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Dienstag, 20. Dezember 2011

Die Tupperware-Abmahnung - Urheberrecht für Hausfrauen

Rechtsanwältin Christina Hoffmann aus dem beschaulichen Friedrichsdorf zeigt sich als wahrer Störenfried des vorweihnachtlichen Familienidylls und platziert fristgerecht zum frohen Fest eine Abmahnung für die Tupperware Deutschland GmbH auf dem Gabentisch. Die Tränen der sparsamen Hausfrau, die angesichts einer Kostenforderung von EUR 726,80 um den Festtagsbraten bangt, scheinen angesichts des gewählten Zeitpunkts der Abmahnung und der gesetzten Frist bis zum 30.12.2011 kalkuliert. Die Tupperware GmbH habe festgestellt, dass im Dezember 2011 Tupperware-Produkte Im Internet über die Auktionsplattform eBay zum Verkauf angeboten worden seien und dabei Angebote mit Fotos versehen wurden, die aus Marketing-Material stammen, wie sie auf der offiziellen Website www.tupperware.de präsentiert würden.

In der Abmahnung enthalten ist auch eine Aufklärung über die näheren Umstände der angeblichen Rechtsverletzung: Es spiele keine Rolle, aus welcher Quelle die verwendeten Fotos bezogen wurden; auch wenn die Fotos aus der Bildersuche von Google oder von einem anderen eBay-Angebot übernommen worden seien, ändere dies nichts daran, dass eine unberechtigte Verwendung vorläge. Denn der Tupperware GmbH seien von den jeweiligen Fotografen die ausschließlichen Nutzungsrechte an den streitgegenständlichen Aufnahmen eingeräumt worden. Damit aber wären deren Nutzungsrechte, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung sowie das Recht auf öffentliche Zugänglichmachung nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 2 UrhG, verletzt.

Da sich jedoch der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen gem. § 97a UrhG für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen bei erstmaliger Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro beschränkt, besteht durchaus Hoffnung, dass dem Weihnachtsmann wenigstens ein kleiner Teil des Gabentischs für die Präsentation von Geschenken zur Verfügung gestellt werden kann.