Ein aktueller Fall von Selbstjustiz schafft es in Deutschland spielend auf die Titelseiten der Medien und löst eine breite Resonanz aus. Nach einer Vergewaltigung wurde der mit Haftbefehl gesuchte mutmaßliche Täter von vier dem Opfer nahe stehenden Männern gestellt und tödlich verletzt.
In Deutschland ist das Vertrauen in die Justiz grundsätzlich noch intakt, so dass ein solcher Fall die Ausnahme ist und daher von der Öffentlichkeit aufmerksam verfolgt wird. Im Verhältnis zur Anzahl der Delikte ist Selbstjustiz in Deutschland ein sehr seltenes Phänomen.
In Ländern in denen der Justizapparat als nachlässig und ineffizient gilt, ist Lynchjustiz ein nicht ungewöhnliches Geschehen, das in der Bevölkerung auf wenig Aufmerksamkeit einerseits und durchaus auf Akzeptanz andererseits stößt, wovon man sich mittels fortgeschrittener Kommunikationstechnik leicht überzeugen kann.
Um das staatliche Gewaltmonopol hierzulande zu sichern, bedarf es daher nicht nur einer stringenten Aufarbeitung jedes Falls, in welchem der Justiz die Bestrafung mutmaßlicher Täter aus den Händen genommen wurde, sondern auch einer Organisation der Strafverfolgungsbehörden, die Rechtssicherheit und Effizenz verspricht. Weshalb der mutmaßliche Vergewaltiger trotz eines Haftbefehls nicht in staatliches Gewahrsam genommen werden konnte, sondern in die Hände der Täter fiel, wird daher noch genau untersucht werden müssen.
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Freitag, 20. Juni 2014
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