Auf der Festplatte des Computers eines Polizisten aus New York wurden von seiner Frau zahlreiche Fotos mit kannibalistischen Motiven gefunden. Außerdem wurden im darauf folgenden Ermittlungsverfahren in temporären Dateien Hinweise auf kannibalistische Websites enteckt, die nur das beste menschliche Fleisch anboten, ferner Anweisungen zur Fesselung, Betäubung und dem Kochen von Frauen. Schließlich konnten Protokolle von Internet-Chats sichergestellt werden, in welchen der Polizist unter anderem bekannte: "Ich möchte, dass sie die Erfahrung macht, lebendig gekocht zu werden. Sie wird wie ein Truthahn zubereitet werden. Sie wird entsetzt sein, schreiend und weinend."
Weil sich die außergewöhnliche Neigung des fantasiereichen Polizisten nur unwesentlich mit den Idealen der New Yorker Polizei überschnitt, wurde der Beamte aus dem Dienst entfernt und anschliessend wegen der Verabredung zum Kidnapping und der Tötung und Verspeisung von Frauen unter illegaler Zuhilfenahme polizeiinterner Datenbanken verurteilt.
Nach über 20 Monaten Haft wurde der zunächst Verurteilte nun in einem erneuten Verfahren freigesprochen. Die Verteidigung war der Meinung, dass selbst sehr unkonventionelles Gedankengut keinen hinreichenden Grund für eine strafrechtliche Verurteilung darstellen würde. Auch nach Ansicht des Gerichts wurden keine Hinweise dafür gefunden, dass die in den Fantasien fokussierten Frauen tatsächlich der Gefahr ausgesetzt waren, verspeist zu werden. Trotz kranker und abartiger Fantasien könne insoweit kein strafrechtlich relevanter Vorwurf aufrecht erhalten werden.
Ein bemerkenswerter Fall, der ein Schlaglicht auf den Grenzbereich zwischen reiner Fantasie, strafloser Vorbereitungshandlung und dem unmittelbaren Ansetzen zur Verwirklichung einer Straftat wirft. Angesichts der unermesslichen Auswahl von Inhalten aus dem Grenzbereich menschlichen Treibens und einfachster Zugriffsmöglichkeiten für jedermann, wird es immer schwieriger, eine sichere Grenze zwischen lediglich abartigen Neigungen und strafrechtlich relevanten Handlungen zu treffen, da sich angesichts der nahezu unbeschränkten Verfügbarkeit von Informationen auch gesellschaftliche Hemmschwellen abgebaut haben. Filme, die wegen grausamer Darstellungen noch vor 30 Jahren unter dem Ladentisch als bundesweit beschlagnahmte Horror-Schocker gehandelt wurden, werden insoweit längst von der mittels youtube schrankenlos verbreiteten Realität überholt.
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Mittwoch, 2. Juli 2014
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