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Montag, 10. September 2018

Hetzjagd

Meine erste Begegnung mit dem Begriff "Hetzjagd" erfolgte bereits im Jahre 1968. Der Titel des Bessy-Hefts Nr. 101 lautet "Hetzjagd durch die Wüste". Ich hatte das allerdings anders verstanden, nämlich "Hetz jagt durch die Wüste". Nun tauchte dieser "Hetz" in dem Heft überhaupt nicht auf und erst später wurde mir klar, dass von einer "Hetzjagd" die Rede war.

50 Jahre später rückt der Begriff "Hetzjagd" erneut in mein Blickfeld und mittlerweile weiß ich natürlich, was er bedeutet. Manch anderer offenbar nicht. Die Beute wird einverständlich von mehreren Jägern ausdauernd so lange verfolgt, bis sie nicht mehr entkommen kann. Charakteristisch ist der organisierte Zusammenschluss mehrerer Jäger. Nach dem gewaltsamen Tod des 35-jährigen Daniel Hillig am 26.08.2018 soll es in Chemnitz Hetzjagden auf Ausländer gegeben haben, sagten Bundeskanzlerin Angela Merkel und Regierungssprecher Steffen Seibert.

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hatte dagegen gemeint, es lägen seinem Amt keine belastbaren Informationen darüber vor, dass Hetzjagden auf Ausländer stattgefunden hätten. Auch der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, verneinte den Umstand, dass es in Chemnitz Hetzjagden gegeben hätte. Schließlich sagte auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer: "Es gab keinen Mob, es gab keine Hetzjagd und es gab keine Pogrome in dieser Stadt".

Die Aufklärung dieses sich um die Bedeutung des Wortes Hetzjagd rankenden Verwirrspiels dürfte relativ einfach sein. Es hat in Chemnitz nach dem 26. August 2018 mehrere Angriffe auf Ausländer gegeben, die aber nicht die Bezeichnung Hetzjagd verdienen, denn das spontane Hinterherlaufen Einzelner und auch zielgerichtete Schläge gegen ausländische Personen entsprechen nicht dem Schema einer organisierten und andauernden Jagd auf diese Personen. Strafbares Unrecht aber eben keine Hetzjagd. In einem derart ausländerfeindlichen Kontext die Qualität der strafbaren Übergriffe zu hinterfragen, ist natürlich ein gewagtes Unterfangen, insbesondere dann, wenn dies die Autorität der Bundesregierung untergräbt.

Der Einstieg in eine Diskussion über die Bewertung von Sachverhalten kann dem Einzelnen nicht gelingen, wenn die Masse der Rezipienten nicht in der Lage ist, Worte differenziert zu gebrauchen oder zu verstehen, wie es insbesondere Juristen gewohnt sind. So unterscheidet der Jurist zwischen Diebstahl (242 StGB), schwerem Diebstahl (§ 243 StGB)Bandendiebstahl (244 StGB) und schwerem Bandendiebstahl (244a StGB) sowie Raub (249 StGB) und schwerem Raub (250 StGB) und dringt in die Tiefe der Vermögensdelikte ein, wenn er definiert, wann ein räuberischer Diebstahl (252 StGB), eine räuberische Erpressung (255 StGB) oder nur eine schlichte Erpressung (253 StGB) vorliegen.

Für den Rest der Welt ist die Sache dagegen einfach nur geklaut. Auch Journalisten vermögen die Qualität von Straftaten nur selten zutreffend einzuordnen. Wenn dann sogar die Bundesregierung meint, in Chemnitz hätte es Hetzjagden auf Ausländer gegeben, weil die Massenmedien genau davon berichten, stehen Juristen und Ordnungshüter leicht auf verlorenem Posten. Denn wer sich dagegen wehrt, Angriffe auf Ausländer undifferenziert als Hetzjagden bezeichnen zu lassen, lässt sich schnell mit dem Vorwurf, ausländerfeindliche Straftaten kleinreden zu wollen, in die gewünschte Ecke drängen.