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Freitag, 14. November 2014
Die Ampelfrau als Kampf der Ahnungslosen
Was vom Inhaber der Marke AMPELMANN® als Trend einer fortgeschrittenen Emanzipation der Geschlechter auf öffentlichen Schildern beschrieben wird, nämlich das politische Bestreben, die bundesweit verbreiteten Ampelmänner einer Ampelfrauenquote zu unterwerfen, wie es derzeit von der Stadtverwaltung in Dortmund geprüft wird, ist in Wahrheit die Ausprägung rückwärtigen Denkens. Denn selbst Deutschland entfernt sich vom traditionellen zweifachen Geschlechtssystem. Seit dem 1. November 2013 ist diese Abkehr in Deutschland geltendes Recht. § 22 Personenstandsgesetz bestimmt, dass ein Kind, welches weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann, ohne eine Geschlechtsangabe in das Geburtenregister einzutragen ist. Damit entpuppt sich die aktuelle Diskussion um die Ampelfrau ohne Berücksichtigung eines geschlechtsneutralen Fussgängersymbols bei Ampelanlagen geradezu als diskriminierend gegenüber Menschen ohne geschlechtliche Zuordnung. Der Wettlauf um die nächste Markeneintragung neben AMPELMANN®, AMPELFRAU®, AMPELMÄDCHEN® und AMPELJUNGE® sollte spätestens jetzt beginnen.
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