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Mittwoch, 20. April 2011

Skandalöse Ungleichbehandlung? Endformel "Jesus hat Sie lieb" führt in NRW zur Kündigung - Anfangsbefehl "Grüß´ Gott" in Bayern unbedenklich


Das Landesarbeitsgericht Hamm hat die fristlose Kündigung eines Callcenter-Agenten aus Bochum für rechtmäßig erachtet, weil dieser sich von Kunden am Telefon stets mit den Worten "Jesus hat Sie lieb" verabschiedete. Der unmißverständliche Befehl am Anfang eines Gesprächs, Gott zu grüßen, wird dagegen in Bayern auch von Mitarbeitern öffentlicher Stellen selbst Atheisten mit kleinstem Anliegen entgegengeschleudert. Was zunächst wie ein föderalistisches Ungleichgewicht aussieht, ist im Ergebnis nur eine konsequente Huldigung an unser Grundgesetz. Schließlich heißt es in dessen Präambel: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." Zuerst kommt eben Gott, dann die Menschen und von Jesus ist überhaupt nicht die Rede.