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Donnerstag, 17. April 2014

Böhse Onkelz - einstweilige Verfügung aufgehoben

Ab sofort gibt es kein gerichtliches Verbot mehr, im geschäftlichen Verkehr, insbesondere auf ebay.de, Tickets für Konzerte der Musikgruppe "Böhse Onkelz" zu verkaufen oder Handel mit solchen Eintrittskarten zu betreiben, sofern diese unter Verschleierung der Wiederverkaufsabsicht vom autorisierten Handel erworben wurden.

Der von der einstweiligen Verfügung betroffene Tickethändler konnte die Richter in der mündlichen Verhandlung vom 15.04.2014 vor dem Landgericht Hamburg zum Az.: 312 O 34/14 überzeugen, dass die Vorwürfe gegen ihn jeglicher Grundlage entbehrten. Das Verkaufsverbot wurde daraufhin vom Gericht aufgehoben. Im Prozess musste sich die Band um Sänger Kevin Russell vorwerfen lassen, lediglich Teil eines marktwirtschaftlichen Konzepts zu sein, von dem sie vor Beginn ihres wohlverdienten Altersruhestands mit Slogans wie „Working Class und so… Ihr wisst, für was die Onkelz stehen“, noch einmal kräftig profitieren möchten.

Viele Fans stören sich an der als ungerecht empfundenen Ticketvergabe und sind vom „BÖHSE ONKELZ Lounge Ticket“ mit Begrüßungsdrink, exquisitem Catering mit Kaffeesnack, Fingerfood-Buffet, Mitternachtsüberraschung, großer Getränkeauswahl und VIP Betreuung für EUR 350,-irritiert. Die 200.000 normalen Tickets für die beiden Konzerte am 20. und 21. Juni 2014 hatten EUR 66,50 gekostet, waren aber jeweils in weniger als einer Stunde vergriffen. Einige Besucher der offiziellen Facebook-Seite der "Böhse Onkelz" machen ihrem Ärger daher auch unmißverständlich Luft: "Wie lächerlich die Onkelz geworden sind wissen halt nur die alten Fans, auf die auch geschissen wurde mit der Aktion!!! Von wegen nicht als Rockopa sterben wollen usw.".

In den Auseinandersetzungen um die Kartenverkäufe scheint die beantragte einstweilige Verfügung nur wie eine publikumswirksame Maßnahme, die es erlauben sollte, den wirtschaftlichen Erfolg der Band unter dem Deckmantel der Glaubwürdigkeit noch einige Male zu wiederholen und dabei auf Bemühungen verweisen zu können, für das treue Publikum gegen ungeliebte Tickethändler vorzugehen. Die Urteilsbegründung des Landgerichts Hamburg liegt noch nicht vor.

Donnerstag, 23. September 2010

Der böhse Onkel wird gegrillt - das schöne N-Engelchen brav chillt


Morgen ist es soweit, Kevin Russell, ehemaliger Sänger der im Jahre 2005 aufgelösten Rockband "Böhse Onkelz", wird der der IV. Großen Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main überantwortet. Das Gericht wird über die Anklage der Staatsanwaltschaft verhandeln, die dem 46-jährigen Iren fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, Unfallflucht sowie Täuschung über den Verdächtigen einer Straftat vorwirft.

Nach deren Ermittlungen ist Russell hinreichend verdächtig, in der Silvesternacht 2009 mit einem auf eine andere Person zugelassenen Audi A 8 die Bundesautobahn 66 auf der rechten Fahrspur mit einer Geschwindigkeit von etwa 230 km/h befahren zu haben, obwohl er unter dem Einfluss von Kokain, Methadon und Diazepam stand und deshalb nicht mehr fahrtüchtig war. Angeblich berührte er einen vor ihm mit ca. 100 km/h fahrenden PKW an der hinteren linken Seite, wodurch beide Fahrzeuge ins Schleudern gerieten und gegen die Leitplanke prallten. Dadurch geriet das andere Fahrzeug in Brand und wurde zerstört. Es entstand ein Sachschaden von EUR 5000,-. Fahrer und Beifahrer erlitten schwere Verletzungen, die längere Krankenhausaufenthalte erforderlich machten. Der Fahrer trug Verbrennungen an mehreren Körperstellen, eine Leberblutung, eine Milzruptur sowie eine Verletzung der linken Niere davon. Dem Beifahrer musste neben erlittenen Verbrennungen eine Hand samt Handgelenk amputiert werden.

Die angeklagten Taten werden im Einzelnen mit folgenden Strafen bedroht. Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung - Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe; fahrlässige Körperverletzung - Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe; Unfallflucht - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe; Vortäuschung einer Straftat - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Wir erinnern uns an ein anderes kürzlich in Hessen verhandeltes Promischicksal. Das schöne N-Engelchen Nadja Benaissa wurde wegen gefährlicher Körperverletzung sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung, die mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden können, zu lediglich zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Um ihre AIDS-Krankheit wissend, hatte Benaissa einen Mann durch ungeschützten Geschlechtsverkehr angesteckt, ein weiterer Mann hatte Glück und wurde nicht infiziert.

Als strafmildernd sah das Gericht neben ihrem Geständnis die schwierigen Lebensumstände des 28-jährigen Popsternchens an. Ihre Jugend ohne Familie, zwei Jahre im Frankfurter Drogenmilieu und der Glamour der "No Angels" hätten in der Zeit als Jugendliche und Heranwachsende „erhebliche Defizite in der persönlichen Gesamtreife“ bewirkt.

Kevin Russell könnte nach Angaben auf der Website der Band auf ähnliche Boni bei der Strafzumessung verweisen. Allerdings ist er strafrechtlich vorbelastet. Wegen der Alkoholkrankheit der Mutter und der beruflich bedingten Abwesenheit des Vaters zerbrach seine Familie früh. Russell litt als Kind unter Abweisungserlebnissen, was sich später in Gewaltausbrüchen und Autoaggression niederschlug. Nach dem gewaltsamen Tod eines engen Freundes nahm er täglich große Dosen an Kokain und Heroin. Im Jahre 2006 wurde Russell nach einem Drogenexzess in ein künstliches Koma versetzt und überlebte.

Wegen der auch für böse Onkels geltenden Unschuldsvermutung ist es eigentlich noch zu früh, bereits jetzt über Strafzumessungsgründe zu spekulieren. Doch in der Presse sind andere Stimmen zu hören. So vermeldet BILD: "Jetzt ist es amtlich – obwohl er bis zuletzt immer alles feige abstritt! BILD erfuhr: „Böhse Onkelz“-Sänger Kevin Russell ist DER Amok-Fahrer, der auf der A66 den schrecklichen Unfall mit zwei Schwerstverletzten verursachte. Und ein Ermittler: „Nach Aktenlage geht er mit Sicherheit ins Gefängnis...“"

In anderen Medien wird das Verlangen nach "Zivilcourage und Aufrichtigkeit" des Angeklagten laut, der sich nach Auskunft der Frankfurter Staatsanwaltschaft zur Sache noch nicht eingelassen hat. Moralisch wird Russell das Schweigerecht des Angeklagten als Wertentscheidung der Verfassung damit schon im Vorfeld des Prozesses abgesprochen.

Während der verurteilte N-Engel Nadja wieder gerngesehen auf Promi-Events rumbusselt, muss sich der tätowierte Querkopf Kevin daher auf eine härtere Abrechnung einstellen. Schon im Jahre 2000 traf er mit dem Onkelz-Titel "Knast" eine düstere Prognose: "Ich ging zu weit - Von Verzweiflung getrieben - Die Geschichte meines Lebens wird im Knast weitergeschrieben."