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Mittwoch, 8. September 2010
Die Angst vor der Koran-Verbrennung ist die Angst vor der Freiheit
Für den 11. September 2010 ist zwischen 18:00 und 21:00 Uhr im Rahmen des "International Burn A Koran Day" die Verbrennung von Exemplaren des Koran auf dem Boden des "Dove World Outreach Center" in Gainesville, Florida, in Erinnerung an die Opfer des 11. September 2001 geplant.
In den Vereinigten Staaten von Amerika ist der 1. Zusatzartikel zur Verfassung, bekannt als "First Amendment", Bestandteil des als "Bill of Rights" bezeichneten Grundrechtekatalogs. Der schon 1791 verabschiedete Artikel verbietet dem Kongress, Gesetze zu verabschieden, welche die Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Petitionsrecht einschränken:
"Congress shall make no law respecting an establishment of religion, or prohibiting the free exercise thereof; or abridging the freedom of speech, or of the press; or the right of the people peaceably to assemble, and to petition the Government for a redress of grievances."
Neben der Freiheit der Rede (Freedom of speech) schützt das "First Amendment" auch die Ausdrucksfreiheit (Freedom of expression) und das Recht der freien Religionsausübung. Als eine Form der freien Religionsausübung wird demnach die Ansicht der Gläubigen des "Dove World Outreach Center" zu werten sein, wonach der Islam ein Werk des Teufels sei.
Ebenfalls von der amerikanischen Verfassung dürfte die Verbrennung des Korans auf dem Grund und Boden des "Dove World Outreach Center" gedeckt sein, wenngleich das geplante Happening des Pastors der Kirche, Terry Jones, keine Begeisterung hervorrufen wird, wie seinerzeit die prämierte Fotografie "Piss Christ" des Künstlers Andres Serrano, dessen Werk ein Kruzifix im eigenen Urin darstellt.
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