scherzhaft könnte ich vorbringen, dass ich den Verlegungsantrag nur aus dem Grunde gestellt habe, dass ich auf diese Art sehen konnte, wie Sie es mit Ihren abgegebenen Versprechungen halten und ob Sie ein Mann von Ehre sind. Es könnte zum Inhalt eines eigenen Blogeintrages gemacht werden, ob man eine abgegebene Unterlassungsverpflichtung (nichts anderes stellt Ihr Versprechen dar) "kündigen" kann. Ich vertrete die Rechtsansicht, dass Sie eine Bedingung hätten setzen müssen und sich nur durch eine solche hätten lösen können, wenn der Bedingungseintritt erfolgt wäre. Wie man wohl selbst in Niedersachsen in den unteren Semestern lernt, setzt nur der Zweifelnde Bedingungen. Wer aber nicht mitdenkt, der zweifelt nicht. Eine Kündigung ist also gar nicht möglich. Und schon gar nicht, wenn die Kündigungserklärung per Email erfolgt, weil diese nicht der Schriftform des § 126 BGB entspricht. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Überdies bleibt unerwähnt, dass ich mich für die "Beleidigung", wie Sie es bezeichnen, sogar bei Ihnen entschuldigt habe, obwohl ich dies gar nicht hätte tun müssen, weil mir das "Recht zum Gegenschlag" offenstand, wenn nicht sogar der § 199 StGB auf meiner Seite stand. Ebenso bleibt unerwähnt, dass wir beide uns von Angesicht zu Angesicht in der gleichen Woche bei einem anderen Gericht gegenübergestanden hätten, wenn Sie nicht 40 Minuten vor Terminsbeginn einen Befangenheitsantrag gestellt hätten und somit nur durch Ihr Nichterscheinen glänzten. Für diesen Verlegungsantrag hätten Sie vorher schon Wochen Zeit gehabt und Sie hielten es trotz Kenntnis aller meiner Kontaktdaten nicht für nötig, mir den weiten Reiseweg zu ersparen. Sie wollten wohl, dass ich so den ganzen Tag nichts zu tun habe und sinnlos im Auto sitze. Apropos Nichtszutunhaben: Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Spaß mit Ihren Fakeprofilen zur Verbreitung Ihres Briefkopfes. Sie könnten Ihre freie Zeit beispielsweise besser durch ein genaues Studium des § 203 StGB verbringen. Und wenn ich hier schonmal schreibe, dann darf ich den Wunsch äußern, dass Sie in Zukunft die Begebenheiten weniger verzerren. Nur ganz nebenbei: Durch meinen Verlegungsantrag sind Sie von der "Schippe gesprungen", denn Sie höchstpersönlich sind der Beklagte. Zudem war es Ihre Mandantin, die mit Ihren freigegebenen Unterlagen zur Presse ging und das in einem Bereich, der der absolut geschützten Intimsphäre zuzuordnen ist. Natürlich hat es vorher trotz aller Versuche unter der Woche bei anderen Zeitschriften nicht geklappt, weil diese Journalisten wissen, was sie schreiben dürfen und was nicht und/oder Berufsethos haben. Denkabr ist auch, dass nur wenige ein so ein prall gefülltes Konto für Schadensersatzprozesse haben. Jedenfalls war mein Verlegungsantrag berechtigt, wie das Gericht befunden hat. Und wir leben immer noch in einem Land, in dem Gerichte entscheiden und nicht Rechtsanwälte. Bitte beachten Sie im Übrigen, dass nicht jeder Kollege über Blogs auf Mandantensuche ist, sondern lieber im Verborgenen arbeitet und von Empfehlungen lebt anstatt sein Ego durch öffenliche Blogs aufzupolieren. Diesen Kollegen ist es schlicht zu mühsam, ihre Mandanten oder sich auf einem Blog, wie dem Ihren jedes Mal zu verteidigen. Und wenn Sie schon so öffentlich austeilen, dann wäre es wünschenwert, wenn Sie ein wenig besser einstecken könnten. Mit freundlichen kollegialen Grüßen!

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    1. Bravo !!! Endlich mal Jemand, der diesen Schlechtanwalt so sieht wie er wirklich ist.

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    2. Sehr geehrter Herr Kollege, haben Sie sich schon eine Ausrede für den 22. April 2015 ausgedacht? Das wird dann Teil 3 dieser Reihe.

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  3. ich denke mir die Dinge nicht aus, ich kopiere strikt Passagen aus meinem Fachanwaltsbuch, 3. Auflage, 1988. Hier Kapitel 7: Termine in der DDR. Tipp: Die Landkarte ist zu dunkel. Analog auf heute angewandt muss ich dann wohl vorbringen, dass das Navi in diesem Teil des Landes nicht funktioniert

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  4. Um es abzukürzen, ohne dabei den Inhalt der Einlassung zu bestreiten.

    Dem "Fachanwalt" fehlt es an Fachwissen, Stil, Anstand und Liebe zur Wahrheit. Das ist nicht neu, sollte jedoch immer mal wieder erwähnt werden.

    Wer sich mit Dorftrotteln wie Boecker und Ostwald einlässt, hat sein Studium gegen die Wand gesetzt. (sic)

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  5. Ich freue mich schon auf die nächsten Artikel über diesen Verschiebeanwalt...kann nur noch lustiger werden !

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  6. Nachdem nun Ihre schwätzerische Mandantin mit Ihrem anderen Mandanten, dem Wirrwarr redenden faken französischen Grafen und Herzog, die Verschiebung des Prozesses vom 22. April auf den 20. Mai bekannt gegeben haben, warten wir nun mit voller Spannung auf den dritten Teil Ihres Feuilletons „Fachanwalt für Verzögerungsrecht“.

    Auch der Wirrwarr-Redner freut sich schon, wie er oben bescheinigt.

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    1. ....ich kann mir das Lachen nicht verkneifen :-)

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    2. Marion Sommerburg21. April 2015 um 02:54

      Verdammt. Wer ersetzt mir jetzt die entgangenen Einnahmen? Ich wollte mit dem falschen Grafen und der menopausierenden "Illustratorin"/Escort-Lady nach Stralsund fahren. Das kann ich wohl vergessen. Kacke.

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    3. Herr Boecker, wenn schon zitieren auf ihrer FP-Seite, dann bitte das ganze Zitat, denn hier hat keiner Angst wie sie das so fälschlich manipulieren, sondern wir freuen uns genauso wie sie, auf den Mist, der in der dritten Folge wohl kommen wird.

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    4. ...und wieder kann ich mir das Lachen nicht verkneifen..:-)

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    5. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

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    6. Aber ich zitiere sie gern auch im ganzen..

      Ich habe da noch so 50-60 Emails von ihnen, soll ich die auch im ganzen zitieren?

      " Sehr geehrter Herr Boecker,

      sehen Sie. Erst wird ein Beitrag gelöscht und beim nächsten Mal dann Ihr ganzes Profil. Ging das nicht schnell? Alles wie bei Frau Eisenschmidt. "

      Oder >

      "Ach Herr Boecker, sollten Sie es wieder reingesetzt haben für Ihre Freunde, so werde ich das in Kürze erfahren, denn zwei Ihrer "Freunde" sind meine Leute.

      Geben Sie es doch zu, dass Sie überrascht sind, dass ich das so schnell habe löschen können. Ja, Herr Boecker, ich habe die Macht.
      Und nennen Sie mir einen einzigen Anwalt, der das auch kann.
      Frau Eisenschmift war auch auf einmal perplex, als sie geperrt wurde. Und sie wollte es vorher nicht wahrhaben. Jetzt muss sie ohne facebook auskommen, was aber deutlich weniger einschneidend ist als das, was Sie drei noch erwartet."

      Mit freundlichen Grüßen,


      Besser so ?

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  7. Jetzt probiert er es wieder, in dem er alle meine Beiträge bei FB als schädlich meldet, wie lächerlich ist dieser Mann..:-)

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  8. Wann kommt denn nun endlich die angekündigte dritte Folge dieses so erbaulichen Feuilletons des Garagenanwalts für Fakerecht mit dem er seine Misserfolge gegenüber dem Fachanwalt für Verzögerungsrecht verschleiern will?

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  9. Welche Misserfolge, würden Sie genauer werden?

    Wenn keine Antwort kommt, dann hat der sich das ausgedacht.

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