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Donnerstag, 14. April 2011
"Gelbes Branchenbuch - Unser Angebot 2011" - Nur EUR 780,- pro Jahr für einen Eintrag im Online-Verzeichnis!
Wie einer Suche nach dem Namen "Gelbes Branchenbuch" bei Google zu entnehmen ist, scheint nicht jeder Empfänger einer E-Mail das im pdf-Format mitgesandte Vertragsformular genau zu lesen. Unter dem Thread "Gelbes-Branchenbuch.info schickt Mahnbescheid und klagt" jammert "shadow32": "Wir haben uns im März versehentlich bei Gelbes-branchenbuch.info vom DMV Deutscher MEdien Verlag limited angemeldet und dann eine zahlungsaufforderung über insgesamt über 800 euro bekommen."
Nunmehr geht es um die Domain "gelbesbranchenbuch.com" und den Vertragspartner GBB Ltd., Trust Company Complex, Ajeltake Rd., Ajeltake Island, Majuro, Marshall Islands, MH 96960 mit der Firmennummer 37214. Wie meldet man sich aber aus Versehen mit einem Vertragsformular an? Aus Versehen ausdrucken, aus Versehen unterschreiben und aus Versehen abschicken? Nun gut, ein Ansatz mag sein, dass das Vertragsformular mit den Worten im Text der Begleitmail (jeweils unter Verwendung anderer Daten)
"Zur Vorlage: Die Geschäftsleitung
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß § 33 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes informieren wir Sie über Ihren Eintrag im Gelben Branchenbuch 2011.
Firmenname : Fachanwalt für IT-Recht
Firmenzusatz : Rechtsanwalt
Branche : Rechtsanwälte
Anschrift : Rechtsinformatik
Region : Hannover
Telefon : O511-8443535
Telefax: O3212-8443535
E-mail: ralfmoebius@gmx.de
URL (Web) : kein Eintrag
Wir bitten Sie freundlichst, die Daten zu überprüfen sowie den Anhang und diesen gegebenfalls an uns per Fax zu retournieren. Es ist auch eine reine formlose Datenkorrektur möglich.
Sofern Sie die Datei nicht öffnen können, schauen Sie bitte ggf. unter dem folgenden Link:
http://www.mktgod.com/...etc.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Gelbes Branchenbuch Team
Sollten Sie zukünftig keine E-Mail Nachrichten empfangen wollen, senden sie bitte eine E-Mail mit dem Subject "NOEMAIL" an info@mktgod.com."
einherkam.
Die Taktik ist durchsichtig. In der Hoffnung, dass sich nicht jeder angeschriebene Kaufmann das beigefügte Formular genau durchliest, erhofft sich der Versender einen Vertragsabschluss durch Unterzeichnung und Rücksendung. Die Taktik scheint in einigen Fällen auch aufgegangen zu sein. Ganz so schlicht, wie ein Kollege mit den Worten "Auch wenn Sie auf diese Masche reingefallen und das unterschriebene Fax versandt haben, ist keine Kostenpflicht entstanden.", würde ich die Sache nicht beurteilen. An einen Kaufmann werden im Geschäftsverkehr andere Anforderungen gestellt als an einen Privatmann und man sollte die Tagesform eines Amtsrichters nie unterschätzen. Ich bin gespannt.
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